Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Archiv (nur lesen)
  4. Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Archiv (nur lesen)
7.5k Beiträge 619 Kommentatoren 1.4m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
    #3461

    Unbeachtlich der persönlichen Ansichten betrachtet der Gesetzgeber den Pauschalurlaub und die dafür vorgestreckten Verauslagungen als besonders schützenswert und hat hierzu Richtlinien ersonnen.
    Ob die Umsetzung schließlich einer rechtlichen Prüfung standhalten wird steht in den Sternen.

    Warum Existenzen weniger schützenswert sind als Urlaube hat mir bisher noch niemand einleuchtend verargumentiert!?
    Wenn man Mitgefühl fordert, sollte man es selbst auch aufbringen!

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • henri09H henri09

      Die Bundesregierung wurde von der EU aufgefordert zu gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind!!!!

      Und dies unabhängig davon, ob es sich um ein "Luxusgut Urlaub" handelt!!!

      hainzaH Offline
      hainzaH Offline
      hainza
      schrieb am zuletzt editiert von hainza
      #3462

      @henri09 sagte:

      Die Bundesregierung wurde von der EU aufgefordert zu gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind!!!!

      Aber leider nicht ohne "wenn und aber".
      Wenn du dir aber ganz sicher bist, und wenn du selber betroffen sein solltest, dann nichts wie ab zum Anwalt und Klage erheben, gegen die BRD.
      Das meine ich ganz ohne Ironie.

      HC-Mitglied2685054H 1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • towi1802T towi1802

        @asolskij sagte:

        Ich bin Selbstständig - arbeite selbst und ständig. Pro Tag (auch oft WE) mind. 10 - 11 Stunden.

        Dafür meine Hochachtung.

        Dass Dich Dein potentieller Verlust in Sachen TC dennoch soooooo schmerzt finde ich angesichts Deines Pensums bedenklich.

        MaliniM Offline
        MaliniM Offline
        Malini
        Verwarnt Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3463

        @towi1802 sagte:

        Dass Dich Dein potentieller Verlust in Sachen TC dennoch soooooo schmerzt finde ich angesichts Deines Pensums bedenklich.

        Das wiederum geht uns nix an!

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #3464

          Trotzdem ist die Frage nach dem Schmerz, bzw. dem Verschmerzen nicht wirklich abwegig, Malini ... gerade im Blick auf andere Geschädigte, die keine mittelplüschige Gesetzgebung im Rücken haben und mutmaßlich tatsächlich überwiegend selbst und ständig arbeiten.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • burton_B burton_

            @ballonflieger sagte:

            Ich gehe daher davon aus, dass es zur Anerkennung dieser katastrophalen Fehler keiner Klage bedarf, sondern der Staat diese aus eigenem Antrieb erkennt – und den von ihm angerichteten Schaden begleicht.

            Das hoffe ich doch mal ganz stark nicht! Wieso sollte ich als Nicht-Betroffener den Urlaub anderer Leute zahlen und damit das Insolvenzrisiko eines Unternehmens tragen, das ich mir im Gegensatz zu den Geschädigten nicht aus freien Stücken als Vertragspartner ausgesucht habe?! 😕

            HC-Mitglied2685054H Offline
            HC-Mitglied2685054H Offline
            HC-Mitglied2685054
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3465

            @burton- sagte:

            Wieso sollte ich als Nicht-Betroffener den Urlaub anderer Leute zahlen und damit das Insolvenzrisiko eines Unternehmens tragen, das ich mir im Gegensatz zu den Geschädigten nicht aus freien Stücken als Vertragspartner ausgesucht habe?! 😕

            Du zahlst ja nicht den Urlaub anderer Leute. Falls Du Deine Steuern meinst, die gehören Dir nicht mehr. Du hast sie an den Staat abgetreten. Und der macht damit, was er will. Selbst wenn dabei so ein Unsinn rauskommt, dass er erst Geld für seine Fehler ausgibt und dann Geld ausgibt, um seine Fehler wieder gutzumachen...
            Im Übrigen: Mein Urlaub wird sowieso von niemandem bezahlt, der findet nämlich gar nicht statt (wäre morgen losgegangen).

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • vonschmelingV vonschmeling

              Kann denn hier jemand begründen, weshalb das Recht von Pauschalreisekunden so enorm über jenem der anderen Betroffenen stehen darf?

              AnnabellaDonnaA Offline
              AnnabellaDonnaA Offline
              AnnabellaDonna
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3466

              @vonschmeling sagte:

              Kann denn hier jemand begründen, weshalb das Recht von Pauschalreisekunden so enorm über jenem der anderen Betroffenen stehen darf?

              Eine sehr gute Frage!! Ich kann das weder begründen noch verstehen, ist in keinster Weise nachvollziehbar und nicht hinnehmbar! Nur weil jemand NUR Flug oder NUR Hotel gebucht kann darf nicht benachteiligt werden! Es ist zum Haare raufen!

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • MaliniM Offline
                MaliniM Offline
                Malini
                Verwarnt Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3467

                vs, es ging um den Zusammenhang mit dem genannten Arbeitspensum - und die Bemerkung dazu empfand ich als übergriffig und überflüssig.

                Ansonsten bin ich ganz Deiner Meinung.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3468

                  Ich nehme an, die Frage sollte eine Reflexion hinsichtlich des "Schmerzes" provozieren ... aber natürlich ging das ins Leere.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #3469

                    @AnnabellaDonna
                    Naja, diese "Ungerechtigkeit" hatte ich an sich nicht im Fokus ... 😳

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3470

                      Hatte ich nicht vorhergesagt, dass sich augenblicklich ein halbseidener Inkassoverein ins Spiel bringen und die Erlangung evtl. Defizite aus der Unterdeckung der Versicherung verspricht?
                      Voilà ... es ging sogar noch schneller als befürchtet!

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      UrlaubsthomasU 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • hainzaH hainza

                        @henri09 sagte:

                        Die Bundesregierung wurde von der EU aufgefordert zu gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind!!!!

                        Aber leider nicht ohne "wenn und aber".
                        Wenn du dir aber ganz sicher bist, und wenn du selber betroffen sein solltest, dann nichts wie ab zum Anwalt und Klage erheben, gegen die BRD.
                        Das meine ich ganz ohne Ironie.

                        HC-Mitglied2685054H Offline
                        HC-Mitglied2685054H Offline
                        HC-Mitglied2685054
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3471

                        @henri09 sagte:

                        Die Bundesregierung wurde von der EU aufgefordert zu gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind!!!!

                        @hainza sagte:

                        Aber leider nicht ohne "wenn und aber".

                        Doch, unmissverständlich ohne "wenn und aber". Ich hatte bereits an anderer Stelle darauf verwiesen, dass es bezüglich der Umsetzungsverpflichtung der EU-Richtlinie bereits ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahre 1996 gibt.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • henri09H Offline
                          henri09H Offline
                          henri09
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3472

                          @von schmeling

                          myright ist also ein halbseidener Inkassoverein????

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • HABERLINGH Offline
                            HABERLINGH Offline
                            HABERLING
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3473

                            Ja, was den sonst, oder glaubst du wirklich die interessieren sich für dein Problem.😳

                            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • henri09H Offline
                              henri09H Offline
                              henri09
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3474

                              dass die sich nicht uneigennützig für mein Problem interessieren ist mir schon klar!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3475

                                Es gibt selbst bei oberflächlicher Betrachtung durchaus das ein oder andere "wenn oder aber" Ballonflieger - falls darüber gestritten werden sollte wirst du staunen wie viele ...

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                HC-Mitglied2685054H 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • BanquoqB Offline
                                  BanquoqB Offline
                                  Banquoq
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3476

                                  Da es hier immer um Relationen geht - man sollte eher die Reisesicherung innerhalb der jetzt betroffenen Länder betrachten.
                                  Und da würde in Hinblick der Absicherung vom Gesetzgeber im EU-Umfeld auf viel sichere Modelle gesetzt - mit "plueschigeren" Rueckzahlungen.

                                  Von Seiten des EU-Rechts wuerde ich sagen, ist dann das Wort verhaeltnismaessig am ehesten mit anderen Ländern und deren Umsetzung als gesetzlicher Beschluss bestimmbar.

                                  Da hier vieles dem Ausrichter, in dem Fall den GmbHs in Deutschland zugeschoben wurde, gibt es dennoch eine starke Verzahnung und Insolvenzfolge zum englischen Mutterkonzern. Was bedeuten würde, dass, wenn etwas schwammig formuliert ist, die englische Reisesicherung als Vergleich bereit stünde.
                                  Aber das ist so viel Glaskugel und so viel Elefant..

                                  Was ich noch nirgendwo gelesen habe, ist, wie so ein Pott in Relation verwendet werden darf, wenn er nicht reicht. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es nirgendwo steht ausser die Beschreibung quotiert und anteilig. Die Sache mit den 50% Hotel kosten bei Rueckholung kann Zürich doch nicht einfach so erfunden haben... Oder doch?
                                  Nein, dass muss schon in den Versicherungsbedingungen fuer den Schein stehen.
                                  Doch hat den einer irgendwo gesehen? Das fände ich spannend, was da drin steht. Da wuerden ja auch so Saetze stehen müssen wie.
                                  - es gilt nicht die Versicherungsscheinnummer eines Geschäftsjahres, sondern der Zeitpunkt der Insolvenz. Beispiel. Sicherungsschein an 01.11 hat andere Nummer, weil neues Geschäftsjahr, aber 110 Mio Pott altes Geschäftsjahr gilt wegen Insolvenzzeitpunkt. Das muss doch da so konkret stehen...
                                  .. Oder.. Die Summe gilt pro Versicherer, egal, wie viele Veranstalter er versichert.
                                  Ich denke, viel Unsicherheit wuerde verschwinden, wenn diese Bedingungen veröffentlicht wuerden

                                  HC-Mitglied2685054H Cnecky1C 2 Antworten Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • HABERLINGH Offline
                                    HABERLINGH Offline
                                    HABERLING
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3477

                                    Hallo, schau mal hier, klick

                                    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV vonschmeling

                                      Es gibt selbst bei oberflächlicher Betrachtung durchaus das ein oder andere "wenn oder aber" Ballonflieger - falls darüber gestritten werden sollte wirst du staunen wie viele ...

                                      HC-Mitglied2685054H Offline
                                      HC-Mitglied2685054H Offline
                                      HC-Mitglied2685054
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3478

                                      @vonschmeling sagte:

                                      Es gibt selbst bei oberflächlicher Betrachtung durchaus das ein oder andere "wenn oder aber" Ballonflieger - falls darüber gestritten werden sollte wirst du staunen wie viele ...

                                      Na klar, es gibt viele "wenn und aber" auf dieser Welt. Mich würden deswegen auch lediglich diejenigen interessieren, die geeignet sind, die EU-Richtlinie 2015/2302 außer Kraft zu setzen, hinsichtlich ihrer Bestimmung, dass die Mitgliedsstaaten (also auch die Bundesrepublik) zu gewährleisten haben, dass Reisende, die eine Pauschalreise buchen, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind. Um diese "wenn und aber" würd's nämlich hier gerade gehen. Wie bereits erwähnt, waren die "wenn und aber", die der Bundesregierung 1996 vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingefallen sind, offensichtlich nicht so umwerfend...

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • BanquoqB Banquoq

                                        Da es hier immer um Relationen geht - man sollte eher die Reisesicherung innerhalb der jetzt betroffenen Länder betrachten.
                                        Und da würde in Hinblick der Absicherung vom Gesetzgeber im EU-Umfeld auf viel sichere Modelle gesetzt - mit "plueschigeren" Rueckzahlungen.

                                        Von Seiten des EU-Rechts wuerde ich sagen, ist dann das Wort verhaeltnismaessig am ehesten mit anderen Ländern und deren Umsetzung als gesetzlicher Beschluss bestimmbar.

                                        Da hier vieles dem Ausrichter, in dem Fall den GmbHs in Deutschland zugeschoben wurde, gibt es dennoch eine starke Verzahnung und Insolvenzfolge zum englischen Mutterkonzern. Was bedeuten würde, dass, wenn etwas schwammig formuliert ist, die englische Reisesicherung als Vergleich bereit stünde.
                                        Aber das ist so viel Glaskugel und so viel Elefant..

                                        Was ich noch nirgendwo gelesen habe, ist, wie so ein Pott in Relation verwendet werden darf, wenn er nicht reicht. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es nirgendwo steht ausser die Beschreibung quotiert und anteilig. Die Sache mit den 50% Hotel kosten bei Rueckholung kann Zürich doch nicht einfach so erfunden haben... Oder doch?
                                        Nein, dass muss schon in den Versicherungsbedingungen fuer den Schein stehen.
                                        Doch hat den einer irgendwo gesehen? Das fände ich spannend, was da drin steht. Da wuerden ja auch so Saetze stehen müssen wie.
                                        - es gilt nicht die Versicherungsscheinnummer eines Geschäftsjahres, sondern der Zeitpunkt der Insolvenz. Beispiel. Sicherungsschein an 01.11 hat andere Nummer, weil neues Geschäftsjahr, aber 110 Mio Pott altes Geschäftsjahr gilt wegen Insolvenzzeitpunkt. Das muss doch da so konkret stehen...
                                        .. Oder.. Die Summe gilt pro Versicherer, egal, wie viele Veranstalter er versichert.
                                        Ich denke, viel Unsicherheit wuerde verschwinden, wenn diese Bedingungen veröffentlicht wuerden

                                        HC-Mitglied2685054H Offline
                                        HC-Mitglied2685054H Offline
                                        HC-Mitglied2685054
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3479

                                        @banquoq sagte:

                                        Da es hier immer um Relationen geht - man sollte eher die Reisesicherung innerhalb der jetzt betroffenen Länder betrachten.

                                        Das kann man gerne alles machen. Spielt aber für den konkreten Fall "Thomas-Cook-Pleite Deutschland" überhaupt keine Rolle. Den EU-Mitgliedsstaaten war es gem. EU-Richtlinie freigestellt, wie sie die Bestimmung umsetzen, Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang zu schützen. Die Bundesregierung hat sich bzgl. der Umsetzung für den bekannten Weg des § 651r BGB entschieden – und offensichtlich führte der Weg in die Wüste...

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • BanquoqB Banquoq

                                          Da es hier immer um Relationen geht - man sollte eher die Reisesicherung innerhalb der jetzt betroffenen Länder betrachten.
                                          Und da würde in Hinblick der Absicherung vom Gesetzgeber im EU-Umfeld auf viel sichere Modelle gesetzt - mit "plueschigeren" Rueckzahlungen.

                                          Von Seiten des EU-Rechts wuerde ich sagen, ist dann das Wort verhaeltnismaessig am ehesten mit anderen Ländern und deren Umsetzung als gesetzlicher Beschluss bestimmbar.

                                          Da hier vieles dem Ausrichter, in dem Fall den GmbHs in Deutschland zugeschoben wurde, gibt es dennoch eine starke Verzahnung und Insolvenzfolge zum englischen Mutterkonzern. Was bedeuten würde, dass, wenn etwas schwammig formuliert ist, die englische Reisesicherung als Vergleich bereit stünde.
                                          Aber das ist so viel Glaskugel und so viel Elefant..

                                          Was ich noch nirgendwo gelesen habe, ist, wie so ein Pott in Relation verwendet werden darf, wenn er nicht reicht. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es nirgendwo steht ausser die Beschreibung quotiert und anteilig. Die Sache mit den 50% Hotel kosten bei Rueckholung kann Zürich doch nicht einfach so erfunden haben... Oder doch?
                                          Nein, dass muss schon in den Versicherungsbedingungen fuer den Schein stehen.
                                          Doch hat den einer irgendwo gesehen? Das fände ich spannend, was da drin steht. Da wuerden ja auch so Saetze stehen müssen wie.
                                          - es gilt nicht die Versicherungsscheinnummer eines Geschäftsjahres, sondern der Zeitpunkt der Insolvenz. Beispiel. Sicherungsschein an 01.11 hat andere Nummer, weil neues Geschäftsjahr, aber 110 Mio Pott altes Geschäftsjahr gilt wegen Insolvenzzeitpunkt. Das muss doch da so konkret stehen...
                                          .. Oder.. Die Summe gilt pro Versicherer, egal, wie viele Veranstalter er versichert.
                                          Ich denke, viel Unsicherheit wuerde verschwinden, wenn diese Bedingungen veröffentlicht wuerden

                                          Cnecky1C Offline
                                          Cnecky1C Offline
                                          Cnecky1
                                          Gesperrt
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3480

                                          @banquoq sagte: GmbH in Deutschland..
                                          Selbst Deutschland ist eine GmbH, kann man im Handeslregisterauszug nachlesen, deshalb haben wir auch Personalausweise und keine Personenausweise. Kaum einer hat die Staatasangehörigkeit Deutschland, ich auch nicht, bei mir steht nur das Adjektiv "Deutsch" im Perso. Und das ist natürlich keine Staatsangehörigkeit.

                                          Zurück zum Thema: mit dieser Pleite hat einfach niemand gerechnet, und wie wir wissen, herrscht einfach das blanke Chaos.
                                          Hier im Forum wird auf Opfer teilweise eingedroschen, da gefriert mir das Blut. Und tatsächlich gibt es auch noch Reisende, die kein Internet haben, die sich auf die Seriösität des Anbieters verlassen haben. Und noch etwas wie Menschlichkeit kennen, und sich im Reisebüro nicht die AGB mit sämtlichen Fussnoten durchlesen. Schon deshalb, weil es die Brille nicht hergibt.

                                          Ja, es gibt Gesetze bezüglich Insolvenz, aber darf man diese nicht hinterfragen? Warum ist es gesetzeskonform, dass ein Hotelier erst Wochen/Monate nach Abreise des Gastes sein Geld erhält? Was muss man morgens rauchen, um soetwas zu legalisieren?

                                          Hätte Thomas Cook nach den Regeln eines anständigen Kaufmanns die Hotels vor Ankunft des Gastes bezahlt, gäbe es jetzt nicht hunderttausende Schliessungen von Hotels! Der Sicherungsschein soll es heilen. Gesetz hin oder her, wie der Reisende behandelt wird, und auch die Hotels/Airlines ist einfach eine Schande.

                                          Apropos Airlines. Wenn TC Flüge storniert, bekommen die natürlich den vollen Flugpreis zurück, und nicht nur Steuern und Gebühren.
                                          Oder haltet ihr TC für so dämlich...?

                                          towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 172
                                          • 173
                                          • 174
                                          • 175
                                          • 176
                                          • 373
                                          • 374
                                          • 174 von 374
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag