Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@suedwestpfalz sagte:
(...) wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Da die Feststellung vor der Insolvenz lag, sollten wir die Reise auf Grund der bestehenden Reiserücktrittsversicherung, welche eine Schwangerschaft abdeckt, stornieren. Genau das haben wir jetzt gemacht und die gleiche Reise über Alltours neu gebucht, Kostenersparnis über 400€.
@candecor sagte:
Das nennt man Versicherungsbetrug - du bist jetzt ein Betrüger!
@possibaer sagte:
Eigentlich müsste man DICH, und deinen FREUND wegen Versicherungsbetrug anzeigen!
Und dann das auch noch weiterempfehlen ist genauso verwerflich und auch eine Straftat!@malini sagte:
Auf jeden Fall ist es Versicherungsbetrug und das jetzt hier noch als „super Tipp“ weiterzugeben...
Ich wäre ein bisschen vorsichtig mit solch vorschnellen Anschuldigungen. Betrug setzt voraus, dass sich jemand auf Kosten anderer bereichert. Das sehe ich hier nicht gegeben. Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird. Es ist doch wohl vielmehr eher so, dass suedwestpfalz vorgebaut hat, damit er selbst nicht um sein Geld betrogen werden kann. Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.
@ballonflieger sagte:
Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.
Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird.
Na, da haben wir doch den Tatbestand. Gegenleistung wäre eine Schwangerschaft, die einen medizinisch notwendigen Reieserücktritt erfordert. Nur mal schwanger reicht da nicht aus. Insbesondere, wenn man parallel dazu erneut bucht, um eine Reise anzutreten.
Der suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück? Das hat er doch jemand ganz anderem gegeben, doch nicht der Versicherung. Was für ein Quatsch ist das denn? Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!
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@ballonflieger sagte:
Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.
Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird.
Na, da haben wir doch den Tatbestand. Gegenleistung wäre eine Schwangerschaft, die einen medizinisch notwendigen Reieserücktritt erfordert. Nur mal schwanger reicht da nicht aus. Insbesondere, wenn man parallel dazu erneut bucht, um eine Reise anzutreten.
Der suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück? Das hat er doch jemand ganz anderem gegeben, doch nicht der Versicherung. Was für ein Quatsch ist das denn? Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!
@candecor sagte:
Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!
Du kannst gern bei mir klingeln. Wenn ich Dir gesagt hätte, dass Du das Geld kriegst, wenn Deine Frau schwanger wird, würd ich's Dir ganz bestimmt auch geben. Ehrenwort. Aber wahrscheinlich würd' ich Dir die Wahrheit sagen, nämlich, dass ich das nie gesagt habe, sondern dass das Dein Schwager war, weil der sich so freut, wenn er Onkel wird...
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Na gut, dann haben wir eben noch einen Nebenkriegsschauplatz ...
- Offenbar ist in den Versicherungsbedingungen der Eintritt einer Schwangerschaft als Leistungsgrund vorhanden, sie wird entsprechend kostspielig gewesen sein.
- Hat der Sachverhalt (@ballonflieger) per se null und nichts mit der "Erbringung der Leistung" zu tun, das ist eine komplett andere "Baustelle".
- In dem Augenblick, in dem er eine neue Reise bucht, verhält sich der Versicherungsnehmer zumindest unlauter, wenn er die andere Reise mit der Begründung "Eintritt einer Schwangerschaft" kündigt und derweil die erste Versicherung auf Leistungen in Anspruch nimmt. Das wird auch der bräsigste TC Geschädigte kaum bestreiten wollen!?
- Sowohl Detlef, als auch Armin und ich haben bereits hinterfragt, ob denn die Versicherung bereits nach der Feststellung der Gravidität in Kenntnis gesetzt wurde und somit die (mutmaßlichen!) Voraussetzungen für eine Leistung überhaupt erfüllt sind.
- Für die Inanspruchnahme der Versicherung braucht der Versicherungsnehmer eine Abrechnung über die Stornokosten vom Veranstalter. Eine solche kann zur Zeit nicht beigebracht werden, da der Bevollmächtig keine solche herausgibt.
- Ich gehe davon aus, dass hier jemand - vermutlich falsch beraten? - nach einem Strohhalm gegriffen und in vollkommen lauterer Absicht einen "Tipp" für andere Betroffene geben wollte. Ferner nehme ich an, dass er sich keines unrechten Handelns bewusst war, hat ja nicht jeder den Gabler unterm Kopfkissen liegen.
Der aufmerksame Leser dieses Thread wird merken, dass es bis zur Erstattung noch so einige Hürden zu nehmen gilt ... also bitte verzichtet auf einen shitstorm!
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@candecor sagte:
Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!
Du kannst gern bei mir klingeln. Wenn ich Dir gesagt hätte, dass Du das Geld kriegst, wenn Deine Frau schwanger wird, würd ich's Dir ganz bestimmt auch geben. Ehrenwort. Aber wahrscheinlich würd' ich Dir die Wahrheit sagen, nämlich, dass ich das nie gesagt habe, sondern dass das Dein Schwager war, weil der sich so freut, wenn er Onkel wird...
Spaß bei Seite ... Schwangerschaft ist keine Krankheit, kein Fall für die RRV und nicht relevant, bis ein Arzt mögliche Komplikationen feststellt, die er sicherlich nicht mal so als "Freundschaftsdienst" attestiert ... alle freuen sich eher über das Gegenteil ... so ... hey kannst fliegen, Urlaubsziel stellt kein Problem dar.
Deshalb .. nur schwanger ist nix ....
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@suedwestpfalz sagte:
(...) wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Da die Feststellung vor der Insolvenz lag, sollten wir die Reise auf Grund der bestehenden Reiserücktrittsversicherung, welche eine Schwangerschaft abdeckt, stornieren. Genau das haben wir jetzt gemacht und die gleiche Reise über Alltours neu gebucht, Kostenersparnis über 400€.
@candecor sagte:
Das nennt man Versicherungsbetrug - du bist jetzt ein Betrüger!
@possibaer sagte:
Eigentlich müsste man DICH, und deinen FREUND wegen Versicherungsbetrug anzeigen!
Und dann das auch noch weiterempfehlen ist genauso verwerflich und auch eine Straftat!@malini sagte:
Auf jeden Fall ist es Versicherungsbetrug und das jetzt hier noch als „super Tipp“ weiterzugeben...
Ich wäre ein bisschen vorsichtig mit solch vorschnellen Anschuldigungen. Betrug setzt voraus, dass sich jemand auf Kosten anderer bereichert. Das sehe ich hier nicht gegeben. Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird. Es ist doch wohl vielmehr eher so, dass suedwestpfalz vorgebaut hat, damit er selbst nicht um sein Geld betrogen werden kann. Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.
@ballonflieger sagte:
Ich wäre ein bisschen vorsichtig mit solch vorschnellen Anschuldigungen. Betrug setzt voraus, dass sich jemand auf Kosten anderer bereichert. Das sehe ich hier nicht gegeben. Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird.
Dann soll er sein Geld bei demjenigen zurückfordern, der es erhalten hat.
Kleiner Tipp: Seine RRV ist es nicht!
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@ballonflieger sagte:
Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.
Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird.
Na, da haben wir doch den Tatbestand. Gegenleistung wäre eine Schwangerschaft, die einen medizinisch notwendigen Reieserücktritt erfordert. Nur mal schwanger reicht da nicht aus. Insbesondere, wenn man parallel dazu erneut bucht, um eine Reise anzutreten.
Der suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück? Das hat er doch jemand ganz anderem gegeben, doch nicht der Versicherung. Was für ein Quatsch ist das denn? Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!
@candecor sagte:
Na, da haben wir doch den Tatbestand. Gegenleistung wäre eine Schwangerschaft, die einen medizinisch notwendigen Reieserücktritt erfordert. Nur mal schwanger reicht da nicht aus. Insbesondere, wenn man parallel dazu erneut bucht, um eine Reise anzutreten.
Offenbar kennst du die Versicherungsbedingungen besser als der Versicherte? Congraz!
Der suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück? Das hat er doch jemand ganz anderem gegeben, doch nicht der Versicherung. Was für ein Quatsch ist das denn? Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!
Natürlich hat er es "der Versicherung gegeben" bzw. konnte im speziellen Fall darauf vertrauen, dass seine Gebühr der Versicherung weitergeleitet wurde.
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@ballonflieger sagte:
Ich wäre ein bisschen vorsichtig mit solch vorschnellen Anschuldigungen. Betrug setzt voraus, dass sich jemand auf Kosten anderer bereichert. Das sehe ich hier nicht gegeben. Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird.
Dann soll er sein Geld bei demjenigen zurückfordern, der es erhalten hat.
Kleiner Tipp: Seine RRV ist es nicht!
@malini sagte:
Dann soll er sein Geld bei demjenigen zurückfordern, der es erhalten hat.
Kleiner Tipp: Seine RRV ist es nicht!Wie gesagt: Er konnte darauf vertrauen, dass die Gebühr weitergeleitet wurde und hat vermutlich auch eine entsprechende Police erhalten.
Mal so am Rande bemerkt hoffe ich übrigens nicht, dass aus dem Freund mit dem Reisebüro mir nichts dir nichts ein Ex-Freund ohne Reisebüro wird ...
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@candecor sagte:
Na, da haben wir doch den Tatbestand. Gegenleistung wäre eine Schwangerschaft, die einen medizinisch notwendigen Reieserücktritt erfordert. Nur mal schwanger reicht da nicht aus. Insbesondere, wenn man parallel dazu erneut bucht, um eine Reise anzutreten.
Offenbar kennst du die Versicherungsbedingungen besser als der Versicherte? Congraz!
Der suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück? Das hat er doch jemand ganz anderem gegeben, doch nicht der Versicherung. Was für ein Quatsch ist das denn? Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!
Natürlich hat er es "der Versicherung gegeben" bzw. konnte im speziellen Fall darauf vertrauen, dass seine Gebühr der Versicherung weitergeleitet wurde.
@vonschmeling sagte:
Offenbar kennst du die Versicherungsbedingungen besser als der Versicherte? Congraz!
Natürlich hat er es "der Versicherung gegeben" bzw. konnte im speziellen Fall darauf vertrauen, dass seine Gebühr der Versicherung weitergeleitet wurde.Der User hat das Geld TC gegeben und fordert es jetz von der RRV zurück - hast du da ein Verständnisproblem?
Weiterhin sind die Versicherungsbedingung im Bezug auf Schwangerschaft eindeutig und berechtigen nicht grundsätzlich zu einem Rücktritt. Du darfst aber gerne "suchen, finden und benennen" wenn dem nicht so ist
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@mungo sagte:
Hallo Teili
Wir haben auch komplett neu gebucht. Geht jetzt aber nur nach Thailand, dadurch ist auch nur eine Teilstrecke nach Doha doppelt. Ich hab dem guten Man bei Qatar nur mitgeteilt das wir die anderen Flüge nicht antreten werden. Bei uns ist online kein Problem vorhanden.
Euch auch eine schöne ReiseHallo mungo,
danke für die schnelle Antwort.
Wir düsen auch nach Thailand, am 27.10.
Ich hatte über 600,- angezahlt. Der Rest wurde nicht eingezogen. Keine Ahnung ob die Buchertickets schon bezahlt wurden.
Ist nun auch egal. Vor März rechne ich nicht mit einer (Teil-) erstattung.
Guten Flug
MfG teili@teili sagte:
Hallo mungo,
danke für die schnelle Antwort.
Wir düsen auch nach Thailand, am 27.10.
Ich hatte über 600,- angezahlt. Der Rest wurde nicht eingezogen. Keine Ahnung ob die Buchertickets schon bezahlt wurden.
Ist nun auch egal. Vor März rechne ich nicht mit einer (Teil-) erstattung.
Guten Flug
MfG teiliSind auch am 27.10 Richtung KhaoLak unterwegs
Mit freundlichen Grüßen mungo -
Bis 20.10. gilt das Angebot von Tui und das finde ich echt genial unter diesen Vorraussetzungen. Da auch diejenigen die noch länger zum Abreisetag warten müssen, eine günstige Reise ergattern können. Und falls die TC Reise doch stattfinden sollte ohne Stornogühren die Tuireise kündigen können. Ich finde das super von Tui! Ein kleiner Lichtblick!
@maus1602 sagte:
Bis 20.10. gilt das Angebot von Tui und das finde ich echt genial unter diesen Vorraussetzungen. Da auch diejenigen die noch länger zum Abreisetag warten müssen, eine günstige Reise ergattern können. Und falls die TC Reise doch stattfinden sollte ohne Stornogühren die Tuireise kündigen können. Ich finde das super von Tui! Ein kleiner Lichtblick!
Kann man dieses Angebot über HC aber nicht buchen?
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@malini sagte:
Dann soll er sein Geld bei demjenigen zurückfordern, der es erhalten hat.
Kleiner Tipp: Seine RRV ist es nicht!Wie gesagt: Er konnte darauf vertrauen, dass die Gebühr weitergeleitet wurde und hat vermutlich auch eine entsprechende Police erhalten.
Mal so am Rande bemerkt hoffe ich übrigens nicht, dass aus dem Freund mit dem Reisebüro mir nichts dir nichts ein Ex-Freund ohne Reisebüro wird ...
Nabend,
Kurze Info meinerseits,habe gerade e mail vom Hotel in der Dom Rep bekommen,das unser Zimmer storniert sei bzw auch kein Geld eingegangen ist.Vielleicht eine Info für Reisende ab 1.11.!Denn genau da wäre unsere Reise losgegangen,und Condor bestätigte mir das sie auch keine Toc Kunden über den 1.11.hinaus befördern werden. Insgeheim wusste ich es....
Aber bestätigt bekommen ist dann was anderes. -
Na gut, dann haben wir eben noch einen Nebenkriegsschauplatz ...
- Offenbar ist in den Versicherungsbedingungen der Eintritt einer Schwangerschaft als Leistungsgrund vorhanden, sie wird entsprechend kostspielig gewesen sein.
- Hat der Sachverhalt (@ballonflieger) per se null und nichts mit der "Erbringung der Leistung" zu tun, das ist eine komplett andere "Baustelle".
- In dem Augenblick, in dem er eine neue Reise bucht, verhält sich der Versicherungsnehmer zumindest unlauter, wenn er die andere Reise mit der Begründung "Eintritt einer Schwangerschaft" kündigt und derweil die erste Versicherung auf Leistungen in Anspruch nimmt. Das wird auch der bräsigste TC Geschädigte kaum bestreiten wollen!?
- Sowohl Detlef, als auch Armin und ich haben bereits hinterfragt, ob denn die Versicherung bereits nach der Feststellung der Gravidität in Kenntnis gesetzt wurde und somit die (mutmaßlichen!) Voraussetzungen für eine Leistung überhaupt erfüllt sind.
- Für die Inanspruchnahme der Versicherung braucht der Versicherungsnehmer eine Abrechnung über die Stornokosten vom Veranstalter. Eine solche kann zur Zeit nicht beigebracht werden, da der Bevollmächtig keine solche herausgibt.
- Ich gehe davon aus, dass hier jemand - vermutlich falsch beraten? - nach einem Strohhalm gegriffen und in vollkommen lauterer Absicht einen "Tipp" für andere Betroffene geben wollte. Ferner nehme ich an, dass er sich keines unrechten Handelns bewusst war, hat ja nicht jeder den Gabler unterm Kopfkissen liegen.
Der aufmerksame Leser dieses Thread wird merken, dass es bis zur Erstattung noch so einige Hürden zu nehmen gilt ... also bitte verzichtet auf einen shitstorm!
@vonschmeling sagte:
Na gut, dann haben wir eben noch einen Nebenkriegsschauplatz ...
Offenbar ist in den Versicherungsbedingungen der Eintritt einer Schwangerschaft als Leistungsgrund vorhanden, sie wird entsprechend kostspielig gewesen sein.
Hat der Sachverhalt (@ballonflieger) per se null und nichts mit der "Erbringung der Leistung" zu tun, das ist eine komplett andere "Baustelle".
In dem Augenblick, in dem er eine neue Reise bucht, verhält sich der Versicherungsnehmer zumindest unlauter, wenn er die andere Reise mit der Begründung "Eintritt einer Schwangerschaft" kündigt und derweil die erste Versicherung auf Leistungen in Anspruch nimmt. Das wird auch der bräsigste TC Geschädigte kaum bestreiten wollen!?
Sowohl Detlef, als auch Armin und ich haben bereits hinterfragt, ob denn die Versicherung bereits nach der Feststellung der Gravidität in Kenntnis gesetzt wurde und somit die (mutmaßlichen!) Voraussetzungen für eine Leistung überhaupt erfüllt sind.
Für die Inanspruchnahme der Versicherung braucht der Versicherungsnehmer eine Abrechnung über die Stornokosten vom Veranstalter. Eine solche kann zur Zeit nicht beigebracht werden, da der Bevollmächtig keine solche herausgibt.
Ich gehe davon aus, dass hier jemand - vermutlich falsch beraten? - nach einem Strohhalm gegriffen und in vollkommen lauterer Absicht einen "Tipp" für andere Betroffene geben wollte. Ferner nehme ich an, dass er sich keines unrechten Handelns bewusst war, hat ja nicht jeder den Gabler unterm Kopfkissen liegen.
Der aufmerksame Leser dieses Thread wird merken, dass es bis zur Erstattung noch so einige Hürden zu nehmen gilt ... also bitte verzichtet auf einen shitstorm!Sachlich natürlich komplett richtig .... habe nur vorher den Eindruck gehabt, dass Ballonflieger nur einen Scherz gemacht hat, denn eine Versicherung in Anspruch zu nehmen aufgrund der Tatsache, dass man aus medizinischen Gründen nicht reisen kann und dann trotzdem reist ist ja schon .... ähm besonders

Gut fand ich zuletzt auch den Scherz eines Users, dass man beim RV die Lebensmittel zu Hause zusätzlich zu den Reisekosten ansetzen solle, da man ja durch den Urlaubsausfall kein Essen im Urlaub erhalten würde und dann zu Hause einkaufen müsse .... also 1X Reisepreis zurück (da ist ja auch das Geld für das Essen im Urlaub dabei) und dann nochmal Geld für das Essen zu Hause ....
So nervig das alles ist .... zwischendurch ist es schon auch lustig hier ....
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@malini sagte:
Dann soll er sein Geld bei demjenigen zurückfordern, der es erhalten hat.
Kleiner Tipp: Seine RRV ist es nicht!Wie gesagt: Er konnte darauf vertrauen, dass die Gebühr weitergeleitet wurde und hat vermutlich auch eine entsprechende Police erhalten.
Mal so am Rande bemerkt hoffe ich übrigens nicht, dass aus dem Freund mit dem Reisebüro mir nichts dir nichts ein Ex-Freund ohne Reisebüro wird ...
@vonschmeling sagte:
Wie gesagt: Er konnte darauf vertrauen, dass die Gebühr weitergeleitet wurde und hat vermutlich auch eine entsprechende Police erhalten.
Keine Ahnung, ob er eine RRV hat, die über seine Kreditkarte läuft o. ä. oder ob er die Versicherung bei der Buchung abgeschlossen hat – spielt aber auch keine Rolle, weil‘s nicht um die paar Penunsen für die RRV geht...
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@vonschmeling sagte:
Offenbar kennst du die Versicherungsbedingungen besser als der Versicherte? Congraz!
Natürlich hat er es "der Versicherung gegeben" bzw. konnte im speziellen Fall darauf vertrauen, dass seine Gebühr der Versicherung weitergeleitet wurde.Der User hat das Geld TC gegeben und fordert es jetz von der RRV zurück - hast du da ein Verständnisproblem?
Weiterhin sind die Versicherungsbedingung im Bezug auf Schwangerschaft eindeutig und berechtigen nicht grundsätzlich zu einem Rücktritt. Du darfst aber gerne "suchen, finden und benennen" wenn dem nicht so ist
@candecor sagte:
Der User hat das Geld TC gegeben und fordert es jetz von der RRV zurück - hast du da ein Verständnisproblem?
Genug!
Weiterhin sind die Versicherungsbedingung im Bezug auf Schwangerschaft eindeutig und berechtigen nicht grundsätzlich zu einem Rücktritt. Du darfst aber gerne "suchen, finden und benennen" wenn dem nicht so ist.
Kennst du die spezifischen Versicherungsbedingungen?
Falls nicht: Genug! -
Hallo zusammen,
erst mal vielen Dank für die ganzen Infos. Besonderen Dank an die Administratoren für die Zeit die sie opfern. Und eine Bitte: Ein wenig Nachsicht mit sehr emotionalen Schreibern. Alle betroffenen ärgern sich - ich auch! Da wollte ich es einmal so richtig bequem haben und buche eine Pauschalreise ab 01.12 für 2 Wochen nach Gran Canaria. Und dann ... Anzahlung weg. Da könnte ich nicht nur in die Tischkante beißen, sondern auch ins Hinterteil des einen oder anderen Managers. Aber beißen bringt nichts, daher folgende Frage: Hat schon jemand versucht den Insolvenzverwalter aufzufordern zu erklären, ob er den Vertrag erfüllen will oder nicht? Es gibt da den § 3 des Insolvenzrechtes. Aber greift der überhaupt hier?Es liegt an uns, ob wir schnell vergessen, wie sich manche Hoteliers benommen haben - im Positiven wie im Negativen. Das gilt auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass Neckermann etc in ein paar Jahren wieder auf die Beine kommt
Grüße an alle betroffenen. Ich wünsche uns allen dass es irgendwie doch noch halbwegs gut ausgeht und dass wir endlich Gewissheit bekommen was nach dem 31.10 ist.
Berggziege
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Hallo zusammen,
erst mal vielen Dank für die ganzen Infos. Besonderen Dank an die Administratoren für die Zeit die sie opfern. Und eine Bitte: Ein wenig Nachsicht mit sehr emotionalen Schreibern. Alle betroffenen ärgern sich - ich auch! Da wollte ich es einmal so richtig bequem haben und buche eine Pauschalreise ab 01.12 für 2 Wochen nach Gran Canaria. Und dann ... Anzahlung weg. Da könnte ich nicht nur in die Tischkante beißen, sondern auch ins Hinterteil des einen oder anderen Managers. Aber beißen bringt nichts, daher folgende Frage: Hat schon jemand versucht den Insolvenzverwalter aufzufordern zu erklären, ob er den Vertrag erfüllen will oder nicht? Es gibt da den § 3 des Insolvenzrechtes. Aber greift der überhaupt hier?Es liegt an uns, ob wir schnell vergessen, wie sich manche Hoteliers benommen haben - im Positiven wie im Negativen. Das gilt auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass Neckermann etc in ein paar Jahren wieder auf die Beine kommt
Grüße an alle betroffenen. Ich wünsche uns allen dass es irgendwie doch noch halbwegs gut ausgeht und dass wir endlich Gewissheit bekommen was nach dem 31.10 ist.
Berggziege
@berggziege sagte:
Es liegt an uns, ob wir schnell vergessen, wie sich manche Hoteliers benommen haben - im Positiven wie im Negativen. Das gilt auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass Neckermann etc in ein paar Jahren wieder auf die Beine kommt
Grüße an alle betroffenen. Ich wünsche uns allen dass es irgendwie doch noch halbwegs gut ausgeht und dass wir endlich Gewissheit bekommen was nach dem 31.10 ist.
Berggziege
Und darüber, wie die einzeln en Hoteliers das gehändelt haben, gibt es nun einen Thread im Forum Reiseveranstalter. Dort kann man seine Erfahrungen teilen.
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Hier sitzen ja viele hinsichtlich der Reisetermine ab 1.11 auf glühenden Kohlen, ich auch.
Folglich schmiede ich seit dem 24.9. an einem Plan B. Am liebsten würde ich natürlich im Fall der endgültigen Absage die gleiche Reise neu buchen. Hotel ist nicht das Problem, geht mit kurzfristiger Storno, ist freilich deutlich teurer als über RV (und nein, es gibt keinen Rabatt für Insolvenzgeschädigte). Kritisch sind die Plätze im Flieger (ausgebucht*), und ich werfe mal hinsichtlich der Flüge ein weiteres Szenario in den Raum, vielleicht hilft es jemand, vielleicht kann jemand für mich was beisteuern: Pauschal gebucht (Abreise im Dezember 2019), Flug mit Condor. Im Rahmen der Reiseanmeldung Sitzplätze in PEC bzw. Business aufpreispflichtig gebucht, daher auch eine PNR erhalten. Preisfrage: Was passiert mit den reservierten Plätzen im Fall einer Stornierung durch TC, kann ich die für mich selbst und eine "neue" Reise sichern (am 6.10. konnte ich bei Condor noch unsere Plätze sehen, seither habe ich nicht nachgeschaut und jetzt kann ich auch nicht nachgucken)? Condor hat auf meine erstmalige Nachfrage nach 5 Tagen mit einem süßen Textbaustein (Preise auf unserer Website ...) geantwortet. Meine zweite (Nach-)Frage ist seit 3 Tagen unterwegs. Mein Reisebüro, dass ich aus eben solchen Gründen supporte, hat mit "Condor" gesprochen =>angeblich kann ein Storno unserer Sitzplätze nur unter unserer Mitwirkung erfolgen. Daran glaub ich zwar erst, wenn ich es -im Fall einer Stornierung unserer Reise- erlebt habe, doch es ist ein kleiner Hoffnungsschimmer.
*wohl noch inklusive der potentiellen Pauschalreisenden von Neckermann und Co
@towi1802 sagte:
Hier sitzen ja viele hinsichtlich der Reisetermine ab 1.11 auf glühenden Kohlen, ich auch.
Folglich schmiede ich seit dem 24.9. an einem Plan B. Am liebsten würde ich natürlich im Fall der endgültigen Absage die gleiche Reise neu buchen. Hotel ist nicht das Problem, geht mit kurzfristiger Storno, ist freilich deutlich teurer als über RV (und nein, es gibt keinen Rabatt für Insolvenzgeschädigte). Kritisch sind die Plätze im Flieger (ausgebucht*), und ich werfe mal hinsichtlich der Flüge ein weiteres Szenario in den Raum, vielleicht hilft es jemand, vielleicht kann jemand für mich was beisteuern: Pauschal gebucht (Abreise im Dezember 2019), Flug mit Condor. Im Rahmen der Reiseanmeldung Sitzplätze in PEC bzw. Business aufpreispflichtig gebucht, daher auch eine PNR erhalten. Preisfrage: Was passiert mit den reservierten Plätzen im Fall einer Stornierung durch TC, kann ich die für mich selbst und eine "neue" Reise sichern (am 6.10. konnte ich bei Condor noch unsere Plätze sehen, seither habe ich nicht nachgeschaut und jetzt kann ich auch nicht nachgucken)? Condor hat auf meine erstmalige Nachfrage nach 5 Tagen mit einem süßen Textbaustein (Preise auf unserer Website ...) geantwortet. Meine zweite (Nach-)Frage ist seit 3 Tagen unterwegs. Mein Reisebüro, dass ich aus eben solchen Gründen supporte, hat mit "Condor" gesprochen =>angeblich kann ein Storno unserer Sitzplätze nur unter unserer Mitwirkung erfolgen. Daran glaub ich zwar erst, wenn ich es -im Fall einer Stornierung unserer Reise- erlebt habe, doch es ist ein kleiner Hoffnungsschimmer.
*wohl noch inklusive der potentiellen Pauschalreisenden von Neckermann und Co
Nachtrag:
Soeben ist die zweite Antwort von Condor eingegangen: "... die Buchung ist bereits storniert, somit sind die Plätze auch wieder zur Buchung freigegeben."
Selbstverständlich sind keine Plätze in den von mir gewünschten Buchungsklassen verfügbar.
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Ich könnte mir gut vorstellen daß die Erstattung irgendwelcher abstrakter "Zusatzkosten" hier sehr auf Unverständnis derer stößt die hier wirklich xk€ im Feuer haben für einen schon vollständig bezahlten und eigentlich anstehenden Urlaub..mir persönlich wäre es lieber wenn deren Ansprüche befriedigt werden (meine Nachbarin z.B, hat für einen bei Air Marin gebuchten Urlaub 3000€ im Feuer)..dagegen sind meine 124€ Anzahlung peanuts für meine frühgebuchte, im Mai geplante Neckermannreise...z.Glück konnte ich ohne Abwarten der endgültigen Stornierung eine für mich noch wesentlich attraktivere Reise alternativ buchen so daß ich im ungünstigsten Fall die 124€ verschmerzen kann falls die ursprüngliche Reise doch stattfindet und ich diese dann zum Eingangsstornosatz stornieren muß...
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Hallo zusammen!
Erst einmal: Toll, dass es diesen Thread gibt und sich hier so viele engagieren und den Betroffenen der Insolvenz so gute Tipps geben.
Ich bin bisher als stiller Beobachter gefolgt und habe fleißig mitgelesen.
Ich selbst habe für meine komplette Familie plus Großeltern Thailand von Ende November bis Mitte Dezember gebucht. Allerdings nur das Hotel, der Flug lief getrennt. Die Anzahlung war direkt mit der Buchung im Juni fällig und die Reise ist wegen Einzelbaustein nicht durch einen Sicherrungsschein „gedeckt“. Hoffe im Worstcase auf ein Chargeback über die KK.
Warum ich mich jetzt doch mal zu Wort melde:
Gebucht habe ich über ab-in-den-urlaub (Darf man das hier sagen?!) und ich habe Sonntagabend eine erstaunliche/seltsame E-Mail von Unister (ab-in-den-Urlaub) erhalten...TC Touristik GmbH
Thomas-Cook-Platz 1
61440 OberurselBestätigungsart: Reiseanmeldung
Bestätigung: NECKERMANN REISEN Leistungsbeginn: xx.11.2019
Vorgang: xxxxxxxxxxxx
Mitarbeiter: xxxxxxx Servicecenter
Agentur: xxxxxxxxxxx
Vom: 06.10.2019 19:15INVIA TRAVEL GERMANY GMBH
TEL.: 03xxxxxxxxxxxxxx
DITTRICHRING 18-20
D-04109 LEIPZIGDann kam eine Beschreibung von Reisenden, Leistung und Preis mit der Anmerkung
„RESTZAHLUNG (FÄLLIG BIS SPÄTESTENS 31.10.2019)
ZAHLUNGSART KREDITKARTE
DIE REISEBESTÄTIGUNG/RECHNUNG ERHÄLT DER REISEANMELDER PER SEPARATER POST ODER E-MAIL DURCH DEN REISEVERANSTALTER.“Hat Thomas Cook mir damit die Reiseanmeldung bestätigt? Heißt das die Buchung wurde/wird durchgeführt? Oder ist deine eine Standard-Systemmail?
Fragen über Fragen. Vielleicht könnt ihr mir ja sagen, was das heißt.
Vielen Dank schon einmal!!
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PS: Sorry, dass alles so schlecht lesbar ist... Habe den Text direkt aus dem PDF kopiert.