Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Airlines
  5. Flugabbruch wegen Sandsturm
  6. Flugabbruch wegen Sandsturm

Flugabbruch wegen Sandsturm

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Airlines
3 Beiträge 3 Kommentatoren 1.8k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • hokahe0H Offline
    hokahe0H Offline
    hokahe0
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Der Flieger von Bekannten drehte wegen des Sandsturms auf Teneriffa ab und kehrte zum Startflughafen zurück. Also eindeutig höhere Gewalt.
    Welche Rechte haben nun Flugpassagiere die auch ein Hotel am Urlaubsort gebucht haben und natürlich dorthin wollen?
    Muss die Fluggesellschaft zeitnah einen neuen Flug stellen,
    Müssen die Passagier sich um eine neue Beförderung kümmern, auf Kosten der vorherigen Airline,
    Kann man irgend etwas geltend machen lt.Fluggastverordnung, da ja auch das Hotel nicht an allen gebuchten Tagen genutzt werden konnte?

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten-bitte keine Vermutungen.

    Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.

    BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • hokahe0H hokahe0

      Der Flieger von Bekannten drehte wegen des Sandsturms auf Teneriffa ab und kehrte zum Startflughafen zurück. Also eindeutig höhere Gewalt.
      Welche Rechte haben nun Flugpassagiere die auch ein Hotel am Urlaubsort gebucht haben und natürlich dorthin wollen?
      Muss die Fluggesellschaft zeitnah einen neuen Flug stellen,
      Müssen die Passagier sich um eine neue Beförderung kümmern, auf Kosten der vorherigen Airline,
      Kann man irgend etwas geltend machen lt.Fluggastverordnung, da ja auch das Hotel nicht an allen gebuchten Tagen genutzt werden konnte?

      Vielen Dank für hilfreiche Antworten-bitte keine Vermutungen.

      BienekindB Offline
      BienekindB Offline
      Bienekind
      schrieb am zuletzt editiert von Bienekind
      #2

      Die Frage gehört doch wohl eher ins Forum Reiserechtliche Fragen... Aber die Fluggastverordnung greift ganz sicher nicht.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • CandecorC Offline
        CandecorC Offline
        Candecor
        Bekannter Forentroll Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        War es eine Pauschalreise? Dann ist der Veranstalter für alles weitere zuständig.

        War es eine Einzelbuchung von Flug und Hotel? Dann verschiebt die Airline den Flug entweder auf "nach dem Sturm" oder streicht diesen ersatzlos. Wenn gestrichen, dann Geld zurück, wenn Ersatzflug, dann entweder nehmen oder stornieren und Geld zurück. Weiteren Ersatz gibt es nicht, auch nicht für Hotelkosten oder nicht genutzte Hotelleitungen ... das ist persönliches Pech.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        Antworten
        • In einem neuen Thema antworten
        Einloggen
        • Sortiert nach
        • Älteste zuerst
        • Neuste zuerst
        • Meiste Stimmen

        • 1 von 1
        Reiseforum Service
        • RSS-Feed abonnieren
        • Verhaltensregeln im Reiseforum
        • Reiseforum Hilfe
        • Forensuche
        • Aktuelle Themen

        • Inhalte melden
        • Veranstalter AGB
        • Nutzungsbedingungen
        • Datenschutz
        • Privatsphäre-Einstellungen
        • AGB
        • Impressum
        © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
        • Erster Beitrag
          Letzter Beitrag