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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • deSchneiderD deSchneider

    @nicste sagte:

    Danke für die Info. Hast du telefoniert? Die Antwortmail „unseres“ Hotels ist leider noch ausstehend...

    Wer lesen kann… wahrscheinlich auch per Mail kontaktiert (nach vier Minuten)...

    ... per mail....aber Ruf an..die können Dir sofort Antwort geben

    nicsteN Offline
    nicsteN Offline
    nicste
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2081

    @deschneider sagte:

    ... per mail....aber Ruf an..die können Dir sofort Antwort geben

    Danke... der Spam-Ordner war die Lösung. Heute Nachmittag kam die Antwort, dass auch wir gecancelt worden sind. Ich weiß, dass das die übliche Vorgehensweise ist, jedoch kann die von uns gebuchte Reise auf Grund des nicht mehr zur Verfügung stehenden gebuchten Zimmers nicht erneut von TC gebucht werden.

    SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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    • asolskijA asolskij

      Eine perfekt organisierte Falle in 5 Schritten:

      1. Du buchst online - kannst aber die Buchung nicht widerrufen. Es ist aber alles "sicher" - du bekommt doch "Sicherungsschein".
      2. Du bekommst die Rechnung und stellst fest (du bist mega schlau) - "Sucherungsschein" ist eine FACKE, da 10-20 Firmen unter 110mio. Deckung fallen und deren Gesamtumsatz ca. 20 Milliarden ist (TC, SIL, Lufthansa usw).
      3. Du schreist "ich will es nicht, Widerruf!!!" Nein - zu spät, jetzt kannst du nur bezahlen.
      4. Du bezahlst und RV geht pleite
      5. "Geld zurück (wenn möglich)" - nein, Insolvenzverwalter wird dich verklagen. Wenn nicht möglich - Geld endgültig weg. Arbeiten, Steuer zahlen, wenn's was bleibt dann siehe Punkt 1.
      SonneStrand75S Offline
      SonneStrand75S Offline
      SonneStrand75
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2082

      @asolskij sagte:

      Eine perfekt organisierte Falle in 5 Schritten:
      Du buchst online - kannst aber die Buchung nicht widerrufen. Es ist aber alles "sicher" - du bekommt doch "Sicherungsschein".
      Du bekommst die Rechnung und stellst fest (du bist mega schlau) - "Sucherungsschein" ist eine FACKE, da 10-20 Firmen unter 110mio. Deckung fallen und deren Gesamtumsatz ca. 20 Milliarden ist (TC, SIL, Lufthansa usw).
      Du schreist "ich will es nicht, Widerruf!!!" Nein - zu spät, jetzt kannst du nur bezahlen.
      Du bezahlst und RV geht pleite
      "Geld zurück (wenn möglich)" - nein, Insolvenzverwalter wird dich verklagen. Wenn nicht möglich - Geld endgültig weg. Arbeiten, Steuer zahlen, wenn's was bleibt dann siehe Punkt 1.

      Du kannst deine Reise bis zur Insolvenz stornieren. Nur halt nicht kostenlos.

      Auch wenn du den Sicherungsschein bekommst, kriegst du nicht mit, wie viele Firmen versichert sind.
      Und wenn es dich wirklich interessiert, kannst du auch vorher nachgoogeln.

      asolskijA 1 Antwort Letzte Antwort
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      • nicsteN nicste

        @deschneider sagte:

        ... per mail....aber Ruf an..die können Dir sofort Antwort geben

        Danke... der Spam-Ordner war die Lösung. Heute Nachmittag kam die Antwort, dass auch wir gecancelt worden sind. Ich weiß, dass das die übliche Vorgehensweise ist, jedoch kann die von uns gebuchte Reise auf Grund des nicht mehr zur Verfügung stehenden gebuchten Zimmers nicht erneut von TC gebucht werden.

        SonneStrand75S Offline
        SonneStrand75S Offline
        SonneStrand75
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2083

        @nicste sagte:

        Danke... der Spam-Ordner war die Lösung. Heute Nachmittag kam die Antwort, dass auch wir gecancelt worden sind. Ich weiß, dass das die übliche Vorgehensweise ist, jedoch kann die von uns gebuchte Reise auf Grund des nicht mehr zur Verfügung stehenden gebuchten Zimmers nicht erneut von TC gebucht werden.

        Das Hotel hat doch mehr als ein Zimmer?
        Abgesehen davon gibt es keine Garantie, dass das Hotel bis zu eurer Reise ausgebucht bleibt. Auch andere können stornieren.

        nicsteN 1 Antwort Letzte Antwort
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        • Sense82S Offline
          Sense82S Offline
          Sense82
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2084

          Unser hotel wurde nicht direkt storniert, aber es wird gesagt es gibt keine Neuigkeiten was TC Buchungen angeht. Sie verwenden nicht das Wort storniert...

          Was mich aber wundert. Der Flug bei Condor nach Mexiko im Januar ist nun nicht mehr bei Condor hinterlegt... Scheint wohl storniert worden zu sein? Vor ein paar Tagen konnte ich mich noch normal einloggen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • SonneStrand75S SonneStrand75

            @asolskij sagte:

            Eine perfekt organisierte Falle in 5 Schritten:
            Du buchst online - kannst aber die Buchung nicht widerrufen. Es ist aber alles "sicher" - du bekommt doch "Sicherungsschein".
            Du bekommst die Rechnung und stellst fest (du bist mega schlau) - "Sucherungsschein" ist eine FACKE, da 10-20 Firmen unter 110mio. Deckung fallen und deren Gesamtumsatz ca. 20 Milliarden ist (TC, SIL, Lufthansa usw).
            Du schreist "ich will es nicht, Widerruf!!!" Nein - zu spät, jetzt kannst du nur bezahlen.
            Du bezahlst und RV geht pleite
            "Geld zurück (wenn möglich)" - nein, Insolvenzverwalter wird dich verklagen. Wenn nicht möglich - Geld endgültig weg. Arbeiten, Steuer zahlen, wenn's was bleibt dann siehe Punkt 1.

            Du kannst deine Reise bis zur Insolvenz stornieren. Nur halt nicht kostenlos.

            Auch wenn du den Sicherungsschein bekommst, kriegst du nicht mit, wie viele Firmen versichert sind.
            Und wenn es dich wirklich interessiert, kannst du auch vorher nachgoogeln.

            asolskijA Offline
            asolskijA Offline
            asolskij
            Verwarnt Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2085

            @sonnestrand75 sagte:

            Du kannst deine Reise bis zur Insolvenz stornieren. Nur halt nicht kostenlos.

            Auch wenn du den Sicherungsschein bekommst, kriegst du nicht mit, wie viele Firmen versichert sind.
            Und wenn es dich wirklich interessiert, kannst du auch vorher nachgoogeln.

            "Nur halt nicht kostenlos" - warum eigentlich nicht?
            "vorher nachgoogeln" - was nachgoogeln? Ich habe bei der Buchung noch kein "Sicherungsschein"

            SonneStrand75S Sandra HBCS 3 Antworten Letzte Antwort
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            • ArminA Offline
              ArminA Offline
              Armin
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2086

              Was mir persönlich noch unklar ist ist die Sache mit den Geschäftsjahren, das Geschäftsjahr für Zürich Versicherung ist ja 1.11.-31.10. des Jahres. Auf welchen Termin wird für die Entstehung des Anspruchs abgestellt? Auf das Datum der Insolvenzanmeldung? Das Datum des Reisebeginns oder das Datum der Anspruchsanmeldung? Fragen über Fragen..deswegen weil ja jetzt die Nahtstelle zwischen den 2 Geschäftsjahren näherrückt..stellt sich mir die Frage ob sich die Erstattungsansprüche nicht auf 2 Geschäftsjahre verteilen...ich z.B. habe eine Vorausbuchung über Neckermann für Mai 2020..ein Schaden ist mir bezüglich meiner Anzahlung noch nicht entstanden da die Reise (noch) nicht abgesagt ist. Würde diese z.B. erst nach dem 1.11. abgesagt würde mein Erstattungsanspruch ja ins neue Geschäftsjahr fallen...

              SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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              • asolskijA asolskij

                @sonnestrand75 sagte:

                Du kannst deine Reise bis zur Insolvenz stornieren. Nur halt nicht kostenlos.

                Auch wenn du den Sicherungsschein bekommst, kriegst du nicht mit, wie viele Firmen versichert sind.
                Und wenn es dich wirklich interessiert, kannst du auch vorher nachgoogeln.

                "Nur halt nicht kostenlos" - warum eigentlich nicht?
                "vorher nachgoogeln" - was nachgoogeln? Ich habe bei der Buchung noch kein "Sicherungsschein"

                SonneStrand75S Offline
                SonneStrand75S Offline
                SonneStrand75
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2087

                @asolskij sagte:

                "Nur halt nicht kostenlos" - warum eigentlich nicht?
                "vorher nachgoogeln" - was nachgoogeln? Ich habe bei der Buchung noch kein "Sicherungsschein"

                Da du von der Existenz des Sicherungsscheins weißt, kannst du dich vorher informieren, wie die Bedingungen sind.
                Bis vor 2 Wochen haben sich 99% der Deutschen mit dem Thema gar nicht beschäftigt. Auch nach der Buchung nicht...

                Warum musst du kostenlos stornieren können?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • ArminA Armin

                  Was mir persönlich noch unklar ist ist die Sache mit den Geschäftsjahren, das Geschäftsjahr für Zürich Versicherung ist ja 1.11.-31.10. des Jahres. Auf welchen Termin wird für die Entstehung des Anspruchs abgestellt? Auf das Datum der Insolvenzanmeldung? Das Datum des Reisebeginns oder das Datum der Anspruchsanmeldung? Fragen über Fragen..deswegen weil ja jetzt die Nahtstelle zwischen den 2 Geschäftsjahren näherrückt..stellt sich mir die Frage ob sich die Erstattungsansprüche nicht auf 2 Geschäftsjahre verteilen...ich z.B. habe eine Vorausbuchung über Neckermann für Mai 2020..ein Schaden ist mir bezüglich meiner Anzahlung noch nicht entstanden da die Reise (noch) nicht abgesagt ist. Würde diese z.B. erst nach dem 1.11. abgesagt würde mein Erstattungsanspruch ja ins neue Geschäftsjahr fallen...

                  SonneStrand75S Offline
                  SonneStrand75S Offline
                  SonneStrand75
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2088

                  @armin sagte:

                  Was mir persönlich noch unklar ist ist die Sache mit den Geschäftsjahren, das Geschäftsjahr für Zürich Versicherung ist ja 1.11.-31.10. des Jahres. Auf welchen Termin wird für die Entstehung des Anspruchs abgestellt? Auf das Datum der Insolvenzanmeldung? Das Datum des Reisebeginns oder das Datum der Anspruchsanmeldung? Fragen über Fragen..deswegen weil ja jetzt die Nahtstelle zwischen den 2 Geschäftsjahren näherrückt..stellt sich mir die Frage ob sich die Erstattungsansprüche nicht auf 2 Geschäftsjahre verteilen...ich z.B. habe eine Vorausbuchung über Neckermann für Mai 2020..ein Schaden ist mir bezüglich meiner Anzahlung noch nicht entstanden da die Reise (noch) nicht abgesagt ist. Würde diese z.B. erst nach dem 1.11. abgesagt würde mein Erstattungsanspruch ja ins neue Geschäftsjahr fallen...

                  Das weiß leider keiner...

                  Zürich sagt wohl, der Schaden ist mit der Insolvenz entstanden, somit fällt alles in einen Topf. Ob es so stimmt, weiß ich nicht...

                  vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • shahneS Offline
                    shahneS Offline
                    shahne
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2089

                    Ist es eigentlich relevant, dass die Sicherungsscheine unterschiedliche Nummern haben? Wir haben ja vor etlichen Seiten festgestellt, dass Sicherungsscheine mit verschiedenen Nummern vergeben worden sind, auch innerhalb eines Geschäftsjahres.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • ryanairfliegerR Offline
                      ryanairfliegerR Offline
                      ryanairflieger
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2090

                      Wer ist eigentlich die Userin" Sonnestrand75"

                      Alles wird gut.✌👍

                      SonneStrand75S ryanairfliegerR 2 Antworten Letzte Antwort
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                      • D. SasterD Offline
                        D. SasterD Offline
                        D. Saster
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2091

                        Kann man sich eigentlich beim Insolvenzverwalter in die Gläubigerliste eintragen lassen oder geht das auch nicht, weil man ja als Kunde über die 100%ig sichere[tm] Kundengeldversicherung abgedeckt ist?

                        Sandra HBCS 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • ryanairfliegerR ryanairflieger

                          Wer ist eigentlich die Userin" Sonnestrand75"

                          SonneStrand75S Offline
                          SonneStrand75S Offline
                          SonneStrand75
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2092

                          @ryanairflieger sagte:

                          Wer ist eigentlich die Userin" Sonnestrand75"

                          Wer ist der User "ryanairflieger"?

                          Keine Angst, morgen fliegen wir endlich in den neu gebuchten Urlaub, da werde ich weniger Zeit hier verbringen. 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ryanairfliegerR ryanairflieger

                            Wer ist eigentlich die Userin" Sonnestrand75"

                            ryanairfliegerR Offline
                            ryanairfliegerR Offline
                            ryanairflieger
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2093

                            @ryanairflieger sagte:

                            Wer ist eigentlich die Userin" Sonnestrand75"

                            Zu fast jedem Thema gibt's ne Antwort.
                            Aber eine betroffene ist sie nicht.
                            Ich bin persönlich von dem Thema betroffen und verliere hier auch ne Menge Geld...

                            Alles wird gut.✌👍

                            SonneStrand75S ryanairfliegerR 2 Antworten Letzte Antwort
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                            • HC-Mitglied2685054H Offline
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                              HC-Mitglied2685054
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2094

                              Im Übrigen folgere ich aus § 651r, BGB, Abs.1 ("Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird"), dass TC bei seinem Reisevolumen zwei oder drei Insolvenz-Versicherungen über 110 Mio. hätte abschließen müssen, um – gem. § 651r, BGB, Abs.1 – sicherzustellen, dass bei Insolvenz allen Reisenden der Reisepreis erstattet werden kann, da der Versicherer sich gem. § 651r, BGB auf Abs. 3 berufen kann ("Er kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen."). Stellt sich die Frage, wer da seine Aufsichtspflicht verletzt hat und TC diese Zuwiderhandlung gegen § 651r, BGB, Abs.1 ermöglicht hat. Meines Erachtens liegt diese Aufsichtspflicht in der Verantwortung des Staates bzw. seiner Instanzen (Gewerbeaufsicht), woraus sich m.E. eine Staatshaftung für nicht abgedeckte Schäden ergibt.

                              SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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                              • ryanairfliegerR ryanairflieger

                                @ryanairflieger sagte:

                                Wer ist eigentlich die Userin" Sonnestrand75"

                                Zu fast jedem Thema gibt's ne Antwort.
                                Aber eine betroffene ist sie nicht.
                                Ich bin persönlich von dem Thema betroffen und verliere hier auch ne Menge Geld...

                                SonneStrand75S Offline
                                SonneStrand75S Offline
                                SonneStrand75
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2095

                                @ryanairflieger sagte:

                                Zu fast jedem Thema gibt's ne Antwort.
                                Aber eine betroffene ist sie nicht.
                                Ich bin persönlich von dem Thema betroffen und verliere hier auch ne Menge Geld...

                                Wie kommst du darauf, dass ich keine Betroffene bin? Ich wurde sogar ermahnt, dass ich zu viel über meinen Urlaub erzählt habe, bzw unseren Schaden.

                                ryanairfliegerR 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • ryanairfliegerR ryanairflieger

                                  @ryanairflieger sagte:

                                  Wer ist eigentlich die Userin" Sonnestrand75"

                                  Zu fast jedem Thema gibt's ne Antwort.
                                  Aber eine betroffene ist sie nicht.
                                  Ich bin persönlich von dem Thema betroffen und verliere hier auch ne Menge Geld...

                                  ryanairfliegerR Offline
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                                  #2096

                                  @ryanairflieger sagte:

                                  Zu fast jedem Thema gibt's ne Antwort.
                                  Aber eine betroffene ist sie nicht.
                                  Ich bin persönlich von dem Thema betroffen und verliere hier auch ne Menge Geld...

                                  Hat sich schon jemand mit dem Thema Schadenminderungsplicht BGB 254 befasst?

                                  Bei der Versicherung Reagiert man unfreundlich drauf.

                                  Alles wird gut.✌👍

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

                                    Im Übrigen folgere ich aus § 651r, BGB, Abs.1 ("Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird"), dass TC bei seinem Reisevolumen zwei oder drei Insolvenz-Versicherungen über 110 Mio. hätte abschließen müssen, um – gem. § 651r, BGB, Abs.1 – sicherzustellen, dass bei Insolvenz allen Reisenden der Reisepreis erstattet werden kann, da der Versicherer sich gem. § 651r, BGB auf Abs. 3 berufen kann ("Er kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen."). Stellt sich die Frage, wer da seine Aufsichtspflicht verletzt hat und TC diese Zuwiderhandlung gegen § 651r, BGB, Abs.1 ermöglicht hat. Meines Erachtens liegt diese Aufsichtspflicht in der Verantwortung des Staates bzw. seiner Instanzen (Gewerbeaufsicht), woraus sich m.E. eine Staatshaftung für nicht abgedeckte Schäden ergibt.

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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2097

                                    @ballonflieger sagte:

                                    Im Übrigen folgere ich aus § 651r, BGB, Abs.1 ("Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird"), dass TC bei seinem Reisevolumen zwei oder drei Insolvenz-Versicherungen über 110 Mio. hätte abschließen müssen, um – gem. § 651r, BGB, Abs.1 – sicherzustellen, dass bei Insolvenz allen Reisenden der Reisepreis erstattet werden kann, da der Versicherer sich gem. § 651r, BGB auf Abs. 3 berufen kann ("Er kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen."). Stellt sich die Frage, wer da seine Aufsichtspflicht verletzt hat und TC diese Zuwiderhandlung gegen § 651r, BGB, Abs.1 ermöglicht hat. Meines Erachtens liegt diese Aufsichtspflicht in der Verantwortung des Staates bzw. seiner Instanzen (Gewerbeaufsicht), woraus sich m.E. eine Staatshaftung für nicht abgedeckte Schäden ergibt.

                                    Ich finde den Gedankengang logisch, aber ob es die Gerichte ähnlich sehen?

                                    Und ob es je vor Gericht kommt?

                                    HC-Mitglied2685054H 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2098

                                      bei Thomas Cook Austria waren auch zunächst nur die Reisen bis 31.10. eingestellt, jetzt steht wohl die endgültige Schließung in Österreich fest - laut Medien. Jetzt wird es langsam Zeit, dass für Deutschland endlich auch eine Entscheidung fällt

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • SonneStrand75S SonneStrand75

                                        @ryanairflieger sagte:

                                        Zu fast jedem Thema gibt's ne Antwort.
                                        Aber eine betroffene ist sie nicht.
                                        Ich bin persönlich von dem Thema betroffen und verliere hier auch ne Menge Geld...

                                        Wie kommst du darauf, dass ich keine Betroffene bin? Ich wurde sogar ermahnt, dass ich zu viel über meinen Urlaub erzählt habe, bzw unseren Schaden.

                                        ryanairfliegerR Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2099

                                        @sonnestrand75 sagte:

                                        Wie kommst du darauf, dass ich keine Betroffene bin? Ich wurde sogar ermahnt, dass ich zu viel über meinen Urlaub erzählt habe, bzw unseren Schaden.

                                        Sorry, hörte( liest sich teilweise anders).

                                        Alles wird gut.✌👍

                                        SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • SonneStrand75S SonneStrand75

                                          @nicste sagte:

                                          Danke... der Spam-Ordner war die Lösung. Heute Nachmittag kam die Antwort, dass auch wir gecancelt worden sind. Ich weiß, dass das die übliche Vorgehensweise ist, jedoch kann die von uns gebuchte Reise auf Grund des nicht mehr zur Verfügung stehenden gebuchten Zimmers nicht erneut von TC gebucht werden.

                                          Das Hotel hat doch mehr als ein Zimmer?
                                          Abgesehen davon gibt es keine Garantie, dass das Hotel bis zu eurer Reise ausgebucht bleibt. Auch andere können stornieren.

                                          nicsteN Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2100

                                          @sonnestrand75 sagte:

                                          Das Hotel hat doch mehr als ein Zimmer?
                                          Abgesehen davon gibt es keine Garantie, dass das Hotel bis zu eurer Reise ausgebucht bleibt. Auch andere können stornieren.

                                          Aber nur ganz wenig Zimmer in der Kategorie, welche wir (gegen Aufpreis) gebucht haben. Und Stand jetzt(!) ist diese Zimmerkategorie ausgebucht.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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