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Reisebestätigung und doch Stornierung durch Veranstalter?

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  • AannaaA Offline
    AannaaA Offline
    Aannaa
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    ich werde leider zu meinem Problem niergends fündig, also hoffe ich, dass hier jemand eine Antwort hat.

    Ich buche meine Reisen immer über ein bestimmtes Internetprotal, das sämtliche Reiseveranstalter im Angebot hat. Danach bekomme ich erst eine Bestätigung für meinen Buchungsauftrag, in dem auch steht, dass diese Reise erst als bestätigt gilt, sobald ich eine Buchungsbestätigung vom Reiseveranstalter bekomme. Danach kommt etweder die Beststätigung oder eine Ablehnung. So weit so gut.

    Nun habe ich wieder auf diesem Wege eine Reise gebucht. Diesmal aber direkt eine Buchungbestätigung bekommen. "...vielen Dank für Ihre verbindliche Buchung..." usw. UND keinen Hinweis darauf, dass diese Reise erst vom Veranstalter bestätigt werden muss bevor sie gilt.
    Nach telefonischer Rückfrage bei diesem Internetportal wurde mir gesagt, dass die Reise "noch in der Luft hängt". Das Hotel wurde zwar eingebucht, aber der Flug noch nicht. (Pauschalreise) Mir wurde auch gesagt, dass meine Reise mit Sicherheit storniert wird, da es bei dem Veranstalter wahrscheinlich ein EDV-Problem gab.

    Ich muss noch dazu sagen, dass mir das nun schon öfter passiert ist. Und es ist eigenltich ein wirklich nahmhafter und seriöser Reiseveranstalter mit drei Buchstaben ist. Kann doch nicht sein, dass die immer ein "EDV-Problem" haben?!

    Ich hoffe es weiß jemand, ob ich in irgendeiner Art und Weise Anspruch darauf habe.

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

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    • KourionK Offline
      KourionK Offline
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hi,
      es wäre nett, wenn du den Veranstalter benennen könntest, denn dann könnte man die Sache in dem entsprechenden RV-Thread diskutieren.
      (Und es gibt mehr als einen RV mit drei Buchstaben.  😉   )

      Verwirrend finde ich die unterschiedlichen Aussagen (kann mich da aber auch täuschen):
      Denn das bereits eingebuchte Hotel, der aber noch nicht eingebuchte Flug könnte auf ein Reise-packaging deuten, das noch nicht "vollständig" ist (?) :?
      Auf der anderen Seite aber ist von einem EDV-Fehler die Rede...  :?

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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      • AannaaA Offline
        AannaaA Offline
        Aannaa
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Die drei Buchstaben sind TUI. 😉
        Es war eine Pauschalreise. Und die Buchungsbestätigung gilt ja logischerweise für die ganze Pauschalreise. Jetzt sagt der Reisevermittler es wird wahrscheinlich ein EDV-Fehler gewesen sein. Schriftlich habe ich noch keine Storno-Begrundündung bekommen, TUI hat sich also noch nicht dazu geäußert. Hinzu kommt,dass dieses Angebot immernoch buchbar und verfügbar sind (auch direkt über TUI). Ein EDV-Fehler kann doch nicht so lange anhalten?! Ich buche öfter über diesen Reisevermittler und auch über TUI. Ich weiß wie eine Auftragsbestätigung und wie eine Buchungsbestätigung aussieht. In diesem Fall ist es eine Buchungsbestätigung.

        Vielen Dank nochmal für die Bemühungen. LG 🙂

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        • KourionK Offline
          KourionK Offline
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Klick dich bezügl. EDV-Fehler doch einmal hier rein:  Klick hier    😉

          Der verlinkte Thread ist im Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen". Ist im Grunde auch das Forum, wo Fragen wie deine diskutiert werden.
          Lies dich doch mal durch den Thread und stelle vllt. deine Frage dort erneut.  😉

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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          • AannaaA Offline
            AannaaA Offline
            Aannaa
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Dieses Forum hatte ich gar nicht gesehen. Vielen Dank. 🙂

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            • fartliteF Offline
              fartliteF Offline
              fartlite
              schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
              #6

              Hallo,

              ich habe noch ein anderes Problem mit ähnlichen Inhalt. Bitte helft mir.

              Ich habe 3 Reisen gebucht. 1 für mich, 2 für Kumpels.
              2 davon wurden über Ab-in-den-Urlaub gebucht
              1 über Opodo.
              Ich habe heute 3 Bestätigungen vom Veranstalter (Schauinsland) bekommen mit Zahlungsaufforderung.
              Für mich war alles Fix.

              Nun krieg ich eine Mail von Ab-in-den-Urlaub, dass eine Reise nicht bestätigt wurde vom Veranstalter, nämlich meine, den Organisator der Reise.

              Ich habe eben gerade eine Mail verfasst dass es sich um ein Missverständnis handeln müsse, da ich bereits alle 3 bestätigt bekommen habe.
              Bei der Ab-in-den-Urlaub Seite steht storniert bei einem Auftrag(meinem)

              Welche Rechte habe ich? Kann ich mit der Bestätigung des Reiseveranstalters trotzdem auf den ursprünglichen Preis bestehen?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • bibikommtB Offline
                bibikommtB Offline
                bibikommt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Du hast also 3 Reisen zum gleichen Zeitpunkt , an den gleichen Ort für 3 unterschiedliche Personen gebucht und eine davon (deine) wird jetzt nix? Hast du alles online gemacht oder mit telefonischer Beratung?

                Ich habe jetzt gerade eine Reise für meinen Mann und mich sowie für unsere erwachsenen Kinder gebucht und HolidayCheck hat mich am Telefon sofort darauf hingewiesen, dass ich das unter einer Buchungsnummer machen soll/muss, wenn ich sicher gehen will, dass wir in einem Flieger sitzen und nicht 2 umgebucht werden, schlimmstenfalls sogar wegen Überbuchung in ein anderes Hotel. Das muss man dann zwar nicht annehmen, der Plan der gemeinsamen Reise wäre aber ja dahin.

                Kannst du für dich nochmal neu buchen oder ist die Reise jetzt ausverkauft oder deutlich teurer? Ich fürchte bis zur Bestätigung besteht eben das Risiko, dass es nix wird und bin froh, das man mich dahingehend beraten hat, auch wenn es letztendlich nicht zur Buchung kam weil nur noch 3 Rückflüge verfügbar waren.

                Ich hoffe, es gibt eine Lösung.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • fartliteF Offline
                  fartliteF Offline
                  fartlite
                  schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
                  #8

                  Es ist ja so, dass Schauinsland schon 3 Bestätigung mit Zahlungsaufforderung jeweils zum selben Preis geschickt hat. Nur hat anscheinend Ab-in-den-Urlaub nix davon mitbekommen. Ich habe die 3 Zahlungen bereits durchgeführt vor 5Min, in der Hoffnung, dass bei Schauinsland einfach alles klappt. Hoffe auf einen Systemfehler bei Ab-in-den-Urlaub.

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                  • jlechtenboehmerJ Offline
                    jlechtenboehmerJ Offline
                    jlechtenboehmer
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Da muss einer aber auch erst mal drauf kommen, eine Reise für drei Personen auf zwei verschiedenen Portalen zu buchen ..... 😉

                    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Günter/HolidayCheckG Offline
                      Günter/HolidayCheckG Offline
                      Günter/HolidayCheck
                      Admin Experte Fuerteventura
                      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                      #10

                      Bitte hier im Forum nicht den Kürzel AIDU für Ab in den Urlaub verwenden. Es gab mal eine Entscheidung, nach der die Ähnlichkeit zu AIDA (die hatten geklagt) zu Verwechslungen führen könnte. Seitdem ist es für das Onlineportal auch nicht mehr erlaubt, damit zu werben. Auch wenn es inzwischen komplett den Besitzer gewechselt hat, die Entscheidung gilt.
                      Also bitte dann auch in einem viel gelesenen Forum wie unserem nicht mehr einsetzen. Man weiss nie, wer da drauf "anspringen "könnte.*
                      Das dürfte zwar im Grenzbereich liegen, aber wir wollen hier keine Probleme.
                      Wir sind bei Tante G. zu sehr präsent- und damit sehr "öffentlich einsehbar!"
                      *Wir ändern das in den Beiträgen später auch noch ab.(editieren)
                      Danke.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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