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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • dagroweD Offline
    dagroweD Offline
    dagrowe
    schrieb am zuletzt editiert von
    #161

    Der tagesaktuelle war attraktiv wenn wir umgebucht hätten. Als dann endlich die Stornierung kam, war dieses Angebot nicht mehr vorhanden für eine Neubuchung. Bei einer kostenlosen Umbuchung hätten wir es sofort genommen. Jetzt warten wir wieder auf bessere Angebote. Ich muss allerdings fairerweise erwähnen, dass wir nicht umgebucht hätten wegen Corona, sondern weil uns ein Termin dazwischen kam und wir zwei Tage früher fliegen wollten. Daher kam uns das Angebot von Tui kostenlose Stornierung und kostenlose Umbuchung gerade recht. Hat dann aber nicht geklappt, obwohl der Preis des neuen Angebotes höher war, was wir gezahlt hätten. Wir wollten aber keine zusätzliche Umbuchungsgebühr zahlen.

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    • kanoanjaK Offline
      kanoanjaK Offline
      kanoanja
      schrieb am zuletzt editiert von
      #162

      Danke Candecor

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      • Günter/HolidayCheckG Offline
        Günter/HolidayCheckG Offline
        Günter/HolidayCheck
        Admin Experte Fuerteventura
        schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
        #163

        Wichtige Info für alle Türkeiurlauber:
        Kein Grund zur Panik , aber bitte lest die folgende Message genau durch.
        Der gleiche Beitrag kommt auch in das Türkeiforum-dieser Beitrag gilt für alle Türkeiurlauber**,** egal wo gebucht wurde- Reisebüro oder Veranstalter

        Änderungen der Einreisebestimmungen

        Gestern Abend hat uns die Meldung erreicht, dass die Türkei ihre Einreisebestimmungen für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Land mit erhöhtem Covid-19 Risiko aufgehalten haben, geändert haben.
        Nach derzeitigem Wissensstand werden Personen, die sich in den folgenden Risikoländern aufgehalten haben, auf Flügen in die Türkei nicht akzeptiert:
        China, Iran, Irak, Italien, Südkorea, Thailand, Japan, Hong Kong und Singapur.

        Elemebnt herausgenommen
        Falls ihr in den letzten 14 Tagen eines der oben genannten Länder besucht habt oder italienischer Staatsbürger seid, wendet Euch bitte umgehend an Euren Reiseveranstalter.

        Habt ihr in den letzten 14 Tagen keines der oben genannten Risikogebiete besucht, findet Eure Reise voraussichtlich wie geplant statt. Bitte prüft dennoch dennoch vor Ihrer Abreise die Einreisebestimmungen, da sich diese geändert haben könnten.

        Bei allen Reisen in die Türkei ist es außerdem möglich, dass ihr vor Abflug am Flughafen einen Fragebogen erhaltet, den ihr wahrheitsgemäß beantworten müsst..

        ==============

        Sobald wir mehr Infos haben --wir schreiben sie sowohl in das Türkeiforum wie auch hier rein

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HC-Mitglied2162603H Offline
          HC-Mitglied2162603H Offline
          HC-Mitglied2162603
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #164

          T hailand hat auch seine hochrisikogebiete angepasst
          die infos werden heute 12 uhr ( ortszeit ) wieder aktualisiert
          Department of Disease Control

          es wurden auch großveranstaltungen abgesagt
          buriram moto gp
          fullmoonparty usw...

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • kanoanjaK Offline
            kanoanjaK Offline
            kanoanja
            schrieb am zuletzt editiert von
            #165

            So, mit hochrotem Kopf muss ich was richtigstellen was von mir zur Versicherung geschrieben wurde, der letzte Beitrag zur Allinaz hier hat mich stutzig gemacht, also hab ich mir die gesamten AGB´s der Allianz durchgelesen und hab nichts in Bezug Seuchen, Epidemien und Pandemie gefunden, also hab ich heut morgen wieder angerufen und säuerlich meinen Fall geschildert, erste Ansage ist nicht versichert Epidemie Reisewarnung, darauf meinte ich es geht nicht um eine Reisewarnung, sondern wenn eine Epidemie ausgesprochen ist, Allianz ja klar das ist natürlich versichert. Ich weiß nicht was daran so schwer zu verstehen war. Aussage war noch es sei ja auch für die Mitarbeiter was ganz neues, da müsse man sich erst reinfinden...Das ganze bekomme ich nun auch schriftlich von denen. Tut mir wirklich leid für meine vorherigen Aussagen, aber ich hab nur das wiedergegeben, was mir vorher gesagt wurde Also Reisekranken und Rücktritt sind Corona versichert auch im Epidemie\Pandemie Fall. Bei Reisewarnung tritt natürlich die Versicherung nicht ein, natürlich auch nicht bei Angst zu erkranken.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Annika-NadineA Offline
              Annika-NadineA Offline
              Annika-Nadine
              schrieb am zuletzt editiert von
              #166

              Hallo ich habe jetzt mal eine Frage:

              Ich habe gerade gelesen bei der Allianz Versicherung zum Coronavirus, dass man im Falle das man unter Quarantäne steht zum Reisezeitpunkt nicht versichert ist! Aber woanders habe ich gelesen, dass man wenn nur über so eine Reiseversicherung versichert ist?! Also sonst kein anderer dafür aufkommt? Habe ich jetzt einfach Pech und bleibe auf den Kosten sitzen sollte ich in dieser Zeit unter Quarantäne stehen? Ich dachte wenn man vom Arzt krank geschrieben wird und das ist ja unter Quarantäne, das dafür so eine Reiserücktrittversicherung greift? Irgendwie kann das ja alles nicht angehen oder?

              Danke schon mal für eure Antworten.

              LG

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HC-Mitglied2162603H Offline
                HC-Mitglied2162603H Offline
                HC-Mitglied2162603
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #167

                wenn die allianz dies so in ihren agb hat, dann wirst du das so akzeptieren muessen
                und krank geschrieben oder unter quarantaene zu stehen, sind voellig unterschiedliche dinge
                aber ich wuerde mich da nicht verrueckt machen...

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Annika-NadineA Offline
                  Annika-NadineA Offline
                  Annika-Nadine
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #168

                  oder es werden ja in Moment auch einfach ganz viele Familien unter Quarantäne gestellt weil ein Kind oder so aus der Schule das Coronavirus hat aber diese Familien die unter Quarantäne stehen nicht! Was ist denn dann? da kann man ja nichts für! Wofür habe ich denn dann überhaupt eine Reiserücktrittversicherung?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Günter/HolidayCheckG Offline
                    Günter/HolidayCheckG Offline
                    Günter/HolidayCheck
                    Admin Experte Fuerteventura
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #169

                    Israel:
                    (Ausriss aus einer Meldung der FVW- nicht verlinkbar )
                    Ab Freitag dürfen Gäste aus mehreren europäischen Ländern, darunter Deutschland, nicht mehr in Israel einreisen. Es gibt nur eine Ausnahme
                    Ab Freitag, 6. März um 8:00 Uhr tritt eine neue Anordnung des Innenministers in Kraft: Nach dieser wird allen ankommenden Passagieren, die aus Deutschland, Österreich und der Schweiz anreisen, die Einreise verweigert, es sei denn sie, können eine Möglichkeit häuslicher Quarantäne in Israel für 14 Tage nachweisen. Diese Isolierung darf kein Hotel sein. Es muss sich um eine abgeschlossene Wohneinheit wie etwa Ferienwohnung, Apartment oder Ferienhaus handeln.

                    Quelle:FVWonline/Ausriss aus einer Meldung

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Annika-NadineA Offline
                      Annika-NadineA Offline
                      Annika-Nadine
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #170

                      @ Suzimausi:

                      Ja aber als wir die Versicherung abgeschlossen haben stand da noch nichts vom Coronavirus und auch nichts zu Quarantäne. Eigentlich heißt es ja, wenn es zum Beispiel darum geht nicht zur Arbeit gehen zu können, dass wenn man unter Quarantäne steht dies so ist als wenn man Krank geschrieben ist!?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HC-Mitglied2693196H Offline
                        HC-Mitglied2693196H Offline
                        HC-Mitglied2693196
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #171

                        Wir haben brandaktuell ein Problem - nach unserem Urlaub, was den Arbeitgeber meiner Frau betrifft. Und wir waren "nur" in Ägypten!

                        Dieser hat seit März angeordnet, dass jeder Mitarbeiter, der ein Covid-Risikogebiet lt. RKI-Definition bereist danach 2 Wochen Urlaub (bezahlt oder unbezahlt) zu nehmen und dann vor Arbeitsantritt einen negativen Covid-Test vorzulegen hat. Angeblich zum Schutz der Belegschaft.

                        Wir hatten einen Direktflug von Ägypten nach Deutschland. Allerdings wurden wir aufgrund einer Störung in Ägypten kurzfristig mit MS nach Mailand Malpensa umgebucht und von dort dann weiter mit LH nach Deutschland.

                        Theoretisch müsste meine Frau das nun ihrem Arbeitgeber melden, obwohl wir den Flughafen in Mailand gar nicht verlassen haben. Die Folge wäre entweder 2 Wochen Einkommensverlust, oder 2 Wochen Verlust des verbleibenden Jahresurlaubs.

                        Rechtlich wäre interessant zu wissen, ob ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nach dem wohl verdienten Urlaub so behandeln darf? Aber gehen wir rechtlich dagegen vor, dann ist der kostbare Arbeitsplatz in Gefahr - auch wenn man Recht bekommen sollte, steht man danach immer auf der Abschussliste. Das ist ein Urlaub dann auch nicht wert.

                        Ich habe meiner Frau daher geraten, sie soll einfach still sein und am Montag arbeiten gehen wie immer und nichts von dem Stopp in Mailand erzählen.

                        Mit sowas rechnet auch niemand. Unsere Angst war eher, dass wir uns auf dem Nilschiff was einfangen, oder von einem der tausenden Asiaten mit denen wir Land auf und ab durch die Sehenswürdigkeiten gepresst wurden und jetzt sowas! Bis der Corona-Mist durch ist, war´s das für uns mit weiteren Urlauben definitiv erst mal.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #172

                          Ein Fall für den Arbeitsrechtler, würde ich sagen.
                          Wenn´s auffliegt hat deine Frau eine Anweisung des Arbeitgebers missachtet und droht ihr eine Abmahnung.
                          Fazit: Ich würd´s nicht so handhaben.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Dandy77D Offline
                            Dandy77D Offline
                            Dandy77
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #173

                            Ich würde es dem Arbeitgeber nicht melden, weil dazu - wahrscheinlich - keine Veranlassung besteht.

                            Natürlich sind es "Wortklaubereien", aber genau diese entscheiden Juristisch zwischen Recht oder Unrecht. Daher ist die Formulierung des Arbeitgebers entscheidend.

                            "Risikogebiet bereist" ist m.M. nicht gegeben. Sogar eine Einreise in Italien muss nicht stattgefunden haben, wenn man den internationalen Teil des Flugplatzes nicht verlassen hat, also nicht durch die Passkontrolle ist und damit in die EU, sprich Italien, eingereist ist.

                            Wenn ihr in Mailand nicht per Pass-Kontrolle in die EU eingereist seid, wart ihr auch nicht in Italien.

                            Punkt 2: Der Arbeitgeber hat Anfang März angeordnet .... Wie hat deine Frau davon erfahren? Durch ein Anschreiben während ihres Urlaubes nach Hause? Normal erfährt sie das erst am ersten Arbeitstag. Dann wäre es eh zu spät.

                            Mein Arbeitgeber hat das heute übrigens auch bekannt gegeben, allerdings behält er sich das "nur" vor.

                            HC-Mitglied2693196H 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • kanoanjaK Offline
                              kanoanjaK Offline
                              kanoanja
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #174

                              @Annika–Nadine ganz sicher hast du dafür nicht deine Reiserück, denn Reiserück greift in Deutschland wenn du erkrankst und nicht reisen kannst, was du meinst ist Abbruch, da machen einige Versicherungen Unterschiede, wenn du selbst an Corona erkrankst könntest du abbrechen, was aber nicht geht, du bist in Quarantäne, aber so wären bei einigen Kosten gedeckt, gehst du mit in Quarantäne weil jemand anderes erkrankt und du unter Verdacht stehst, ist es Privatvergnügen.
                              Auf die Frage wofür du die Versicherung hast, es gibt weit aus mehr Gründe als Corona, warum Reiserück und Abbruch ( Auslandskranken natürlich auch) sinnvoll sind

                              Annika-NadineA 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Dandy77D Dandy77

                                Ich würde es dem Arbeitgeber nicht melden, weil dazu - wahrscheinlich - keine Veranlassung besteht.

                                Natürlich sind es "Wortklaubereien", aber genau diese entscheiden Juristisch zwischen Recht oder Unrecht. Daher ist die Formulierung des Arbeitgebers entscheidend.

                                "Risikogebiet bereist" ist m.M. nicht gegeben. Sogar eine Einreise in Italien muss nicht stattgefunden haben, wenn man den internationalen Teil des Flugplatzes nicht verlassen hat, also nicht durch die Passkontrolle ist und damit in die EU, sprich Italien, eingereist ist.

                                Wenn ihr in Mailand nicht per Pass-Kontrolle in die EU eingereist seid, wart ihr auch nicht in Italien.

                                Punkt 2: Der Arbeitgeber hat Anfang März angeordnet .... Wie hat deine Frau davon erfahren? Durch ein Anschreiben während ihres Urlaubes nach Hause? Normal erfährt sie das erst am ersten Arbeitstag. Dann wäre es eh zu spät.

                                Mein Arbeitgeber hat das heute übrigens auch bekannt gegeben, allerdings behält er sich das "nur" vor.

                                HC-Mitglied2693196H Offline
                                HC-Mitglied2693196H Offline
                                HC-Mitglied2693196
                                schrieb am zuletzt editiert von HC-Mitglied2693196
                                #175

                                @dandy77 sagte:

                                Wenn ihr in Mailand nicht per Pass-Kontrolle in die EU eingereist seid, wart ihr auch nicht in Italien.

                                War leider so: Gleich nach dem Flieger zum Fieber messen, dann Formular ausfüllen, dann EU-Passkontrolle, dann in den regulären Terminal zu allen anderen Reisenden zum LH-Flug.

                                Wobei: anstecken hätte man sich leichter im Flieger können - der war fast ausschließlich mit Italienern besetzt.

                                Punkt 2: Der Arbeitgeber hat Anfang März angeordnet .... Wie hat deine Frau davon erfahren? Durch ein Anschreiben während ihres Urlaubes nach Hause? Normal erfährt sie das erst am ersten Arbeitstag. Dann wäre es eh zu spät.

                                Das wusste sie schon im Urlaub: hat ja ständig Mails gecheckt und ne Kollegin hatte zudem ihrem Unmut mittels WA „ausführlichst“ Luft gemacht.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
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                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #176

                                  Und was ist nun Recht oder Unrecht deiner wertgeschätzen Beurteilung nach, Dandy?
                                  Sorry, aber dein Vortrag ist alles bloß nicht schlüssig.
                                  Sie weiß es, sie gedenkt es zu missachten, im worst case entscheidet über Recht oder Unrecht ein Richter.
                                  Nochmal: Ich würd´s nicht machen - und mich selbstverständlich testen lassen.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Dandy77D Offline
                                    Dandy77D Offline
                                    Dandy77
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #177

                                    War klar, dass unser Universalgenie vonschmeling es wieder besser weiß. Und "wertschätzen" tust du andere Meinungen so wie so nicht.
                                    Nur, weil sich dir der Schluss einer Aussage nicht erschließt, muss sie nicht unschlüssig sein.

                                    Der Arbeitgeber fordert eine Meldung nach "Bereisen" einer Krisenregion. Meiner Meinung nach ist der außerplanmäßige Stopp auf dem Flughafen in Mailand nicht mit dem "Bereisen" eines Krisengebietes gleichzusetzen.

                                    Ich stütze mich dabei auf die Duden-Definition von "Bereisen":

                                    1. in einem Land, Gebiet reisen [um es gründlich kennenzulernen]
                                    2. verschiedene Orte aufsuchen, um einen Auftrag auszuführen, Geschäfte abzuwickeln

                                    Da nach der Duden-Definition kein Bereisen stattgefunden hat, würde ich nach Abwägen der eventuellen Vor-bzw. Nachteile für mich, dem Arbeitgeber nichts melden.

                                    Alternativ könnte man eine Meldung an den Arbeitgeber gehen, dass der außerplanmäßige Zwischenstopp auf dem Mailänder Flughafen kein Bereisen eines Krisengebietes darstellt und der Arbeitgeber daher keine Veranlassung zu einer weiterem Handeln sieht.

                                    TangomausT 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Dandy77D Dandy77

                                      War klar, dass unser Universalgenie vonschmeling es wieder besser weiß. Und "wertschätzen" tust du andere Meinungen so wie so nicht.
                                      Nur, weil sich dir der Schluss einer Aussage nicht erschließt, muss sie nicht unschlüssig sein.

                                      Der Arbeitgeber fordert eine Meldung nach "Bereisen" einer Krisenregion. Meiner Meinung nach ist der außerplanmäßige Stopp auf dem Flughafen in Mailand nicht mit dem "Bereisen" eines Krisengebietes gleichzusetzen.

                                      Ich stütze mich dabei auf die Duden-Definition von "Bereisen":

                                      1. in einem Land, Gebiet reisen [um es gründlich kennenzulernen]
                                      2. verschiedene Orte aufsuchen, um einen Auftrag auszuführen, Geschäfte abzuwickeln

                                      Da nach der Duden-Definition kein Bereisen stattgefunden hat, würde ich nach Abwägen der eventuellen Vor-bzw. Nachteile für mich, dem Arbeitgeber nichts melden.

                                      Alternativ könnte man eine Meldung an den Arbeitgeber gehen, dass der außerplanmäßige Zwischenstopp auf dem Mailänder Flughafen kein Bereisen eines Krisengebietes darstellt und der Arbeitgeber daher keine Veranlassung zu einer weiterem Handeln sieht.

                                      TangomausT Offline
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                                      Tangomaus
                                      schrieb am zuletzt editiert von Tangomaus
                                      #178

                                      Weil ja Mailand und ein Großteil von Norditalien so total Corona virus frei ist?
                                      Merkst du eigentlich, welchen Blödsinn du schreibst
                                      Wenn die Möglichkeit besteht, dass ich mich infiziert haben könnte, dann muss ich entsprechende Maßnahmen setzen.
                                      Wenn dann jemand wie du daherkommt und andere auffordert, die Anordnungen zu missachten, grenzt das an Gemeingefärdung?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #179

                                        Ich schließe mich vollumfänglich der Meinung von Dandy77 an. Diese Zwischenlandung in Mailand hat mit einer Reise nach Oberitalien wohl nichts gemeinsam. Das Risiko, sich am Malpensa anzustecken ist nicht größer als in Frankfurt wenn dort gerade eine Maschine aus Mailand oder Bergamo landet.

                                        Darüber hinaus wird sich die Frage in den nächsten 2 Tagen erledigt haben, weil wir auf dem besten Wege sind, die Ansteckungszahlen von Italien zu übertreffen - und uns damit in Gesamtdeutschland sozusagen in einem Hochriskikogebiet aufhalten.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #180

                                          Entscheidend ist doch wohl, ob man Mitglieder einer Risikogruppe nahe gekommen ist. Im Flieger und auf dem Flughafen waren doch viele Italiener. American Dad, was machst du, wenn der Virus Euch doch getroffen hat und Ihr das nicht erklären könnt?

                                          CandecorC 1 Antwort Letzte Antwort
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