Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Unbeachtlich der persönlichen Ansichten betrachtet der Gesetzgeber den Pauschalurlaub und die dafür vorgestreckten Verauslagungen als besonders schützenswert und hat hierzu Richtlinien ersonnen.
Ob die Umsetzung schließlich einer rechtlichen Prüfung standhalten wird steht in den Sternen.Warum Existenzen weniger schützenswert sind als Urlaube hat mir bisher noch niemand einleuchtend verargumentiert!?
Wenn man Mitgefühl fordert, sollte man es selbst auch aufbringen! -
@henri09 sagte:
Die Bundesregierung wurde von der EU aufgefordert zu gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind!!!!
Aber leider nicht ohne "wenn und aber".
Wenn du dir aber ganz sicher bist, und wenn du selber betroffen sein solltest, dann nichts wie ab zum Anwalt und Klage erheben, gegen die BRD.
Das meine ich ganz ohne Ironie. -
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Trotzdem ist die Frage nach dem Schmerz, bzw. dem Verschmerzen nicht wirklich abwegig, Malini ... gerade im Blick auf andere Geschädigte, die keine mittelplüschige Gesetzgebung im Rücken haben und mutmaßlich tatsächlich überwiegend selbst und ständig arbeiten.
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@ballonflieger sagte:
Ich gehe daher davon aus, dass es zur Anerkennung dieser katastrophalen Fehler keiner Klage bedarf, sondern der Staat diese aus eigenem Antrieb erkennt – und den von ihm angerichteten Schaden begleicht.
Das hoffe ich doch mal ganz stark nicht! Wieso sollte ich als Nicht-Betroffener den Urlaub anderer Leute zahlen und damit das Insolvenzrisiko eines Unternehmens tragen, das ich mir im Gegensatz zu den Geschädigten nicht aus freien Stücken als Vertragspartner ausgesucht habe?!

@burton- sagte:
Wieso sollte ich als Nicht-Betroffener den Urlaub anderer Leute zahlen und damit das Insolvenzrisiko eines Unternehmens tragen, das ich mir im Gegensatz zu den Geschädigten nicht aus freien Stücken als Vertragspartner ausgesucht habe?!

Du zahlst ja nicht den Urlaub anderer Leute. Falls Du Deine Steuern meinst, die gehören Dir nicht mehr. Du hast sie an den Staat abgetreten. Und der macht damit, was er will. Selbst wenn dabei so ein Unsinn rauskommt, dass er erst Geld für seine Fehler ausgibt und dann Geld ausgibt, um seine Fehler wieder gutzumachen...
Im Übrigen: Mein Urlaub wird sowieso von niemandem bezahlt, der findet nämlich gar nicht statt (wäre morgen losgegangen). -
Kann denn hier jemand begründen, weshalb das Recht von Pauschalreisekunden so enorm über jenem der anderen Betroffenen stehen darf?
@vonschmeling sagte:
Kann denn hier jemand begründen, weshalb das Recht von Pauschalreisekunden so enorm über jenem der anderen Betroffenen stehen darf?
Eine sehr gute Frage!! Ich kann das weder begründen noch verstehen, ist in keinster Weise nachvollziehbar und nicht hinnehmbar! Nur weil jemand NUR Flug oder NUR Hotel gebucht kann darf nicht benachteiligt werden! Es ist zum Haare raufen!
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Ich nehme an, die Frage sollte eine Reflexion hinsichtlich des "Schmerzes" provozieren ... aber natürlich ging das ins Leere.
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@AnnabellaDonna
Naja, diese "Ungerechtigkeit" hatte ich an sich nicht im Fokus ...
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Hatte ich nicht vorhergesagt, dass sich augenblicklich ein halbseidener Inkassoverein ins Spiel bringen und die Erlangung evtl. Defizite aus der Unterdeckung der Versicherung verspricht?
Voilà ... es ging sogar noch schneller als befürchtet! -
@henri09 sagte:
Die Bundesregierung wurde von der EU aufgefordert zu gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind!!!!
Aber leider nicht ohne "wenn und aber".
Wenn du dir aber ganz sicher bist, und wenn du selber betroffen sein solltest, dann nichts wie ab zum Anwalt und Klage erheben, gegen die BRD.
Das meine ich ganz ohne Ironie.@henri09 sagte:
Die Bundesregierung wurde von der EU aufgefordert zu gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind!!!!
@hainza sagte:
Aber leider nicht ohne "wenn und aber".
Doch, unmissverständlich ohne "wenn und aber". Ich hatte bereits an anderer Stelle darauf verwiesen, dass es bezüglich der Umsetzungsverpflichtung der EU-Richtlinie bereits ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahre 1996 gibt.
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Es gibt selbst bei oberflächlicher Betrachtung durchaus das ein oder andere "wenn oder aber" Ballonflieger - falls darüber gestritten werden sollte wirst du staunen wie viele ...
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Da es hier immer um Relationen geht - man sollte eher die Reisesicherung innerhalb der jetzt betroffenen Länder betrachten.
Und da würde in Hinblick der Absicherung vom Gesetzgeber im EU-Umfeld auf viel sichere Modelle gesetzt - mit "plueschigeren" Rueckzahlungen.Von Seiten des EU-Rechts wuerde ich sagen, ist dann das Wort verhaeltnismaessig am ehesten mit anderen Ländern und deren Umsetzung als gesetzlicher Beschluss bestimmbar.
Da hier vieles dem Ausrichter, in dem Fall den GmbHs in Deutschland zugeschoben wurde, gibt es dennoch eine starke Verzahnung und Insolvenzfolge zum englischen Mutterkonzern. Was bedeuten würde, dass, wenn etwas schwammig formuliert ist, die englische Reisesicherung als Vergleich bereit stünde.
Aber das ist so viel Glaskugel und so viel Elefant..Was ich noch nirgendwo gelesen habe, ist, wie so ein Pott in Relation verwendet werden darf, wenn er nicht reicht. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es nirgendwo steht ausser die Beschreibung quotiert und anteilig. Die Sache mit den 50% Hotel kosten bei Rueckholung kann Zürich doch nicht einfach so erfunden haben... Oder doch?
Nein, dass muss schon in den Versicherungsbedingungen fuer den Schein stehen.
Doch hat den einer irgendwo gesehen? Das fände ich spannend, was da drin steht. Da wuerden ja auch so Saetze stehen müssen wie.
- es gilt nicht die Versicherungsscheinnummer eines Geschäftsjahres, sondern der Zeitpunkt der Insolvenz. Beispiel. Sicherungsschein an 01.11 hat andere Nummer, weil neues Geschäftsjahr, aber 110 Mio Pott altes Geschäftsjahr gilt wegen Insolvenzzeitpunkt. Das muss doch da so konkret stehen...
.. Oder.. Die Summe gilt pro Versicherer, egal, wie viele Veranstalter er versichert.
Ich denke, viel Unsicherheit wuerde verschwinden, wenn diese Bedingungen veröffentlicht wuerden -
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Es gibt selbst bei oberflächlicher Betrachtung durchaus das ein oder andere "wenn oder aber" Ballonflieger - falls darüber gestritten werden sollte wirst du staunen wie viele ...
@vonschmeling sagte:
Es gibt selbst bei oberflächlicher Betrachtung durchaus das ein oder andere "wenn oder aber" Ballonflieger - falls darüber gestritten werden sollte wirst du staunen wie viele ...
Na klar, es gibt viele "wenn und aber" auf dieser Welt. Mich würden deswegen auch lediglich diejenigen interessieren, die geeignet sind, die EU-Richtlinie 2015/2302 außer Kraft zu setzen, hinsichtlich ihrer Bestimmung, dass die Mitgliedsstaaten (also auch die Bundesrepublik) zu gewährleisten haben, dass Reisende, die eine Pauschalreise buchen, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind. Um diese "wenn und aber" würd's nämlich hier gerade gehen. Wie bereits erwähnt, waren die "wenn und aber", die der Bundesregierung 1996 vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingefallen sind, offensichtlich nicht so umwerfend...
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Da es hier immer um Relationen geht - man sollte eher die Reisesicherung innerhalb der jetzt betroffenen Länder betrachten.
Und da würde in Hinblick der Absicherung vom Gesetzgeber im EU-Umfeld auf viel sichere Modelle gesetzt - mit "plueschigeren" Rueckzahlungen.Von Seiten des EU-Rechts wuerde ich sagen, ist dann das Wort verhaeltnismaessig am ehesten mit anderen Ländern und deren Umsetzung als gesetzlicher Beschluss bestimmbar.
Da hier vieles dem Ausrichter, in dem Fall den GmbHs in Deutschland zugeschoben wurde, gibt es dennoch eine starke Verzahnung und Insolvenzfolge zum englischen Mutterkonzern. Was bedeuten würde, dass, wenn etwas schwammig formuliert ist, die englische Reisesicherung als Vergleich bereit stünde.
Aber das ist so viel Glaskugel und so viel Elefant..Was ich noch nirgendwo gelesen habe, ist, wie so ein Pott in Relation verwendet werden darf, wenn er nicht reicht. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es nirgendwo steht ausser die Beschreibung quotiert und anteilig. Die Sache mit den 50% Hotel kosten bei Rueckholung kann Zürich doch nicht einfach so erfunden haben... Oder doch?
Nein, dass muss schon in den Versicherungsbedingungen fuer den Schein stehen.
Doch hat den einer irgendwo gesehen? Das fände ich spannend, was da drin steht. Da wuerden ja auch so Saetze stehen müssen wie.
- es gilt nicht die Versicherungsscheinnummer eines Geschäftsjahres, sondern der Zeitpunkt der Insolvenz. Beispiel. Sicherungsschein an 01.11 hat andere Nummer, weil neues Geschäftsjahr, aber 110 Mio Pott altes Geschäftsjahr gilt wegen Insolvenzzeitpunkt. Das muss doch da so konkret stehen...
.. Oder.. Die Summe gilt pro Versicherer, egal, wie viele Veranstalter er versichert.
Ich denke, viel Unsicherheit wuerde verschwinden, wenn diese Bedingungen veröffentlicht wuerden@banquoq sagte:
Da es hier immer um Relationen geht - man sollte eher die Reisesicherung innerhalb der jetzt betroffenen Länder betrachten.
Das kann man gerne alles machen. Spielt aber für den konkreten Fall "Thomas-Cook-Pleite Deutschland" überhaupt keine Rolle. Den EU-Mitgliedsstaaten war es gem. EU-Richtlinie freigestellt, wie sie die Bestimmung umsetzen, Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang zu schützen. Die Bundesregierung hat sich bzgl. der Umsetzung für den bekannten Weg des § 651r BGB entschieden – und offensichtlich führte der Weg in die Wüste...
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Da es hier immer um Relationen geht - man sollte eher die Reisesicherung innerhalb der jetzt betroffenen Länder betrachten.
Und da würde in Hinblick der Absicherung vom Gesetzgeber im EU-Umfeld auf viel sichere Modelle gesetzt - mit "plueschigeren" Rueckzahlungen.Von Seiten des EU-Rechts wuerde ich sagen, ist dann das Wort verhaeltnismaessig am ehesten mit anderen Ländern und deren Umsetzung als gesetzlicher Beschluss bestimmbar.
Da hier vieles dem Ausrichter, in dem Fall den GmbHs in Deutschland zugeschoben wurde, gibt es dennoch eine starke Verzahnung und Insolvenzfolge zum englischen Mutterkonzern. Was bedeuten würde, dass, wenn etwas schwammig formuliert ist, die englische Reisesicherung als Vergleich bereit stünde.
Aber das ist so viel Glaskugel und so viel Elefant..Was ich noch nirgendwo gelesen habe, ist, wie so ein Pott in Relation verwendet werden darf, wenn er nicht reicht. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es nirgendwo steht ausser die Beschreibung quotiert und anteilig. Die Sache mit den 50% Hotel kosten bei Rueckholung kann Zürich doch nicht einfach so erfunden haben... Oder doch?
Nein, dass muss schon in den Versicherungsbedingungen fuer den Schein stehen.
Doch hat den einer irgendwo gesehen? Das fände ich spannend, was da drin steht. Da wuerden ja auch so Saetze stehen müssen wie.
- es gilt nicht die Versicherungsscheinnummer eines Geschäftsjahres, sondern der Zeitpunkt der Insolvenz. Beispiel. Sicherungsschein an 01.11 hat andere Nummer, weil neues Geschäftsjahr, aber 110 Mio Pott altes Geschäftsjahr gilt wegen Insolvenzzeitpunkt. Das muss doch da so konkret stehen...
.. Oder.. Die Summe gilt pro Versicherer, egal, wie viele Veranstalter er versichert.
Ich denke, viel Unsicherheit wuerde verschwinden, wenn diese Bedingungen veröffentlicht wuerden@banquoq sagte: GmbH in Deutschland..
Selbst Deutschland ist eine GmbH, kann man im Handeslregisterauszug nachlesen, deshalb haben wir auch Personalausweise und keine Personenausweise. Kaum einer hat die Staatasangehörigkeit Deutschland, ich auch nicht, bei mir steht nur das Adjektiv "Deutsch" im Perso. Und das ist natürlich keine Staatsangehörigkeit.Zurück zum Thema: mit dieser Pleite hat einfach niemand gerechnet, und wie wir wissen, herrscht einfach das blanke Chaos.
Hier im Forum wird auf Opfer teilweise eingedroschen, da gefriert mir das Blut. Und tatsächlich gibt es auch noch Reisende, die kein Internet haben, die sich auf die Seriösität des Anbieters verlassen haben. Und noch etwas wie Menschlichkeit kennen, und sich im Reisebüro nicht die AGB mit sämtlichen Fussnoten durchlesen. Schon deshalb, weil es die Brille nicht hergibt.Ja, es gibt Gesetze bezüglich Insolvenz, aber darf man diese nicht hinterfragen? Warum ist es gesetzeskonform, dass ein Hotelier erst Wochen/Monate nach Abreise des Gastes sein Geld erhält? Was muss man morgens rauchen, um soetwas zu legalisieren?
Hätte Thomas Cook nach den Regeln eines anständigen Kaufmanns die Hotels vor Ankunft des Gastes bezahlt, gäbe es jetzt nicht hunderttausende Schliessungen von Hotels! Der Sicherungsschein soll es heilen. Gesetz hin oder her, wie der Reisende behandelt wird, und auch die Hotels/Airlines ist einfach eine Schande.
Apropos Airlines. Wenn TC Flüge storniert, bekommen die natürlich den vollen Flugpreis zurück, und nicht nur Steuern und Gebühren.
Oder haltet ihr TC für so dämlich...?