Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@schlangenfanger sagte:
Danke für den Brief. Da steht ja wirklich nicht so viel drin. Ich glaub das reicht der bank wahrscheinlich eher nicht aus.
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Nabru ich habe nur die Auftragsnummer .
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@mucmuli: Meine Bank hat geantwortet, dass zuerst endgültig feststehen muss, wie hoch die verbindliche Quote ist, von einer 60-Tages-Frist war im Schreiben meiner Bank (Visa) nicht die Rede.
@zehneuro sagte:
@mucmuli: Meine Bank hat geantwortet, dass zuerst endgültig feststehen muss, wie hoch die verbindliche Quote ist, von einer 60-Tages-Frist war im Schreiben meiner Bank (Visa) nicht die Rede.
Im 1. Brief der Bank stand auch nur drin, dass ich mich melden soll, wenn die Quote feststeht. Jetzt kam nochmal ein 2. Schreiben mit der 60 Tagesfrist (letzte Woche), ist MasterCard von der DKB. MLP handhabt es genauso.
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Von dem zweiten Schreiben hast du soweit aber nicht berichtet, mumuli - daher meine Nachfrage.
Und bitte lass die blöden Anreden! Danke. -
Von dem zweiten Schreiben hast du soweit aber nicht berichtet, mumuli - daher meine Nachfrage.
Und bitte lass die blöden Anreden! Danke.@vonschmeling sagte:
Von dem zweiten Schreiben hast du soweit aber nicht berichtet, mumuli - daher meine Nachfrage.
Und bitte lass die blöden Anreden! Danke.Irgendein Admin hat ja explizit geschrieben, dass man nicht mehr schreiben soll, was welche Bank zum Thema Chargeback schreibt, weil das nicht relevant wäre. Deshalb hab ich das auch nicht gepostet, war aber jetzt auf das Schreiben von Kaera gespannt. Gut, das gibt jetzt nicht so viel her ... von daher muss ich die 60 Tage doch abwarten.
Sorry für die Anrede, aber du bist auch nicht immer die Freundlichkeit in Person mir gegebenüber gewesen.
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Es ist mir grad ein Anliegen euch zu erinnern , dass es viel Schlimmeres gibt , als Geld für eine Reise zu verlieren . Ist nicht böse gemeint , soll euch nur ein wenig runter bringen .
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Irgendein User wird hier vielleicht auch noch verstehend zu lesen in der Lage sein, mucmuli - just my 2 cents ...

Für das Forum gibt´s das Motto der gegenseitigen Untersützung mittels Infos, die für die Foris interessant sein könnten.
Wer lieber seine Wunden lecken und Retourkutschen verteilen möchte ist hier fehl am Platz. -
Es ist mir grad ein Anliegen euch zu erinnern , dass es viel Schlimmeres gibt , als Geld für eine Reise zu verlieren . Ist nicht böse gemeint , soll euch nur ein wenig runter bringen .
@schlangenfanger sagte:
Es ist mir grad ein Anliegen euch zu erinnern , dass es viel Schlimmeres gibt , als Geld für eine Reise zu verlieren . Ist nicht böse gemeint , soll euch nur ein wenig runter bringen .
Auf alle Fälle! Da hast du vollkommen Recht.
In dem Sinne wünsche ich allen eine Gute Nacht. Irgendwann werden wir alle darüber lachen oder zumindest schmunzeln.
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Es ist mir grad ein Anliegen euch zu erinnern , dass es viel Schlimmeres gibt , als Geld für eine Reise zu verlieren . Ist nicht böse gemeint , soll euch nur ein wenig runter bringen .
@schlangenfanger sagte:
Es ist mir grad ein Anliegen euch zu erinnern , dass es viel Schlimmeres gibt , als Geld für eine Reise zu verlieren .
Das ist wohl richtig und sollte daran erinnern, dass die Urlauber trotz des Schlamassels noch in einer denkbar plüschigen Abteilung des ganzen Szenario unterkommen.
Ist nicht böse gemeint , soll euch nur ein wenig runter bringen .
Ich weiß, du bist für mich ein Vorbild in Sachen Mitgefühl - und das meine ich absolut aufrichtig!
Super übrigens, dass du das Schreiben hier zur Verfügung gestellt hast - war ne prima Idee!
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Irgendein User wird hier vielleicht auch noch verstehend zu lesen in der Lage sein, mucmuli - just my 2 cents ...

Für das Forum gibt´s das Motto der gegenseitigen Untersützung mittels Infos, die für die Foris interessant sein könnten.
Wer lieber seine Wunden lecken und Retourkutschen verteilen möchte ist hier fehl am Platz.@vonschmeling sagte:
Irgendein User wird hier vielleicht auch noch verstehend zu lesen in der Lage sein, mucmuli - just my 2 cents ...

Für das Forum gibt´s das Motto der gegenseitigen Untersützung mittels Infos, die für die Foris interessant sein könnten.
Wer lieber seine Wunden lecken und Retourkutschen verteilen möchte ist hier fehl am Platz.Du zweifelst aber sehr viele Informationen an ... z.B. als ich mit der Dame von Kaera telefoniert hatte. Aber ich bin ja nicht nachtragend.
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Ich zweifle nicht unbegründet, mucmuli ... und ich erkläre präzise weshalb.
Ferner haben sich meine Zweifel in der Entwicklung des Falles ja schon wiederholt als nicht ganz so abwegig erwiesen würde ich meinen?!
Mir geht es auch gar nicht um "Allwissen" sondern um die kritische Beleuchtung dessen, der eine scheinbar kompetente Auskunft erteilt.
Wenn mein Vertragsgeber der Veranstalter ist, ist das LVU eben nicht befugt über ihn hinweg Auskünfte zu erteilen.
So werden Hoffnungen geweckt, die leider zuverlässig in einer weiteren Enttäuschung münden - genau das möchte ich vermeiden.Übrigens hatte ich zuvor schon mit Kaera als Dienstleister in Sachen Insolvenzforderungsmanagement zu tun - die machen eher selten Fehler zu ihren Ungunsten ...
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Von dem zweiten Schreiben hast du soweit aber nicht berichtet, mumuli - daher meine Nachfrage.
Und bitte lass die blöden Anreden! Danke. -
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@ballonflieger sagte:
M.E. ist die EU-Richtlinie mehr als eindeutig: "(39) Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind. (...) Es bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, wie der Insolvenzschutz auszugestalten ist, sie sollten aber einen wirksamen Schutz gewährleisten. Wirksamkeit bedeutet, dass der Schutz verfügbar ist, sobald infolge der Liquiditätsprobleme des Reiseveranstalters Reiseleistungen nicht durchgeführt werden, nicht oder nur zum Teil durchgeführt werden sollen oder Leistungserbringer von Reisenden deren Bezahlung verlangen. Die Mitgliedstaaten sollten verlangen können, dass Reiseveranstalter den Reisenden eine Bescheinigung ausstellen, mit der ein direkter Anspruch gegen den Anbieter des Insolvenzschutzes dokumentiert wird."
(40) der EU-Richtlinie befasst sich lediglich mit der Ausgestaltung der Wirksamkeit des Insolvenzschutzes, hebt aber natürlich die Kernaussage des (39), dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vom Staat vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt werden müssen, nicht auf.Die Bundesregierung wiederum hat ihre Verantwortung gem. EU-Richtlinie über § 651r BGB auf die Reiseveranstalter abgewälzt. Dort heißt es in Abs. 1: „Der Reiseveranstalter hat sicherzustellen, dass dem Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird, soweit im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters 1. Reiseleistungen ausfallen oder 2. der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen von Leistungserbringern nachkommt, deren Entgeltforderungen der Reiseveranstalter nicht erfüllt hat.“ Die von der Bundesregierung beschlossene Begrenzung der Haftung auf 110 Mio. bezieht sich gem. § 651r, Abs. 3, nicht auf die Reiseveranstalter, schon gar nicht auf den Staat, sondern lediglich auf den Insolvenz-Versicherer: „(…) Verlangt der Reisende eine Erstattung nach Absatz 1, hat der Kundengeldabsicherer den Anspruch unverzüglich zu erfüllen. Er kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen.“
Die Bundesregierung hätte allerdings wissen müssen, dass das von ihr ausgeklüngelte Konzept, die Auflagen aus der EU-Richtlinie auf die Reiseveranstalter abzuwälzen, in sich zusammenbricht, wenn ein großer Reiseveranstalter, dessen „Reisevolumen“ 110 Mio. übersteigt, sich mit nur einem Insolvenz-Versicherer absichert. Ich sehe hier darum gleich zwei Versäumnisse der Bundesregierung, die eine Staatshaftung nicht nur nahelegen, sondern unabdingbar machen:
1. Völlig unzureichende Umsetzung der EU-Richtlinie aufgrund der festgelegten 110-Mio.-Deckelung, die zwar für den Insolvenz-Versicherer sinnvoll ist, hinsichtlich eines großen Reiseveranstalters aber als naiv bis dilettantisch bewertet werden muss.
2. Verletzung der Aufsichtspflicht in Verantwortung der Umsetzung der EU-Richtlinie: Wenn eine Deckelung der Insolvenz-Versicherung auf 110 Mio. laut § 651r BGB festgelegt ist, muss einem großen Reiseveranstalter mit mehr als 110 Mio. „Reisevolumen“ entweder auferlegt werden, zwei oder drei Insolvenz-Versicherungen abzuschließen, oder aber ein derart großer Reiseveranstalter darf unter dem Gesichtspunkt der 110-Mio.-Deckelung auf dem deutschen Markt nicht zugelassen werden.
Fehlkonzeption nennt man das wohl. Erdacht von Dilettanten.
Kurz: Aufgrund der beschriebenen hanebüchenen Versäumnisse des Staates hinsichtlich der ihm und keinem anderen auferlegten Umsetzung gem. EU-Richtlinie, muss der Staat zwangsläufig für seine Fehler und den immensen dadurch entstandenen Schaden haften, den er einer Vielzahl seiner Bürger durch diese fatale Fehlkonzeption zugefügt hat.
Ich gehe daher davon aus, dass es zur Anerkennung dieser katastrophalen Fehler keiner Klage bedarf, sondern der Staat diese aus eigenem Antrieb erkennt – und den von ihm angerichteten Schaden begleicht.@ballonflieger sagte:
Die Bundesregierung hätte allerdings wissen müssen, dass das von ihr ausgeklüngelte Konzept, die Auflagen aus der EU-Richtlinie auf die Reiseveranstalter abzuwälzen, in sich zusammenbricht, wenn ein großer Reiseveranstalter, dessen „Reisevolumen“ 110 Mio. übersteigt, sich mit nur einem Insolvenz-Versicherer absichert. (...) Fehlkonzeption nennt man das wohl. Erdacht von Dilettanten.
Kann natürlich auch sein, dass die Bundesregierung diese 110-Mio.-Version zwar offiziell so verabschiedet hat, aber zusätzlich per "interner Verfügung" beschlossen hat, dass für den "unwahrscheinlichen" Fall, dass diese 110 Mio. wider Erwarten nicht ausreichen sollten, die Deckungslücke vom Staat geschlossen wird. So würde sich dann auch erklären, warum sich die Bundesregierung – entgegen jeglichen Sachverstandes – so vehement dagegen gesträubt hat, die 110-Mio.-Deckelung zu erhöhen. Weil sie eben wusste, dass dies aufgrund der "internen Verfügung" nicht erforderlich ist. Für den Fall würd' ich den Vorwurf der Fehlkonzeption und des Dilettantismus selbstverständlich revidieren. Dann wär's doch ein durch und durch durchdachtes Konzept. Das man allerdings irgendwann auch mal kommunizieren müsste...
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Ich zweifle nicht unbegründet, mucmuli ... und ich erkläre präzise weshalb.
Ferner haben sich meine Zweifel in der Entwicklung des Falles ja schon wiederholt als nicht ganz so abwegig erwiesen würde ich meinen?!
Mir geht es auch gar nicht um "Allwissen" sondern um die kritische Beleuchtung dessen, der eine scheinbar kompetente Auskunft erteilt.
Wenn mein Vertragsgeber der Veranstalter ist, ist das LVU eben nicht befugt über ihn hinweg Auskünfte zu erteilen.
So werden Hoffnungen geweckt, die leider zuverlässig in einer weiteren Enttäuschung münden - genau das möchte ich vermeiden.Übrigens hatte ich zuvor schon mit Kaera als Dienstleister in Sachen Insolvenzforderungsmanagement zu tun - die machen eher selten Fehler zu ihren Ungunsten ...
@vonschmeling sagte:
Ich zweifle nicht unbegründet, mucmuli ... und ich erkläre präzise weshalb.
Ferner haben sich meine Zweifel in der Entwicklung des Falles ja schon wiederholt als nicht ganz so abwegig erwiesen würde ich meinen?!
Mir geht es auch gar nicht um "Allwissen" sondern um die kritische Beleuchtung dessen, der eine scheinbar kompetente Auskunft erteilt.
Wenn mein Vertragsgeber der Veranstalter ist, ist das LVU eben nicht befugt über ihn hinweg Auskünfte zu erteilen.
So werden Hoffnungen geweckt, die leider zuverlässig in einer weiteren Enttäuschung münden - genau das möchte ich vermeiden.Übrigens hatte ich zuvor schon mit Kaera als Dienstleister in Sachen Insolvenzforderungsmanagement zu tun - die machen eher selten Fehler zu ihren Ungunsten ...
Ich hatte damals ja mit Kaera telefoniert, weil u.a. hier verbreitet worden ist (Quellen damals auch halbwegs seriöse Presse), dass Kaera zuerst zu 100 Prozent auszahlt (unverzüglich) und dann zurückfordert, was mir persönlich mehr als unglaubwürdig erschien. Kaera hat ja damals auch mir am Telefon bestätigt, dass dies Unfug sei und erst gesammelt wird, dann die Quote ausgerechnet und dann bezahlt wird. Und dass die Quote sehr niedrig sein wird, kristallisiert sich ja nunmehr auch heraus ...
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@ballonflieger:
wenn sie ein solches Konzept im Hintergrund hätten............
Dieses Risiko sind sie aber sicherlich nicht eingegangen, denn das Abwälzen auf eine Versicherung (die dann dafür sorgt, dass entspr. hohe Prämien vom RV bzw. letztendlich den Reisenden gezahlt werden) ist der wesentlich einfachere und kostengünstigere Weg, um sich vollständig aus dem Obligo zu stehlen.
Ich gehe davon aus, dass man blauäugig daran geglaubt hat, dass die 110 Mio reichen -unsere Regierung verfährt ja auch in ganz anderen Bereichen absolut blauäugig, geradezu ahnungslos und wird immer wieder von den Ergebnissen und den ihnen zugrunde liegenden Fehleinschätzungen überrascht.
Hochbezahlter Profi-Dilettantismus, wie bei TC auch. -
@mucmuli
Sicher, das war ein falsch/falsch Szenario, da hat ein Schmierblatt geschmiert und ein (hochachtungsvoll!) mittelkompetentes Sachbearbeiterlein gebabbelt - meine Botschaft war: Ruf niemanden an, der nicht befugt ist - und die wie auch immer positionierte KAERA Mitwirkende war eben nicht befugt!Emirates war nicht befugt, Markus2801 Auskunft über seine Flüge zu erteilen, das Hotel Schnöder Krug darf einem Veranstalterbucher keine Mitteilung über den Status seiner Buchung machen - u.s.w.u.s.f.
Natürlich triggert man als Betroffener jede noch so vage Möglichkeit - die Frage ist jedoch die nach dem Ergebnis.
Zu 99% zwecklos - muss man einfach mal sagen.
Schlimmer noch, meistens folgt eine neue Enttäuschung auf dem Fuße als man grade dachte, da sei die Lösung. Auch deshalb betrachte ich es als wichtig, dass man solche (bekanntlich missliebigen!) Hinweise gibt.
Zumindest sollte man unauthorisierte Auskünfte hinterfragen, am besten direkt während des Gesprächs. -
@sense82 sagte:
Der ehemalige Chef von Thomas Cook ist „so sorry“
Peter Fankhauser, der Ex-CEO des insolventen Reisekonzerns Thomas Cook, entschuldigt sich im britischen Parlament. Auf seinen Bonus will er nicht verzichten.Ist ja ein richtig netter Kerl! Bloß auf gar nichts verzichten.... Wenn ich sowas lese, dann könnte ich ko...
Ohne ihn in Schutz zu nehmen, es geht hier um Boni aus dem Jahre 2017.
Insolvenzen (auch in der Größenordnung) gab es und wird es auch in Zukunft immer geben.
Geschädigte, Gläubiger usw .... werden vermutlich nichts aus der Konkursmasse bekommen und auch das ist leider normal.Der fade Beigeschmack für mich ist, dass die nach außen plakatierte Meinung der Bucher einer Pauschalreisen sei abgesichert, pure Vera...ung am Kunden ist und hier liegt auch die Politik in der Mitverantwortung.
Der Abgasskandal ist eine ganz andere Sache, wobei der große Verlierer der Steuerzahler ist, der doppelt und dreifach zahlt.
@holly-man sagte:
Ohne ihn in Schutz zu nehmen, es geht hier um Boni aus dem Jahre 2017.
Insolvenzen (auch in der Größenordnung) gab es und wird es auch in Zukunft immer geben.
Geschädigte, Gläubiger usw .... werden vermutlich nichts aus der Konkursmasse bekommen und auch das ist leider normal.Der fade Beigeschmack für mich ist, dass die nach außen plakatierte Meinung der Bucher einer Pauschalreisen sei abgesichert, pure Vera...ung am Kunden ist und hier liegt auch die Politik in der Mitverantwortung.
Der Abgasskandal ist eine ganz andere Sache, wobei der große Verlierer der Steuerzahler ist, der doppelt und dreifach zahlt.
Sollte die Pflicht der Schadensminimierung nicht für alle gelten ? Man sollte alles daran setzen die Bonis zurückzufordern.
Rechtlich wird man da keine Chance haben, moralisch find ich es äusserst verwerflich. -
@ballonflieger:
wenn sie ein solches Konzept im Hintergrund hätten............
Dieses Risiko sind sie aber sicherlich nicht eingegangen, denn das Abwälzen auf eine Versicherung (die dann dafür sorgt, dass entspr. hohe Prämien vom RV bzw. letztendlich den Reisenden gezahlt werden) ist der wesentlich einfachere und kostengünstigere Weg, um sich vollständig aus dem Obligo zu stehlen.
Ich gehe davon aus, dass man blauäugig daran geglaubt hat, dass die 110 Mio reichen -unsere Regierung verfährt ja auch in ganz anderen Bereichen absolut blauäugig, geradezu ahnungslos und wird immer wieder von den Ergebnissen und den ihnen zugrunde liegenden Fehleinschätzungen überrascht.
Hochbezahlter Profi-Dilettantismus, wie bei TC auch.@zehneuro sagte:
@ballonflieger:
wenn sie ein solches Konzept im Hintergrund hätten............Ich gehe davon aus, dass man blauäugig daran geglaubt hat, dass die 110 Mio reichen -unsere Regierung verfährt ja auch in ganz anderen Bereichen absolut blauäugig, geradezu ahnungslos und wird immer wieder von den Ergebnissen und den ihnen zugrunde liegenden Fehleinschätzungen überrascht. ...
Mit dieser Einschätzung liegst Du aktenkundig richtig. "Die derzeitige Obergrenze von 110 Mio. Euro ist nach wie vor ausreichend bemessen. In den Jahren seit 1994 betrug der höchste durch die Insolvenz eines Reiseveranstalters eingetretene Versicherungsschaden rund 30 Mio. Euro. Alle von einer Insolvenz betroffenen Reisenden konnten vollständig entschädigt werden. Dies belegt die Richtigkeit der Annahme des Gesetzgebers in den Jahren 1994 und 2001, dass eine Sicherungslücke zwar theoetisch, nicht aber faktisch besteht." ( Quelle: Bundestagsdrucksache 18/10822)
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@holly-man sagte:
Der fade Beigeschmack für mich ist, dass die nach außen plakatierte Meinung der Bucher einer Pauschalreisen sei abgesichert, pure Vera...ung am Kunden ist und hier liegt auch die Politik in der Mitverantwortung.
Das sehe ich ebenso, ich war der festen Überzeugung, dass eine Nachjustierung erfolgen müsse, sobald die Quote sich gefährlich verkleinert wegen der versicherten Summe der Kundengelder. Zumal ja sämtliche versicherten Veranstalter dieser Gesamtsumme unterfallen ...
Unbegreiflich!
Ich denke, dass das schon auch einen Imageschaden für das Modell Pauschalreise nach sich zieht, viele typischen Pauschalreisebucher dürften den Faktor "Sicherheit" ganz oben auf der Agenda haben.@vonschmeling sagte:
Unbegreiflich!
Ich denke, dass das schon auch einen Imageschaden für das Modell Pauschalreise nach sich zieht, viele typischen Pauschalreisebucher dürften den Faktor "Sicherheit" ganz oben auf der Agenda haben.Ich hatte diese These bereits kurz nach der Insolvenz mehrfach geäußert, meine mich aber zu erinnern, dass da auch du noch kontrovers positioniert warst..

