Hotelkosten bei annuliertem Flug
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Hallo zusammen,
wir wollten im Januar frühmorgens ab FFM mit einem Linienflug (TAP) in den Urlaub aufbrechen. Geplant sollte der Zubringer nach Lissabon um 6:05 abheben. Von Lissabon geht es dann weiter. Daher haben wir bereits eine Unterkunft am Flughafen FFM gebucht - dooferweise ohne Stornierungsoption. Rail & Fly ist gebucht und die Anreise am Vorabend des geplanten Abflugs ist zugtechnisch notwendig, falls das von Relevanz ist.
Nun ist der Flug aus dem Flugplan gestrichen (an den anderen Tagen der Woche gibt es den Flug erstaunlicherweise noch) und wir werden bereits einen Abend vorher nach Lissabon fliegen und dort übernachten, um mit dem geplanten Anschlussflug an unser Ziel zu gelangen.
Die Frage ist nun, ob und wem ich die Kosten für die Unterkunft in Rechnung stellen kann, oder gilt hier, dass die Anreise zum Flug uns als Reisenden obliegt?Vielen Dank im Voraus
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Dein Beförderungsvertrag beginnt und endet an den gebuchten Flughäfen, die Anreise und damit evtl. verbundene Kosten sind leider dein Bier.
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Ich habe es mir fast gedacht.... danke fürs Sicherstellen. Und Bier klingt schon mal gut.
Gibt deutlich Schlimmeres - zumal der Vorabendflug die Anreise deutlich entstresst.
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Happy holidays!!!


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@vonschmeling herzlichen Dank - bin unendlich gespannt auf Sao Tome und Principe
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Du kannst ja noch mal einen freundlichen Brief an das Hotel in FFM schicken und die Umstände berichten, warum Ihr die Übernachtung nicht nutzen könnt. Bis Januar ist ja noch ein paar Wochen hin und evt. gibts eine Kulanzlösung, auch wenn Du schreibst "ohne Stornierungsoption".
Stornieren kann man immer, es gibt dann halt von 0-100% des Übernachtungspreises wieder.
Tipp: Viele Hotels kann man so buchen, dass man noch am Anreisetag bis 18 Uhr die Buchung kostenlos aufheben kann. Sowas würde ich für weiter in der Zukunft liegende Reisen empfehlen. -
@Cliffideo normalerweise buche ich auch immer mit der 18 Uhr Variante - dieses Mal eben nicht - dumm gelaufen und abhaken. Mittlerweile hat das Hotel geantwortet - sind 90% Stornierungsgebühr. Immerhin ist das Bierchen am Flughafen damit finanziert

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Was ist wenn sich der Flugplan der Airline ändert? Also der Hin-Flug anstatt am Montag nun am Sonntag geht, weil grundsätzlich kein Flug mehr am Montag stattfindet und ich nun eine zusätzliche Übernachtung am Urlaubsort buchen muss - da meine ursprüngliche Buchung von Montag bis Sonntag geht und ich nun von eine zusätzliche Übernachtung von Sonntag auf Montag zubuchen muss (keine Pauschalreise!!!) Wer trägt die Kosten für diese zusätzliche Übernachtung?
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Falls du rechtzeitig darüber informiert wirst hast du keine Ansprüche auf Erstattung der zusätzlichen Beherbergungskosten.
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Die Airline hat uns von sich aus umgebucht, wir müssen einen Tag eher hinfliegen und ich bleibe auf den Kosten für die zusätzliche Übernachtung hängen? Wieso? Und es bestehen keine Ansprüche nach der Fluggastverordnung (Unterstützungsleistungen?) Muss die Airline nicht für Kosten aufkommen, die durch eine Flugverlegung verursacht werden?
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Nicht wenn sie rechtzeitig angekündigt wird.
Du kannst natürlich versuchen, auf Kulanzbasis eine Kostenübernahme (oder wenigstens -beteiligung) zu erwirken, einen Anspruch hast du definitiv nicht.
Ferner steht dir frei den Reisevertrag zu kündigen - das war´s dann aber auch schon! -
Sorry wenn ich so hartnäckig nachfrage. Aber kann ich keine Ansprüche aus Artikel 9 der Fluggastrechteverordnung geltend machen? Schließlich hat die Airline einen Beförderungsvertrag mit uns geschlossen an dem sich beide Parteien zu halten haben. Die Airline hält sich jedoch nicht daran, sondern bucht unseren Hinflug einfach auf einen anderen Tag und die Folgekosten sollen wir jetzt tragen? Eine Alternativbeförderung würde uns auch nicht angeboten.
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Nein, denn der Artikel 9 setzt ebenfalls eine kurzfristige Änderung voraus.
Falls dein Flug in 14 Tagen oder weniger stattfindet könnte ein Anspruch infrage kommen.
Wie gesagt - du kannst ja kündigen.