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Hotelkosten bei annuliertem Flug

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • neu_majankaN Offline
    neu_majankaN Offline
    neu_majanka
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,
    wir wollten im Januar frühmorgens ab FFM mit einem Linienflug (TAP) in den Urlaub aufbrechen. Geplant sollte der Zubringer nach Lissabon um 6:05 abheben. Von Lissabon geht es dann weiter. Daher haben wir bereits eine Unterkunft am Flughafen FFM gebucht - dooferweise ohne Stornierungsoption. Rail & Fly ist gebucht und die Anreise am Vorabend des geplanten Abflugs ist zugtechnisch notwendig, falls das von Relevanz ist.
    Nun ist der Flug aus dem Flugplan gestrichen (an den anderen Tagen der Woche gibt es den Flug erstaunlicherweise noch) und wir werden bereits einen Abend vorher nach Lissabon fliegen und dort übernachten, um mit dem geplanten Anschlussflug an unser Ziel zu gelangen.
    Die Frage ist nun, ob und wem ich die Kosten für die Unterkunft in Rechnung stellen kann, oder gilt hier, dass die Anreise zum Flug uns als Reisenden obliegt?

    Vielen Dank im Voraus

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Dein Beförderungsvertrag beginnt und endet an den gebuchten Flughäfen, die Anreise und damit evtl. verbundene Kosten sind leider dein Bier.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • neu_majankaN Offline
        neu_majankaN Offline
        neu_majanka
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich habe es mir fast gedacht.... danke fürs Sicherstellen. Und Bier klingt schon mal gut.

        Gibt deutlich Schlimmeres - zumal der Vorabendflug die Anreise deutlich entstresst.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Happy holidays!!! 😎✈

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • neu_majankaN Offline
            neu_majankaN Offline
            neu_majanka
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @vonschmeling herzlichen Dank - bin unendlich gespannt auf Sao Tome und Principe

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • CliffideoC Offline
              CliffideoC Offline
              Cliffideo
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Du kannst ja noch mal einen freundlichen Brief an das Hotel in FFM schicken und die Umstände berichten, warum Ihr die Übernachtung nicht nutzen könnt. Bis Januar ist ja noch ein paar Wochen hin und evt. gibts eine Kulanzlösung, auch wenn Du schreibst "ohne Stornierungsoption".
              Stornieren kann man immer, es gibt dann halt von 0-100% des Übernachtungspreises wieder.
              Tipp: Viele Hotels kann man so buchen, dass man noch am Anreisetag bis 18 Uhr die Buchung kostenlos aufheben kann. Sowas würde ich für weiter in der Zukunft liegende Reisen empfehlen.

              Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
              Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • neu_majankaN Offline
                neu_majankaN Offline
                neu_majanka
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @Cliffideo normalerweise buche ich auch immer mit der 18 Uhr Variante - dieses Mal eben nicht - dumm gelaufen und abhaken. Mittlerweile hat das Hotel geantwortet - sind 90% Stornierungsgebühr. Immerhin ist das Bierchen am Flughafen damit finanziert 😉

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • MaliniM Offline
                  MaliniM Offline
                  Malini
                  Verwarnt Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Berichte nach Deinem Urlaub bitte mal, wie‘s war! 😉 *gar nicht neugierig bin*

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • MedelonM Offline
                    MedelonM Offline
                    Medelon
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Was ist wenn sich der Flugplan der Airline ändert? Also der Hin-Flug anstatt am Montag nun am Sonntag geht, weil grundsätzlich kein Flug mehr am Montag stattfindet und ich nun eine zusätzliche Übernachtung am Urlaubsort buchen muss - da meine ursprüngliche Buchung von Montag bis Sonntag geht und ich nun von eine zusätzliche Übernachtung von Sonntag auf Montag zubuchen muss (keine Pauschalreise!!!) Wer trägt die Kosten für diese zusätzliche Übernachtung?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Falls du rechtzeitig darüber informiert wirst hast du keine Ansprüche auf Erstattung der zusätzlichen Beherbergungskosten.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • MedelonM Offline
                        MedelonM Offline
                        Medelon
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Die Airline hat uns von sich aus umgebucht, wir müssen einen Tag eher hinfliegen und ich bleibe auf den Kosten für die zusätzliche Übernachtung hängen? Wieso? Und es bestehen keine Ansprüche nach der Fluggastverordnung (Unterstützungsleistungen?) Muss die Airline nicht für Kosten aufkommen, die durch eine Flugverlegung verursacht werden?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #12

                          Nicht wenn sie rechtzeitig angekündigt wird.
                          Du kannst natürlich versuchen, auf Kulanzbasis eine Kostenübernahme (oder wenigstens -beteiligung) zu erwirken, einen Anspruch hast du definitiv nicht.
                          Ferner steht dir frei den Reisevertrag zu kündigen - das war´s dann aber auch schon!

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • MedelonM Offline
                            MedelonM Offline
                            Medelon
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Sorry wenn ich so hartnäckig nachfrage. Aber kann ich keine Ansprüche aus Artikel 9 der Fluggastrechteverordnung geltend machen? Schließlich hat die Airline einen Beförderungsvertrag mit uns geschlossen an dem sich beide Parteien zu halten haben. Die Airline hält sich jedoch nicht daran, sondern bucht unseren Hinflug einfach auf einen anderen Tag und die Folgekosten sollen wir jetzt tragen? Eine Alternativbeförderung würde uns auch nicht angeboten.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #14

                              Nein, denn der Artikel 9 setzt ebenfalls eine kurzfristige Änderung voraus.
                              Falls dein Flug in 14 Tagen oder weniger stattfindet könnte ein Anspruch infrage kommen.
                              Wie gesagt - du kannst ja kündigen.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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