Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Archiv (nur lesen)
  4. Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
  5. Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Archiv (nur lesen)
7.6k Beiträge 620 Kommentatoren 1.3m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • decker.rD Offline
    decker.rD Offline
    decker.r
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3301

    Ich habe auf meine Anfrage im Hotel folgende Antwort bekommen.

    ....Bitte beachten Sie, dass Ihre Reservierung in unserem System leider bereits storniert ist. Wir bitten Sie, Kontakt mit unserer Zentrale in Palma de Mallorca, Spanien, aufzunehmen, diese wird Ihnen bei Ihrer Reservierung gerne behilflich sein.....

    Ob von Neckermann oder dem Hotel ist nicht ersichtlich. Reisetermin Ende Februar.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • Erny1805E Erny1805

      @kathina44 sagte:

      @ Erny1805

      Ja klar- da steht gesetzlicher Schutz der Pauschalreise und nicht gesetzlicher Schutz der Versicherung oder Insolvenzversicherung. Mit gesetzlicher Schutz der Pauschalreise ist was anderes gemeint, nämlich daß Du einen Anspruch hast auf die vollständige Leistungserbringung, also Flug und Transfer und Reiseleitung und Hotel- und diesen Anspruch verliert man dann, wenn man den Flug trotzdem antritt. Ist doch logisch, Du hast dann nur noch den Flug und die anderen Leistungen kannst Du nicht mehr in Anspruch nehmen aufgrund Insolvenz und Absage der Reise. Dann bist Du am Flughafen angekommen und musst Divh selbst kümmern. Das ist gemeint.
      Der so bezeichnete gesetzliche Schutz er Pauschalreise hat mit der Versicherung/ Sicherungsschein nicht zu tun.
      Das ergibt sich aus dem nächsten Satz, wo drinsteht, daß- wenn man den Flug in Anspruch genommen hat, dann kann man bei der Versicherung nicht mehr die vollständige Reise geltend machen- ist doch auch logisch und so steht's ja auch da

      Man kann es aber auch so lesen, das der gesetzliche Schutz einer Pauschalreise Vorraussetzung ist für den Sicherungsschein und damit für die Entschädigung... Aber ich will das Thema nicht ausweiten da ich es nicht weiss. Am Ende werden wir es erfahren, wenn die Versicherung ihre Entscheidungen durch gibt. Und selbst wenn das mit dem Flug in Ordnung geht vielleicht, wenn man das nicht dort im Antrag erwähnt.. Ich glaube nicht das Kaera überall anruft wer seine Flüge genutzt hat bei den Massen... weil diese Kosten müssten ja eigentlich abgezogen werden da genutzt....

      HC-Mitglied2685054H Offline
      HC-Mitglied2685054H Offline
      HC-Mitglied2685054
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3302

      @erny1805 sagte:

      Und selbst wenn das mit dem Flug in Ordnung geht vielleicht, wenn man das nicht dort im Antrag erwähnt.. Ich glaube nicht das Kaera überall anruft wer seine Flüge genutzt hat bei den Massen...

      Das wäre dann in der Tat Versicherungsbetrug (bitte nicht dazu ermuntern/anstiften), der spielend leicht anhand der Passagierlisten nachweisbar ist.
      Bilanz wäre dann folgende: Reise storniert. Ärgern. Kosten für Hotel doppelt bezahlt. Ärgern. Hin- und Rückflug widerrechtlich genutzt. Freuen. Möglicherweise dafür im nachhinein noch zur Kasse gebeten. Ärgern. Des Versicherungsbetrugs überführt aufgrund wissentlich falscher Angaben. Ärgern. Mit strafrechtlichen (in dem Fall wahrscheinlich "nur" finanziellen) Konsequenzen. Erst ärgern, dann über das "nur" freuen. Dadurch vorbestraft (polizeiliches Führungszeugnis), wodurch man sich evtl. berufliche Chancen verbaut. Ärgern. Kurz: Ein bisschen zu viel Ärger bei zu wenig Freude.

      etläuftE Erny1805E 2 Antworten Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • etläuftE Offline
        etläuftE Offline
        etläuft
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3303

        Hallo Zusammen,
        es gab hier mal eine Info, dass eine Bank gesagt hatte, dass Chargeback für eine Pauschlreise dann zumindest beantragbar ist, wenn der Versicherer nach Einreichung der Unterlagen und des Sicherungsscheines sich xyz Tage nicht meldet. Welche Dauer wurde hier nochmal genannt. Leider finde ich das nicht....

        Detlef MD Sophia2019S 2 Antworten Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • etläuftE etläuft

          Hallo Zusammen,
          es gab hier mal eine Info, dass eine Bank gesagt hatte, dass Chargeback für eine Pauschlreise dann zumindest beantragbar ist, wenn der Versicherer nach Einreichung der Unterlagen und des Sicherungsscheines sich xyz Tage nicht meldet. Welche Dauer wurde hier nochmal genannt. Leider finde ich das nicht....

          Detlef MD Offline
          Detlef MD Offline
          Detlef M
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3304

          @etlaeuft sagte:

          Welche Dauer wurde hier nochmal genannt. Leider finde ich das nicht....

          60 Tage

          02-14 - Kroatien ✈ 15-Mallorca+Sri Lanka ✈ 16-Fuerte.+Zanzibar ✈ 17-Sri Lanka ✈ 18-Kos+Kuba ✈ 19-Kos+Rhodos ✈ 20-Kreta ✈ 21-Kos ✈ 22-Kreta+Kos ✈ 23-Kreta+Makadi Bay ✈ 24-Kreta+Makadi Bay ✈ 25-Kreta+Makadi Bay ✈ 26-Makadi Bay+Kreta

          etläuftE 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • etläuftE etläuft

            Hallo Zusammen,
            es gab hier mal eine Info, dass eine Bank gesagt hatte, dass Chargeback für eine Pauschlreise dann zumindest beantragbar ist, wenn der Versicherer nach Einreichung der Unterlagen und des Sicherungsscheines sich xyz Tage nicht meldet. Welche Dauer wurde hier nochmal genannt. Leider finde ich das nicht....

            Sophia2019S Offline
            Sophia2019S Offline
            Sophia2019
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3305

            @etlaeuft sagte:

            Hallo Zusammen,
            es gab hier mal eine Info, dass eine Bank gesagt hatte, dass Chargeback für eine Pauschlreise dann zumindest beantragbar ist, wenn der Versicherer nach Einreichung der Unterlagen und des Sicherungsscheines sich xyz Tage nicht meldet. Welche Dauer wurde hier nochmal genannt. Leider finde ich das nicht....

            Bei Master Card sind es 60 Tage so wurde mir dies von Miles and More gold Kredit Card DKB bestätigt.

            bitte löschen - geht nicht selbst

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

              @erny1805 sagte:

              Und selbst wenn das mit dem Flug in Ordnung geht vielleicht, wenn man das nicht dort im Antrag erwähnt.. Ich glaube nicht das Kaera überall anruft wer seine Flüge genutzt hat bei den Massen...

              Das wäre dann in der Tat Versicherungsbetrug (bitte nicht dazu ermuntern/anstiften), der spielend leicht anhand der Passagierlisten nachweisbar ist.
              Bilanz wäre dann folgende: Reise storniert. Ärgern. Kosten für Hotel doppelt bezahlt. Ärgern. Hin- und Rückflug widerrechtlich genutzt. Freuen. Möglicherweise dafür im nachhinein noch zur Kasse gebeten. Ärgern. Des Versicherungsbetrugs überführt aufgrund wissentlich falscher Angaben. Ärgern. Mit strafrechtlichen (in dem Fall wahrscheinlich "nur" finanziellen) Konsequenzen. Erst ärgern, dann über das "nur" freuen. Dadurch vorbestraft (polizeiliches Führungszeugnis), wodurch man sich evtl. berufliche Chancen verbaut. Ärgern. Kurz: Ein bisschen zu viel Ärger bei zu wenig Freude.

              etläuftE Offline
              etläuftE Offline
              etläuft
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3306

              @ballonflieger sagte:

              Das wäre dann in der Tat Versicherungsbetrug (bitte nicht dazu ermuntern/anstiften), der spielend leicht anhand der Passagierlisten nachweisbar ist.
              Bilanz wäre dann folgende: Reise storniert. Ärgern. Kosten für Hotel doppelt bezahlt. Ärgern. Hin- und Rückflug widerrechtlich genutzt. Freuen. Möglicherweise dafür im nachhinein noch zur Kasse gebeten. Ärgern. Des Versicherungsbetrugs überführt aufgrund wissentlich falscher Angaben. Ärgern. Mit strafrechtlichen (in dem Fall wahrscheinlich "nur" finanziellen) Konsequenzen. Erst ärgern, dann über das "nur" freuen. Dadurch vorbestraft (polizeiliches Führungszeugnis), wodurch man sich evtl. berufliche Chancen verbaut. Ärgern. Kurz: Ein bisschen zu viel Ärger bei zu wenig Freude.

              Zumindest dem Teil “wiederrechtlich genutzt” würde ich widersprechen .... am 02.10. hat TC noch geschrieben, dass sie einfach nicht wissen, ob msn die Flüge nutzen darf ... ansonsten hast Dunatürlich Recht .... Man muss der Versicherung natürlich angeben, dass man geflogen ist

              HC-Mitglied2685054H vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Detlef MD Detlef M

                @etlaeuft sagte:

                Welche Dauer wurde hier nochmal genannt. Leider finde ich das nicht....

                60 Tage

                etläuftE Offline
                etläuftE Offline
                etläuft
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3307

                @detlef-m sagte:

                60 Tage

                Danke

                etläuftE 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • etläuftE etläuft

                  @detlef-m sagte:

                  60 Tage

                  Danke

                  etläuftE Offline
                  etläuftE Offline
                  etläuft
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3308

                  @etlaeuft sagte:

                  Danke

                  ... gemeint ab einreichung bei der Versicherung, richtig?

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Detlef MD Offline
                    Detlef MD Offline
                    Detlef M
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3309

                    Ganz genau. Habe das Datum schon im Kalender eingetragen

                    02-14 - Kroatien ✈ 15-Mallorca+Sri Lanka ✈ 16-Fuerte.+Zanzibar ✈ 17-Sri Lanka ✈ 18-Kos+Kuba ✈ 19-Kos+Rhodos ✈ 20-Kreta ✈ 21-Kos ✈ 22-Kreta+Kos ✈ 23-Kreta+Makadi Bay ✈ 24-Kreta+Makadi Bay ✈ 25-Kreta+Makadi Bay ✈ 26-Makadi Bay+Kreta

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • HC-Mitglied2685054H HC-Mitglied2685054

                      @erny1805 sagte:

                      Und selbst wenn das mit dem Flug in Ordnung geht vielleicht, wenn man das nicht dort im Antrag erwähnt.. Ich glaube nicht das Kaera überall anruft wer seine Flüge genutzt hat bei den Massen...

                      Das wäre dann in der Tat Versicherungsbetrug (bitte nicht dazu ermuntern/anstiften), der spielend leicht anhand der Passagierlisten nachweisbar ist.
                      Bilanz wäre dann folgende: Reise storniert. Ärgern. Kosten für Hotel doppelt bezahlt. Ärgern. Hin- und Rückflug widerrechtlich genutzt. Freuen. Möglicherweise dafür im nachhinein noch zur Kasse gebeten. Ärgern. Des Versicherungsbetrugs überführt aufgrund wissentlich falscher Angaben. Ärgern. Mit strafrechtlichen (in dem Fall wahrscheinlich "nur" finanziellen) Konsequenzen. Erst ärgern, dann über das "nur" freuen. Dadurch vorbestraft (polizeiliches Führungszeugnis), wodurch man sich evtl. berufliche Chancen verbaut. Ärgern. Kurz: Ein bisschen zu viel Ärger bei zu wenig Freude.

                      Erny1805E Offline
                      Erny1805E Offline
                      Erny1805
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3310

                      @ballonflieger sagte:

                      Das wäre dann in der Tat Versicherungsbetrug (bitte nicht dazu ermuntern/anstiften), der spielend leicht anhand der Passagierlisten nachweisbar ist.
                      Bilanz wäre dann folgende: Reise storniert. Ärgern. Kosten für Hotel doppelt bezahlt. Ärgern. Hin- und Rückflug widerrechtlich genutzt. Freuen. Möglicherweise dafür im nachhinein noch zur Kasse gebeten. Ärgern. Des Versicherungsbetrugs überführt aufgrund wissentlich falscher Angaben. Ärgern. Mit strafrechtlichen (in dem Fall wahrscheinlich "nur" finanziellen) Konsequenzen. Erst ärgern, dann über das "nur" freuen. Dadurch vorbestraft (polizeiliches Führungszeugnis), wodurch man sich evtl. berufliche Chancen verbaut. Ärgern. Kurz: Ein bisschen zu viel Ärger bei zu wenig Freude.

                      Um Gottes willen, ich wollte damit nur Katha aufzeigen, was Kaera dazu bringen könnte, warum dann vielleicht der Schutz entfällt da Flug genutzt. Das wäre mehr als Betrug und auch den anderen gegenüber unfair die im Topf mit drin sind... Aber wie von Schmeling sagte, wir sind in 2019 und per Email können die das ja auch abfragen denke ich 🙂 betrifft ja zum Grossteil alle nicht Condor Flüge, davon wird es nicht so viele massenhafte geben 🙂 Ausserdem wird der IV davon eine Übersicht haben denke ich...

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • etläuftE etläuft

                        @ballonflieger sagte:

                        Das wäre dann in der Tat Versicherungsbetrug (bitte nicht dazu ermuntern/anstiften), der spielend leicht anhand der Passagierlisten nachweisbar ist.
                        Bilanz wäre dann folgende: Reise storniert. Ärgern. Kosten für Hotel doppelt bezahlt. Ärgern. Hin- und Rückflug widerrechtlich genutzt. Freuen. Möglicherweise dafür im nachhinein noch zur Kasse gebeten. Ärgern. Des Versicherungsbetrugs überführt aufgrund wissentlich falscher Angaben. Ärgern. Mit strafrechtlichen (in dem Fall wahrscheinlich "nur" finanziellen) Konsequenzen. Erst ärgern, dann über das "nur" freuen. Dadurch vorbestraft (polizeiliches Führungszeugnis), wodurch man sich evtl. berufliche Chancen verbaut. Ärgern. Kurz: Ein bisschen zu viel Ärger bei zu wenig Freude.

                        Zumindest dem Teil “wiederrechtlich genutzt” würde ich widersprechen .... am 02.10. hat TC noch geschrieben, dass sie einfach nicht wissen, ob msn die Flüge nutzen darf ... ansonsten hast Dunatürlich Recht .... Man muss der Versicherung natürlich angeben, dass man geflogen ist

                        HC-Mitglied2685054H Offline
                        HC-Mitglied2685054H Offline
                        HC-Mitglied2685054
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3311

                        @etlaeuft sagte:

                        Zumindest dem Teil “wiederrechtlich genutzt” würde ich widersprechen ....

                        Wenn ein Vertrag (hier: Reisevertrag, bestehend aus Flug- + Hotelbuchung) von Deinem Vertragspartner (hier: Thomas Cook) gesetzeskonform widerrufen/storniert wird, ist er widerrufen/storniert. Alles andere ist Schönrederei...

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Erny1805E Erny1805

                          @wuelfi71 sagte:

                          Genau so sehe ich das nach wie vor beim Thema Umverteilung der persönlich erlittenen Verluste auf alle Steuerzahler (was manche gern so schön anonym als "Staatshaftung" umschreiben). Bei allem Verständnis für persönliche Betroffenheit: Parteien, die aus populistischen Gründen sich dafür einsetzen, Verluste zu sozialisieren und Gewinne zu privatisieren, erhalten von mir sicher keine Stimme.

                          Welche Partei hat sich dafür ausgesprochen...? Hab ich was verpasst?

                          towi1802T Offline
                          towi1802T Offline
                          towi1802
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3312

                          @erny1805 sagte:

                          Welche Partei hat sich dafür ausgesprochen...? Hab ich was verpasst?

                          Also, die Partei, die die Verluste sozialisieren wollte, hast Du hier mehrfach selber freundlich erwähnt.
                          Welche Farbe hat Gras?

                          Erny1805E 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • towi1802T towi1802

                            @erny1805 sagte:

                            Welche Partei hat sich dafür ausgesprochen...? Hab ich was verpasst?

                            Also, die Partei, die die Verluste sozialisieren wollte, hast Du hier mehrfach selber freundlich erwähnt.
                            Welche Farbe hat Gras?

                            Erny1805E Offline
                            Erny1805E Offline
                            Erny1805
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3313

                            @towi1802 sagte:

                            Also, die Partei, die die Verluste sozialisieren wollte, hast Du hier mehrfach selber freundlich erwähnt.
                            Welche Farbe hat Gras?

                            Die haben lediglich den Antrag eingebracht die Summe zu erhöhen 🙂 Aber keine hat bis jetzt gesagt wir entschädigen die Leute oder haben es vor 😉

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • FalconwingF Falconwing

                              @vonschmeling sagte:

                              Sämtliche Hotelbuchungen sind schon gleich mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens storniert worden, auch die über den 31.12.2019 hinaus ...

                              Das liest sich hier aber anders:

                              https://www.tc-infonet.de/fileadmin/media/Vertriebsinfo/TCI_Redaktion/PDF_Download_2019/Vertriebsinfo.pdf

                              „Ich habe eine Reise mit Reisedatum ab dem 01.01.2020 und die Fluggesellschaft / der Hotelier hat mir mitgeteilt, dass meine Buchung storniert wurde

                              Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020 hat die deutsche Thomas Cook Gruppe nicht abgesagt. Anders lautende Aussagen sind unzutreffend. Sollte der Hotelier oder die Fluggesellschaft Ihnen mitgeteilt haben, dass Ihre Buchung storniert sei, so bitten wir, obgleich nicht von unserer Seite verantwortet, um Entschuldigung. Wir wissen, dass die Ungewissheit der vergangenen zwei Wochen für unsere Kunden und Vertriebspartner sehr schwierig war. Derzeit arbeiten wir mit Hochdruck daran, schnellst möglichst wieder operativ tätig zu sein, um dann auch wieder Reisen ab dem 01.01.2020 anbieten zu können. Wir sind mit unseren Leistungsträgern in stetigem Kontakt, um die gebuchten Leistungen für Reisen mit Antrittsdatum ab dem 01.01.2020 durchführen zu können.“

                              vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3314

                              @falconwing sagte:

                              Das liest sich hier aber anders:

                              https://www.tc-infonet.de/fileadmin/media/Vertriebsinfo/TCI_Redaktion/PDF_Download_2019/Vertriebsinfo.pdf

                              „Ich habe eine Reise mit Reisedatum ab dem 01.01.2020 und die Fluggesellschaft / der Hotelier hat mir mitgeteilt, dass meine Buchung storniert wurde

                              Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020 hat die deutsche Thomas Cook Gruppe nicht abgesagt. Anders lautende Aussagen sind unzutreffend. Sollte der Hotelier oder die Fluggesellschaft Ihnen mitgeteilt haben, dass Ihre Buchung storniert sei, so bitten wir, obgleich nicht von unserer Seite verantwortet, um Entschuldigung.

                              Super, danke für den Hinweis!
                              Tatsächlich war hier von den Hoteliers ausgesagt worden, dass auch für 2020 vorgesehene Reservierungen storniert worden seien.
                              Dies wird durch die offizielle Thomas Cook Mitteilung ja nun korrigiert.

                              Selbstverständlich kann man für eine nicht abgesagte Reise (auch Nur-Flug/-Hotelbuchung) noch kein Chargeback beantragen, da die Leistung ja noch erbracht werden könnte.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              Erny1805E 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • f.schumann2F Offline
                                f.schumann2F Offline
                                f.schumann2
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3315

                                Nächste Enttäuschung. Ich bekam im neu gebuchten Urlaub eine Erinnerungsmail von Holidaycheck meine Kontodaten zu benennen, damit mein Gutschein für die abgesagte Neckermannreise = 100 € zur Auszahlung gelangen kann. Nachdem ich kein Geldeingang verzeichnen konnte schaute ich heute nach dem Gutscheinstatus. Der Status ist ungültig. Nach mehreren Anrufen erhielt ich die Antwort, dass ich den Gutschein bei einer neuen Reise wieder verwenden könne. Da Holidaycheck in der Regel mit Gutscheinen arbeitet stellt sich die Frage, ob ich für eine Reise zwei Gutscheine nutzen kann, von denen einer auch noch den Status "ungültig" besitzt.
                                Nach Neckermann läuft dies auf die nächste Enttäuschung mit unserem Reisevermittler hinaus.
                                Sollte sich dies bewahrheiten buche ich künftig meine Reisen (Flüge, Hotel u. Transfer) selbst, oder bei einem anderen Reisevermittler.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Ahotep2A 1
                                  Ahotep2A 1
                                  Ahotep2
                                  Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                  schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                                  #3316

                                  Sorry, aber man muss verreisen, damit der Gutschein greift. Und pro Reise immer nur ein Gutschein. Warum soll Dir HoildayCheck 100 € überweisen für eine nicht stattgefundene Reise eines insolventen Veranstalters, wo es auch keine Provision für den Vermittler gab? Das wird bei jedem Vermittler so gehandhabt.

                                  • Für die Gültigkeit eines Gutscheins ist der Tag der Buchung entscheidend. Der Reiseantritt kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
                                  • Der Gutschein gilt ausschließlich für die Buchung einer Pauschalreise (Flug & Hotel) oder einer Rundreise, nicht für die Buchung einer Kreuzfahrt oder eines Nur-Hotelangebotes.
                                  • Der 100,- €-Gutschein ist ab einem Mindestreisepreis von 1500,- € gültig.
                                  • Der 50,- €-Gutschein ist ab einem Mindestreisepreis von 800,- € gültig.
                                  • Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

                                  Eine Anrechnung auf Stornierungskosten ist nicht möglich.

                                  • Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz.
                                  • Dieser Gutschein ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.
                                  • Der Gutschein kann nicht für exklusive Angebote genutzt werden.
                                  • Der Gutschein-Code ist ein Mal pro Buchung einlösbar.
                                  • Der Gutschein ist nicht auf bestehende Reisen oder rückwirkend anrechenbar.
                                  • Pro Reisebuchung kann nur ein Gutschein eingelöst werden, unabhängig von der Anzahl der Reiseteilnehmer.
                                  • Der Gutschein wird nur nach durchgeführter Reise ausbezahlt. Bei abgesagten Reisen gilt kein Anspruch auf den Gutschein.
                                  etläuftE 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV vonschmeling

                                    @falconwing sagte:

                                    Das liest sich hier aber anders:

                                    https://www.tc-infonet.de/fileadmin/media/Vertriebsinfo/TCI_Redaktion/PDF_Download_2019/Vertriebsinfo.pdf

                                    „Ich habe eine Reise mit Reisedatum ab dem 01.01.2020 und die Fluggesellschaft / der Hotelier hat mir mitgeteilt, dass meine Buchung storniert wurde

                                    Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020 hat die deutsche Thomas Cook Gruppe nicht abgesagt. Anders lautende Aussagen sind unzutreffend. Sollte der Hotelier oder die Fluggesellschaft Ihnen mitgeteilt haben, dass Ihre Buchung storniert sei, so bitten wir, obgleich nicht von unserer Seite verantwortet, um Entschuldigung.

                                    Super, danke für den Hinweis!
                                    Tatsächlich war hier von den Hoteliers ausgesagt worden, dass auch für 2020 vorgesehene Reservierungen storniert worden seien.
                                    Dies wird durch die offizielle Thomas Cook Mitteilung ja nun korrigiert.

                                    Selbstverständlich kann man für eine nicht abgesagte Reise (auch Nur-Flug/-Hotelbuchung) noch kein Chargeback beantragen, da die Leistung ja noch erbracht werden könnte.

                                    Erny1805E Offline
                                    Erny1805E Offline
                                    Erny1805
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3317

                                    @vonschmeling sagte:

                                    Super, danke für den Hinweis!
                                    Tatsächlich war hier von den Hoteliers ausgesagt worden, dass auch für 2020 vorgesehene Reservierungen storniert worden seien.
                                    Dies wird durch die offizielle Thomas Cook Mitteilung ja nun korrigiert.

                                    Selbstverständlich kann man für eine nicht abgesagte Reise (auch Nur-Flug/-Hotelbuchung) noch kein Chargeback beantragen, da die Leistung ja noch erbracht werden könnte.

                                    Wobei es aber auch einige User hier gab die gesagt haben, das ihr Hotel für 2020 schon storniert wurde oder hab ich das falsch in Erinnerung?

                                    vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • etläuftE etläuft

                                      @ballonflieger sagte:

                                      Das wäre dann in der Tat Versicherungsbetrug (bitte nicht dazu ermuntern/anstiften), der spielend leicht anhand der Passagierlisten nachweisbar ist.
                                      Bilanz wäre dann folgende: Reise storniert. Ärgern. Kosten für Hotel doppelt bezahlt. Ärgern. Hin- und Rückflug widerrechtlich genutzt. Freuen. Möglicherweise dafür im nachhinein noch zur Kasse gebeten. Ärgern. Des Versicherungsbetrugs überführt aufgrund wissentlich falscher Angaben. Ärgern. Mit strafrechtlichen (in dem Fall wahrscheinlich "nur" finanziellen) Konsequenzen. Erst ärgern, dann über das "nur" freuen. Dadurch vorbestraft (polizeiliches Führungszeugnis), wodurch man sich evtl. berufliche Chancen verbaut. Ärgern. Kurz: Ein bisschen zu viel Ärger bei zu wenig Freude.

                                      Zumindest dem Teil “wiederrechtlich genutzt” würde ich widersprechen .... am 02.10. hat TC noch geschrieben, dass sie einfach nicht wissen, ob msn die Flüge nutzen darf ... ansonsten hast Dunatürlich Recht .... Man muss der Versicherung natürlich angeben, dass man geflogen ist

                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3318

                                      @etlaeuft sagte:

                                      Zumindest dem Teil “wiederrechtlich genutzt” würde ich widersprechen ....

                                      ... hat keiner behauptet - es hieß "widerrechtlich". 😉
                                      Das träfe m.E. bereits bei Antritt einer abgesagten Reise zu.

                                      Trefflich hat allerdings Wülfi71 bemerkt, dass es in dieser bisher einmaligen Situation so manche Premiere in Sachen "rechtliche Auslegung" gibt.
                                      Dies führte dann wohl auch zu so äußerst kreativen Vorschlägen, wie man solle zum Zwecke der Argumentation auf den Beförderungsanspruch den LVU "ihre eigenen ABB" vorlesen - obwohl man selbst gar keinen Beförderungsvertrag mit der Airline geschlossen hat.
                                      Ich bin mal gespannt, wann hier der erste Trotzflieger gesteht, dass man ihn aus dem Bomber entfernt und stundenlang sein Gepäck wieder ausgeladen hat, bzw. verzweifelt aus Male mitteilt, dass er seinen Rückflug nicht mehr antreten konnte ...

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Erny1805E Erny1805

                                        @vonschmeling sagte:

                                        Super, danke für den Hinweis!
                                        Tatsächlich war hier von den Hoteliers ausgesagt worden, dass auch für 2020 vorgesehene Reservierungen storniert worden seien.
                                        Dies wird durch die offizielle Thomas Cook Mitteilung ja nun korrigiert.

                                        Selbstverständlich kann man für eine nicht abgesagte Reise (auch Nur-Flug/-Hotelbuchung) noch kein Chargeback beantragen, da die Leistung ja noch erbracht werden könnte.

                                        Wobei es aber auch einige User hier gab die gesagt haben, das ihr Hotel für 2020 schon storniert wurde oder hab ich das falsch in Erinnerung?

                                        vonschmelingV Offline
                                        vonschmelingV Offline
                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3319

                                        @erny1805 sagte:

                                        Wobei es aber auch einige User hier gab die gesagt haben, das ihr Hotel für 2020 schon storniert wurde oder hab ich das falsch in Erinnerung?

                                        Jepp, aber die bezogen sich ausschließlich auf Aussagen von Hoteliers - und dem widerspricht der InsoV ja in seiner Mitteilung.
                                        Offen gestanden war ich auch der Überzeugung, dass alle Reservierungen mit der Beantragung des Insolvenzverfahrens aufgehoben bzw. zumindest schwebend unwirksam würden ...

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        Sophia2019S 1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • ruedi.retyresR Offline
                                          ruedi.retyresR Offline
                                          ruedi.retyres
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3320

                                          Liebe Mitbetroffene,
                                          habe im Juli über Neckermann ein Zimmer in einem österr. Hotel für Weihnachten/Silvester gebucht und per Überweisung bezahlt. Vertragspartner ist die schweizer Thomas Cook International AG (nicht die deutsche Thomas Cook!, Reiseauftragsnummer 48 NER xxx). Kein Sicherungsschein da keine Pauschalreise, Kaera ist raus. Ebenfalls kein wie auch immer geartetes ChargeBack da Überweisung.
                                          Meine Fragen
                                          aaa) In welche Insolvenztabelle muss ich später den Schaden melden, Thomas Cook Deutschland oder Thomas Cook International Schweiz? Falls letztere habe ich heute zumindest den schweizerischen Insolvenzverwalter herausgefunden - falls es jemanden interessiert https://www.notariat-hoefe.ch/Dienstleistungen/Thomas-Cook-International-AG
                                          bbb) Gelten für diese Meldung irgendwelche Fristen oder ist das beliebig?
                                          ccc) Oder wird man von Thomas Cook irgendwann proaktiv zu den Fragen aaa) und bbb) informiert und muss das nicht weiter im Auge behalten?
                                          Merci für eine informative Antwort.
                                          Habe übrigens zwischenzeitlich das Zimmer direkt beim Hotel neu gebucht.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 164
                                          • 165
                                          • 166
                                          • 167
                                          • 168
                                          • 380
                                          • 381
                                          • 166 von 381
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag