Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Für mich entsteht hier zeitweise der Eindruck als hätten einige User/Schreiber die Weisheit mit Löffeln gefressen.
MfG Teili
@teili sagte:
Für mich entsteht hier zeitweise der Eindruck als hätten einige User/Schreiber die Weisheit mit Löffeln gefressen.
MfG TeiliDer Eindruck trifft absolut zu - sogar mit großen Löffeln zum Glück!
Nimm dir ein Beispiel und guten Appetit. -
Wahrscheinlicher werden von 800 nur 80€ erstattet, das ist aber nicht schon das Ende der Fahnenstange.
KK Zahler können ein Chargeback Verfahren einleiten, andere Zahlungsarten melden ihre unberichtigten Forderungen nach der Insolvenzeröffnung an.
Ferner bleibt noch die Frage einer Haftung der Bundesregierung zum Ausgleich der Restschäden ... mal sehen. -
@teili
Wie du siehst ist eine Meinung sogar dann gestattet, wenn sie "Manipulation & Zensur" äußert.
Ein Widerspruch sollte dich nicht überraschen!
Die Edits auf unnötige Zitate räumen nur die zitierten Texte auf, die des Autoren bleiben erhalten, das als "Schwachsinn" zu bezeichnen ist wenigstens sportlich!@all
Hier wird immer wieder mal moniert, dass User ja "nicht täglich" in den Thread sehen würden - dafür gibt´s aber eben die Suchfunktion als super Tool um sich wieder ins Bild zu bringen.
Bitte mal versuchen ... es gibt für die meisten Schlagworte dann noch immer eine lange Liste, aber man findet recht zuverlässig Antworten auf schon vielfach gestellte Fragen. -
Wieso bitte nein?
Gilt in diesem Fall nicht, es ist erlaubt was nicht verboten ist?
Ich dedenfalls werde in Zukunft sehr genau darauf achten bei welcher Versicherung und in welcher Höhe er abgesichert ist.@partyknilch sagte:
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Ich dedenfalls werde in Zukunft sehr genau darauf achten bei welcher Versicherung und in welcher Höhe er abgesichert ist.Ich wünsche Dir dabei viel Erfolg. Da ich auch gerne dazu lerne möchte ich Dich bitten, hier auf Seite 509 meinen Beitrag von 9.03 Uhr zu lesen und dann zu berichten, wie Du künftig beispielsweise selbst herausfinden möchtest, wie hoch der tatsächlich verfügbare Kapitalstock ist, der zur Befriedigung der Ansprüche im Insolvenzfall dienen soll.
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@towi1802
Wie war das noch, in Abwandlung eines weisen Spruches: Wer es versucht kann scheitern, wer es erst gar nicht versucht ist schon gescheitert.
Zur Erhellung, es gibt Informationsquellen wie Tante Google und Co.
Etwas Mühe geben ist dabei schon angesagt.
Nichts zu danken -
@towi1802
Wie war das noch, in Abwandlung eines weisen Spruches: Wer es versucht kann scheitern, wer es erst gar nicht versucht ist schon gescheitert.
Zur Erhellung, es gibt Informationsquellen wie Tante Google und Co.
Etwas Mühe geben ist dabei schon angesagt.
Nichts zu danken -
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@vonschmeling,
Da ich den entsprechenden Beitrag von Dir erst jetzt lese, hier die Antwort.
Ich hätte zunächst gefragt ob es erlaubt ist von den Versicherungen höhere Absicherungen anzubieten, dieses wurde bejaht.
Also nichts mit Zwangsdeckelung wenn's stimmt.
Das die Rvs das nicht freiwillig machen ist mir klar, sie müssen dazu gezwungen werden.
Entweder durch das Buchungsverhalten oder mit gesetzlichen Massnahmen.
Ich habe meine Ausbildung nicht in der Baumschule absolviert, auch wenn es manchen so vorkommt
Wenn ich mein künftiges Buchungsverhalten neu gestalte, so geht nach jetzigem Stand es mir darum U.A. herauszufinden ob der VA
Z. B. Zu einem größeren Konzern gehört und somit das Risiko in einer Insolvenz reingezogen zu werden größer ist oder nicht. ect.. -
Das ist dann aber schon ziemlich nah am Kaffeesatzlesen, Partyknilch.
Bis das sog. geänderte Buchungsverhalten Wirkung entfaltet möchte wohl keiner warten, bzw. keine Detetivarbeit vorleisten und trotzdem noch jede Menge Restrisiko auf sich nehmen.
Es ist klar, dass da rasch eine vernünftige Lösung gefunden werden muss und zwar seitens der Gesetzgeber.Was das alles mit deiner Schulbildung zu tun haben soll weißt vermutlich nur du allein ...
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Bis auf den letzten Satz gebe ich Dir Recht, nur wenn Niemand anfängt wird es Nie etwas.
Zu dem letzten Satz, gönne mir bitte die Gewissheit, dass auch Du nicht alles weißt, eine menschliche Schwäche von mir, verzeih bitte.
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Partyknilch: bestes Beispiel gegen Deine These:
Du hast Deinen Herbsturlaub 2019 wohlweislich bei einem kleinen Veranstalter gebucht in der Hoffnung: Wenn dieser pleite geht, trifft das nicht so viele Kunden und die 110 Mio reichen locker für alles aus wie in den 20 Jahren davor bei GTI, JT und vielen mehr.
Blöd, dass Dein kleiner Veranstalter wirklich pleitegeht, Tour Vital heißt und beim selben Versicherer ist wie Thomas Cook, der parallel in die Insolvenz rutscht und Du derselben Quote unterliegst wie die Kunden des "großen" Veranstalters.Deine Recherche müsste also einen Veranstalter ergeben, der sowohl klein ist als auch als einzigster ohne "großen" Mitbewerber bei einer Insolvenzversicherung eingebunden ist. Mein Schuß ins Blaue: Den wirst Du nicht finden. Und selbst wenn, hat er die Urlaubsangebote, die Dir von Leistung und Preis zusagen?
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Ich gehe nicht davon aus daß ich Fehlerfrei bin Bzw. alle gewünschten Fakten ergoogelt bekomme.
Insofern hast Du Recht mit Deinem Fazit, dass mir das passieren kann nur taugt es nicht zum Verzicht meiner These. -
Bis auf den letzten Satz gebe ich Dir Recht, nur wenn Niemand anfängt wird es Nie etwas.
Zu dem letzten Satz, gönne mir bitte die Gewissheit, dass auch Du nicht alles weißt, eine menschliche Schwäche von mir, verzeih bitte.
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