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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

    @suedwestpfalz sagte:

    (...) wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Da die Feststellung vor der Insolvenz lag, sollten wir die Reise auf Grund der bestehenden Reiserücktrittsversicherung, welche eine Schwangerschaft abdeckt, stornieren. Genau das haben wir jetzt gemacht und die gleiche Reise über Alltours neu gebucht, Kostenersparnis über 400€.

    @candecor sagte:

    Das nennt man Versicherungsbetrug - du bist jetzt ein Betrüger!

    @possibaer sagte:

    Eigentlich müsste man DICH, und deinen FREUND wegen Versicherungsbetrug anzeigen!
    Und dann das auch noch weiterempfehlen ist genauso verwerflich und auch eine Straftat!

    @malini sagte:

    Auf jeden Fall ist es Versicherungsbetrug und das jetzt hier noch als „super Tipp“ weiterzugeben...

    Ich wäre ein bisschen vorsichtig mit solch vorschnellen Anschuldigungen. Betrug setzt voraus, dass sich jemand auf Kosten anderer bereichert. Das sehe ich hier nicht gegeben. Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird. Es ist doch wohl vielmehr eher so, dass suedwestpfalz vorgebaut hat, damit er selbst nicht um sein Geld betrogen werden kann. Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.

    CandecorC Offline
    CandecorC Offline
    Candecor
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    schrieb am zuletzt editiert von
    #2541

    @ballonflieger sagte:

    Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.

    Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird.

    Na, da haben wir doch den Tatbestand. Gegenleistung wäre eine Schwangerschaft, die einen medizinisch notwendigen Reieserücktritt erfordert. Nur mal schwanger reicht da nicht aus. Insbesondere, wenn man parallel dazu erneut bucht, um eine Reise anzutreten.

    Der suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück? Das hat er doch jemand ganz anderem gegeben, doch nicht der Versicherung. Was für ein Quatsch ist das denn? Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!

    HC-Mitglied2685054H vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
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    • CandecorC Candecor

      @ballonflieger sagte:

      Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.

      Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird.

      Na, da haben wir doch den Tatbestand. Gegenleistung wäre eine Schwangerschaft, die einen medizinisch notwendigen Reieserücktritt erfordert. Nur mal schwanger reicht da nicht aus. Insbesondere, wenn man parallel dazu erneut bucht, um eine Reise anzutreten.

      Der suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück? Das hat er doch jemand ganz anderem gegeben, doch nicht der Versicherung. Was für ein Quatsch ist das denn? Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!

      HC-Mitglied2685054H Offline
      HC-Mitglied2685054H Offline
      HC-Mitglied2685054
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2542

      @candecor sagte:

      Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!

      Du kannst gern bei mir klingeln. Wenn ich Dir gesagt hätte, dass Du das Geld kriegst, wenn Deine Frau schwanger wird, würd ich's Dir ganz bestimmt auch geben. Ehrenwort. Aber wahrscheinlich würd' ich Dir die Wahrheit sagen, nämlich, dass ich das nie gesagt habe, sondern dass das Dein Schwager war, weil der sich so freut, wenn er Onkel wird...

      CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2543

        Na gut, dann haben wir eben noch einen Nebenkriegsschauplatz ...

        1. Offenbar ist in den Versicherungsbedingungen der Eintritt einer Schwangerschaft als Leistungsgrund vorhanden, sie wird entsprechend kostspielig gewesen sein.
        2. Hat der Sachverhalt (@ballonflieger) per se null und nichts mit der "Erbringung der Leistung" zu tun, das ist eine komplett andere "Baustelle".
        3. In dem Augenblick, in dem er eine neue Reise bucht, verhält sich der Versicherungsnehmer zumindest unlauter, wenn er die andere Reise mit der Begründung "Eintritt einer Schwangerschaft" kündigt und derweil die erste Versicherung auf Leistungen in Anspruch nimmt. Das wird auch der bräsigste TC Geschädigte kaum bestreiten wollen!?
        4. Sowohl Detlef, als auch Armin und ich haben bereits hinterfragt, ob denn die Versicherung bereits nach der Feststellung der Gravidität in Kenntnis gesetzt wurde und somit die (mutmaßlichen!) Voraussetzungen für eine Leistung überhaupt erfüllt sind.
        5. Für die Inanspruchnahme der Versicherung braucht der Versicherungsnehmer eine Abrechnung über die Stornokosten vom Veranstalter. Eine solche kann zur Zeit nicht beigebracht werden, da der Bevollmächtig keine solche herausgibt.
        6. Ich gehe davon aus, dass hier jemand - vermutlich falsch beraten? - nach einem Strohhalm gegriffen und in vollkommen lauterer Absicht einen "Tipp" für andere Betroffene geben wollte. Ferner nehme ich an, dass er sich keines unrechten Handelns bewusst war, hat ja nicht jeder den Gabler unterm Kopfkissen liegen.

        Der aufmerksame Leser dieses Thread wird merken, dass es bis zur Erstattung noch so einige Hürden zu nehmen gilt ... also bitte verzichtet auf einen shitstorm!

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        etläuftE 1 Antwort Letzte Antwort
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        • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

          @candecor sagte:

          Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!

          Du kannst gern bei mir klingeln. Wenn ich Dir gesagt hätte, dass Du das Geld kriegst, wenn Deine Frau schwanger wird, würd ich's Dir ganz bestimmt auch geben. Ehrenwort. Aber wahrscheinlich würd' ich Dir die Wahrheit sagen, nämlich, dass ich das nie gesagt habe, sondern dass das Dein Schwager war, weil der sich so freut, wenn er Onkel wird...

          CandecorC Offline
          CandecorC Offline
          Candecor
          Bekannter Forentroll Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2544

          Spaß bei Seite ... Schwangerschaft ist keine Krankheit, kein Fall für die RRV und nicht relevant, bis ein Arzt mögliche Komplikationen feststellt, die er sicherlich nicht mal so als "Freundschaftsdienst" attestiert ... alle freuen sich eher über das Gegenteil ... so ... hey kannst fliegen, Urlaubsziel stellt kein Problem dar.

          Deshalb .. nur schwanger ist nix ....

          HC-Mitglied2685054H 1 Antwort Letzte Antwort
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          • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

            @suedwestpfalz sagte:

            (...) wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Da die Feststellung vor der Insolvenz lag, sollten wir die Reise auf Grund der bestehenden Reiserücktrittsversicherung, welche eine Schwangerschaft abdeckt, stornieren. Genau das haben wir jetzt gemacht und die gleiche Reise über Alltours neu gebucht, Kostenersparnis über 400€.

            @candecor sagte:

            Das nennt man Versicherungsbetrug - du bist jetzt ein Betrüger!

            @possibaer sagte:

            Eigentlich müsste man DICH, und deinen FREUND wegen Versicherungsbetrug anzeigen!
            Und dann das auch noch weiterempfehlen ist genauso verwerflich und auch eine Straftat!

            @malini sagte:

            Auf jeden Fall ist es Versicherungsbetrug und das jetzt hier noch als „super Tipp“ weiterzugeben...

            Ich wäre ein bisschen vorsichtig mit solch vorschnellen Anschuldigungen. Betrug setzt voraus, dass sich jemand auf Kosten anderer bereichert. Das sehe ich hier nicht gegeben. Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird. Es ist doch wohl vielmehr eher so, dass suedwestpfalz vorgebaut hat, damit er selbst nicht um sein Geld betrogen werden kann. Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.

            MaliniM Offline
            MaliniM Offline
            Malini
            Verwarnt Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von Malini
            #2545

            @ballonflieger sagte:

            Ich wäre ein bisschen vorsichtig mit solch vorschnellen Anschuldigungen. Betrug setzt voraus, dass sich jemand auf Kosten anderer bereichert. Das sehe ich hier nicht gegeben. Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird.

            Dann soll er sein Geld bei demjenigen zurückfordern, der es erhalten hat.

            Kleiner Tipp: Seine RRV ist es nicht!

            vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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            • CandecorC Candecor

              @ballonflieger sagte:

              Denn (allgemein gesprochen): Als Betrug gilt, wenn jemand von einem Dritten Geld verlangt, ohne dafür die vertraglich versprochene Gegenleistung zu erbringen.

              Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird.

              Na, da haben wir doch den Tatbestand. Gegenleistung wäre eine Schwangerschaft, die einen medizinisch notwendigen Reieserücktritt erfordert. Nur mal schwanger reicht da nicht aus. Insbesondere, wenn man parallel dazu erneut bucht, um eine Reise anzutreten.

              Der suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück? Das hat er doch jemand ganz anderem gegeben, doch nicht der Versicherung. Was für ein Quatsch ist das denn? Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!

              vonschmelingV Offline
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              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #2546

              @candecor sagte:

              Na, da haben wir doch den Tatbestand. Gegenleistung wäre eine Schwangerschaft, die einen medizinisch notwendigen Reieserücktritt erfordert. Nur mal schwanger reicht da nicht aus. Insbesondere, wenn man parallel dazu erneut bucht, um eine Reise anzutreten.

              Offenbar kennst du die Versicherungsbedingungen besser als der Versicherte? Congraz!

              Der suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück? Das hat er doch jemand ganz anderem gegeben, doch nicht der Versicherung. Was für ein Quatsch ist das denn? Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!

              Natürlich hat er es "der Versicherung gegeben" bzw. konnte im speziellen Fall darauf vertrauen, dass seine Gebühr der Versicherung weitergeleitet wurde.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
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              • MaliniM Malini

                @ballonflieger sagte:

                Ich wäre ein bisschen vorsichtig mit solch vorschnellen Anschuldigungen. Betrug setzt voraus, dass sich jemand auf Kosten anderer bereichert. Das sehe ich hier nicht gegeben. Im Gegenteil: suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück, für das er noch keine Gegenleistung erhalten hat und voraussichtlich auch keine Gegenleistung erhalten wird.

                Dann soll er sein Geld bei demjenigen zurückfordern, der es erhalten hat.

                Kleiner Tipp: Seine RRV ist es nicht!

                vonschmelingV Offline
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                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2547

                @malini sagte:

                Dann soll er sein Geld bei demjenigen zurückfordern, der es erhalten hat.
                Kleiner Tipp: Seine RRV ist es nicht!

                Wie gesagt: Er konnte darauf vertrauen, dass die Gebühr weitergeleitet wurde und hat vermutlich auch eine entsprechende Police erhalten.

                Mal so am Rande bemerkt hoffe ich übrigens nicht, dass aus dem Freund mit dem Reisebüro mir nichts dir nichts ein Ex-Freund ohne Reisebüro wird ...

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                PERATORP MaliniM 2 Antworten Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  @candecor sagte:

                  Na, da haben wir doch den Tatbestand. Gegenleistung wäre eine Schwangerschaft, die einen medizinisch notwendigen Reieserücktritt erfordert. Nur mal schwanger reicht da nicht aus. Insbesondere, wenn man parallel dazu erneut bucht, um eine Reise anzutreten.

                  Offenbar kennst du die Versicherungsbedingungen besser als der Versicherte? Congraz!

                  Der suedwestpfalz fordert sein eigenes Geld zurück? Das hat er doch jemand ganz anderem gegeben, doch nicht der Versicherung. Was für ein Quatsch ist das denn? Soll ich bei dir klingeln und Geld fordern, weil dein Nachbar schulden bei mir hat? So ein Blödsinn!

                  Natürlich hat er es "der Versicherung gegeben" bzw. konnte im speziellen Fall darauf vertrauen, dass seine Gebühr der Versicherung weitergeleitet wurde.

                  CandecorC Offline
                  CandecorC Offline
                  Candecor
                  Bekannter Forentroll Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2548

                  @vonschmeling sagte:

                  Offenbar kennst du die Versicherungsbedingungen besser als der Versicherte? Congraz!
                  Natürlich hat er es "der Versicherung gegeben" bzw. konnte im speziellen Fall darauf vertrauen, dass seine Gebühr der Versicherung weitergeleitet wurde.

                  Der User hat das Geld TC gegeben und fordert es jetz von der RRV zurück - hast du da ein Verständnisproblem?

                  Weiterhin sind die Versicherungsbedingung im Bezug auf Schwangerschaft eindeutig und berechtigen nicht grundsätzlich zu einem Rücktritt. Du darfst aber gerne "suchen, finden und benennen" wenn dem nicht so ist

                  vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • teiliT teili

                    @mungo sagte:

                    Hallo Teili
                    Wir haben auch komplett neu gebucht. Geht jetzt aber nur nach Thailand, dadurch ist auch nur eine Teilstrecke nach Doha doppelt. Ich hab dem guten Man bei Qatar nur mitgeteilt das wir die anderen Flüge nicht antreten werden. Bei uns ist online kein Problem vorhanden.
                    Euch auch eine schöne Reise

                    Hallo mungo,

                    danke für die schnelle Antwort.
                    Wir düsen auch nach Thailand, am 27.10.
                    Ich hatte über 600,- angezahlt. Der Rest wurde nicht eingezogen. Keine Ahnung ob die Buchertickets schon bezahlt wurden.
                    Ist nun auch egal. Vor März rechne ich nicht mit einer (Teil-) erstattung.
                    Guten Flug
                    MfG teili

                    mungoM Offline
                    mungoM Offline
                    mungo
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2549

                    @teili sagte:

                    Hallo mungo,

                    danke für die schnelle Antwort.
                    Wir düsen auch nach Thailand, am 27.10.
                    Ich hatte über 600,- angezahlt. Der Rest wurde nicht eingezogen. Keine Ahnung ob die Buchertickets schon bezahlt wurden.
                    Ist nun auch egal. Vor März rechne ich nicht mit einer (Teil-) erstattung.
                    Guten Flug
                    MfG teili

                    Sind auch am 27.10 Richtung KhaoLak unterwegs
                    Mit freundlichen Grüßen mungo

                    Beate & Holger

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                    • maus1602M maus1602

                      Bis 20.10. gilt das Angebot von Tui und das finde ich echt genial unter diesen Vorraussetzungen. Da auch diejenigen die noch länger zum Abreisetag warten müssen, eine günstige Reise ergattern können. Und falls die TC Reise doch stattfinden sollte ohne Stornogühren die Tuireise kündigen können. Ich finde das super von Tui! Ein kleiner Lichtblick!

                      retromopsR Offline
                      retromopsR Offline
                      retromops
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2550

                      @maus1602 sagte:

                      Bis 20.10. gilt das Angebot von Tui und das finde ich echt genial unter diesen Vorraussetzungen. Da auch diejenigen die noch länger zum Abreisetag warten müssen, eine günstige Reise ergattern können. Und falls die TC Reise doch stattfinden sollte ohne Stornogühren die Tuireise kündigen können. Ich finde das super von Tui! Ein kleiner Lichtblick!

                      Kann man dieses Angebot über HC aber nicht buchen?

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV vonschmeling

                        @malini sagte:

                        Dann soll er sein Geld bei demjenigen zurückfordern, der es erhalten hat.
                        Kleiner Tipp: Seine RRV ist es nicht!

                        Wie gesagt: Er konnte darauf vertrauen, dass die Gebühr weitergeleitet wurde und hat vermutlich auch eine entsprechende Police erhalten.

                        Mal so am Rande bemerkt hoffe ich übrigens nicht, dass aus dem Freund mit dem Reisebüro mir nichts dir nichts ein Ex-Freund ohne Reisebüro wird ...

                        PERATORP Offline
                        PERATORP Offline
                        PERATOR
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2551

                        Nabend,
                        Kurze Info meinerseits,habe gerade e mail vom Hotel in der Dom Rep bekommen,das unser Zimmer storniert sei bzw auch kein Geld eingegangen ist.Vielleicht eine Info für Reisende ab 1.11.!Denn genau da wäre unsere Reise losgegangen,und Condor bestätigte mir das sie auch keine Toc Kunden über den 1.11.hinaus befördern werden. Insgeheim wusste ich es....
                        Aber bestätigt bekommen ist dann was anderes.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV vonschmeling

                          Na gut, dann haben wir eben noch einen Nebenkriegsschauplatz ...

                          1. Offenbar ist in den Versicherungsbedingungen der Eintritt einer Schwangerschaft als Leistungsgrund vorhanden, sie wird entsprechend kostspielig gewesen sein.
                          2. Hat der Sachverhalt (@ballonflieger) per se null und nichts mit der "Erbringung der Leistung" zu tun, das ist eine komplett andere "Baustelle".
                          3. In dem Augenblick, in dem er eine neue Reise bucht, verhält sich der Versicherungsnehmer zumindest unlauter, wenn er die andere Reise mit der Begründung "Eintritt einer Schwangerschaft" kündigt und derweil die erste Versicherung auf Leistungen in Anspruch nimmt. Das wird auch der bräsigste TC Geschädigte kaum bestreiten wollen!?
                          4. Sowohl Detlef, als auch Armin und ich haben bereits hinterfragt, ob denn die Versicherung bereits nach der Feststellung der Gravidität in Kenntnis gesetzt wurde und somit die (mutmaßlichen!) Voraussetzungen für eine Leistung überhaupt erfüllt sind.
                          5. Für die Inanspruchnahme der Versicherung braucht der Versicherungsnehmer eine Abrechnung über die Stornokosten vom Veranstalter. Eine solche kann zur Zeit nicht beigebracht werden, da der Bevollmächtig keine solche herausgibt.
                          6. Ich gehe davon aus, dass hier jemand - vermutlich falsch beraten? - nach einem Strohhalm gegriffen und in vollkommen lauterer Absicht einen "Tipp" für andere Betroffene geben wollte. Ferner nehme ich an, dass er sich keines unrechten Handelns bewusst war, hat ja nicht jeder den Gabler unterm Kopfkissen liegen.

                          Der aufmerksame Leser dieses Thread wird merken, dass es bis zur Erstattung noch so einige Hürden zu nehmen gilt ... also bitte verzichtet auf einen shitstorm!

                          etläuftE Offline
                          etläuftE Offline
                          etläuft
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2552

                          @vonschmeling sagte:

                          Na gut, dann haben wir eben noch einen Nebenkriegsschauplatz ...
                          Offenbar ist in den Versicherungsbedingungen der Eintritt einer Schwangerschaft als Leistungsgrund vorhanden, sie wird entsprechend kostspielig gewesen sein.
                          Hat der Sachverhalt (@ballonflieger) per se null und nichts mit der "Erbringung der Leistung" zu tun, das ist eine komplett andere "Baustelle".
                          In dem Augenblick, in dem er eine neue Reise bucht, verhält sich der Versicherungsnehmer zumindest unlauter, wenn er die andere Reise mit der Begründung "Eintritt einer Schwangerschaft" kündigt und derweil die erste Versicherung auf Leistungen in Anspruch nimmt. Das wird auch der bräsigste TC Geschädigte kaum bestreiten wollen!?
                          Sowohl Detlef, als auch Armin und ich haben bereits hinterfragt, ob denn die Versicherung bereits nach der Feststellung der Gravidität in Kenntnis gesetzt wurde und somit die (mutmaßlichen!) Voraussetzungen für eine Leistung überhaupt erfüllt sind.
                          Für die Inanspruchnahme der Versicherung braucht der Versicherungsnehmer eine Abrechnung über die Stornokosten vom Veranstalter. Eine solche kann zur Zeit nicht beigebracht werden, da der Bevollmächtig keine solche herausgibt.
                          Ich gehe davon aus, dass hier jemand - vermutlich falsch beraten? - nach einem Strohhalm gegriffen und in vollkommen lauterer Absicht einen "Tipp" für andere Betroffene geben wollte. Ferner nehme ich an, dass er sich keines unrechten Handelns bewusst war, hat ja nicht jeder den Gabler unterm Kopfkissen liegen.
                          Der aufmerksame Leser dieses Thread wird merken, dass es bis zur Erstattung noch so einige Hürden zu nehmen gilt ... also bitte verzichtet auf einen shitstorm!

                          Sachlich natürlich komplett richtig .... habe nur vorher den Eindruck gehabt, dass Ballonflieger nur einen Scherz gemacht hat, denn eine Versicherung in Anspruch zu nehmen aufgrund der Tatsache, dass man aus medizinischen Gründen nicht reisen kann und dann trotzdem reist ist ja schon .... ähm besonders 😉

                          Gut fand ich zuletzt auch den Scherz eines Users, dass man beim RV die Lebensmittel zu Hause zusätzlich zu den Reisekosten ansetzen solle, da man ja durch den Urlaubsausfall kein Essen im Urlaub erhalten würde und dann zu Hause einkaufen müsse .... also 1X Reisepreis zurück (da ist ja auch das Geld für das Essen im Urlaub dabei) und dann nochmal Geld für das Essen zu Hause ....

                          So nervig das alles ist .... zwischendurch ist es schon auch lustig hier ....

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV vonschmeling

                            @malini sagte:

                            Dann soll er sein Geld bei demjenigen zurückfordern, der es erhalten hat.
                            Kleiner Tipp: Seine RRV ist es nicht!

                            Wie gesagt: Er konnte darauf vertrauen, dass die Gebühr weitergeleitet wurde und hat vermutlich auch eine entsprechende Police erhalten.

                            Mal so am Rande bemerkt hoffe ich übrigens nicht, dass aus dem Freund mit dem Reisebüro mir nichts dir nichts ein Ex-Freund ohne Reisebüro wird ...

                            MaliniM Offline
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                            Verwarnt Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2553

                            @vonschmeling sagte:

                            Wie gesagt: Er konnte darauf vertrauen, dass die Gebühr weitergeleitet wurde und hat vermutlich auch eine entsprechende Police erhalten.

                            Keine Ahnung, ob er eine RRV hat, die über seine Kreditkarte läuft o. ä. oder ob er die Versicherung bei der Buchung abgeschlossen hat – spielt aber auch keine Rolle, weil‘s nicht um die paar Penunsen für die RRV geht...

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • CandecorC Candecor

                              @vonschmeling sagte:

                              Offenbar kennst du die Versicherungsbedingungen besser als der Versicherte? Congraz!
                              Natürlich hat er es "der Versicherung gegeben" bzw. konnte im speziellen Fall darauf vertrauen, dass seine Gebühr der Versicherung weitergeleitet wurde.

                              Der User hat das Geld TC gegeben und fordert es jetz von der RRV zurück - hast du da ein Verständnisproblem?

                              Weiterhin sind die Versicherungsbedingung im Bezug auf Schwangerschaft eindeutig und berechtigen nicht grundsätzlich zu einem Rücktritt. Du darfst aber gerne "suchen, finden und benennen" wenn dem nicht so ist

                              vonschmelingV Offline
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                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2554

                              @candecor sagte:

                              Der User hat das Geld TC gegeben und fordert es jetz von der RRV zurück - hast du da ein Verständnisproblem?

                              Genug!

                              Weiterhin sind die Versicherungsbedingung im Bezug auf Schwangerschaft eindeutig und berechtigen nicht grundsätzlich zu einem Rücktritt. Du darfst aber gerne "suchen, finden und benennen" wenn dem nicht so ist.

                              Kennst du die spezifischen Versicherungsbedingungen?
                              Falls nicht: Genug!

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
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                                berggziege
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2555

                                Hallo zusammen,
                                erst mal vielen Dank für die ganzen Infos. Besonderen Dank an die Administratoren für die Zeit die sie opfern. Und eine Bitte: Ein wenig Nachsicht mit sehr emotionalen Schreibern. Alle betroffenen ärgern sich - ich auch! Da wollte ich es einmal so richtig bequem haben und buche eine Pauschalreise ab 01.12 für 2 Wochen nach Gran Canaria. Und dann ... Anzahlung weg. Da könnte ich nicht nur in die Tischkante beißen, sondern auch ins Hinterteil des einen oder anderen Managers. Aber beißen bringt nichts, daher folgende Frage: Hat schon jemand versucht den Insolvenzverwalter aufzufordern zu erklären, ob er den Vertrag erfüllen will oder nicht? Es gibt da den § 3 des Insolvenzrechtes. Aber greift der überhaupt hier?

                                Es liegt an uns, ob wir schnell vergessen, wie sich manche Hoteliers benommen haben - im Positiven wie im Negativen. Das gilt auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass Neckermann etc in ein paar Jahren wieder auf die Beine kommt

                                Grüße an alle betroffenen. Ich wünsche uns allen dass es irgendwie doch noch halbwegs gut ausgeht und dass wir endlich Gewissheit bekommen was nach dem 31.10 ist.

                                Berggziege

                                Nordseekrabbe

                                Ahotep2A 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • berggziegeB berggziege

                                  Hallo zusammen,
                                  erst mal vielen Dank für die ganzen Infos. Besonderen Dank an die Administratoren für die Zeit die sie opfern. Und eine Bitte: Ein wenig Nachsicht mit sehr emotionalen Schreibern. Alle betroffenen ärgern sich - ich auch! Da wollte ich es einmal so richtig bequem haben und buche eine Pauschalreise ab 01.12 für 2 Wochen nach Gran Canaria. Und dann ... Anzahlung weg. Da könnte ich nicht nur in die Tischkante beißen, sondern auch ins Hinterteil des einen oder anderen Managers. Aber beißen bringt nichts, daher folgende Frage: Hat schon jemand versucht den Insolvenzverwalter aufzufordern zu erklären, ob er den Vertrag erfüllen will oder nicht? Es gibt da den § 3 des Insolvenzrechtes. Aber greift der überhaupt hier?

                                  Es liegt an uns, ob wir schnell vergessen, wie sich manche Hoteliers benommen haben - im Positiven wie im Negativen. Das gilt auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass Neckermann etc in ein paar Jahren wieder auf die Beine kommt

                                  Grüße an alle betroffenen. Ich wünsche uns allen dass es irgendwie doch noch halbwegs gut ausgeht und dass wir endlich Gewissheit bekommen was nach dem 31.10 ist.

                                  Berggziege

                                  Ahotep2A Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                                  #2556

                                  @berggziege sagte:

                                  Es liegt an uns, ob wir schnell vergessen, wie sich manche Hoteliers benommen haben - im Positiven wie im Negativen. Das gilt auch für den unwahrscheinlichen Fall, dass Neckermann etc in ein paar Jahren wieder auf die Beine kommt

                                  Grüße an alle betroffenen. Ich wünsche uns allen dass es irgendwie doch noch halbwegs gut ausgeht und dass wir endlich Gewissheit bekommen was nach dem 31.10 ist.

                                  Berggziege

                                  Und darüber, wie die einzeln en Hoteliers das gehändelt haben, gibt es nun einen Thread im Forum Reiseveranstalter. Dort kann man seine Erfahrungen teilen.

                                  vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • towi1802T towi1802

                                    Hier sitzen ja viele hinsichtlich der Reisetermine ab 1.11 auf glühenden Kohlen, ich auch.

                                    Folglich schmiede ich seit dem 24.9. an einem Plan B. Am liebsten würde ich natürlich im Fall der endgültigen Absage die gleiche Reise neu buchen. Hotel ist nicht das Problem, geht mit kurzfristiger Storno, ist freilich deutlich teurer als über RV (und nein, es gibt keinen Rabatt für Insolvenzgeschädigte). Kritisch sind die Plätze im Flieger (ausgebucht*), und ich werfe mal hinsichtlich der Flüge ein weiteres Szenario in den Raum, vielleicht hilft es jemand, vielleicht kann jemand für mich was beisteuern: Pauschal gebucht (Abreise im Dezember 2019), Flug mit Condor. Im Rahmen der Reiseanmeldung Sitzplätze in PEC bzw. Business aufpreispflichtig gebucht, daher auch eine PNR erhalten. Preisfrage: Was passiert mit den reservierten Plätzen im Fall einer Stornierung durch TC, kann ich die für mich selbst und eine "neue" Reise sichern (am 6.10. konnte ich bei Condor noch unsere Plätze sehen, seither habe ich nicht nachgeschaut und jetzt kann ich auch nicht nachgucken)? Condor hat auf meine erstmalige Nachfrage nach 5 Tagen mit einem süßen Textbaustein (Preise auf unserer Website ...) geantwortet. Meine zweite (Nach-)Frage ist seit 3 Tagen unterwegs. Mein Reisebüro, dass ich aus eben solchen Gründen supporte, hat mit "Condor" gesprochen =>angeblich kann ein Storno unserer Sitzplätze nur unter unserer Mitwirkung erfolgen. Daran glaub ich zwar erst, wenn ich es -im Fall einer Stornierung unserer Reise- erlebt habe, doch es ist ein kleiner Hoffnungsschimmer.

                                    *wohl noch inklusive der potentiellen Pauschalreisenden von Neckermann und Co

                                    towi1802T Offline
                                    towi1802T Offline
                                    towi1802
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2557

                                    @towi1802 sagte:

                                    Hier sitzen ja viele hinsichtlich der Reisetermine ab 1.11 auf glühenden Kohlen, ich auch.

                                    Folglich schmiede ich seit dem 24.9. an einem Plan B. Am liebsten würde ich natürlich im Fall der endgültigen Absage die gleiche Reise neu buchen. Hotel ist nicht das Problem, geht mit kurzfristiger Storno, ist freilich deutlich teurer als über RV (und nein, es gibt keinen Rabatt für Insolvenzgeschädigte). Kritisch sind die Plätze im Flieger (ausgebucht*), und ich werfe mal hinsichtlich der Flüge ein weiteres Szenario in den Raum, vielleicht hilft es jemand, vielleicht kann jemand für mich was beisteuern: Pauschal gebucht (Abreise im Dezember 2019), Flug mit Condor. Im Rahmen der Reiseanmeldung Sitzplätze in PEC bzw. Business aufpreispflichtig gebucht, daher auch eine PNR erhalten. Preisfrage: Was passiert mit den reservierten Plätzen im Fall einer Stornierung durch TC, kann ich die für mich selbst und eine "neue" Reise sichern (am 6.10. konnte ich bei Condor noch unsere Plätze sehen, seither habe ich nicht nachgeschaut und jetzt kann ich auch nicht nachgucken)? Condor hat auf meine erstmalige Nachfrage nach 5 Tagen mit einem süßen Textbaustein (Preise auf unserer Website ...) geantwortet. Meine zweite (Nach-)Frage ist seit 3 Tagen unterwegs. Mein Reisebüro, dass ich aus eben solchen Gründen supporte, hat mit "Condor" gesprochen =>angeblich kann ein Storno unserer Sitzplätze nur unter unserer Mitwirkung erfolgen. Daran glaub ich zwar erst, wenn ich es -im Fall einer Stornierung unserer Reise- erlebt habe, doch es ist ein kleiner Hoffnungsschimmer.

                                    *wohl noch inklusive der potentiellen Pauschalreisenden von Neckermann und Co

                                    Nachtrag:
                                    Soeben ist die zweite Antwort von Condor eingegangen: "... die Buchung ist bereits storniert, somit sind die Plätze auch wieder zur Buchung freigegeben."😡
                                    Selbstverständlich sind keine Plätze in den von mir gewünschten Buchungsklassen verfügbar.😥

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      ArminA Offline
                                      Armin
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2558

                                      Ich könnte mir gut vorstellen daß die Erstattung irgendwelcher abstrakter "Zusatzkosten" hier sehr auf Unverständnis derer stößt die hier wirklich xk€ im Feuer haben für einen schon vollständig bezahlten und eigentlich anstehenden Urlaub..mir persönlich wäre es lieber wenn deren Ansprüche befriedigt werden (meine Nachbarin z.B, hat für einen bei Air Marin gebuchten Urlaub 3000€ im Feuer)..dagegen sind meine 124€ Anzahlung peanuts für meine frühgebuchte, im Mai geplante Neckermannreise...z.Glück konnte ich ohne Abwarten der endgültigen Stornierung eine für mich noch wesentlich attraktivere Reise alternativ buchen so daß ich im ungünstigsten Fall die 124€ verschmerzen kann falls die ursprüngliche Reise doch stattfindet und ich diese dann zum Eingangsstornosatz stornieren muß...

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Viaggiatrice83V Offline
                                        Viaggiatrice83V Offline
                                        Viaggiatrice83
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2559

                                        Hallo zusammen!

                                        Erst einmal: Toll, dass es diesen Thread gibt und sich hier so viele engagieren und den Betroffenen der Insolvenz so gute Tipps geben.

                                        Ich bin bisher als stiller Beobachter gefolgt und habe fleißig mitgelesen.

                                        Ich selbst habe für meine komplette Familie plus Großeltern Thailand von Ende November bis Mitte Dezember gebucht. Allerdings nur das Hotel, der Flug lief getrennt. Die Anzahlung war direkt mit der Buchung im Juni fällig und die Reise ist wegen Einzelbaustein nicht durch einen Sicherrungsschein „gedeckt“. Hoffe im Worstcase auf ein Chargeback über die KK.

                                        Warum ich mich jetzt doch mal zu Wort melde:
                                        Gebucht habe ich über ab-in-den-urlaub (Darf man das hier sagen?!) und ich habe Sonntagabend eine erstaunliche/seltsame E-Mail von Unister (ab-in-den-Urlaub) erhalten...

                                        TC Touristik GmbH 
                                        Thomas-Cook-Platz 1 
                                        61440 Oberursel

                                        Bestätigungsart:  Reiseanmeldung
                                        Bestätigung: NECKERMANN REISEN Leistungsbeginn: xx.11.2019
                                        Vorgang: xxxxxxxxxxxx
                                        Mitarbeiter: xxxxxxx Servicecenter
                                        Agentur: xxxxxxxxxxx
                                        Vom: 06.10.2019 19:15

                                        INVIA TRAVEL GERMANY GMBH 
                                        TEL.: 03xxxxxxxxxxxxxx
                                        DITTRICHRING 18-20 
                                        D-04109 LEIPZIG

                                        Dann kam eine Beschreibung von Reisenden, Leistung und Preis mit der Anmerkung 

                                        „RESTZAHLUNG (FÄLLIG BIS SPÄTESTENS 31.10.2019)
                                        ZAHLUNGSART KREDITKARTE
                                        DIE REISEBESTÄTIGUNG/RECHNUNG ERHÄLT DER REISEANMELDER PER SEPARATER POST ODER E-MAIL DURCH DEN REISEVERANSTALTER.“

                                        Hat Thomas Cook mir damit die Reiseanmeldung bestätigt? Heißt das die Buchung wurde/wird durchgeführt? Oder ist deine eine Standard-Systemmail?

                                        Fragen über Fragen. Vielleicht könnt ihr mir ja sagen, was das heißt.

                                        Vielen Dank schon einmal!!

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                                          #2560

                                          PS: Sorry, dass alles so schlecht lesbar ist... Habe den Text direkt aus dem PDF kopiert.

                                          KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
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