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Pauschalflug ohne Hotelbuchung

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • snoriginalS Offline
    snoriginalS Offline
    snoriginal
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu der ich über Google bislang keine wirkliche Antwort finden konnte.

    Und zwar habe ich einen relativ günstigen Flug gebucht. Dieser wird durch einen "Online Reisebüro" an den "Veranstalter" gesendet, wo ich ihn auch bezahle.

    Nun steht auf der Rechnung: Der Tarif unterliegt den Richtlinien für Pauschalflugreisen. Für den Flug muss ein Hotelvoucher vorweisbar sein!

    Diese Voraussetzung stand bei der Buchung nirgends ... das "Reisebüro" sagt, dass das nichts ausmacht und nichts verlangt wird. Der Veranstalter sagt, dass es sein kann, dass ich einen Voucher beim Flughafen vorzeigen muss, bzw. als Zweitleistung auch einen Mietwagen ...

    Nun bin ich etwas verunsichert ... ich habe nämlich nur den Flug und bleibe über AirBNB ... Hat Jemand von euch Erfahrungen? Wird bei solchen Flugtickets wirklich explizit nach weiteren Unterlagen am Flughafen gefragt?

    Danke vorab!

    VG Mario

    Günter/HolidayCheckG 1 Antwort Letzte Antwort
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    • CliffideoC Offline
      CliffideoC Offline
      Cliffideo
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Früher gab es dazu einen Proforma Hotelvoucher für ein imaginäres Hotel oder Appartement, wenn man z. B bei Neckermann einen Nur-Flug gebucht hatte.. keine Ahnung, wie das heute gehandhabt wird..
      Nachkontrolliert würde das bislang nie, hat wohl vertragsrechtliche Gründe..

      Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
      Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

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      • jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmer
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3
        1. Der Begriff „Pauschal“ beinhaltet schon, dass mindestens eine zweite Leistung - im Falle eines Fluges logischerweise die Unterkunft - beinhaltet sein muss.
        2. in vielen Ländern, von Kuba bis Tunesien, muss bei Einreise - zumindest theoretisch- eine Unterkunft nachgewiesen werden. Da möchte sich die Airline über diese Hinweise natürlich dagegen absichern, den Fluggast gleich wieder mitnehmen zu müssen.

        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Günter/HolidayCheckG Offline
          Günter/HolidayCheckG Offline
          Günter/HolidayCheck
          Admin Experte Fuerteventura
          schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
          #4

          Solche Flüge, wie z.B. den, den snoriginal erworben hat, kommen von Veranstalter- Tarifen -in der Branche " Tour-Operater Fare" genannt.

          Da gibt es zwei Möglichkeiten die dem Thema zugrunde liegen:
          Alle Charter/Linien-Flüge z.B. nach Ägypten sind - wie die- touristischen in die Türkei aktuell-- jeweils vom Staat subventioniert- die Regeln sind hierzu sind unterschiedlich ausgeprägt. Würde zu weit führen -das hier breitzutreten.
          Es muss in solchen Fällen immer die Hotelleistung * separat dazugebucht werden- und diese eben in dem angesteuerten Land.Das ist ja der Sinn der Subvention.
          Privatunterkünfte zählen also nicht dazu.
          Zweite Alternative:
          Es wurden dem Veranstalter - was völlig normal ist-- spezielle - sehr günstige RV Airline-Tarife zur Verfügung gestellt- die ebenfalls an Hotelunterkünfte gekoppelt sind. Auch hier können Subventionen "mit ihm Boot" sein, das schliesst sich keinewegs aus.
          Wenn nun- Thema Charter/Teil/Block/-Charter-Reste nicht in eine Pauschalreise eingebaut werden konnten (Nachfrage fehlt)--- , dann verkauft man die Flüge - eben unter der Auflage --"nur mit Hotelbuchung "* an Endkunden.
          Was ja eigentlich so nicht vorgesehen war.
          Aber-- Voraussetzung- es muss dann auch -- eine Hotelleistung* dazu gebucht werden.Auch hier handelt es sich um Touroperator- Fares.
          Kontrolliert kann das auch im Zielland werden- nicht nur vor dem Einstieg hierzulande.
          In snoriginals Fall wird sogar ein Hotelvoucher vorgeschrieben -- dann ist das eine Grundvoraussetzung.Auch hier gelten Privatunterkünfte nicht.
          *Oft wird auch irgendwo im Web eine Mietwagenbuchung als Landleistung genannt.Ob das allerdings immer so funktioniert---ich würde nicht wetten.
          Auch das Thema "eine Hotel-Nacht irgendwo dazubuchen" wird als Trick gehandelt-- auch da würde ich nicht wetten wollen....
          Hier ist der Fall klar--ohne Voucher kann das ins Auge gehen.

          juanitoJ 1 Antwort Letzte Antwort
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          • Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

            Solche Flüge, wie z.B. den, den snoriginal erworben hat, kommen von Veranstalter- Tarifen -in der Branche " Tour-Operater Fare" genannt.

            Da gibt es zwei Möglichkeiten die dem Thema zugrunde liegen:
            Alle Charter/Linien-Flüge z.B. nach Ägypten sind - wie die- touristischen in die Türkei aktuell-- jeweils vom Staat subventioniert- die Regeln sind hierzu sind unterschiedlich ausgeprägt. Würde zu weit führen -das hier breitzutreten.
            Es muss in solchen Fällen immer die Hotelleistung * separat dazugebucht werden- und diese eben in dem angesteuerten Land.Das ist ja der Sinn der Subvention.
            Privatunterkünfte zählen also nicht dazu.
            Zweite Alternative:
            Es wurden dem Veranstalter - was völlig normal ist-- spezielle - sehr günstige RV Airline-Tarife zur Verfügung gestellt- die ebenfalls an Hotelunterkünfte gekoppelt sind. Auch hier können Subventionen "mit ihm Boot" sein, das schliesst sich keinewegs aus.
            Wenn nun- Thema Charter/Teil/Block/-Charter-Reste nicht in eine Pauschalreise eingebaut werden konnten (Nachfrage fehlt)--- , dann verkauft man die Flüge - eben unter der Auflage --"nur mit Hotelbuchung "* an Endkunden.
            Was ja eigentlich so nicht vorgesehen war.
            Aber-- Voraussetzung- es muss dann auch -- eine Hotelleistung* dazu gebucht werden.Auch hier handelt es sich um Touroperator- Fares.
            Kontrolliert kann das auch im Zielland werden- nicht nur vor dem Einstieg hierzulande.
            In snoriginals Fall wird sogar ein Hotelvoucher vorgeschrieben -- dann ist das eine Grundvoraussetzung.Auch hier gelten Privatunterkünfte nicht.
            *Oft wird auch irgendwo im Web eine Mietwagenbuchung als Landleistung genannt.Ob das allerdings immer so funktioniert---ich würde nicht wetten.
            Auch das Thema "eine Hotel-Nacht irgendwo dazubuchen" wird als Trick gehandelt-- auch da würde ich nicht wetten wollen....
            Hier ist der Fall klar--ohne Voucher kann das ins Auge gehen.

            juanitoJ Offline
            juanitoJ Offline
            juanito
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Der TO hat nicht erklärt, in welches Land er nun fliegt.
            Immer die Geheimniskrämerei, aber richtige Antworten erwartet zu bekommen.

            jlechtenboehmer
            das mit KUBA ist Geschichte seit mind. 15 Jahren. Da gab es einen Voucher von l`tour: Hotelzimmer mit 5 Personen.
            Das Hotel gab es, aber kein Zimmer mit 5 Betten. Ich wollte es mir mal ansehen.😄

            En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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            • Günter/HolidayCheckG Offline
              Günter/HolidayCheckG Offline
              Günter/HolidayCheck
              Admin Experte Fuerteventura
              schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
              #6

              Naja , Ltur war damals noch Karlheinz Kögels extrem heisse Truppe😳
              Da konnte man so manche Schnapper machen...die Zeiten sind vorbei.
              Seitdem die komplett bei der TUI sind ist der Erfolg eher dünn geworden-- passt ja auch nicht mehr in die Zeit, das Last Minute Thema

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • snoriginalS Offline
                snoriginalS Offline
                snoriginal
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo zusammen,

                danke für die Antworten. Um mal ein paar Fakten nachzureichen.

                Das Zielland ist Thailand, dort die Insel Phuket.

                Gebucht wurde über "Tripado", dort stand nirgends etwas von Pauschalflug. Das stand erst in der Rechnung vom "Veranstalter" -> Schauinslandreisen.

                Das sind die Fakten dazu.

                Vielleicht hat ja Jemand genauere Erfahrungen?

                Danke nochmals.

                P.S.: Das ist keine Geheimniskrämerei .. ich dachte nur, dass das eben nur mit dem Abflughafen zu tun hat, nicht mit dem Zielland. Denn in Thailand kann ich ja ohne Visum für meine Zeit von 11 Tagen einreisen.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • snoriginalS Offline
                  snoriginalS Offline
                  snoriginal
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Aber das heißt .. wenn ich mir irgendein Billig Motel oder so etwas buche für 5$ die Nacht, dann passt das auf jeden Fall? Ist ja dann ein Hotel und eben keine Privatunterkunft und die Kosten sind kalkulierbar.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • CandecorC Offline
                    CandecorC Offline
                    Candecor
                    Bekannter Forentroll Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Welche Airline ist das denn? Mir sind keine Charterflüge nach Thailand bekannt.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • snoriginalS snoriginal

                      Hallo zusammen,

                      ich habe eine Frage zu der ich über Google bislang keine wirkliche Antwort finden konnte.

                      Und zwar habe ich einen relativ günstigen Flug gebucht. Dieser wird durch einen "Online Reisebüro" an den "Veranstalter" gesendet, wo ich ihn auch bezahle.

                      Nun steht auf der Rechnung: Der Tarif unterliegt den Richtlinien für Pauschalflugreisen. Für den Flug muss ein Hotelvoucher vorweisbar sein!

                      Diese Voraussetzung stand bei der Buchung nirgends ... das "Reisebüro" sagt, dass das nichts ausmacht und nichts verlangt wird. Der Veranstalter sagt, dass es sein kann, dass ich einen Voucher beim Flughafen vorzeigen muss, bzw. als Zweitleistung auch einen Mietwagen ...

                      Nun bin ich etwas verunsichert ... ich habe nämlich nur den Flug und bleibe über AirBNB ... Hat Jemand von euch Erfahrungen? Wird bei solchen Flugtickets wirklich explizit nach weiteren Unterlagen am Flughafen gefragt?

                      Danke vorab!

                      VG Mario

                      Günter/HolidayCheckG Offline
                      Günter/HolidayCheckG Offline
                      Günter/HolidayCheck
                      Admin Experte Fuerteventura
                      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                      #10

                      @snoriginal sagte:

                      Nun steht auf der Rechnung: Der Tarif unterliegt den Richtlinien für Pauschalflugreisen. Für den Flug muss ein Hotelvoucher vorweisbar sein!

                      @ Peter: Ist sicher kein Charterflug---es gelten nur die Richtlinien für Pauschalflugreisen/daher der Hinweis Veranstaltertarif.
                      Block/Split-oder Teilcharter bei Linie läuft halt auch unter "Charter" bei den RV.
                      Mein Tipp: Mit Schauinsland reden und nachfragen, wieviele Übernachtungen* auf dem Voucher stehen müssen😉- die sind sehr kundenfreundlich. Mailbestätigung dazu--Hotelnächte einbuchen,Voucher ausdrucken-- und gut isses.
                      *Bei subventionierten Flügen wäre es was anderes, hier passt mein Hinweis -s.o. --dazu natürlich nicht--

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                      • CliffideoC Offline
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                        Cliffideo
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Alternativ ein Hotel buchen, bei dem ein Storno noch am Anreisetag bis 18 Uhr möglich ist. Das kann man dann nach der Landung gepflegt stornieren und den ursprünglichen Plan verfolgen.

                        Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                        Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • snoriginalS Offline
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                          snoriginal
                          schrieb am zuletzt editiert von snoriginal
                          #12

                          Das klingt doch nach einer Maßnahme .. hab ein Motel für 3,60€ pro Nacht gefunden ... da buch ich einfach 10 Nächte und lege denen die Hotelbuchung vor ... Motel oder Hotel dürfte dabei ja nicht relevant sein? Ist ja beides nicht privat.

                          Airline ist im Übrigen Turkish Airlines.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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