Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Es heißt doch hier:
Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen:- Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung.
- Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.).
- Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen
Punkt 2 und 3 sind ja eigentlich klar ( wenn ich Teile nutze kann ich sie nicht geltend machen). Aber wie ist dann Punkt 1 zu verstehen, welcher "gesetzlichen Schutz" ist da gemeint? Wenn damit die Insolvenzversicherung gemeint ist widerspricht sich das doch mit Punkt 3 oder verstehe ich das falsch.
@toma07 sagte:
Es heißt doch hier:
Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen:
Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung.
Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.).
Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machenPunkt 2 und 3 sind ja eigentlich klar ( wenn ich Teile nutze kann ich sie nicht geltend machen). Aber wie ist dann Punkt 1 zu verstehen, welcher "gesetzlichen Schutz" ist da gemeint? Wenn damit die Insolvenzversicherung gemeint ist widerspricht sich das doch mit Punkt 3 oder verstehe ich das falsch.
Gesetzlicher Schutz bedeutet ja z. B. auch, dass der Pauschalreisende bei Mängeln (Hotel / Flug, usw.) Minderung oder Schadenersatz beim Veranstalter geltend machen kann. Das entfällt natürlich, wenn die Reise nun auf eigene Verantwortung angetreten wird. Denke, dass es sich darum handelt.
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@sonnestrand75 sagte:
Wird nicht besser. Willst du hier nur stänkern?
Du greifst mit deinen vagen Beleidigungen alle hier Schreibenden an.
(überflüssiges Zitat entfernt)Getroffene Hunde bellen........
Ich beleidigte niemanden. Wenn Du Dich beleidigt fühlst..... Lebensrisiko.
Was sollen Diskussionen hier zum Thema Insolvenzrecht, Haftung, Politik.......nicht hilfreich. Für die meisten zumindest. Absolut OT.
@rinnebach sagte:
Getroffene Hunde bellen........
Ich beleidigte niemanden. Wenn Du Dich beleidigt fühlst..... Lebensrisiko.
Was sollen Diskussionen hier zum Thema Insolvenzrecht, Haftung, Politik.......nicht hilfreich. Für die meisten zumindest. Absolut OT.
Dein Beitrag über Urlaub mit dem Auto nach Schwarzwald war also voll im Thema?
Na ja, don't feed the troll. Viel Spaß noch.
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@sonnestrand75 sagte:
Wird nicht besser. Willst du hier nur stänkern?
Du greifst mit deinen vagen Beleidigungen alle hier Schreibenden an.
(überflüssiges Zitat entfernt)Getroffene Hunde bellen........
Ich beleidigte niemanden. Wenn Du Dich beleidigt fühlst..... Lebensrisiko.
Was sollen Diskussionen hier zum Thema Insolvenzrecht, Haftung, Politik.......nicht hilfreich. Für die meisten zumindest. Absolut OT.
@rinnebach sagte:
Was sollen Diskussionen hier zum Thema Insolvenzrecht, Haftung, Politik.......nicht hilfreich. Für die meisten zumindest. Absolut OT.
Sorry, aber das sehe ich ganz anders ... zum einen bewegt das Thema und ist emotional, zum anderen ist es sicher für viele Betroffene ihr "erstes Mal" und ein paar grundsätzliche Aspekte / Abläufe zu erfahren daher überaus hilfreich.
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@d-saster sagte:
Vielleicht ausreichend bemessen, um unschöne Bilder gestrandeter und verzweifelter Urlauber zu vermeiden, denn wäre unsere bräsige Regierung genötigt, doch tatsächlich mal zu handeln statt zu schwafeln. Die Leute, die ihre Anzahlung oder den gesamten Reisepreis verloren haben, interessiert die Regierung nicht die Bohne.
Das Problem ist, das die EU-Richtlinie in Bezug auf eine evtl. zulässige Quotierung der Rückzahlung, eben Schlupflöcher offenläßt:
(40)"Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.
Eben dies ist jetzt passiert und es wird fast unmöglich sein, jemanden dafür haftbar zu machen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32015L2302
@olicheck sagte:
Das Problem ist, das die EU-Richtlinie in Bezug auf eine evtl. zulässige Quotierung der Rückzahlung, eben Schlupflöcher offenläßt:
(40)"Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.
Eben dies ist jetzt passiert und es wird fast unmöglich sein, jemanden dafür haftbar zu machen.
===============Antwort:
Abgesehen davon, dass dieser so unwahrscheinliche Fall eingetreten ist, für die Versicherung war das nicht unwahrscheinlich! Schließlich hat die ja die jetzt betroffenen Firmen in diesen einen Topf gepackt und damit die Unterdeckung erst verursacht!
LG
Sokrates
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@rinnebach sagte:
Getroffene Hunde bellen........
Ich beleidigte niemanden. Wenn Du Dich beleidigt fühlst..... Lebensrisiko.
Was sollen Diskussionen hier zum Thema Insolvenzrecht, Haftung, Politik.......nicht hilfreich. Für die meisten zumindest. Absolut OT.
Dein Beitrag über Urlaub mit dem Auto nach Schwarzwald war also voll im Thema?
Na ja, don't feed the troll. Viel Spaß noch.
@sonnestrand75 sagte:
Dein Beitrag über Urlaub mit dem Auto nach Schwarzwald war also voll im Thema?
Na ja, don't feed the troll. Viel Spaß noch.
Natürlich! Das Leben birgt nun mal Risiken. Auch das "Urlauberleben". Diese Risiken gehören einkalkuliert. Es gibt halt nicht überall die Vollkasko, die einen in Watte bettet.
Ich bin, wenns dumm läuft, auch mit 2.200 Euro dabei. Was soll ich mir jetzt Gedanken machen? Es läuft alles nach dem Versicherungsrecht und dem Insolvenzrecht.
Da kann man sich kurz einlesen, seine eigenen Schlüsse ziehen, seine Optionen festmachen und fertig.
Um noch mal auf den Schwarzwald zurück zu kommen, ja, auch da kann das Auto kaputt gehen, aber da hat Vollkasko Deutscher ja den ADAC.
Du verstehst was ich sagen will?
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@stephan-schuboth sagte:
Tippfehler ausgeschlossen.... vorher alles 10 mal kontrolliert. Ich habe aber 2 E-Mail Adressen (von meiner Partnerin und meine) eingegeben mit komma dazwischen. War wahrscheinlich nicht vorgesehen....
Gut, wenn du eine ungültige Mail angibst (es wundert mich, dann nicht geprüft wurde), dann kannst du natürlich keine Mail bekommen.
Wenn einfach der Inhalt des Feldes als Email interpretiert wird, kann es ja gar nicht funktionieren.
@sonnestrand75 sagte:
Gut, wenn du eine ungültige Mail angibst (es wundert mich, dann nicht geprüft wurde), dann kannst du natürlich keine Mail bekommen.
Wenn einfach der Inhalt des Feldes als Email interpretiert wird, kann es ja gar nicht funktionieren.
Es sind beide gültig....aber wurden vom System wahrscheinlich als eine erkannt. Wie auch immer....
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@olicheck sagte:
Das Problem ist, das die EU-Richtlinie in Bezug auf eine evtl. zulässige Quotierung der Rückzahlung, eben Schlupflöcher offenläßt:
(40)"Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.
Eben dies ist jetzt passiert und es wird fast unmöglich sein, jemanden dafür haftbar zu machen.
===============Antwort:
Abgesehen davon, dass dieser so unwahrscheinliche Fall eingetreten ist, für die Versicherung war das nicht unwahrscheinlich! Schließlich hat die ja die jetzt betroffenen Firmen in diesen einen Topf gepackt und damit die Unterdeckung erst verursacht!
LG
Sokrates
@sokrates sagte:
Abgesehen davon, dass dieser so unwahrscheinliche Fall eingetreten ist, für die Versicherung war das nicht unwahrscheinlich! Schließlich hat die ja die jetzt betroffenen Firmen in diesen einen Topf gepackt und damit die Unterdeckung erst verursacht!
LG
SokratesDaher kann ich.immer nur wieder auf diesen Artikel hinweisen, auch wenn es einige satt haben. Abschnitt Lobby. Das Problem hätte seit 2017ngelöst werden können, in welcher Form auch immer. Wie z.b. von Schmelling vorgeschlagen nach Umatzgrösse der jeweiligen Firma...
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/thomas-cook-versicherung-1.4622090
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@sonnestrand75 sagte:
Gut, wenn du eine ungültige Mail angibst (es wundert mich, dann nicht geprüft wurde), dann kannst du natürlich keine Mail bekommen.
Wenn einfach der Inhalt des Feldes als Email interpretiert wird, kann es ja gar nicht funktionieren.
Es sind beide gültig....aber wurden vom System wahrscheinlich als eine erkannt. Wie auch immer....
@stephan-schuboth sagte:
Es sind beide gültig....aber wurden vom System wahrscheinlich als eine erkannt. Wie auch immer....
Da war ein Feld für eine Email-Adresse im Format "xxx@yyy.de"
Du hast "xxx@yyy.de, aaa@bbb.de" eingegeben.
Dass das nicht funktionieren kann, ist eigentlich offensichtlich. -
@toma07 sagte:
Es heißt doch hier:
Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen:
Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung.
Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.).
Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machenPunkt 2 und 3 sind ja eigentlich klar ( wenn ich Teile nutze kann ich sie nicht geltend machen). Aber wie ist dann Punkt 1 zu verstehen, welcher "gesetzlichen Schutz" ist da gemeint? Wenn damit die Insolvenzversicherung gemeint ist widerspricht sich das doch mit Punkt 3 oder verstehe ich das falsch.
Gesetzlicher Schutz bedeutet ja z. B. auch, dass der Pauschalreisende bei Mängeln (Hotel / Flug, usw.) Minderung oder Schadenersatz beim Veranstalter geltend machen kann. Das entfällt natürlich, wenn die Reise nun auf eigene Verantwortung angetreten wird. Denke, dass es sich darum handelt.
@kourion sagte:
Gesetzlicher Schutz bedeutet ja z. B. auch, dass der Pauschalreisende bei Mängeln (Hotel / Flug, usw.) Minderung oder Schadenersatz beim Veranstalter geltend machen kann. Das entfällt natürlich, wenn die Reise nun auf eigene Verantwortung angetreten wird. Denke, dass es sich darum handelt.
----------------------------------Ich finde man kann das so oder so interpretieren, eindeutig ist das für mich nicht....
Als Pauschalreisender hätte er ja Anspruch auf den Transfer, Hotel etc. diesem widersprechen sie zwar damit, also auf eigene Verantwortung, aber in Punkt 3 steht wiederum, dass man die Teile, die man selbst tragen muss beim Insolvenzversicherer geltend machen kann oder ist dann damit gemeint, den Rest beim Insolvenzverwalter und nicht bei der Zurich - Versicherung einzureichen.
Das kann man verstehen, wie man will, also eindeutig find ich das nicht, meine Meinung.
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@olicheck sagte:
Das Problem ist, das die EU-Richtlinie in Bezug auf eine evtl. zulässige Quotierung der Rückzahlung, eben Schlupflöcher offenläßt:
(40)"Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.
Eben dies ist jetzt passiert und es wird fast unmöglich sein, jemanden dafür haftbar zu machen.
===============Antwort:
Abgesehen davon, dass dieser so unwahrscheinliche Fall eingetreten ist, für die Versicherung war das nicht unwahrscheinlich! Schließlich hat die ja die jetzt betroffenen Firmen in diesen einen Topf gepackt und damit die Unterdeckung erst verursacht!
LG
Sokrates
@sokrates sagte:
Abgesehen davon, dass dieser so unwahrscheinliche Fall eingetreten ist, für die Versicherung war das nicht unwahrscheinlich! Schließlich hat die ja die jetzt betroffenen Firmen in diesen einen Topf gepackt und damit die Unterdeckung erst verursacht!
Ebensogut könnte es die Thomas Cook GmbH gewesen sein, die ihre Untergesellschaften in einen Pott gepackt hat und als alleinige Versicherungsnehmerin auftrat, statt jede Gesellschaft einzeln gegen Pleite zu versichern. Das hat ihr sicherlich eine Menge Geld gespart.
Was passiert eigentlich, wenn die Versicherungssumme nicht mal ausreicht, um alle Urlauber ihren Urlaub zu Ende bringen zu lassen und zurück zu holen? Das ist nicht unwahrscheinlich. Lässt man die sitzen oder holt man die zurück und nimmt sie später anteilig in Regress?
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Auf dem Sicherungsschein steht ja nu bei mir explizit Bucher Reisen. Werden die Gesellschaften jetzt als eine behandelt obwohl es quasi unabhängige GmbH´s sind oder ist bei der Versicherung TC und Bucher eins. Wäre ja interessant weil es dann die Versicherungssumme erhöhen würde. Ich habe übrigens Flug nochmal gebucht. War mir zu riskant dann festzusitzen wenn Bucher die Flüge storniert. Hotel bietet mir den Aufenthalt zu VA Konditionen an. Zum Glück ist bei mir nur die Anzahlung von 400€ im A.....
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@stephan-schuboth sagte:
Es sind beide gültig....aber wurden vom System wahrscheinlich als eine erkannt. Wie auch immer....
Da war ein Feld für eine Email-Adresse im Format "xxx@yyy.de"
Du hast "xxx@yyy.de, aaa@bbb.de" eingegeben.
Dass das nicht funktionieren kann, ist eigentlich offensichtlich.Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
@stephan-schuboth sagte:
Es sind beide gültig....aber wurden vom System wahrscheinlich als eine erkannt. Wie auch immer....
Da war ein Feld für eine Email-Adresse im Format "xxx@yyy.de"
Du hast "xxx@yyy.de, aaa@bbb.de" eingegeben.
Dass das nicht funktionieren kann, ist eigentlich offensichtlich.Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
@stephan-schuboth sagte:
Es sind beide gültig....aber wurden vom System wahrscheinlich als eine erkannt. Wie auch immer....
Da war ein Feld für eine Email-Adresse im Format "xxx@yyy.de"
Du hast "xxx@yyy.de, aaa@bbb.de" eingegeben.
Dass das nicht funktionieren kann, ist eigentlich offensichtlich.@sonnestrand75 sagte:
Da war ein Feld für eine Email-Adresse im Format "xxx@yyy.de"
Du hast "xxx@yyy.de, aaa@bbb.de" eingegeben.
Dass das nicht funktionieren kann, ist eigentlich offensichtlich.Jupp hat er.... Offensichtlich war es für mich nicht unbedingt. Normalerweise lassen sich so Onlineformulare bei fehlerhaften einträgen gar nicht erst senden. Aber wie gesagt... Vielen Dank für die schnelle Antwort.
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@sokrates sagte:
Abgesehen davon, dass dieser so unwahrscheinliche Fall eingetreten ist, für die Versicherung war das nicht unwahrscheinlich! Schließlich hat die ja die jetzt betroffenen Firmen in diesen einen Topf gepackt und damit die Unterdeckung erst verursacht!
Ebensogut könnte es die Thomas Cook GmbH gewesen sein, die ihre Untergesellschaften in einen Pott gepackt hat und als alleinige Versicherungsnehmerin auftrat, statt jede Gesellschaft einzeln gegen Pleite zu versichern. Das hat ihr sicherlich eine Menge Geld gespart.
Was passiert eigentlich, wenn die Versicherungssumme nicht mal ausreicht, um alle Urlauber ihren Urlaub zu Ende bringen zu lassen und zurück zu holen? Das ist nicht unwahrscheinlich. Lässt man die sitzen oder holt man die zurück und nimmt sie später anteilig in Regress?
@d-saster sagte:
Was passiert eigentlich, wenn die Versicherungssumme nicht mal ausreicht, um alle Urlauber ihren Urlaub zu Ende bringen zu lassen und zurück zu holen? Das ist nicht unwahrscheinlich.
Doch, das ist äußerst unwahrscheinlich ...
Lässt man die sitzen oder holt man die zurück und nimmt sie später anteilig in Regress?
Ersteres sicher nicht, bei zweiterem gilt das Sagen, es werde nach Bemessung des Schadens quotiert, inwieweit das aber dann die Zurückgeholten betrifft ist ebenso unklar wie das Sagen an sich.
Enormer Raum für Spekulationen, bei der die Zurich sich einigermaßen spröde gibt bis hin zu nicht BGB konformen Aussagen am Telefon (wenn sie denn so gemacht wurden - das ist ja auch wieder spekulativ!).
Tatsächlich ist die Summe vorgesehen für sowohl Rückführungen als auch Schadensforderungen (lt. EU), weshalb das "die Bundesregierung" anders sieht (oder ob die Journaille auch da was falsch verstanden hat) - spekulativ.
Jedenfalls sind irgendwelche Neiddebatten vollkommen überflüssig (beispielsweise "die waren ja wenigstens im Urlaub, die haben´s gut!") weil - du ahnst es sicher schon? - spekulativ. -
Noch ein Wort zu den Spekulationen betreffend die Tickets und ihre Gültigkeit:
Selbstverständlich sind auch Ryanair oder Easyjet Flugscheine stornierbar, nur nützt das nix mangels Erstattung im Falle einer Kündigung. -
@kourion sagte:
Gesetzlicher Schutz bedeutet ja z. B. auch, dass der Pauschalreisende bei Mängeln (Hotel / Flug, usw.) Minderung oder Schadenersatz beim Veranstalter geltend machen kann. Das entfällt natürlich, wenn die Reise nun auf eigene Verantwortung angetreten wird. Denke, dass es sich darum handelt.
----------------------------------Ich finde man kann das so oder so interpretieren, eindeutig ist das für mich nicht....
Als Pauschalreisender hätte er ja Anspruch auf den Transfer, Hotel etc. diesem widersprechen sie zwar damit, also auf eigene Verantwortung, aber in Punkt 3 steht wiederum, dass man die Teile, die man selbst tragen muss beim Insolvenzversicherer geltend machen kann oder ist dann damit gemeint, den Rest beim Insolvenzverwalter und nicht bei der Zurich - Versicherung einzureichen.
Das kann man verstehen, wie man will, also eindeutig find ich das nicht, meine Meinung.
- Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen
Diese Info war jetzt von der HC Seite, Gibt es diese Info auch von Zürich direkt oder woher kommt das?
Wenn dies eine Offizielle Aussage ist bedeutet sie doch im Umkehrschluss das ich zB. die Flüge in Anspruch nehmen kann und den Rest bei der Insolvenzversicherung (Zürich) geltent machen kann. Es gab ja auch die Aussage das wenn man nur Teile in Anspruch nimmt es keine Pauschalreise mehr ist und kein Anspruch besteht - dazu steht dieser Punkt im Wiederspruch. -
@kourion sagte:
Gesetzlicher Schutz bedeutet ja z. B. auch, dass der Pauschalreisende bei Mängeln (Hotel / Flug, usw.) Minderung oder Schadenersatz beim Veranstalter geltend machen kann. Das entfällt natürlich, wenn die Reise nun auf eigene Verantwortung angetreten wird. Denke, dass es sich darum handelt.
----------------------------------Ich finde man kann das so oder so interpretieren, eindeutig ist das für mich nicht....
Als Pauschalreisender hätte er ja Anspruch auf den Transfer, Hotel etc. diesem widersprechen sie zwar damit, also auf eigene Verantwortung, aber in Punkt 3 steht wiederum, dass man die Teile, die man selbst tragen muss beim Insolvenzversicherer geltend machen kann oder ist dann damit gemeint, den Rest beim Insolvenzverwalter und nicht bei der Zurich - Versicherung einzureichen.
Das kann man verstehen, wie man will, also eindeutig find ich das nicht, meine Meinung.
@-yasmin sagte:
Ich finde man kann das so oder so interpretieren, eindeutig ist das für mich nicht....
Als Pauschalreisender hätte er ja Anspruch auf den Transfer, Hotel etc. diesem widersprechen sie zwar damit, also auf eigene Verantwortung, aber in Punkt 3 steht wiederum, dass man die Teile, die man selbst tragen muss beim Insolvenzversicherer geltend machen kann oder ist dann damit gemeint, den Rest beim Insolvenzverwalter und nicht bei der Zurich - Versicherung einzureichen.
Das kann man verstehen, wie man will, also eindeutig find ich das nicht, meine Meinung.Ich habe das einzig auf Mängel in der Art von "falsche Zimmerkategorie" o.ä. bezogen. Und derartige Mängel anmelden und dafür Minderung beantragen können gehört ja auch zum gesetzl. Schutz des Pauschalreisenden.
Aber klar... kann man verstehen wie man will und andere sehen's / interpretieren es anders.
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@kourion sagte:
Gesetzlicher Schutz bedeutet ja z. B. auch, dass der Pauschalreisende bei Mängeln (Hotel / Flug, usw.) Minderung oder Schadenersatz beim Veranstalter geltend machen kann. Das entfällt natürlich, wenn die Reise nun auf eigene Verantwortung angetreten wird. Denke, dass es sich darum handelt.
----------------------------------Ich finde man kann das so oder so interpretieren, eindeutig ist das für mich nicht....
Als Pauschalreisender hätte er ja Anspruch auf den Transfer, Hotel etc. diesem widersprechen sie zwar damit, also auf eigene Verantwortung, aber in Punkt 3 steht wiederum, dass man die Teile, die man selbst tragen muss beim Insolvenzversicherer geltend machen kann oder ist dann damit gemeint, den Rest beim Insolvenzverwalter und nicht bei der Zurich - Versicherung einzureichen.
Das kann man verstehen, wie man will, also eindeutig find ich das nicht, meine Meinung.
@-yasmin sagte:
Als Pauschalreisender hätte er ja Anspruch auf den Transfer, Hotel etc. diesem widersprechen sie zwar damit, also auf eigene Verantwortung, aber in Punkt 3 steht wiederum, dass man die Teile, die man selbst tragen muss beim Insolvenzversicherer geltend machen kann oder ist dann damit gemeint, den Rest beim Insolvenzverwalter und nicht bei der Zurich - Versicherung einzureichen.Das kann man verstehen, wie man will, also eindeutig find ich das nicht, meine Meinung
Also da steht eindeutig Insolvenzversicherung, das bedeutet bei Zürich und nicht beim Insolvenzverwalter.
Natürlich könnte man dann wenn nur ein Teil der Forderung durch 110 mil Begrenzung ausgezahlt würde sich noch an den Insolvenzverwalter wenden. -
Auf dem Sicherungsschein steht ja nu bei mir explizit Bucher Reisen. Werden die Gesellschaften jetzt als eine behandelt obwohl es quasi unabhängige GmbH´s sind oder ist bei der Versicherung TC und Bucher eins. Wäre ja interessant weil es dann die Versicherungssumme erhöhen würde. Ich habe übrigens Flug nochmal gebucht. War mir zu riskant dann festzusitzen wenn Bucher die Flüge storniert. Hotel bietet mir den Aufenthalt zu VA Konditionen an. Zum Glück ist bei mir nur die Anzahlung von 400€ im A.....
@kosta64 sagte:
Auf dem Sicherungsschein steht ja nu bei mir explizit Bucher Reisen. Werden die Gesellschaften jetzt als eine behandelt obwohl es quasi unabhängige GmbH´s sind oder ist bei der Versicherung TC und Bucher eins. Wäre ja interessant weil es dann die Versicherungssumme erhöhen würde.
Ich habe bei Neckermann gebucht und auf dem Sicherungsschein steht die TC Touristik GmbH als Veranstalter. Wäre aber zu schön um wahr zu sein, wenn wir hier über mehr als die 110 Mio. sprechen könnten. Ich denke, es wird nur eine Versicherungspolice für alle TC Gesellschaften geben und am Ende gibt's für alle Betroffenen ein Almosen.