Mein Schiff Anreise TUI Cruises
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Wir haben über ein Reisebüro eine Kreuzfahrt inkl. Flug bei TUI Cruises gebucht. In der unterschriebenen Reisebestätigung ist Lufthansa als durchführende Fluggesellschaft genannt, Flug-Nr.: LH 2592(Flugz. ca. 11h). Es gab keinen Hinweis, dass es sich um einen "Code Sharing" Flug handelt. Jetzt haben wir erfahren, dass Sunexpress den Flug durchführt. Nach meiner Anfrage/Beschwerde bei TUI Cruises wurde dem Reisebüro eine neue Reisebestätigung übermittelt. Nun mit dem Hinweis,
dass Sunexpress den Flug im Auftrag von Eurowings durchführt. Eine Abstufung um 2 Klassen. AGB TUI Cruises: "TC wird den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft … informieren. … spätestens mit dem Versand der Detailinformationen“. Dies ist nicht geschehen! Meine Lebensgefährtin hat eine ausgeprägte Flugangst und war nur bereit mit Lufthansa bzw. mit einer gleichwertig renommierten Fluggesellschaft zu fliegen, aber auf keinen Fall mit Sunexpress. Aus unserer Sicht handelt es sich um eine erhebliche Qualitätsverschlechterung bzw. Vertragsverletzung. Dass eine evtl. Änderung im Flugplan hingenommen werden muss, ist uns bekannt. Hier handelt es sich jedoch nicht um eine Änderung, sondern um eine nicht erfolgte "Pflichtinformation" laut AGB. TUI Cruises wirbt damit „Gehobene Klasse“ zu sein. Über die durchführenden Fluggesellschaften wird man z. B. bei Internetbuchungen im Unklaren gelassen, bis die Reise verbindlich gebucht ist. Ich vermute, dass dies Strategie ist. Denn ein „Premiumanbieter“ der mit 3. klassigen Fluggesellschaften zusammenarbeitet wird nicht so gut gebucht. Der Gipfel war, als mir telefonisch gesagt wurde, es handelt sich um Lufthansa Maschinen jedoch mit Sunexpress Personal. Das war glatt „prämiummäßig“ gelogen. Ist es erlaubt einen Vertrag im Nachhinein einseitig zu ändern bzw. zu ergänzen? -
Hallo " Die Enttäuschten " ,
siehe Link > https://www.lufthansa.com/de/de/lufthansa-group-star-alliance-und-partner-airlines
Zumal die LH ca. 550 Lufthansa Group mit sehr vielen Partner Airlanes zusammen arbeitet , wird dein anliegen schwierig werden .
Ob zwingend die LH fliegen muß weiß ich nicht ......, aber sicherlich einen der vielen Partner muß diesen Flug durchführen.
PS : Es wird schon noch ein Begründung kommen .....
mfg GanzuroiderMO
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Hallo,
der Veranstalter wird auch in seinen AGBs mitteilen, dass Änderungen der Fluggesellschaft und Flugzeiten vorbehalten sind. Garantiert ist eine Beförderung von A nach B, eine feste Zusage der Airline gibt es nicht und bei der aktuellen Lage kann der Veranstalter auch keine Airlinegarantie geben. Es braucht ja nur die eingeplante Maschine technisch 1 Tag vor Abflug ausfallen und schon steht ein Euch vielleicht gänzlich unbekanntes Flugzeug am Gate.
in wikipedia könnt Ihr übrigens nachlesen, dass 2 Maschinen von SunExpress für Lufthansa betrieben werden, da hat die Hotline nicht ganz unrecht, Weitere 7 Maschinen der Langstrecke sind an Eurowings abgegeben.
Wohin fliegt Ihr eigentlich? -
@Die Enttäuschten
Die Bezeichnung "drittklassiges LVU" ist unzutreffend.Ihr könnt es natürlich versuchen, jedoch wird eure Einrede meiner Einschätzung nach nicht erfolgreich sein.
Ferner handelt es sich nicht um eine Vertragsänderung, da der Vertrag ein bestimmtes durchführendes LVU nicht zusichert.
Selbst wenn ihr direkt bei der Lufthansa gebucht hättet, wäre eine solche Änderung rechtens.
Bei so starken Vorbehalten weg. Flugangst muss man sich überlegen, ob eine Flugreise überhaupt die Aufregung wert ist. -
Ich kenn das ja auch mit der Flugangst, Jahr für Jahr freu ich mich auf den Urlaub, am Flughafen angekommen, könnt ich wieder kehrt machen, muss aber immer im Nachhinein sagen, ich hab bisher nur gute Flüge gehabt und das mit wohl vielen, wie du es nennst 3. klasiken Anbietern.
Ich frage mich, was du denkst, was bei Lufthansa sicherer ist, als bei Sunexpress? Was hast du denn schon alles gelesen über „Horrorflüge“ von Sunexpress? Ich bin diesen Sommer damit geflogen und es war alles bestens! Bei meiner Angst ist es völlig egal, von welchem LVU die Maschine ist, die werden alle auf Sicherheit geprüft. Bei mir ist die Angst immer weg, wenn der Flieger Reisehöhe erreicht hat. Warum das so ist keine Ahnung. Jedenfalls weiß ich, das es sich immer gelohnt hat, die Flugangst zu übersteuern und schöne Urlaube zu erleben. Ich hoffe, das du dich auch überwinden kannst und deinen Urlaub genießen kannst. -
Hallo ,
für die jenigen mit Probleme der Flugangst vor dem Urlaub , gibt es einen ....
LINK >>> https://flugangst.de/
zum lesen usw.....
mfg GanzuroiderMO
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@die Enttäuschten
- Seit einiger Zeit werden die Langstrecken über Lufthansa vertrieben. Daher LH 2592. Wenn dieses nicht der Fall wäre, würdet Ihr mit der gleichen Maschine fliegen, nur unter EW... Ihr werdet mit Eurowings fliegen, steht auch auf dem Flieger (EW), vieleicht auch mit Brüssel Airlines. Beide Flüggesellschaften gehören der Lufthansa, allerdings wird Eurowings von Sun Express beredert. Wenn es ein Flieger ohne Business ist, dann ist es Eurowings, gibt es eine Busines ist es Brüssel Airlines. Es handelt sich hier um keine Drittglassige Fluggesellschaft. Also nicht eine Abstufung um 2 Klassen.
- Der Sitzabstand in den Eurowings/Brüssel Flieger ist der selbe wie bei Lufthansa.
- Der Service ist von Mein Schiff bestellt, das heißt, es ist ein besserer Service als er sonst bei Eurowings und Lufthansa in der Economy class gibt.
- Ihr brauch keine Flugangst haben weil Ihr nicht Mit Lufthansa fliegt. Die Maschienen werden gleich gut gewartet, zum Teil auch durch Lufthansa.
- Also macht Euch keine Gedanken und ich wünsche einen guten Flug.
- Vertraglich gesehen hat alles seine Richtigkeit.
Grüße Karsten
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Wenn Du bei TUI Cruises "gehobene Klasse" oder "Premium" erwartest, können wir uns ja schon mal auf weitere enttäuschte Beiträge einstellen... Das ist ein all inclusive Massenprodukt, das sich mit Zuzahlungen pimpen lässt. Das wirkliche Premiumangebot der TUI Gruppe im Kreuzfahrtbereich firmiert unter Hapag Lloyd Cruises. D.h. 1. Klasse hast Du sowieso nicht...
Zugegebenerweise ist die Werbung von TUI Cruises, wie ich aus eigener Erfahrung sagen kann, etwas euphemistisch...
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@Cliffideo
... offenbar von MUC nach LRM - soweit die Angabe der Flugnummer korrekt ist ...Da Die Enttäuschten ja nicht die einzigen sind, die sich irrtümlich verlassen auf eine LH Flugnummer, hier ein paar zusätzliche Infos:
Man kann im Zweifel beispielsweise einfach mal die Flugnummer untersuchen und findet u.a. dies.Ferner ergibt sich auch mittels einer kurzen Recherche, dass es keinerlei Direktflüge im Angebot von Lufthansa / Lufthansa gibt, die MUC mit LRM verbinden.
Bei so besonderen Bedürfnissen wie sie Flugangst nun einmal bedingt, sollte man sich im Reisebüro des Vertrauens hinsichtlich der Beförderungsmethode ausgiebig beraten lassen.
Last not least dürfte (jedenfalls nach meiner Erfahrung mit Aviophobikern) ein Multistop Flug einen weit höheren Stressfaktor darstellen, da bekanntlich Starts und zuweilen auch Landungen die höchsten Belastungen markieren.Der Veranstalter hat seine Informationspflichten hinsichtlich des durchführenden LFU nicht verletzt, vielmehr stand ein anderes nie zur Rede.
Die Angabe LH2592 war absolut korrekt und hat sich entgegen des Vortrags der Die Enttäuschten auch nie geändert.
Es lässt sich demnach hieraus kein Anspruch auf eine Kündigung des Reisevertrages konstruieren, eine Täuschung ist nicht erkennbar.
Edit
@Wülfi71
Du hast zwar vollkommen Recht, aber es geht hier ja nicht um irrtümliche "Statuseinschätzungen" der Genese "premium" sondern um die Möglichkeiten zur rechtlichen Einrede (hier = scheinbar Rücktritt vom Reisevertrag womöglich noch mit Anspruch auf Kompensation). -
Vielen Dank für die vielen Einschätzungen.
Einiges muss ich hier jedoch noch einmal klarstellen:- Es handelt sich hier nicht um eine Änderung der ausführenden Fluggesellschaft.
- In den AGBs ist zu lesen, dass der Kunde über die ausführende Fluggesellschaft informiert wird. Das ist nachweislich nicht geschehen!! Warum dies hier nicht geschehen ist, kann TUI Cruises sich leider nicht erklären. Dies ist ebenso in der EU- Verordnung Nr. 2111/2005 in Artikel 11 „Information über die Identität des ausführenden Luftfshrtunternehmens“ eindeutig vorgeschrieben.
- Die AGBs von TC sehen es nicht vor, die Fluggesellschaft zu ändern, ohne den Kunden zu informieren.
- Der Vertrag wurde ohne unser Wissen, ohne Info an uns oder an das Reisebüro nachträglich ergänzt.
- Wieso muss ich wissen, dass Lufthansa keine Flüge in die Karibik durchführt? Sogar das TUI Reisebüro ist nach Erhalt der Reisebestätigung davon ausgegangen, dass es sich um einen Lufthansa Flug handelt. Im Übrigen haben wir letztes Jahr ebenfalls mit TC und Lufthansa eine Kreuzfahrt unternommen, ohne Probleme. Also konnten wir wohl davon ausgehen, dass es diesmal wider so ist, dass wenn Lufthansa genannt ist auch Lufthansa fliegt.
- Die Aussage, dass TC lediglich den Transport schuldet (wie öfters gehört), halte ich für absoluten Unsinn, wo steht das? Auf jeden Fall nicht in den AGBs. Es ist das geschuldet, was vertraglich vereinbart wurde! Sollte die Maschine z. B. defekt sein, ist eine „Leistungsänderung“ in einem bestimmten Umfang selbstverständlich möglich. Eine notwendige Leistungsänderung nach Punkt 5 AGB liegt in unserem Fall nicht vor. Man kann es auch einfach sagen: TUI Cruises hat hier einfach Mist gebaut. Auch wenn es bei großen Reiseveranstaltern selten vorkommt, hier wurde ein Fehler gemacht.
- Bei einer Internetbuchung wird gefragt, wie die Anreise erfolgen soll. In diesem Zusammenhang taucht die Information auf, dass TC nur mit renommierten Fluggesellschaften fliegt. Auch wenn Sicherheitsstandarts in der EU hoch sind, Sunexpress mit Lufthansa gleichzusetzen, ist Apfel und Birne. Dem einen oder anderen ist es vielleicht egal, mir nicht.
- Zu guter letzt: Insgesamt ist die Informationen von TC während der Buchung z. B. im Internet über die ausführende Fluggesellschaft absolut intransparent. Obwohl die ausführende Fluggesellschaft fest steht, wird die ausführende Fluggesellschaft oft erst mit der Buchungsbestätigung genannt, besonders wenn es um eine „Low Cost Airline“ geht. Nochmals zur Info, dass war bei uns nicht der Fall.
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@Cliffideo
... offenbar von MUC nach LRM - soweit die Angabe der Flugnummer korrekt ist ...Da Die Enttäuschten ja nicht die einzigen sind, die sich irrtümlich verlassen auf eine LH Flugnummer, hier ein paar zusätzliche Infos:
Man kann im Zweifel beispielsweise einfach mal die Flugnummer untersuchen und findet u.a. dies.Ferner ergibt sich auch mittels einer kurzen Recherche, dass es keinerlei Direktflüge im Angebot von Lufthansa / Lufthansa gibt, die MUC mit LRM verbinden.
Bei so besonderen Bedürfnissen wie sie Flugangst nun einmal bedingt, sollte man sich im Reisebüro des Vertrauens hinsichtlich der Beförderungsmethode ausgiebig beraten lassen.
Last not least dürfte (jedenfalls nach meiner Erfahrung mit Aviophobikern) ein Multistop Flug einen weit höheren Stressfaktor darstellen, da bekanntlich Starts und zuweilen auch Landungen die höchsten Belastungen markieren.Der Veranstalter hat seine Informationspflichten hinsichtlich des durchführenden LFU nicht verletzt, vielmehr stand ein anderes nie zur Rede.
Die Angabe LH2592 war absolut korrekt und hat sich entgegen des Vortrags der Die Enttäuschten auch nie geändert.
Es lässt sich demnach hieraus kein Anspruch auf eine Kündigung des Reisevertrages konstruieren, eine Täuschung ist nicht erkennbar.
Edit
@Wülfi71
Du hast zwar vollkommen Recht, aber es geht hier ja nicht um irrtümliche "Statuseinschätzungen" der Genese "premium" sondern um die Möglichkeiten zur rechtlichen Einrede (hier = scheinbar Rücktritt vom Reisevertrag womöglich noch mit Anspruch auf Kompensation).Ich habe in einer eigenen Antwort noch einmal ausführlich die Fakten dargestellt. Aber vorab, hier wurde eindeutig gegen die Informationspflicht nach AGB und EU-Recht verstoßen. Das hat TC indirekt eingeräumt, da sie sich nicht erklären können, warum die Info nicht in der Reisebestätigung zu finden ist.
Viele Grüße
Wolf -
Hallo,
der Veranstalter wird auch in seinen AGBs mitteilen, dass Änderungen der Fluggesellschaft und Flugzeiten vorbehalten sind. Garantiert ist eine Beförderung von A nach B, eine feste Zusage der Airline gibt es nicht und bei der aktuellen Lage kann der Veranstalter auch keine Airlinegarantie geben. Es braucht ja nur die eingeplante Maschine technisch 1 Tag vor Abflug ausfallen und schon steht ein Euch vielleicht gänzlich unbekanntes Flugzeug am Gate.
in wikipedia könnt Ihr übrigens nachlesen, dass 2 Maschinen von SunExpress für Lufthansa betrieben werden, da hat die Hotline nicht ganz unrecht, Weitere 7 Maschinen der Langstrecke sind an Eurowings abgegeben.
Wohin fliegt Ihr eigentlich?Wir fliegen nach La Romana „Karibik1“
Deine Aussage zur AGB ist im ersten Teil ist einfach falsch. Ich kenne die AGB mittlerweile auswendig.
TC kann sich selber nicht erklären, warum die Pflichtinformation (Ausführende Fluggesellschaft) nicht in unserer Reisebestätigung erwähnt ist.
Die „Leistungsänderung“ AGB Punkt 5, bei defekter Maschine ist richtig. Ich habe in einer eigen Antwort noch einmal die Fakten zusammengefasst. -
Vielen Dank für die vielen Einschätzungen.
Einiges muss ich hier jedoch noch einmal klarstellen:- Es handelt sich hier nicht um eine Änderung der ausführenden Fluggesellschaft.
- In den AGBs ist zu lesen, dass der Kunde über die ausführende Fluggesellschaft informiert wird. Das ist nachweislich nicht geschehen!! Warum dies hier nicht geschehen ist, kann TUI Cruises sich leider nicht erklären. Dies ist ebenso in der EU- Verordnung Nr. 2111/2005 in Artikel 11 „Information über die Identität des ausführenden Luftfshrtunternehmens“ eindeutig vorgeschrieben.
- Die AGBs von TC sehen es nicht vor, die Fluggesellschaft zu ändern, ohne den Kunden zu informieren.
- Der Vertrag wurde ohne unser Wissen, ohne Info an uns oder an das Reisebüro nachträglich ergänzt.
- Wieso muss ich wissen, dass Lufthansa keine Flüge in die Karibik durchführt? Sogar das TUI Reisebüro ist nach Erhalt der Reisebestätigung davon ausgegangen, dass es sich um einen Lufthansa Flug handelt. Im Übrigen haben wir letztes Jahr ebenfalls mit TC und Lufthansa eine Kreuzfahrt unternommen, ohne Probleme. Also konnten wir wohl davon ausgehen, dass es diesmal wider so ist, dass wenn Lufthansa genannt ist auch Lufthansa fliegt.
- Die Aussage, dass TC lediglich den Transport schuldet (wie öfters gehört), halte ich für absoluten Unsinn, wo steht das? Auf jeden Fall nicht in den AGBs. Es ist das geschuldet, was vertraglich vereinbart wurde! Sollte die Maschine z. B. defekt sein, ist eine „Leistungsänderung“ in einem bestimmten Umfang selbstverständlich möglich. Eine notwendige Leistungsänderung nach Punkt 5 AGB liegt in unserem Fall nicht vor. Man kann es auch einfach sagen: TUI Cruises hat hier einfach Mist gebaut. Auch wenn es bei großen Reiseveranstaltern selten vorkommt, hier wurde ein Fehler gemacht.
- Bei einer Internetbuchung wird gefragt, wie die Anreise erfolgen soll. In diesem Zusammenhang taucht die Information auf, dass TC nur mit renommierten Fluggesellschaften fliegt. Auch wenn Sicherheitsstandarts in der EU hoch sind, Sunexpress mit Lufthansa gleichzusetzen, ist Apfel und Birne. Dem einen oder anderen ist es vielleicht egal, mir nicht.
- Zu guter letzt: Insgesamt ist die Informationen von TC während der Buchung z. B. im Internet über die ausführende Fluggesellschaft absolut intransparent. Obwohl die ausführende Fluggesellschaft fest steht, wird die ausführende Fluggesellschaft oft erst mit der Buchungsbestätigung genannt, besonders wenn es um eine „Low Cost Airline“ geht. Nochmals zur Info, dass war bei uns nicht der Fall.
@die-enttaeuschten sagte
Einiges muss ich hier jedoch noch einmal klarstellen:
Es handelt sich hier nicht um eine Änderung der ausführenden Fluggesellschaft.Eben. Daher entbehrt sich meiner unmaßgeblichen Ansicht nach auch dein kompletter weiterer Vortrag.
Das ausführende Unternehmen ist die Lufthansa, jedoch nicht das durchführende.Ich nehme nochmal detailliert Stellung.
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Vielen Dank für die vielen Einschätzungen.
Einiges muss ich hier jedoch noch einmal klarstellen:- Es handelt sich hier nicht um eine Änderung der ausführenden Fluggesellschaft.
- In den AGBs ist zu lesen, dass der Kunde über die ausführende Fluggesellschaft informiert wird. Das ist nachweislich nicht geschehen!! Warum dies hier nicht geschehen ist, kann TUI Cruises sich leider nicht erklären. Dies ist ebenso in der EU- Verordnung Nr. 2111/2005 in Artikel 11 „Information über die Identität des ausführenden Luftfshrtunternehmens“ eindeutig vorgeschrieben.
- Die AGBs von TC sehen es nicht vor, die Fluggesellschaft zu ändern, ohne den Kunden zu informieren.
- Der Vertrag wurde ohne unser Wissen, ohne Info an uns oder an das Reisebüro nachträglich ergänzt.
- Wieso muss ich wissen, dass Lufthansa keine Flüge in die Karibik durchführt? Sogar das TUI Reisebüro ist nach Erhalt der Reisebestätigung davon ausgegangen, dass es sich um einen Lufthansa Flug handelt. Im Übrigen haben wir letztes Jahr ebenfalls mit TC und Lufthansa eine Kreuzfahrt unternommen, ohne Probleme. Also konnten wir wohl davon ausgehen, dass es diesmal wider so ist, dass wenn Lufthansa genannt ist auch Lufthansa fliegt.
- Die Aussage, dass TC lediglich den Transport schuldet (wie öfters gehört), halte ich für absoluten Unsinn, wo steht das? Auf jeden Fall nicht in den AGBs. Es ist das geschuldet, was vertraglich vereinbart wurde! Sollte die Maschine z. B. defekt sein, ist eine „Leistungsänderung“ in einem bestimmten Umfang selbstverständlich möglich. Eine notwendige Leistungsänderung nach Punkt 5 AGB liegt in unserem Fall nicht vor. Man kann es auch einfach sagen: TUI Cruises hat hier einfach Mist gebaut. Auch wenn es bei großen Reiseveranstaltern selten vorkommt, hier wurde ein Fehler gemacht.
- Bei einer Internetbuchung wird gefragt, wie die Anreise erfolgen soll. In diesem Zusammenhang taucht die Information auf, dass TC nur mit renommierten Fluggesellschaften fliegt. Auch wenn Sicherheitsstandarts in der EU hoch sind, Sunexpress mit Lufthansa gleichzusetzen, ist Apfel und Birne. Dem einen oder anderen ist es vielleicht egal, mir nicht.
- Zu guter letzt: Insgesamt ist die Informationen von TC während der Buchung z. B. im Internet über die ausführende Fluggesellschaft absolut intransparent. Obwohl die ausführende Fluggesellschaft fest steht, wird die ausführende Fluggesellschaft oft erst mit der Buchungsbestätigung genannt, besonders wenn es um eine „Low Cost Airline“ geht. Nochmals zur Info, dass war bei uns nicht der Fall.
@die-enttaeuschten sagte:
Vielen Dank für die vielen Einschätzungen.
Einiges muss ich hier jedoch noch einmal klarstellen:
Es handelt sich hier nicht um eine Änderung der ausführenden Fluggesellschaft.Korrekt.
In den AGBs ist zu lesen, dass der Kunde über die ausführende Fluggesellschaft informiert wird. Das ist nachweislich nicht geschehen!!
Warum dies hier nicht geschehen ist, kann TUI Cruises sich leider nicht erklären. Dies ist ebenso in der EU- Verordnung Nr. 2111/2005 in Artikel 11 „Information über die Identität des ausführenden Luftfshrtunternehmens“ eindeutig vorgeschrieben.Das liegt daran, dass das ausführende LVU nicht geändert wurde, insofern kein Widerspruch zur VO(EG)2111/05
Die AGBs von TC sehen es nicht vor, die Fluggesellschaft zu ändern, ohne den Kunden zu informieren.
s.o. - keine Änderung, ausführendes LVU ist LH!
Der Vertrag wurde ohne unser Wissen, ohne Info an uns oder an das Reisebüro nachträglich ergänzt.
Nein, der Vertrag wurde offenbar von dir nicht verständig gelesen.
Wieso muss ich wissen, dass Lufthansa keine Flüge in die Karibik durchführt? Sogar das TUI Reisebüro ist nach Erhalt der Reisebestätigung davon ausgegangen, dass es sich um einen Lufthansa Flug handelt.
Zu Recht! Es handelt sich um einen Lufthansa Flug!
Im Übrigen haben wir letztes Jahr ebenfalls mit TC und Lufthansa eine Kreuzfahrt unternommen, ohne Probleme. Also konnten wir wohl davon ausgehen, dass es diesmal wider so ist, dass wenn Lufthansa genannt ist auch Lufthansa fliegt.
Könnt ihr nach wie vor. Überraschend, denn man kann bekanntlich nicht "davon ausgehen" sondern muss sich ggf. darüber informieren, was sich in 12 Monaten evtl. geändert hat.
Die Aussage, dass TC lediglich den Transport schuldet (wie öfters gehört), halte ich für absoluten Unsinn, wo steht das?
In den AGB deines Veranstalters. Rechtlich ausgelegt jedenfalls. Im Zweifel musst du dich vorsorglich erkundigen.
Auf jeden Fall nicht in den AGBs.
Doch, kein Zweifel!
Es ist das geschuldet, was vertraglich vereinbart wurde!
... und wird soweit erbracht, was vertraglich geschuldet war.
Sollte die Maschine z. B. defekt sein, ist eine „Leistungsänderung“ in einem bestimmten Umfang selbstverständlich möglich. Eine notwendige Leistungsänderung nach Punkt 5 AGB liegt in unserem Fall nicht vor. Man kann es auch einfach sagen: TUI Cruises hat hier einfach Mist gebaut. Auch wenn es bei großen Reiseveranstaltern selten vorkommt, hier wurde ein Fehler gemacht.
Du irrst ... wie bereits dargelegt.
Bei einer Internetbuchung wird gefragt, wie die Anreise erfolgen soll. In diesem Zusammenhang taucht die Information auf, dass TC nur mit renommierten Fluggesellschaften fliegt. Auch wenn Sicherheitsstandarts in der EU hoch sind, Sunexpress mit Lufthansa gleichzusetzen, ist Apfel und Birne. Dem einen oder anderen ist es vielleicht egal, mir nicht.
Ein sehr persönliches aber kein rechtlich relevantes Problem - das Renomme einer Fluggesellschaft ist ein ziemlich subjektives Kriterium. Nach der allfälligen Auslegung ist jedes LVU das nicht auf der black list steht erstmal ausreichend "renommiert".
Zu guter letzt: Insgesamt ist die Informationen von TC während der Buchung z. B. im Internet über die ausführende Fluggesellschaft absolut intransparent.
Kein Kriterium.
Obwohl die ausführende Fluggesellschaft fest steht, wird die ausführende Fluggesellschaft oft erst mit der Buchungsbestätigung genannt, besonders wenn es um eine „Low Cost Airline“ geht. Nochmals zur Info, dass war bei uns nicht der Fall.
Das ist alles vollkommen vorschriftsmäßg, deine Vorhalte gehen rechtlich ins Leere.
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@die-enttaeuschten sagte
Einiges muss ich hier jedoch noch einmal klarstellen:
Es handelt sich hier nicht um eine Änderung der ausführenden Fluggesellschaft.Eben. Daher entbehrt sich meiner unmaßgeblichen Ansicht nach auch dein kompletter weiterer Vortrag.
Das ausführende Unternehmen ist die Lufthansa, jedoch nicht das durchführende.Ich nehme nochmal detailliert Stellung.
@vonschmeling sagte:
@die-enttaeuschten sagte
Eben. Daher entbehrt sich meiner unmaßgeblichen Ansicht nach auch dein kompletter weiterer Vortrag.
Das ausführende Unternehmen ist die Lufthansa, jedoch nicht das durchführende.Ich nehme nochmal detailliert Stellung.
Tatsächlich gibt es hier einen Unterschied.
Trotzdem ist bei passagierrechte.org folgendes zu lesen:
"Im Erwägungsgrund 7 wird ausdrücklich der Unterschied zwischen der Durchführung des Fluges nach außen gegenüber dem Kunden und die Durchführungsabwicklung nach innen dargestellt. Es ist maßgeblich, wie die Airline gegenüber dem Kunden auftritt und was der Kunde erkennen kann." -
Nachtrag:
Zum Thema "subjektives Sicherheitsempfinden" empfehle ich dir mal dieses Ranking (hauptsächlich um dir den Unsinn von Rankings mal so richtig bewusst zu machen!)Last not least geht es hier um reiserechtliche Belange, in diesem Fall um deine Aussichten auf eine erfolgreiche Beschwerde zum Thema "Verschleierung des durchführenden LVU mit der Flugnummer LH2592).
Diese sind gelinde gesagt trübe, was ich hoffentlich einigermaßen erklären konnte.
Für spezifische Fragen kannst du mich gerne auch via PN kontaktieren, in der Breite ist das Thema hier nämlich bereits ziemlich erschöpfend behandelt.Bitte kürze TUI Cruises nicht mit "T.C" ab - das führt sonst in der Suchfunktion hier zu Irritationen für Thomas Cook Patienten - und die haben vermutlich ein paar Schmerzen mehr als du!
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@die-enttaeuschten sagte:
Vielen Dank für die vielen Einschätzungen.
Einiges muss ich hier jedoch noch einmal klarstellen:
Es handelt sich hier nicht um eine Änderung der ausführenden Fluggesellschaft.Korrekt.
In den AGBs ist zu lesen, dass der Kunde über die ausführende Fluggesellschaft informiert wird. Das ist nachweislich nicht geschehen!!
Warum dies hier nicht geschehen ist, kann TUI Cruises sich leider nicht erklären. Dies ist ebenso in der EU- Verordnung Nr. 2111/2005 in Artikel 11 „Information über die Identität des ausführenden Luftfshrtunternehmens“ eindeutig vorgeschrieben.Das liegt daran, dass das ausführende LVU nicht geändert wurde, insofern kein Widerspruch zur VO(EG)2111/05
Die AGBs von TC sehen es nicht vor, die Fluggesellschaft zu ändern, ohne den Kunden zu informieren.
s.o. - keine Änderung, ausführendes LVU ist LH!
Der Vertrag wurde ohne unser Wissen, ohne Info an uns oder an das Reisebüro nachträglich ergänzt.
Nein, der Vertrag wurde offenbar von dir nicht verständig gelesen.
Wieso muss ich wissen, dass Lufthansa keine Flüge in die Karibik durchführt? Sogar das TUI Reisebüro ist nach Erhalt der Reisebestätigung davon ausgegangen, dass es sich um einen Lufthansa Flug handelt.
Zu Recht! Es handelt sich um einen Lufthansa Flug!
Im Übrigen haben wir letztes Jahr ebenfalls mit TC und Lufthansa eine Kreuzfahrt unternommen, ohne Probleme. Also konnten wir wohl davon ausgehen, dass es diesmal wider so ist, dass wenn Lufthansa genannt ist auch Lufthansa fliegt.
Könnt ihr nach wie vor. Überraschend, denn man kann bekanntlich nicht "davon ausgehen" sondern muss sich ggf. darüber informieren, was sich in 12 Monaten evtl. geändert hat.
Die Aussage, dass TC lediglich den Transport schuldet (wie öfters gehört), halte ich für absoluten Unsinn, wo steht das?
In den AGB deines Veranstalters. Rechtlich ausgelegt jedenfalls. Im Zweifel musst du dich vorsorglich erkundigen.
Auf jeden Fall nicht in den AGBs.
Doch, kein Zweifel!
Es ist das geschuldet, was vertraglich vereinbart wurde!
... und wird soweit erbracht, was vertraglich geschuldet war.
Sollte die Maschine z. B. defekt sein, ist eine „Leistungsänderung“ in einem bestimmten Umfang selbstverständlich möglich. Eine notwendige Leistungsänderung nach Punkt 5 AGB liegt in unserem Fall nicht vor. Man kann es auch einfach sagen: TUI Cruises hat hier einfach Mist gebaut. Auch wenn es bei großen Reiseveranstaltern selten vorkommt, hier wurde ein Fehler gemacht.
Du irrst ... wie bereits dargelegt.
Bei einer Internetbuchung wird gefragt, wie die Anreise erfolgen soll. In diesem Zusammenhang taucht die Information auf, dass TC nur mit renommierten Fluggesellschaften fliegt. Auch wenn Sicherheitsstandarts in der EU hoch sind, Sunexpress mit Lufthansa gleichzusetzen, ist Apfel und Birne. Dem einen oder anderen ist es vielleicht egal, mir nicht.
Ein sehr persönliches aber kein rechtlich relevantes Problem - das Renomme einer Fluggesellschaft ist ein ziemlich subjektives Kriterium. Nach der allfälligen Auslegung ist jedes LVU das nicht auf der black list steht erstmal ausreichend "renommiert".
Zu guter letzt: Insgesamt ist die Informationen von TC während der Buchung z. B. im Internet über die ausführende Fluggesellschaft absolut intransparent.
Kein Kriterium.
Obwohl die ausführende Fluggesellschaft fest steht, wird die ausführende Fluggesellschaft oft erst mit der Buchungsbestätigung genannt, besonders wenn es um eine „Low Cost Airline“ geht. Nochmals zur Info, dass war bei uns nicht der Fall.
Das ist alles vollkommen vorschriftsmäßg, deine Vorhalte gehen rechtlich ins Leere.
@vonschmeling sagte:
Der Vertrag wurde ohne unser Wissen, ohne Info an uns oder an das Reisebüro nachträglich ergänzt.
Nein, der Vertrag wurde offenbar von dir nicht verständig gelesen.
Dem Reisebüro wurde definitiv eine neue Reisebestätigung zugesandt. Jetzt ist aufgeführt, wer durchführendes LVU ist.
Da gibt es nichts falsch zu lesen.
Wie gesagt, TC kann sich diesen Fehler (nach deren Aussage) in der ersten Vertragsausführung auch nicht erklären. -
Nachtrag:
Zum Thema "subjektives Sicherheitsempfinden" empfehle ich dir mal dieses Ranking (hauptsächlich um dir den Unsinn von Rankings mal so richtig bewusst zu machen!)Last not least geht es hier um reiserechtliche Belange, in diesem Fall um deine Aussichten auf eine erfolgreiche Beschwerde zum Thema "Verschleierung des durchführenden LVU mit der Flugnummer LH2592).
Diese sind gelinde gesagt trübe, was ich hoffentlich einigermaßen erklären konnte.
Für spezifische Fragen kannst du mich gerne auch via PN kontaktieren, in der Breite ist das Thema hier nämlich bereits ziemlich erschöpfend behandelt.Bitte kürze TUI Cruises nicht mit "T.C" ab - das führt sonst in der Suchfunktion hier zu Irritationen für Thomas Cook Patienten - und die haben vermutlich ein paar Schmerzen mehr als du!
@vonschmeling sagte:
Nachtrag:
Zum Thema "subjektives Sicherheitsempfinden" empfehle ich dir mal dieses Ranking (hauptsächlich um dir den Unsinn von Rankings mal so richtig bewusst zu machen!)Last not least geht es hier um reiserechtliche Belange, in diesem Fall um deine Aussichten auf eine erfolgreiche Beschwerde zum Thema "Verschleierung des durchführenden LVU mit der Flugnummer LH2592).
Diese sind gelinde gesagt trübe, was ich hoffentlich einigermaßen erklären konnte.
Für spezifische Fragen kannst du mich gerne auch via PN kontaktieren, in der Breite ist das Thema hier nämlich bereits ziemlich erschöpfend behandelt.Bitte kürze TUI Cruises nicht mit "T.C" ab - das führt sonst in der Suchfunktion hier zu Irritationen für Thomas Cook Patienten - und die haben vermutlich ein paar Schmerzen mehr als du!
Vielen Dank für deine Einschätzungen.
Viele Grüße
Die Enttäuschten (G. Wolf) -
Dein Zitat führt in die Irre ... ebenso leider deine Annahme, dass sich aus einer nachgeleisteten Bestätigung ein "Versäumnis" ableiten ließe.
Lies doch einfach nochmal meine Darlegung?!Ich wiederhole allerdings auch meine schon direkt nach deiner Vorstellung gemachte Aufforderung:
Trage all die hier vorgebrachten Argumente bei deinem Vertragspartner vor - wir geben hier ja nur Ansichten wieder, entscheidend ist was am Ende für dich rausspringt! -
@vonschmeling sagte:
Der Vertrag wurde ohne unser Wissen, ohne Info an uns oder an das Reisebüro nachträglich ergänzt.
Nein, der Vertrag wurde offenbar von dir nicht verständig gelesen.
Dem Reisebüro wurde definitiv eine neue Reisebestätigung zugesandt. Jetzt ist aufgeführt, wer durchführendes LVU ist.
Da gibt es nichts falsch zu lesen.
Wie gesagt, TC kann sich diesen Fehler (nach deren Aussage) in der ersten Vertragsausführung auch nicht erklären.@die-enttaeuschten sagte:
Dem Reisebüro wurde definitiv eine neue Reisebestätigung zugesandt. Jetzt ist aufgeführt, wer durchführendes LVU ist.
Da gibt es nichts falsch zu lesen.Sofern dir die Unterscheidung zwischen ausführendem und durchführenden LVU geläufig ist kannst du nur richtig lesen .
Wie gesagt, TC kann sich diesen Fehler (nach deren Aussage) in der ersten Vertragsausführung auch nicht erklären.
Welchen Fehler?