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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • Kosta64K Offline
    Kosta64K Offline
    Kosta64
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2321

    Nervig ist doch dass man nicht wenigstens den Flug sicheren Gewissens benutzen kann. Damit wären meine Verluste bei Null gewesen und der IV hätte sogar noch was bekommen, statt evtl. nur die Stornokosten. Davon abgesehen dass der Schaden für den Versicherer niedriger gewesen wäre. So hab ich 500 € mehr für unsere Flüge bezahlt weil ich nicht Gefahr laufen wollte am Flughafen zu stehen und dem Flieger hinterher zu schauen.

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    • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

      Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abge­sagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind. Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...
      Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...

      Sandra HBCS Offline
      Sandra HBCS Offline
      Sandra HBC
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2322

      @ballonflieger sagte:

      Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abge­sagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind. Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...
      Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...

      Der wäre seine Zulassung los, wenn er die Schulden noch vergrößert....sprich Geld einzieht ohne Leistungserbringung.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • SonneStrand75S SonneStrand75

        @schlumpf-8 sagte:

        Bei uns exakt desgleichen. Nur, dass wir eine reine Hotelbuchung hatten. Anzahlung ist wieder da und bereits gut geschrieben. Die große Restzahlung ist noch offen... Bangen und hoffen jetzt auch.

        Da seid ihr mit der Kreditkarte und Nur-Hotel-Buchung in einem großen Vorteil...

        Schlumpf_8S Offline
        Schlumpf_8S Offline
        Schlumpf_8
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2323

        Ja, dass stimmt. Mittlerweile habe ich auch den kompletten Betrag wieder. Dem Rest, der noch hofft und bangt, dem drücken ich die Daumen!!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

          Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abge­sagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind. Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...
          Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...

          vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2324

          @ballonflieger sagte:

          Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abge­sagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind.

          Das ist nicht "o.g. Rechtsauffassung" sondern geltendes Vertragsrecht, auch wenn du es unkomfortabel findest.

          Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...

          Warum beharrst du dann drauf?

          Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...

          Dazu wurde schon durchaus qualifiziert vorgetragen.
          Du solltest eine Verbrecherkarriere erwägen, böse denken klappt erstaunlich gut! 😉

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          HC-Mitglied2685054H 1 Antwort Letzte Antwort
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          • hexelevH Offline
            hexelevH Offline
            hexelev
            schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
            #2325

            Ich sollte am 29.10 3 Wochen nach Gran Canaria fliegen --ABGESAGT -hatte keine Lust allees selber zu machen -bin Rechtschutz versichert
            darum Anwalt genommen -
            heute Antwort :
             Guten Tag Frau Klarnamen entfernt

            ich habe ihren Fall nun geprüft. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Reisepreis aufgrund Ihrer Zahlungsweise (Überweisung) nicht direkt von dem Zahlungsanbieter zurückgeholt werden kann.

            Es bestehen aber vielversprechende Aussichten zumindest einen Teil des Reisepreises über die Abwicklungsstelle bei Reise-Insolvenzen der Zurich Versicherung zu erhalten. Ich weise allerdings jetzt schon darauf hin, dass bis zu der Bekanntgabe der genauen Höhe der Erstattung und einer tatsächlichen Auszahlung noch eine geraume Zeitspanne vergehen kann

            Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen

            Klarnamen entfernt
            Rechtsanwältin

            HC-Mitglied2685054H towi1802T 2 Antworten Letzte Antwort
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            • Stephan SchubothS Offline
              Stephan SchubothS Offline
              Stephan Schuboth
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2326

              Ich glaube es nicht.
              Ihr beide zitiert euch echt noch über diese Nummer!
              Liebe von Schmeling.... Wie ist denn eigentlich deine Einschätzung zu der ganzen Situation?
              LG

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV vonschmeling

                @ballonflieger sagte:

                Wie gesagt, wenn nach o.g. Rechtsauffassung der Reisevertrag solange besteht, solange die Reise noch nicht abge­sagt wurde, hieße das – wenn man's wörtlich nimmt –, dass Restzahlungen zum im Reisevertrag angegebenen Termin (in der Regel ca. 4 Wochen vor Reisebeginn) zu leisten sind.

                Das ist nicht "o.g. Rechtsauffassung" sondern geltendes Vertragsrecht, auch wenn du es unkomfortabel findest.

                Ich halte das, wie ebenfalls bereits gesagt, zwar für völlig absurd, aber...

                Warum beharrst du dann drauf?

                Wenn man dann weiter ganz böse denkt, wär's für einen Insolvenzverwalter unter Berufung auf diese Rechtsauffassung am sinnvollsten/ertragreichsten, Reisen möglichst spät abzusagen...

                Dazu wurde schon durchaus qualifiziert vorgetragen.
                Du solltest eine Verbrecherkarriere erwägen, böse denken klappt erstaunlich gut! 😉

                HC-Mitglied2685054H Offline
                HC-Mitglied2685054H Offline
                HC-Mitglied2685054
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2327

                @vonschmeling sagte:

                Das ist nicht "o.g. Rechtsauffassung" sondern geltendes Vertragsrecht, auch wenn du es unkomfortabel findest.
                (...)
                Dazu wurde schon durchaus qualifiziert vorgetragen.

                In sich widersprüchlich.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Stephan SchubothS Offline
                  Stephan SchubothS Offline
                  Stephan Schuboth
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2328

                  Im Grunde waren ja deine Ausführungen immer recht realistisch...

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • KIK Offline
                    KIK Offline
                    KI
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2329

                    Wir sind auch betroffen ich habe am Freitag den 04.10.19 bei Ögertours angerufen ich kam durch und wollte wissen was mit den Reisen ab November ist. Die Mitarbeiterin sagte es gibt nichts Neues alle Verträge sind gültig aber eingefroren eine Änderung oder Stornieren der Reise nicht möglich. Ich kann zwar schriftlich Stornieren aber es wird nur zur Kenntnis genommen aber nicht bearbeitet und wenn die Reise nicht vom Insolvenz Verwalter abgesagt wird Stornogebühren anfallen. Ögertours nimmt billigend in kauf den Urlaub der Kunden die für November gebucht haben zu sabotieren. Wir werden nicht mehr bei diesem Veranstalter Buchen egal wie das Kind heißen wird. Verlierer sind eigentlich alle Reiseveranstalter viele Kunden werden nicht mehr früh buchen das Vertrauen in den Reisesicherungsschein ist dahin.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Stephan SchubothS Offline
                      Stephan SchubothS Offline
                      Stephan Schuboth
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2330

                      Ich persönlich glaube, dass dies nur die kleine Spitze vom Eisberg war....

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • hexelevH hexelev

                        Ich sollte am 29.10 3 Wochen nach Gran Canaria fliegen --ABGESAGT -hatte keine Lust allees selber zu machen -bin Rechtschutz versichert
                        darum Anwalt genommen -
                        heute Antwort :
                         Guten Tag Frau Klarnamen entfernt

                        ich habe ihren Fall nun geprüft. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Reisepreis aufgrund Ihrer Zahlungsweise (Überweisung) nicht direkt von dem Zahlungsanbieter zurückgeholt werden kann.

                        Es bestehen aber vielversprechende Aussichten zumindest einen Teil des Reisepreises über die Abwicklungsstelle bei Reise-Insolvenzen der Zurich Versicherung zu erhalten. Ich weise allerdings jetzt schon darauf hin, dass bis zu der Bekanntgabe der genauen Höhe der Erstattung und einer tatsächlichen Auszahlung noch eine geraume Zeitspanne vergehen kann

                        Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen

                        Klarnamen entfernt
                        Rechtsanwältin

                        HC-Mitglied2685054H Offline
                        HC-Mitglied2685054H Offline
                        HC-Mitglied2685054
                        schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                        #2331

                        @hexelev sagte:

                        Ich sollte am 29.10 3 Wochen nach Gran Canaria fliegen --ABGESAGT -hatte keine Lust allees selber zu machen -bin Rechtschutz versichert
                        darum Anwalt genommen -
                        heute Antwort :
                         Guten Tag Frau xxxxxxx

                        ich habe ihren Fall nun geprüft. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Reisepreis aufgrund Ihrer Zahlungsweise (Überweisung) nicht direkt von dem Zahlungsanbieter zurückgeholt werden kann.

                        Es bestehen aber vielversprechende Aussichten zumindest einen Teil des Reisepreises über die Abwicklungsstelle bei Reise-Insolvenzen der Zurich Versicherung zu erhalten. Ich weise allerdings jetzt schon darauf hin, dass bis zu der Bekanntgabe der genauen Höhe der Erstattung und einer tatsächlichen Auszahlung noch eine geraume Zeitspanne vergehen kann

                        Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen

                        xxxxxxxxxxxxxxx

                        Rechtsanwältin

                        Und wozu hast Du Dir jetzt die Anwältin genommen? Damit sie Dir das sagt?

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Stephan SchubothS Offline
                          Stephan SchubothS Offline
                          Stephan Schuboth
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2332

                          Ja.... Muss ich auch sagen! Rechtsanwälte können zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch gar nichts machen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Sunny18051S Offline
                            Sunny18051S Offline
                            Sunny18051
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2333

                            @hexelev

                            "Radierer" mal deinen oder zumindest den Namen der Anwältin aus ("aus-x-en").

                            Ich weiß nicht ob sie einverstanden ist im öffentlichen Forum genannt zu werden.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • CliffideoC Cliffideo

                              Und nochmal zum Thema Linienflüge nutzen aus einer Thomas Cook-Buchung(und der angeschlossenen Veranstalter:

                              Seit letzten Montag ist die Insolvenz aktuell, erst die englische Mutter und 2 Tage später die deutschen Ableger:
                              Seitdem hat es hier im Forum nicht EINEN Bericht dazu gegeben, dass ausgestellte Linienflugtickets nicht genutzt werden konnten. Auch bei Ryanair und Easyjet konnten die Flugtickets problemlos genutzt werden, wenn man mit den übermittelten Einloggdaten des Veranstalters (eine vorgegebene Emailadresse und ein Kennwort) sich in seinen Account zum Online-Checkin einloggen kann. Laut Ryanair und easyjet können diese Flüge dann nicht mehr storniert werden und problemlos verwendet werden.

                              Linienflüge: Hierzu zählen die großen Fluggesellschaften wie Lufthansa, Swiss, Edelweiß, Emirates, Etihad, TAP, Iberia, Singapore Airlines, Quantas, etc. Auch hier gilt: Besitzt man ein ausgestelltes Ticket/E-Ticket, so kann man dieses nutzen, vorher kann gerne nochmals bei der Airline abgecheckt werden, ob dem so ist, um sich zu beruhigen. Auch hier hat der Veranstalter keinen Rückgriff mehr auf diese ausgestellten Linienflugtickets.

                              Pech haben alle anderen, die mit Charter- oder Bedarfsairlines fliegen sollten. Hierzu gehören Condor, Eurowings, Tuifly, Corendon, Sundair, Sunexpress, Tailwind und einige andere. Tickets bei diesen Fluggesellschaften müssen nicht sofort bei Buchung bezahlt werden und konnten daher storniert werden vom Reiseveranstalter.

                              Vielleicht hilft dies einigen Urlaubern etwas, die dann zwar sich selbst um Hotel und Transfer kümmern müssen, aber immerhin den Flug sicher haben.

                              AUFRUF: Bitte hier berichten, auch von oben nicht erwähnten Fluglinien, hat es geklappt oder wurdet Ihr stehengelassen am Airport. damit man einen besseren Überblick bekommt über die verfahrene Lage für die Oktoberreisenden.

                              Boxer181206B Offline
                              Boxer181206B Offline
                              Boxer181206
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2334

                              Hallo an alle Betroffenen. Nachdem die Reise in die Domenikanische Republik abgesagt wurde war die Enttäuschung und Wut extrem. Dumme Konstellation: 2 Männer buchen eine gemeinsame Tauchreise. Einer von Berlin über Neckermann der andere von Düsseldorf über ITS. Stornokosten bei ITS bereits 60 % da weniger als 14 Tage vor Anreise. Was tun? Sich kundig gemacht nach dem Buchungscode der Flüge beim Reisebüro. Online geschaut. Flüge waren aktuell. Anruf bei Airfrance. Sämtliche Tickets sind vollständig bezahlt. Zusage von denen dass man die nutzen kann. Weitere Nachfrage bei Neckermann ob man die Flüge nutzen darf. Keine wirkliche verbindliche Antwort bekommen. Aussage: alle Reisen sind abgesagt. Mehr nicht. Also abwägen welches Risiko man eingehen will. Folgende Entscheidung haben wir getroffen. 2 Tage vor Abflug das Hotel für 3 Nächte neu gebucht. Dann wäre der Verlust nicht ganz so groß wenn er auf dem Flughafen stehen bleibt. Gestern noch bei ITS einen Privattransfer. Heute früh zum Flughafen gefahren und gehofft das alles glatt geht. Hat es auch. Airfrance ist es sicher Wurscht. Hauptsache die Tickets sind bezahlt. Da das alles geklappt hat buche ich die restlichen 8 Nächte online nach und schicke den Voucher für die Hotelverlängerung ins Hotel. Und nun hoffen dass neckermann den Rückflug nicht storniert. Für mich stellt sich die Frage ob Tc bzw Neckermann das eigentlich darf. Wem gehören rein rechtlich gesehen die Tickets die vom Kunden beim Veranstalter voll bezahlt wurden und auf den Namen ausgestellt und zugeschickt wurden? Wäre hilfreich wenn sich dazu mal jemand äußert der Ahnung hat. Wem stehen dann auch die Steuern und Gebühren für den nicht genutzten Flug zu? Dem Veranstalter oder dem Kunden? Von der Versicherung kann man bei der Masse an abgesagten Reisen davon ausgehen dass es 3.50 Euro werden. Viel Hoffnung haben wir nicht. Ich schreibe die Erfahrung noch zu Ende wenn der Rückflug am 16.10. dran ist.

                              BienekindB Hesse19H HC-Mitglied2685054H SonneStrand75S 4 Antworten Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Boxer181206B Boxer181206

                                Hallo an alle Betroffenen. Nachdem die Reise in die Domenikanische Republik abgesagt wurde war die Enttäuschung und Wut extrem. Dumme Konstellation: 2 Männer buchen eine gemeinsame Tauchreise. Einer von Berlin über Neckermann der andere von Düsseldorf über ITS. Stornokosten bei ITS bereits 60 % da weniger als 14 Tage vor Anreise. Was tun? Sich kundig gemacht nach dem Buchungscode der Flüge beim Reisebüro. Online geschaut. Flüge waren aktuell. Anruf bei Airfrance. Sämtliche Tickets sind vollständig bezahlt. Zusage von denen dass man die nutzen kann. Weitere Nachfrage bei Neckermann ob man die Flüge nutzen darf. Keine wirkliche verbindliche Antwort bekommen. Aussage: alle Reisen sind abgesagt. Mehr nicht. Also abwägen welches Risiko man eingehen will. Folgende Entscheidung haben wir getroffen. 2 Tage vor Abflug das Hotel für 3 Nächte neu gebucht. Dann wäre der Verlust nicht ganz so groß wenn er auf dem Flughafen stehen bleibt. Gestern noch bei ITS einen Privattransfer. Heute früh zum Flughafen gefahren und gehofft das alles glatt geht. Hat es auch. Airfrance ist es sicher Wurscht. Hauptsache die Tickets sind bezahlt. Da das alles geklappt hat buche ich die restlichen 8 Nächte online nach und schicke den Voucher für die Hotelverlängerung ins Hotel. Und nun hoffen dass neckermann den Rückflug nicht storniert. Für mich stellt sich die Frage ob Tc bzw Neckermann das eigentlich darf. Wem gehören rein rechtlich gesehen die Tickets die vom Kunden beim Veranstalter voll bezahlt wurden und auf den Namen ausgestellt und zugeschickt wurden? Wäre hilfreich wenn sich dazu mal jemand äußert der Ahnung hat. Wem stehen dann auch die Steuern und Gebühren für den nicht genutzten Flug zu? Dem Veranstalter oder dem Kunden? Von der Versicherung kann man bei der Masse an abgesagten Reisen davon ausgehen dass es 3.50 Euro werden. Viel Hoffnung haben wir nicht. Ich schreibe die Erfahrung noch zu Ende wenn der Rückflug am 16.10. dran ist.

                                BienekindB Offline
                                BienekindB Offline
                                Bienekind
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2335

                                @Hexelev! Mit deinem Nachnamen in dem geposteten Schreiben und deinem Vornamen im Profil wundere dich nicht, wenn du demnächst mit Werbung zugeschüttet wirst! Eigentlich fehlt nur noch deine Mailadresse! 😫

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Boxer181206B Boxer181206

                                  Hallo an alle Betroffenen. Nachdem die Reise in die Domenikanische Republik abgesagt wurde war die Enttäuschung und Wut extrem. Dumme Konstellation: 2 Männer buchen eine gemeinsame Tauchreise. Einer von Berlin über Neckermann der andere von Düsseldorf über ITS. Stornokosten bei ITS bereits 60 % da weniger als 14 Tage vor Anreise. Was tun? Sich kundig gemacht nach dem Buchungscode der Flüge beim Reisebüro. Online geschaut. Flüge waren aktuell. Anruf bei Airfrance. Sämtliche Tickets sind vollständig bezahlt. Zusage von denen dass man die nutzen kann. Weitere Nachfrage bei Neckermann ob man die Flüge nutzen darf. Keine wirkliche verbindliche Antwort bekommen. Aussage: alle Reisen sind abgesagt. Mehr nicht. Also abwägen welches Risiko man eingehen will. Folgende Entscheidung haben wir getroffen. 2 Tage vor Abflug das Hotel für 3 Nächte neu gebucht. Dann wäre der Verlust nicht ganz so groß wenn er auf dem Flughafen stehen bleibt. Gestern noch bei ITS einen Privattransfer. Heute früh zum Flughafen gefahren und gehofft das alles glatt geht. Hat es auch. Airfrance ist es sicher Wurscht. Hauptsache die Tickets sind bezahlt. Da das alles geklappt hat buche ich die restlichen 8 Nächte online nach und schicke den Voucher für die Hotelverlängerung ins Hotel. Und nun hoffen dass neckermann den Rückflug nicht storniert. Für mich stellt sich die Frage ob Tc bzw Neckermann das eigentlich darf. Wem gehören rein rechtlich gesehen die Tickets die vom Kunden beim Veranstalter voll bezahlt wurden und auf den Namen ausgestellt und zugeschickt wurden? Wäre hilfreich wenn sich dazu mal jemand äußert der Ahnung hat. Wem stehen dann auch die Steuern und Gebühren für den nicht genutzten Flug zu? Dem Veranstalter oder dem Kunden? Von der Versicherung kann man bei der Masse an abgesagten Reisen davon ausgehen dass es 3.50 Euro werden. Viel Hoffnung haben wir nicht. Ich schreibe die Erfahrung noch zu Ende wenn der Rückflug am 16.10. dran ist.

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                                  Hesse19
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2336

                                  @boxer181206 sagte:

                                  Da das alles geklappt hat buche ich die restlichen 8 Nächte online nach und schicke den Voucher für die Hotelverlängerung ins Hotel.

                                  Ich würde zunächst vor Ort im Hotel fragen, ob man bereit ist, einen guten (=besseren) Direktpreis anzubieten.
                                  Viel Glück mit der Reise

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Stephan SchubothS Offline
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                                    Stephan Schuboth
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2337

                                    Die Preise aus den Preislisten der Hotels sind meistens viel höher..... Wenn man den Preis von ehemaligen Reiseveranstalter bekommt, dann kann man schon höchst zufrieden sein!

                                    Hesse19H 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • hexelevH hexelev

                                      Ich sollte am 29.10 3 Wochen nach Gran Canaria fliegen --ABGESAGT -hatte keine Lust allees selber zu machen -bin Rechtschutz versichert
                                      darum Anwalt genommen -
                                      heute Antwort :
                                       Guten Tag Frau Klarnamen entfernt

                                      ich habe ihren Fall nun geprüft. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass der Reisepreis aufgrund Ihrer Zahlungsweise (Überweisung) nicht direkt von dem Zahlungsanbieter zurückgeholt werden kann.

                                      Es bestehen aber vielversprechende Aussichten zumindest einen Teil des Reisepreises über die Abwicklungsstelle bei Reise-Insolvenzen der Zurich Versicherung zu erhalten. Ich weise allerdings jetzt schon darauf hin, dass bis zu der Bekanntgabe der genauen Höhe der Erstattung und einer tatsächlichen Auszahlung noch eine geraume Zeitspanne vergehen kann

                                      Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende und verbleibe mit freundlichen Grüßen

                                      Klarnamen entfernt
                                      Rechtsanwältin

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                                      schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                                      #2338

                                      @hexelev sagte:

                                      Ich sollte am 29.10 3 Wochen nach Gran Canaria fliegen --ABGESAGT -hatte keine Lust allees selber zu machen -bin Rechtschutz versichert
                                      darum Anwalt genommen -
                                      heute Antwort :
                                       Guten Tag Frauxxxxxxx,

                                      ich habe ihren Fall nun geprüft. Leider muss ich Ihnen mitteilen ...

                                      xxxxxxxxxxx
                                      Rechtsanwältin

                                      Nun Brigitte, wozu war jetzt die Anwältin gut?
                                      Ach so: ist ja bezahlt.
                                      KwT

                                      Sandra HBCS 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Stephan SchubothS Stephan Schuboth

                                        Die Preise aus den Preislisten der Hotels sind meistens viel höher..... Wenn man den Preis von ehemaligen Reiseveranstalter bekommt, dann kann man schon höchst zufrieden sein!

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2339

                                        @stephan-schuboth sagte:

                                        Die Preise aus den Preislisten der Hotels sind meistens viel höher..... Wenn man den Preis von ehemaligen Reiseveranstalter bekommt, dann kann man schon höchst zufrieden sein!

                                        ich habe 2 Hotels nachgebucht. Eines lag 4% unter dem Katalogpreis, das andere 20%.

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                                        • Stephan SchubothS Offline
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                                          Stephan Schuboth
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2340

                                          Ja gut... Ich gönne es dir auch vom Herzen... Kommt wahrscheinlich auch auf die Auslastung der Hotels an....
                                          Alles Gute....

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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