Flugabbruch wegen Sandsturm
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Der Flieger von Bekannten drehte wegen des Sandsturms auf Teneriffa ab und kehrte zum Startflughafen zurück. Also eindeutig höhere Gewalt.
Welche Rechte haben nun Flugpassagiere die auch ein Hotel am Urlaubsort gebucht haben und natürlich dorthin wollen?
Muss die Fluggesellschaft zeitnah einen neuen Flug stellen,
Müssen die Passagier sich um eine neue Beförderung kümmern, auf Kosten der vorherigen Airline,
Kann man irgend etwas geltend machen lt.Fluggastverordnung, da ja auch das Hotel nicht an allen gebuchten Tagen genutzt werden konnte?Vielen Dank für hilfreiche Antworten-bitte keine Vermutungen.
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Der Flieger von Bekannten drehte wegen des Sandsturms auf Teneriffa ab und kehrte zum Startflughafen zurück. Also eindeutig höhere Gewalt.
Welche Rechte haben nun Flugpassagiere die auch ein Hotel am Urlaubsort gebucht haben und natürlich dorthin wollen?
Muss die Fluggesellschaft zeitnah einen neuen Flug stellen,
Müssen die Passagier sich um eine neue Beförderung kümmern, auf Kosten der vorherigen Airline,
Kann man irgend etwas geltend machen lt.Fluggastverordnung, da ja auch das Hotel nicht an allen gebuchten Tagen genutzt werden konnte?Vielen Dank für hilfreiche Antworten-bitte keine Vermutungen.
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War es eine Pauschalreise? Dann ist der Veranstalter für alles weitere zuständig.
War es eine Einzelbuchung von Flug und Hotel? Dann verschiebt die Airline den Flug entweder auf "nach dem Sturm" oder streicht diesen ersatzlos. Wenn gestrichen, dann Geld zurück, wenn Ersatzflug, dann entweder nehmen oder stornieren und Geld zurück. Weiteren Ersatz gibt es nicht, auch nicht für Hotelkosten oder nicht genutzte Hotelleitungen ... das ist persönliches Pech.