Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Nervig ist doch dass man nicht wenigstens den Flug sicheren Gewissens benutzen kann. Damit wären meine Verluste bei Null gewesen und der IV hätte sogar noch was bekommen, statt evtl. nur die Stornokosten. Davon abgesehen dass der Schaden für den Versicherer niedriger gewesen wäre. So hab ich 500 € mehr für unsere Flüge bezahlt weil ich nicht Gefahr laufen wollte am Flughafen zu stehen und dem Flieger hinterher zu schauen.
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Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abgesagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind. Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...
Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...@ballonflieger sagte:
Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abgesagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind. Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...
Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...Der wäre seine Zulassung los, wenn er die Schulden noch vergrößert....sprich Geld einzieht ohne Leistungserbringung.
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@schlumpf-8 sagte:
Bei uns exakt desgleichen. Nur, dass wir eine reine Hotelbuchung hatten. Anzahlung ist wieder da und bereits gut geschrieben. Die große Restzahlung ist noch offen... Bangen und hoffen jetzt auch.
Da seid ihr mit der Kreditkarte und Nur-Hotel-Buchung in einem großen Vorteil...
Ja, dass stimmt. Mittlerweile habe ich auch den kompletten Betrag wieder. Dem Rest, der noch hofft und bangt, dem drücken ich die Daumen!!
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Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abgesagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind. Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...
Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...@ballonflieger sagte:
Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abgesagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind.
Das ist nicht "o.g. Rechtsauffassung" sondern geltendes Vertragsrecht, auch wenn du es unkomfortabel findest.
Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...
Warum beharrst du dann drauf?
Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...
Dazu wurde schon durchaus qualifiziert vorgetragen.
Du solltest eine Verbrecherkarriere erwägen, böse denken klappt erstaunlich gut!
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Ich sollte am 29.10 3 Wochen nach Gran Canaria fliegen --ABGESAGT -hatte keine Lust allees selber zu machen -bin Rechtschutz versichert
darum Anwalt genommen -
heute Antwort :
Guten Tag Frau Klarnamen entferntich habe ihren Fall nun geprüft. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Reisepreis aufgrund Ihrer Zahlungsweise (Überweisung) nicht direkt von dem Zahlungsanbieter zurückgeholt werden kann.
Es bestehen aber vielversprechende Aussichten zumindest einen Teil des Reisepreises über die Abwicklungsstelle bei Reise-Insolvenzen der Zurich Versicherung zu erhalten. Ich weise allerdings jetzt schon darauf hin, dass bis zu der Bekanntgabe der genauen Höhe der Erstattung und einer tatsächlichen Auszahlung noch eine geraume Zeitspanne vergehen kann
Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Klarnamen entfernt
Rechtsanwältin -
Ich glaube es nicht.
Ihr beide zitiert euch echt noch über diese Nummer!
Liebe von Schmeling.... Wie ist denn eigentlich deine Einschätzung zu der ganzen Situation?
LG -
@ballonflieger sagte:
Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abgesagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind.
Das ist nicht "o.g. Rechtsauffassung" sondern geltendes Vertragsrecht, auch wenn du es unkomfortabel findest.
Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...
Warum beharrst du dann drauf?
Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...
Dazu wurde schon durchaus qualifiziert vorgetragen.
Du solltest eine Verbrecherkarriere erwägen, böse denken klappt erstaunlich gut!
@vonschmeling sagte:
Das ist nicht "o.g. Rechtsauffassung" sondern geltendes Vertragsrecht, auch wenn du es unkomfortabel findest.
(...)
Dazu wurde schon durchaus qualifiziert vorgetragen.In sich widersprüchlich.
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Im Grunde waren ja deine Ausführungen immer recht realistisch...
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Wir sind auch betroffen ich habe am Freitag den 04.10.19 bei Ögertours angerufen ich kam durch und wollte wissen was mit den Reisen ab November ist. Die Mitarbeiterin sagte es gibt nichts Neues alle Verträge sind gültig aber eingefroren eine Änderung oder Stornieren der Reise nicht möglich. Ich kann zwar schriftlich Stornieren aber es wird nur zur Kenntnis genommen aber nicht bearbeitet und wenn die Reise nicht vom Insolvenz Verwalter abgesagt wird Stornogebühren anfallen. Ögertours nimmt billigend in kauf den Urlaub der Kunden die für November gebucht haben zu sabotieren. Wir werden nicht mehr bei diesem Veranstalter Buchen egal wie das Kind heißen wird. Verlierer sind eigentlich alle Reiseveranstalter viele Kunden werden nicht mehr früh buchen das Vertrauen in den Reisesicherungsschein ist dahin.
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Ich persönlich glaube, dass dies nur die kleine Spitze vom Eisberg war....
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Ich sollte am 29.10 3 Wochen nach Gran Canaria fliegen --ABGESAGT -hatte keine Lust allees selber zu machen -bin Rechtschutz versichert
darum Anwalt genommen -
heute Antwort :
Guten Tag Frau Klarnamen entferntich habe ihren Fall nun geprüft. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Reisepreis aufgrund Ihrer Zahlungsweise (Überweisung) nicht direkt von dem Zahlungsanbieter zurückgeholt werden kann.
Es bestehen aber vielversprechende Aussichten zumindest einen Teil des Reisepreises über die Abwicklungsstelle bei Reise-Insolvenzen der Zurich Versicherung zu erhalten. Ich weise allerdings jetzt schon darauf hin, dass bis zu der Bekanntgabe der genauen Höhe der Erstattung und einer tatsächlichen Auszahlung noch eine geraume Zeitspanne vergehen kann
Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Klarnamen entfernt
Rechtsanwältin@hexelev sagte:
Ich sollte am 29.10 3 Wochen nach Gran Canaria fliegen --ABGESAGT -hatte keine Lust allees selber zu machen -bin Rechtschutz versichert
darum Anwalt genommen -
heute Antwort :
Guten Tag Frau xxxxxxxich habe ihren Fall nun geprüft. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Reisepreis aufgrund Ihrer Zahlungsweise (Überweisung) nicht direkt von dem Zahlungsanbieter zurückgeholt werden kann.
Es bestehen aber vielversprechende Aussichten zumindest einen Teil des Reisepreises über die Abwicklungsstelle bei Reise-Insolvenzen der Zurich Versicherung zu erhalten. Ich weise allerdings jetzt schon darauf hin, dass bis zu der Bekanntgabe der genauen Höhe der Erstattung und einer tatsächlichen Auszahlung noch eine geraume Zeitspanne vergehen kann
Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxxxxxx
Rechtsanwältin
Und wozu hast Du Dir jetzt die Anwältin genommen? Damit sie Dir das sagt?
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Ja.... Muss ich auch sagen! Rechtsanwälte können zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch gar nichts machen.
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"Radierer" mal deinen oder zumindest den Namen der Anwältin aus ("aus-x-en").
Ich weiß nicht ob sie einverstanden ist im öffentlichen Forum genannt zu werden.
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Und nochmal zum Thema Linienflüge nutzen aus einer Thomas Cook-Buchung(und der angeschlossenen Veranstalter:
Seit letzten Montag ist die Insolvenz aktuell, erst die englische Mutter und 2 Tage später die deutschen Ableger:
Seitdem hat es hier im Forum nicht EINEN Bericht dazu gegeben, dass ausgestellte Linienflugtickets nicht genutzt werden konnten. Auch bei Ryanair und Easyjet konnten die Flugtickets problemlos genutzt werden, wenn man mit den übermittelten Einloggdaten des Veranstalters (eine vorgegebene Emailadresse und ein Kennwort) sich in seinen Account zum Online-Checkin einloggen kann. Laut Ryanair und easyjet können diese Flüge dann nicht mehr storniert werden und problemlos verwendet werden.Linienflüge: Hierzu zählen die großen Fluggesellschaften wie Lufthansa, Swiss, Edelweiß, Emirates, Etihad, TAP, Iberia, Singapore Airlines, Quantas, etc. Auch hier gilt: Besitzt man ein ausgestelltes Ticket/E-Ticket, so kann man dieses nutzen, vorher kann gerne nochmals bei der Airline abgecheckt werden, ob dem so ist, um sich zu beruhigen. Auch hier hat der Veranstalter keinen Rückgriff mehr auf diese ausgestellten Linienflugtickets.
Pech haben alle anderen, die mit Charter- oder Bedarfsairlines fliegen sollten. Hierzu gehören Condor, Eurowings, Tuifly, Corendon, Sundair, Sunexpress, Tailwind und einige andere. Tickets bei diesen Fluggesellschaften müssen nicht sofort bei Buchung bezahlt werden und konnten daher storniert werden vom Reiseveranstalter.
Vielleicht hilft dies einigen Urlaubern etwas, die dann zwar sich selbst um Hotel und Transfer kümmern müssen, aber immerhin den Flug sicher haben.
AUFRUF: Bitte hier berichten, auch von oben nicht erwähnten Fluglinien, hat es geklappt oder wurdet Ihr stehengelassen am Airport. damit man einen besseren Überblick bekommt über die verfahrene Lage für die Oktoberreisenden.
Hallo an alle Betroffenen. Nachdem die Reise in die Domenikanische Republik abgesagt wurde war die Enttäuschung und Wut extrem. Dumme Konstellation: 2 Männer buchen eine gemeinsame Tauchreise. Einer von Berlin über Neckermann der andere von Düsseldorf über ITS. Stornokosten bei ITS bereits 60 % da weniger als 14 Tage vor Anreise. Was tun? Sich kundig gemacht nach dem Buchungscode der Flüge beim Reisebüro. Online geschaut. Flüge waren aktuell. Anruf bei Airfrance. Sämtliche Tickets sind vollständig bezahlt. Zusage von denen dass man die nutzen kann. Weitere Nachfrage bei Neckermann ob man die Flüge nutzen darf. Keine wirkliche verbindliche Antwort bekommen. Aussage: alle Reisen sind abgesagt. Mehr nicht. Also abwägen welches Risiko man eingehen will. Folgende Entscheidung haben wir getroffen. 2 Tage vor Abflug das Hotel für 3 Nächte neu gebucht. Dann wäre der Verlust nicht ganz so groß wenn er auf dem Flughafen stehen bleibt. Gestern noch bei ITS einen Privattransfer. Heute früh zum Flughafen gefahren und gehofft das alles glatt geht. Hat es auch. Airfrance ist es sicher Wurscht. Hauptsache die Tickets sind bezahlt. Da das alles geklappt hat buche ich die restlichen 8 Nächte online nach und schicke den Voucher für die Hotelverlängerung ins Hotel. Und nun hoffen dass neckermann den Rückflug nicht storniert. Für mich stellt sich die Frage ob Tc bzw Neckermann das eigentlich darf. Wem gehören rein rechtlich gesehen die Tickets die vom Kunden beim Veranstalter voll bezahlt wurden und auf den Namen ausgestellt und zugeschickt wurden? Wäre hilfreich wenn sich dazu mal jemand äußert der Ahnung hat. Wem stehen dann auch die Steuern und Gebühren für den nicht genutzten Flug zu? Dem Veranstalter oder dem Kunden? Von der Versicherung kann man bei der Masse an abgesagten Reisen davon ausgehen dass es 3.50 Euro werden. Viel Hoffnung haben wir nicht. Ich schreibe die Erfahrung noch zu Ende wenn der Rückflug am 16.10. dran ist.
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Hallo an alle Betroffenen. Nachdem die Reise in die Domenikanische Republik abgesagt wurde war die Enttäuschung und Wut extrem. Dumme Konstellation: 2 Männer buchen eine gemeinsame Tauchreise. Einer von Berlin über Neckermann der andere von Düsseldorf über ITS. Stornokosten bei ITS bereits 60 % da weniger als 14 Tage vor Anreise. Was tun? Sich kundig gemacht nach dem Buchungscode der Flüge beim Reisebüro. Online geschaut. Flüge waren aktuell. Anruf bei Airfrance. Sämtliche Tickets sind vollständig bezahlt. Zusage von denen dass man die nutzen kann. Weitere Nachfrage bei Neckermann ob man die Flüge nutzen darf. Keine wirkliche verbindliche Antwort bekommen. Aussage: alle Reisen sind abgesagt. Mehr nicht. Also abwägen welches Risiko man eingehen will. Folgende Entscheidung haben wir getroffen. 2 Tage vor Abflug das Hotel für 3 Nächte neu gebucht. Dann wäre der Verlust nicht ganz so groß wenn er auf dem Flughafen stehen bleibt. Gestern noch bei ITS einen Privattransfer. Heute früh zum Flughafen gefahren und gehofft das alles glatt geht. Hat es auch. Airfrance ist es sicher Wurscht. Hauptsache die Tickets sind bezahlt. Da das alles geklappt hat buche ich die restlichen 8 Nächte online nach und schicke den Voucher für die Hotelverlängerung ins Hotel. Und nun hoffen dass neckermann den Rückflug nicht storniert. Für mich stellt sich die Frage ob Tc bzw Neckermann das eigentlich darf. Wem gehören rein rechtlich gesehen die Tickets die vom Kunden beim Veranstalter voll bezahlt wurden und auf den Namen ausgestellt und zugeschickt wurden? Wäre hilfreich wenn sich dazu mal jemand äußert der Ahnung hat. Wem stehen dann auch die Steuern und Gebühren für den nicht genutzten Flug zu? Dem Veranstalter oder dem Kunden? Von der Versicherung kann man bei der Masse an abgesagten Reisen davon ausgehen dass es 3.50 Euro werden. Viel Hoffnung haben wir nicht. Ich schreibe die Erfahrung noch zu Ende wenn der Rückflug am 16.10. dran ist.
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Hallo an alle Betroffenen. Nachdem die Reise in die Domenikanische Republik abgesagt wurde war die Enttäuschung und Wut extrem. Dumme Konstellation: 2 Männer buchen eine gemeinsame Tauchreise. Einer von Berlin über Neckermann der andere von Düsseldorf über ITS. Stornokosten bei ITS bereits 60 % da weniger als 14 Tage vor Anreise. Was tun? Sich kundig gemacht nach dem Buchungscode der Flüge beim Reisebüro. Online geschaut. Flüge waren aktuell. Anruf bei Airfrance. Sämtliche Tickets sind vollständig bezahlt. Zusage von denen dass man die nutzen kann. Weitere Nachfrage bei Neckermann ob man die Flüge nutzen darf. Keine wirkliche verbindliche Antwort bekommen. Aussage: alle Reisen sind abgesagt. Mehr nicht. Also abwägen welches Risiko man eingehen will. Folgende Entscheidung haben wir getroffen. 2 Tage vor Abflug das Hotel für 3 Nächte neu gebucht. Dann wäre der Verlust nicht ganz so groß wenn er auf dem Flughafen stehen bleibt. Gestern noch bei ITS einen Privattransfer. Heute früh zum Flughafen gefahren und gehofft das alles glatt geht. Hat es auch. Airfrance ist es sicher Wurscht. Hauptsache die Tickets sind bezahlt. Da das alles geklappt hat buche ich die restlichen 8 Nächte online nach und schicke den Voucher für die Hotelverlängerung ins Hotel. Und nun hoffen dass neckermann den Rückflug nicht storniert. Für mich stellt sich die Frage ob Tc bzw Neckermann das eigentlich darf. Wem gehören rein rechtlich gesehen die Tickets die vom Kunden beim Veranstalter voll bezahlt wurden und auf den Namen ausgestellt und zugeschickt wurden? Wäre hilfreich wenn sich dazu mal jemand äußert der Ahnung hat. Wem stehen dann auch die Steuern und Gebühren für den nicht genutzten Flug zu? Dem Veranstalter oder dem Kunden? Von der Versicherung kann man bei der Masse an abgesagten Reisen davon ausgehen dass es 3.50 Euro werden. Viel Hoffnung haben wir nicht. Ich schreibe die Erfahrung noch zu Ende wenn der Rückflug am 16.10. dran ist.
@boxer181206 sagte:
Da das alles geklappt hat buche ich die restlichen 8 Nächte online nach und schicke den Voucher für die Hotelverlängerung ins Hotel.
Ich würde zunächst vor Ort im Hotel fragen, ob man bereit ist, einen guten (=besseren) Direktpreis anzubieten.
Viel Glück mit der Reise -
Die Preise aus den Preislisten der Hotels sind meistens viel höher..... Wenn man den Preis von ehemaligen Reiseveranstalter bekommt, dann kann man schon höchst zufrieden sein!
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Ich sollte am 29.10 3 Wochen nach Gran Canaria fliegen --ABGESAGT -hatte keine Lust allees selber zu machen -bin Rechtschutz versichert
darum Anwalt genommen -
heute Antwort :
Guten Tag Frau Klarnamen entferntich habe ihren Fall nun geprüft. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Reisepreis aufgrund Ihrer Zahlungsweise (Überweisung) nicht direkt von dem Zahlungsanbieter zurückgeholt werden kann.
Es bestehen aber vielversprechende Aussichten zumindest einen Teil des Reisepreises über die Abwicklungsstelle bei Reise-Insolvenzen der Zurich Versicherung zu erhalten. Ich weise allerdings jetzt schon darauf hin, dass bis zu der Bekanntgabe der genauen Höhe der Erstattung und einer tatsächlichen Auszahlung noch eine geraume Zeitspanne vergehen kann
Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Klarnamen entfernt
Rechtsanwältin@hexelev sagte:
Ich sollte am 29.10 3 Wochen nach Gran Canaria fliegen --ABGESAGT -hatte keine Lust allees selber zu machen -bin Rechtschutz versichert
darum Anwalt genommen -
heute Antwort :
Guten Tag Frauxxxxxxx,ich habe ihren Fall nun geprüft. Leider muss ich Ihnen mitteilen ...
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RechtsanwältinNun Brigitte, wozu war jetzt die Anwältin gut?
Ach so: ist ja bezahlt.
KwT -
Die Preise aus den Preislisten der Hotels sind meistens viel höher..... Wenn man den Preis von ehemaligen Reiseveranstalter bekommt, dann kann man schon höchst zufrieden sein!
@stephan-schuboth sagte:
Die Preise aus den Preislisten der Hotels sind meistens viel höher..... Wenn man den Preis von ehemaligen Reiseveranstalter bekommt, dann kann man schon höchst zufrieden sein!
ich habe 2 Hotels nachgebucht. Eines lag 4% unter dem Katalogpreis, das andere 20%.
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Ja gut... Ich gönne es dir auch vom Herzen... Kommt wahrscheinlich auch auf die Auslastung der Hotels an....
Alles Gute....
