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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • RobbsieR Robbsie

    Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? Auf der Rechnung steht Gast@Neckermann-reisen.de, die ist es aber nicht!

    Die Leute bei Ryanair wollen unbedingt diese Email @neckermann-reisen.de wissen in der Hotline, sonst können wir keine Infos erhalten oder den Checkin machen.

    Angeblich finden die Flüge ja statt, ich hätte es nur gern Schwarz auf Weiss bevor ich mit Kind und Kegel nach Berlin fahre am 17.10.-

    SonneStrand75S Offline
    SonneStrand75S Offline
    SonneStrand75
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1921

    @robbsie sagte:

    Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? Auf der Rechnung steht Gast@Neckermann-reisen.de, die ist es aber nicht!

    Die Leute bei Ryanair wollen unbedingt diese Email @neckermann-reisen.de wissen in der Hotline, sonst können wir keine Infos erhalten oder den Checkin machen.

    Angeblich finden die Flüge ja statt, ich hätte es nur gern Schwarz auf Weiss bevor ich mit Kind und Kegel nach Berlin fahre am 17.10.-

    Andere sind hier auch geflogen...

    Hast du mit Vornamen und Nachnamen probiert?
    Robbsie.Mueller@neckermann-reisen.de

    Als zweites würde ich mit der Auftragsnummer von deiner Reisebestätigung probieren.
    154345554@neckermann-reisen.de

    Jeweils deine Daten einsetzen natürlich.

    Wenn ich so überlege, bei Namen kann es eine Doppelung geben, probiere es zuerst mit der Nummer.

    RobbsieR 1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV vonschmeling

      Die Quelle wird doch angegeben - wie kommt man nur drauf, dass towi1802 hier "eigene Ansicht" wiedergibt?
      Zu lesen ist hier nichts weiter als eine seiner Zeit schlüssige Argumentation gegen die Erhöhung der Versicherungssumme.

      Ich vertrete nach wie vor die Ansicht, dass bereits im Vorwege eine Nachversicherung in der Relation zum Umsatz vorgeschrieben sein müsste. Damit wäre das Risiko einer eklatanten Unterdeckung sinnvoll moderiert.
      Es ist ja vollkommen grotesk, einen kleinen Spartenveranstalter zu einer Versicherung in Höhe von 300 Mio zu verdonnern, wenn er grade mal 1 Mio Umsatz macht.
      Nicht nur deshalb finde ich das Rumgereite auf der versäumten pauschalen Höhe der Deckungssumme rechtschaffen unsinnig.

      Erny1805E Offline
      Erny1805E Offline
      Erny1805
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1922

      @vonschmeling sagte:

      Die Quelle wird doch angegeben - wie kommt man nur drauf, dass towi1802 hier "eigene Ansicht" wiedergibt?
      Zu lesen ist hier nichts weiter als eine seiner Zeit schlüssige Argumentation gegen die Erhöhung der Versicherungssumme.

      Ich vertrete nach wie vor die Ansicht, dass bereits im Vorwege eine Nachversicherung in der Relation zum Umsatz vorgeschrieben sein müsste. Damit wäre das Risiko einer eklatanten Unterdeckung sinnvoll moderiert.
      Es ist ja vollkommen grotesk, einen kleinen Spartenveranstalter zu einer Versicherung in Höhe von 300 Mio zu verdonnern, wenn er grade mal 1 Mio Umsatz macht.
      Nicht nur deshalb finde ich das Rumgereite auf der versäumten pauschalen Höhe der Deckungssumme rechtschaffen unsinnig.

      Da bin ich sogar mal Deiner Meinung was die Relation zum Umsatz betrifft. Aber Fakt ist halt das es so nicht umgesetzt wurde und sogar das Justizministerium 2017 darauf hin gewiesen hat, zumindest auf 300 Millionen zu erhöhen. Man hätte dich damals zumindest damit auseinandersetzen können und ggf das Gesetz auf die Staffelung ändern können. Aber gar nicht reagieren ist dann auch der falsche Weg 😉

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • SonneStrand75S SonneStrand75

        @mauseknatschi sagte:

        Hey, ich verstehe nicht, was der Angriff soll, ob ich noch in meinem Traumland lebe. Aber, um deine Frage zu beantworten, nein, ich lebe nicht in meinem Traumland.

        Übrigens, ich habe keine Ausführungen zu IATA-Flügen getätigt. Das war, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, Cliffideo. Meiner Meinung nach haben IATA-Flüge auch nicht direkt etwas mit einer Stornierung zu tun.
        Was es jetzt genau mit der Air France auf sich hat, kann ich ebensowenig sagen wie du.
        Wie ich jetzt bereits mehrmals geschrieben habe, kommt es auf die AGBs der jeweiligen Airline an und, welches Recht welchen Landes diesen AGBs zugrunde liegt. Desweiteren ist darauf zu achten, ob diese Flüge stornierbar sind, also welchen Tarif TC eingekauft hat.

        Im Übrigen führst du jetzt lediglich die Air France an, vernachlässigst aber scheinbar bewusst diejenigen, die hier geschrieben haben, dass deren Fluggesellschaft das Okay erteilt hat und, die sogar gerade in ihrem Flieger sitzen.
        Ich denke, wenn man Lesenden dieses Forums Informationen, belegt mit Urteilen inklusive Aktenzeichen in die Hand gibt, ist daran nichts falsch. Was jeder daraus macht bzw. weitere Erkundigungen dazu einholt, ist Sache jedes Einzelnen.
        Das Problem bei der ganzen Insolvenz von TC ist, dass nicht jede Pauschalreise hinsichtlich der darin enthaltenen Flüge gleich zu beurteilen ist. Und wie heißt es bei den Juristen: Es kommt immer auf den Einzelfall an. Bedeuted hier, die einen können problemlos fliegen, die anderen leider nicht.
        Bei Etihad steht es leider auch noch nicht fest...

        Zum 150. Mal, JEDER Tarif ist stornierbar, außer bei Ryanair und Easyjet.

        Emirates hat es bestätigt, LH hat es bestätigt, bei Airfrance ist es schon passiert - TC kann die Flüge stornieren. Trotz ausgestellten Tickets.

        Und ja, die einen können fliegen, die anderen nicht. Nur WEIß man es vorher nicht, zu welchen man gehört. Außer man fliegt mit Easyjet, da würde ich auch sagen, sie sind safe.

        Ob und wann die weiteren Flüge storniert werden, weiß man zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Und ob Rückfluge trotz Hinflug storniert werden, wird man auch erst im Nachhinein erfahren.

        Alle, die ihre Tickets nutzen wollen (außer Easyjet und Ryanair) müssen sich im Klaren sein, dass sie am Flughafen nicht mitgenommen werden, ob hin oder zurück.

        mauseknatschiM Offline
        mauseknatschiM Offline
        mauseknatschi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1923

        @sonnestrand75 sagte:

        Zum 150. Mal, JEDER Tarif ist stornierbar, außer bei Ryanair und Easyjet.

        Emirates hat es bestätigt, LH hat es bestätigt, bei Airfrance ist es schon passiert - TC kann die Flüge stornieren. Trotz ausgestellten Tickets.

        Und ja, die einen können fliegen, die anderen nicht. Nur WEIß man es vorher nicht, zu welchen man gehört. Außer man fliegt mit Easyjet, da würde ich auch sagen, sie sind safe.

        Ob und wann die weiteren Flüge storniert werden, weiß man zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Und ob Rückfluge trotz Hinflug storniert werden, wird man auch erst im Nachhinein erfahren.

        Alle, die ihre Tickets nutzen wollen (außer Easyjet und Ryanair) müssen sich im Klaren sein, dass sie am Flughafen nicht mitgenommen werden, ob hin oder zurück.

        Deine Aussage, dass nur die Flüge mit easyJet und Ryan Air nicht stornierbar sind, ist ziemlicher Müll. Für solch eine Behauptung müsstest du dir alle AGBs der Fluggesellschaften, die Linienflüge anbieten, durchgelesen haben, was ich stark bezweifle.

        Ich habe bisher immer darauf hingewiesen, dass es auf die AGBs der jeweiligen Airline ankommt und dem ist so. Wenn diese dem deutschen Recht unterliegen, sind sie stornierbar und es müssen Steuern und Gebühren zurückerstattet werden. Das heißt, solche Flüge dürften vom IV storniert werden, um den Betrag für die Steuern und Gebühren der Insolvenzmasse hinzuzufügen.

        Ich habe mir gerade die AGBs der Air France zu Gemüte geführt. Dort heißt es, deren AGBs unterliegen dem Recht des Landes, in dem das Ticket gekauft wurde. Auch ist in deren AGBs explizit aufgeführt, dass bei einer Stornierung Steuern und Gebühren erstattet werden, also so, wie es das deutsche Gesetz vorschreibt. Deshalb ist die Stornierung der Air France Tickets nachvollziehbar.

        Wie die AGBs anderer ausländischer Fluggesellschaften aussehen, weiß ich nicht, da ich sie nicht gelesen habe. Aber jeder, der es wissen möchte, kann sich diese im Internet ansehen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • SonneStrand75S SonneStrand75

          @robbsie sagte:

          Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? Auf der Rechnung steht Gast@Neckermann-reisen.de, die ist es aber nicht!

          Die Leute bei Ryanair wollen unbedingt diese Email @neckermann-reisen.de wissen in der Hotline, sonst können wir keine Infos erhalten oder den Checkin machen.

          Angeblich finden die Flüge ja statt, ich hätte es nur gern Schwarz auf Weiss bevor ich mit Kind und Kegel nach Berlin fahre am 17.10.-

          Andere sind hier auch geflogen...

          Hast du mit Vornamen und Nachnamen probiert?
          Robbsie.Mueller@neckermann-reisen.de

          Als zweites würde ich mit der Auftragsnummer von deiner Reisebestätigung probieren.
          154345554@neckermann-reisen.de

          Jeweils deine Daten einsetzen natürlich.

          Wenn ich so überlege, bei Namen kann es eine Doppelung geben, probiere es zuerst mit der Nummer.

          RobbsieR Offline
          RobbsieR Offline
          Robbsie
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1924

          @sonnestrand75 sagte:

          Andere sind hier auch geflogen...

          Hast du mit Vornamen und Nachnamen probiert?
          Robbsie.Mueller@neckermann-reisen.de

          Als zweites würde ich mit der Auftragsnummer von deiner Reisebestätigung probieren.
          154345554@neckermann-reisen.de

          Jeweils deine Daten einsetzen natürlich.

          Wenn ich so überlege, bei Namen kann es eine Doppelung geben, probiere es zuerst mit der Nummer.

          Ne das klappt nicht, denke eher es ist eine generische Email-Adresse 😉
          Ein Checkin wäre schon nett als Sicherheit im Vorfeld.

          SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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          • SonneStrand75S Offline
            SonneStrand75S Offline
            SonneStrand75
            schrieb am zuletzt editiert von SonneStrand75
            #1925

            @mauseknatschi
            Dann einigen wir uns darauf, dass IATA-Ticket, Linienflug, welcher Tarif usw völlig uninteressant sind (bzw nicht an der Stornierung hindern).

            Sondern allein AGB, nach welchem Recht Steuern und Gebühren erstattet werden.

            Die wilden Behauptungen, LH usw wären vom RV nicht stornierbar, wären somit vom Tisch.
            TAP, LH, Emirates und AirFrance wären also schon geklärt... Eurowings und Condor sowieso.

            Easyjet ist eindeutig sicher. Ryanair ist wohl nicht so auskunftsfreudig, aber ich tippe eher darauf, dass man fliegen kann.

            mauseknatschiM 1 Antwort Letzte Antwort
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            • RobbsieR Robbsie

              @sonnestrand75 sagte:

              Andere sind hier auch geflogen...

              Hast du mit Vornamen und Nachnamen probiert?
              Robbsie.Mueller@neckermann-reisen.de

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              Ein Checkin wäre schon nett als Sicherheit im Vorfeld.

              SonneStrand75S Offline
              SonneStrand75S Offline
              SonneStrand75
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1926

              @robbsie sagte:

              Ne das klappt nicht, denke eher es ist eine generische Email-Adresse 😉
              Ein Checkin wäre schon nett als Sicherheit im Vorfeld.

              Ich habe gerade recherchiert, du brauchst die Email-Adresse aus deinen Reisenunterlagen.
              Da müssen Check In Daten stehen - Code plus die Mail-Adresse.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • RobbsieR Robbsie

                Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? Auf der Rechnung steht Gast@Neckermann-reisen.de, die ist es aber nicht!

                Die Leute bei Ryanair wollen unbedingt diese Email @neckermann-reisen.de wissen in der Hotline, sonst können wir keine Infos erhalten oder den Checkin machen.

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                kennen04K Offline
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                kennen04
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1927

                @robbsie sagte:

                Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? ...

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                • RobbsieR Robbsie

                  Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? Auf der Rechnung steht Gast@Neckermann-reisen.de, die ist es aber nicht!

                  Die Leute bei Ryanair wollen unbedingt diese Email @neckermann-reisen.de wissen in der Hotline, sonst können wir keine Infos erhalten oder den Checkin machen.

                  Angeblich finden die Flüge ja statt, ich hätte es nur gern Schwarz auf Weiss bevor ich mit Kind und Kegel nach Berlin fahre am 17.10.-

                  ryanairfliegerR Offline
                  ryanairfliegerR Offline
                  ryanairflieger
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1928

                  Moin
                  Ich habe meine Flüge bei Ryanair bestätigt bekommen. Ich habe in Dublin angerufen und per Lifechat angefragt.

                  Versuch es mit der Emailadresse...

                  Max.Mustermann.01012019@Neckermann.gfr-center.de
                  Und deine PNR Nummer

                  Ersetze den Namen und das Buchungsdatum durch deine Daten.

                  Viel Glück.

                  Alles wird gut.✌👍

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • kennen04K kennen04

                    @robbsie sagte:

                    Kennt zufällig jemand die Email-Adresse, die Neckermann für die Buchungen bei Ryanair benutzt? ...

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                    RobbsieR Offline
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                    Robbsie
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1929

                    @kennen04 sagte:

                    Login: dynamisch-nec@neckermann-reisen.de
                    Passwort: Dein PNR Code (bei mir sind es 6 Buchstaben)

                    Damit ging es, herzlichen Dank!!

                    SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • RobbsieR Robbsie

                      @kennen04 sagte:

                      Login: dynamisch-nec@neckermann-reisen.de
                      Passwort: Dein PNR Code (bei mir sind es 6 Buchstaben)

                      Damit ging es, herzlichen Dank!!

                      SonneStrand75S Offline
                      SonneStrand75S Offline
                      SonneStrand75
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1930

                      @robbsie sagte:

                      Damit ging es, herzlichen Dank!!

                      Das freut mich sehr! Viel Glück!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • KarinmanuelaK Karinmanuela

                        Hallo,
                        ich habe für meine Reise über Bucher, die am 8.11. beginnen soll, eine Schadensmeldung über meine Anzahlung bei Kaera abgegeben und eine Bearbeitungsnummer erhalten.

                        HC-Mitglied2683260H Offline
                        HC-Mitglied2683260H Offline
                        HC-Mitglied2683260
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1931

                        @karinmanuela sagte:

                        Hallo,
                        ich habe für meine Reise über Bucher, die am 8.11. beginnen soll, eine Schadensmeldung über meine Anzahlung bei Kaera abgegeben und eine Bearbeitungsnummer erhalten.

                        Tolle Info 🙈

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • SonneStrand75S SonneStrand75

                          @mauseknatschi
                          Dann einigen wir uns darauf, dass IATA-Ticket, Linienflug, welcher Tarif usw völlig uninteressant sind (bzw nicht an der Stornierung hindern).

                          Sondern allein AGB, nach welchem Recht Steuern und Gebühren erstattet werden.

                          Die wilden Behauptungen, LH usw wären vom RV nicht stornierbar, wären somit vom Tisch.
                          TAP, LH, Emirates und AirFrance wären also schon geklärt... Eurowings und Condor sowieso.

                          Easyjet ist eindeutig sicher. Ryanair ist wohl nicht so auskunftsfreudig, aber ich tippe eher darauf, dass man fliegen kann.

                          mauseknatschiM Offline
                          mauseknatschiM Offline
                          mauseknatschi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1932

                          @sonnestrand75 sagte:

                          @mauseknatschi
                          Dann einigen wir uns darauf, dass IATA-Ticket, Linienflug, welcher Tarif usw völlig uninteressant sind (bzw nicht an der Stornierung hindern).

                          Sondern allein AGB, nach welchem Recht Steuern und Gebühren erstattet werden.

                          Die wilden Behauptungen, LH usw wären vom RV nicht stornierbar, wären somit vom Tisch.
                          TAP, LH, Emirates und AirFrance wären also schon geklärt... Eurowings und Condor sowieso.

                          Easyjet ist eindeutig sicher. Ryanair ist wohl nicht so auskunftsfreudig, aber ich tippe eher darauf, dass man fliegen kann.

                          Ja, darauf kann man sich einigen. Wobei, ich habe nie behauptet, dass es bei der Stornierung auf IATA-Flüge ankommt.

                          Und noch eine Info für Etihad-Flüge: Telefonisch erhielt ich gestern von Etihad die Auskunft, man ist sich noch nicht sicher, ob TC-Geschädigte ihren Flug in Anspruch nehmen können. Soeben habe ich die AGBs von Etihad gelesen. Diese sehen vor, dass bei einer Stornierung die Steuern und Gebühren zurückerstattet werden. Die AGBs sehen auch vor, dass der Reiseveranstalter stornieren kann. Insofern kann man den Etihad-Flug ebenfalls begraben.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • SonneStrand75S Offline
                            SonneStrand75S Offline
                            SonneStrand75
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1933

                            Was ich mich wegen Zurich frage - sie gehen wohl eigenmächtig davon aus, dass die Rückholung zu 100% bezahlt werden soll und der kleine Rest, der noch übrig bleibt, unter den Geschädigten aufgeteilt wird.

                            Wie kommen sie darauf? Im Gesetz selbst steht nichts von einer Reihenfolge, aber im Gesetz steht auch, dass sie erst auszahlen und dann quotieren sollen.

                            Sie wollen aber erst sammeln und dann quotieren, damit sie nichts zurückfordern müssen. Deswegen wohl auch die Bevorzugung der Rückholung - so müssen sie gar nichts zurückfordern und ersparen sich viel Arbeit.

                            Nach Gesetz ist es aber nicht...

                            vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • alexandra6406A Offline
                              alexandra6406A Offline
                              alexandra6406
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1934

                              hat schon jemand Erfahrung mit Türkish Airline Flügen.
                              Der Abflug ist am 14.10.Unsere Pauschalreise mit Bucher nach Antalya ist offiziell abgesagt.
                              Laut türkish Airline sind unsere Flüge bezahlt und wir haben uns schon eingecheckt.

                              Wir wagen es zu fliegen und haben ein Alternativhotel gebucht.
                              Würde mich über Antworten freuen

                              SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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                              • playaamadoresP Offline
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                                playaamadores
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1935

                                Wie lange kann/muss man denn den Schaden melden. Reise Febr. 20, Anzahlung schon geleistet.
                                Gibt es da Fristen oder ist das dafür erst nach dem 31.10.19 relevant?

                                Danke😄

                                Avatar : Mangroven auf Surin Island/Thailand

                                SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                • alexandra6406A alexandra6406

                                  hat schon jemand Erfahrung mit Türkish Airline Flügen.
                                  Der Abflug ist am 14.10.Unsere Pauschalreise mit Bucher nach Antalya ist offiziell abgesagt.
                                  Laut türkish Airline sind unsere Flüge bezahlt und wir haben uns schon eingecheckt.

                                  Wir wagen es zu fliegen und haben ein Alternativhotel gebucht.
                                  Würde mich über Antworten freuen

                                  SonneStrand75S Offline
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                                  SonneStrand75
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1936

                                  @alexandra6406 sagte:

                                  hat schon jemand Erfahrung mit Türkish Airline Flügen.
                                  Der Abflug ist am 14.10.Unsere Pauschalreise mit Bucher nach Antalya ist offiziell abgesagt.
                                  Laut türkish Airline sind unsere Flüge bezahlt und wir haben uns schon eingecheckt.

                                  Wir wagen es zu fliegen und haben ein Alternativhotel gebucht.
                                  Würde mich über Antworten freuen

                                  Zumindest erstatten sie Steuern und Gebühren. Somit ist es reine Glückssache, ob euer Flug bis dahin storniert wird oder nicht.
                                  Niemand weiß, was der Insolvenzverwalter in den nächsten Tagen machen wird...
                                  Eine Stornierung ist schon geschehen (Seite 180, ganz unten).

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • playaamadoresP playaamadores

                                    Wie lange kann/muss man denn den Schaden melden. Reise Febr. 20, Anzahlung schon geleistet.
                                    Gibt es da Fristen oder ist das dafür erst nach dem 31.10.19 relevant?

                                    Danke😄

                                    SonneStrand75S Offline
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                                    SonneStrand75
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1937

                                    @playaamadores sagte:

                                    Wie lange kann/muss man denn den Schaden melden. Reise Febr. 20, Anzahlung schon geleistet.
                                    Gibt es da Fristen oder ist das dafür erst nach dem 31.10.19 relevant?

                                    Danke😄

                                    Welchen Schaden? Du hast doch noch keinen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #1938

                                      Ok also den 31.10.19 abwarten.

                                      Avatar : Mangroven auf Surin Island/Thailand

                                      olicheckO SonneStrand75S 2 Antworten Letzte Antwort
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                                        #1939

                                        Ich nochmal - bei mir wurden die AF Flüge storniert.

                                        Ich weiß nicht ob es einen Unterschied macht, aber bei mir wurde NICHT die Buchung storniert, sondern die einzelnen Flugsegmente

                                        Hamburg - Paris
                                        Paris - Havanna
                                        und zurück

                                        Meine Buchung existiert noch, aber es gibt keine Flugsegmente in der Buchung.

                                        Begründung für mich wäre: Selbst wenn der Insolvenzverwalter bei eigentlichen 3000 Euro Flugkosten nur 12 Euro (Gebühren) zurück bekommt, dann sind das bei 1000 Flügen eben trotzdem 12.000 Euro und damit könnte man sicher 3 Reisen abfinden.

                                        Wie auch immer: Ich wünsche allen Glück, die eine Reise mit den Flügen wagen. Der tatsächliche Check In für die eigentlichen Flugsegmente ist ja in der Regel leider erst 24h vorher möglich.

                                        Wichtig ist erstmal da zu sein. Zurück findet man im Notfall sicher irgendwelche Ersatzflüge.

                                        Gruß

                                        Marcus2801M tdwzbT 2 Antworten Letzte Antwort
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                                        • PedroschkaP Offline
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                                          Pedroschka
                                          schrieb am zuletzt editiert von Pedroschka
                                          #1940

                                          Üblicherweise werden Betriebshaftpflichtversicherungen u.a. nach Umsatz ,Anzahl der Mitarbeiter und Angabe der Risken
                                          abgeschlossen.Bei Falschangabe kein Schutz und ggf.Haftung des Geschäftsführers.
                                          Kurios wenn unsere Volksvertreter so was nicht beherrschen und die Grundregeln für Lobbyisten usw. über Bord werfen.
                                          Die dummen vergesslichen sind in ausreichender Anzahl vorhanden.
                                          Selbst wenn hier Insolvenzverschleppung und damit verbunden im Normalfall eine Durchgriffshaftung entsteht,gelogen wurde,
                                          ggf. Verbraucherrechte gebeugt wurden als das ändert nichts daran das man nicht durchgreift.
                                          Wie allzu oft lässt der Gesetzgeber laufen und bessert dann vielleicht nach,das dauert aber bekanntlich weil die RV Bosse müssen ja erstmal befragt werden.Herrn Joussen (TUI) u.a. wird es freuen das unsere Vertreter so freundlich zu der Industrie sind.
                                          Subjektiv ist das meist allerdings nicht immer Verbraucher freundlich,egal wie es ausgeht sollte jeder darüber nachdenken welches Buchungsverhalten etwas schützen kann.´Spekulationen wieviel über bliebt sind wenig Zielführend es kommt wie es kommt.
                                          Man sollte versuchen so kurz wie möglich vor der Reise zu buchen um solche Verluste zu minimieren,
                                          Sicherlich kann man dann nicht immer den letzten besten Preis bekommen aber wenn ich 200€ mehr zahle ist das bei weitem nicht soviel wie verloren gehen kann.Vermutlich würde dies auch früher oder später eine Wirkung auf die RV haben wenn die Liquiden Mittel später kommen.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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