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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1781

    Es geht nicht um Verträge oder Geschäftsabschlüsse sondern um Gerichtsentscheidungen, die nicht aufgehoben werden können.
    Ferner sind bereits Auszahlungen erfolgt, diese werden natürlich nicht rückwirkend wieder eingefordert um sie in Gutscheine umzuwandeln.
    Mir widerstrebt deine Haltung, die Veranstalter würden aus reiner Profitgier Auszahlungen "hinauszögern", sie tun dies aus schierer Not.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    DominikKSD 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Ahotep2A Ahotep2

      @dominikks sagte:

      Der Schein trügt nicht. 😀

      ganz dünnes Eis mein Lieber! Hier schreiben alles Privatpersonen (Admins eingeschlossen) und keine Veranstalter o.ä..
      Propagandiert wird hier nichts.

      HC-Mitglied2162603H Offline
      HC-Mitglied2162603H Offline
      HC-Mitglied2162603
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1782

      @ahotep sagte:

      ganz dünnes Eis mein Lieber! Hier schreiben alles Privatpersonen (Admins eingeschlossen) und keine Veranstalter o.ä..
      Propagandiert wird hier nichts.

      als ehrenamtliche mitarbeiter fuer lau ? oder wie muß man sich das vorstellen ?
      zumindest günter schreibt doch oefter das er interne sachen weiß, die er erst oeffentlich machen kann, wenn sie offiziell sind
      das erfaehrt doch keine privatperson mal eben so einfach

      vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1783

        @MichaElsa
        Da die Gutscheinlösung ggf. für alle Veranstalter gilt führt dein Argument "keine Konkurrenz für FTI" ins Leere.
        Einer der Aspekte des Gutscheins ist ja die Kundenbindung - notfalls eben auch nolens volens.
        Mit dem Für und Wider haben sich einige ziemlich schlaue Leute befasst und sind zu der Entscheidung gelangt, dass es eine gute Lösung wäre. Andernfalls würdest du evtl. eine einstellige Quote von der Insolvenzversicherung ausbezahlt bekommen - nach deinen Erfahrungen mit TC vermutlich auch keine begehrliche Alternative.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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        DominikKSD Holly-manH 2 Antworten Letzte Antwort
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        • HC-Mitglied2162603H HC-Mitglied2162603

          @ahotep sagte:

          ganz dünnes Eis mein Lieber! Hier schreiben alles Privatpersonen (Admins eingeschlossen) und keine Veranstalter o.ä..
          Propagandiert wird hier nichts.

          als ehrenamtliche mitarbeiter fuer lau ? oder wie muß man sich das vorstellen ?
          zumindest günter schreibt doch oefter das er interne sachen weiß, die er erst oeffentlich machen kann, wenn sie offiziell sind
          das erfaehrt doch keine privatperson mal eben so einfach

          vonschmelingV Offline
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          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #1784

          @suzimausi sagte:

          als ehrenamtliche mitarbeiter fuer lau ? oder wie muß man sich das vorstellen ?

          Genau so.

          zumindest günter schreibt doch oefter das er interne sachen weiß, die er erst oeffentlich machen kann, wenn sie offiziell sind
          das erfaehrt doch keine privatperson mal eben so einfach

          Günter hat - wie du sicher auch schon gemerkt hast!? - HolidayCheck an seinen Nick angehängt. Er verdient seine Semmeln aber nicht mit der Mitwirkung am Forum - die findet in seiner Freizeit und vollkommen unentgeltlich statt.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV vonschmeling

            Es geht nicht um Verträge oder Geschäftsabschlüsse sondern um Gerichtsentscheidungen, die nicht aufgehoben werden können.
            Ferner sind bereits Auszahlungen erfolgt, diese werden natürlich nicht rückwirkend wieder eingefordert um sie in Gutscheine umzuwandeln.
            Mir widerstrebt deine Haltung, die Veranstalter würden aus reiner Profitgier Auszahlungen "hinauszögern", sie tun dies aus schierer Not.

            DominikKSD Offline
            DominikKSD Offline
            DominikKS
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1785

            Warum sie das tun, ist mir offen gesagt sogar ziemlich gleich. Sie dürfen es schlicht nicht. Wer in Verantwortung steht hat öfter Entscheidungen zwischen Recht und Bauch zu treffen und hat sich dann aber auch im Folgenden für seine Entscheidungen zu verantworten.

            Es ärgert mich maßlos, dass RV sich in guten Zeiten immer auf ihre AGB, geltendes Recht und Storno Regelungen berufen, ein Paradebeispiel für funktionierenden Kapitalismus darstellen, sich in der Außenwirkung als prächtig kapitalisiert und mit ausreichend Liquidität gesegnet darstellen und jetzt, wo es seit gerade einmal 3 Wochen!!! Eng wird nach 1. Staatshilfen und 2. Kunden Loyalität und Solidarität berufen und erwarten, dass die Kunden ohne zu mucken zinslose Hochrisikoanleihen akzeptieren und das ganz ohne staatliche Absicherung. Denn bei der Absicherung glaube ich nur an geschriebene Verträge und nicht lauwarme Wortmeldungen in den Medien oder Pressemeldungen. Und nochmal, die RV haben aus Geiz und Gier heraus keine Rückversicherung gegen Pandemie abgeschlossen, das ist Managementversagen par excellent und dafür hat gefälligst kein Kunde zu haften.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #1786

              Entscheidungen trifft immernoch die Legislative, DominikKS, und nicht der Veranstalter ...
              Nachdem hier unter tosendem Beifall schon der Erlass einiger Mahnbescheide verkündet wurde wird es sicherlich in ca. 9 -12 Monaten auch gerichtliche Entscheidungen geben.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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              DominikKSD 1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV vonschmeling

                @MichaElsa
                Da die Gutscheinlösung ggf. für alle Veranstalter gilt führt dein Argument "keine Konkurrenz für FTI" ins Leere.
                Einer der Aspekte des Gutscheins ist ja die Kundenbindung - notfalls eben auch nolens volens.
                Mit dem Für und Wider haben sich einige ziemlich schlaue Leute befasst und sind zu der Entscheidung gelangt, dass es eine gute Lösung wäre. Andernfalls würdest du evtl. eine einstellige Quote von der Insolvenzversicherung ausbezahlt bekommen - nach deinen Erfahrungen mit TC vermutlich auch keine begehrliche Alternative.

                DominikKSD Offline
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                DominikKS
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #1787

                @vonschmeling

                Ehrlich gesagt wäre mir ein Totalausfall meines Reisepreises und das endgültige Verschwinden insolventer Unternehmen deutlich lieber, als einerseits mit meinen Steuergelder und andererseits einer Gutscheinlösung doppelt für schlechte Unternehmensführung zu haften. Wovon man bisher gar nichts hört, wieso greifen die RV nicht ihr Eigenkapital an, dafür ist es doch da?

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                • vonschmelingV vonschmeling

                  Entscheidungen trifft immernoch die Legislative, DominikKS, und nicht der Veranstalter ...
                  Nachdem hier unter tosendem Beifall schon der Erlass einiger Mahnbescheide verkündet wurde wird es sicherlich in ca. 9 -12 Monaten auch gerichtliche Entscheidungen geben.

                  DominikKSD Offline
                  DominikKSD Offline
                  DominikKS
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #1788

                  @vonschmeling

                  Die Legislative hat in unternehmerischen Entscheidungen wohl keine Relevanz.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
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                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1789

                    Nein, natürlich nicht. Hier geht´s aber um eine gesetzgeberische Maßnahme zum Schutz der Unternehmen und nicht um eine unternehmerische Entscheidung.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    DominikKSD 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV vonschmeling

                      Nein, natürlich nicht. Hier geht´s aber um eine gesetzgeberische Maßnahme zum Schutz der Unternehmen und nicht um eine unternehmerische Entscheidung.

                      DominikKSD Offline
                      DominikKSD Offline
                      DominikKS
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1790

                      @vonschmeling, nein nein, mir geht es schon um unternehmerische Entscheidungen. Wenn der Unternehmer die Entscheidung trifft ein operationelles Risiko, wie beispielsweise eine Pandemie, nicht abzusichern, weil dies das Unternehmen viel Geld kosten würde, Geld welches aber bezahlbar wäre, wenn nicht Gier und Geiz die Entscheidungen leiten würden, dann hat der Unternehmer dafür, für diese Entscheidung, die Verantwortung zu tragen. Wenn dies dann die Insolvenz sein sollte, wird die Tragweite der Fehlentscheidung umso deutlicher. Ich bleibe im Übrigen bei meiner Meinung, dass der überwiegende Teil der RV zur Zeit Insolvenzverschleppung betreibt.

                      flaggdeF 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • teiliT Offline
                        teiliT Offline
                        teili
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1791

                        Nachdem ich das heute gelesen hatte, habe ich meine Restzahlung zurückgeholt.

                        https://www.t-online.de/leben/reisen/id_87639698/coronavirus-kabinett-befuerwortet-gutscheine-fuer-kunden.html

                        Jetzt ist mal Schluß.

                        MfG Teili

                        https://m.youtube.com/watch?v=5kVTLl2fDcs

                        erik e.E 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • DominikKSD DominikKS

                          @vonschmeling, nein nein, mir geht es schon um unternehmerische Entscheidungen. Wenn der Unternehmer die Entscheidung trifft ein operationelles Risiko, wie beispielsweise eine Pandemie, nicht abzusichern, weil dies das Unternehmen viel Geld kosten würde, Geld welches aber bezahlbar wäre, wenn nicht Gier und Geiz die Entscheidungen leiten würden, dann hat der Unternehmer dafür, für diese Entscheidung, die Verantwortung zu tragen. Wenn dies dann die Insolvenz sein sollte, wird die Tragweite der Fehlentscheidung umso deutlicher. Ich bleibe im Übrigen bei meiner Meinung, dass der überwiegende Teil der RV zur Zeit Insolvenzverschleppung betreibt.

                          flaggdeF Offline
                          flaggdeF Offline
                          flaggde
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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1792

                          @dominikks sagte:

                          @vonschmeling, nein nein, mir geht es schon um unternehmerische Entscheidungen. Wenn der Unternehmer die Entscheidung trifft ein operationelles Risiko, wie beispielsweise eine Pandemie, nicht abzusichern, weil dies das Unternehmen viel Geld kosten würde, Geld welches aber bezahlbar wäre, wenn nicht Gier und Geiz die Entscheidungen leiten würden, dann hat der Unternehmer dafür, für diese Entscheidung, die Verantwortung zu tragen. Wenn dies dann die Insolvenz sein sollte, wird die Tragweite der Fehlentscheidung umso deutlicher.

                          Die Situation, wie sie sich jetzt darstellt, gab es so noch nie! Wer kommt also bitte auf die Idee, ein solches Szenario zu versichern? 😶

                          Hinterher ist man immer schlauer...

                          DominikKSD 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • holidaytripguyH Offline
                            holidaytripguyH Offline
                            holidaytripguy
                            schrieb am zuletzt editiert von holidaytripguy
                            #1793

                            Guten Morgen,
                            mich ärgert vielmehr, dass die Reisebranche und Politik nach der TC-Pleite keine weiteren Instrumente aktiviert haben, wie sie auch bei der Bankenkrise gemacht haben. Warum haben sie nicht der Reisebranche höhere liquide Mittel gefordert oder höher für die Kunden abzusichern.

                            Nichts ist davon passiert und jetzt statt, Insolvenzverschleppung oder Ausbleiben von Kunden, haben wir die Covid-19-Krise, bei der die Politik sogar von sich aus die Reisewarnungen ausgesprochen haben um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Dann sollte wenigstens auch eine Reisebranche-Fonds für die Kunden gefördert werden. D.h. während der guten Zeit zahlen alle RV in den Fond anteillig ein, dann sind sie auch besser abgesichert und können im Notfall alle Kunden entschädigen.

                            Die Idee ist nicht neu, sondern alt und trotzdem nicht umgesetzt. Sehr bedauerlich, aber wenn dieses Gutschein-Dilemma kommt, wird meine Situation noch beschissener mit der Kurzarbeit. Wie soll das gehen, mein Urlaub ist wegen der Krise auch gleich weg, wann habe ich die Urlaubstage wieder beisammen - vielleicht geht sogar die Gastronomie, in der ich arbeite pleite? Die Politik ist ja nicht doof, aber ist zu sehr abhängig von den Vorständen größerer Konzerne, weil sie Arbeitsplätze in Deutschland bieten und finanzieren.
                            Die RV sitzen das jetzt aus und hoffen, dass die EU den Vorstoß Berlins schnellstmöglich absegnet. Die Politik will dann noch die Last auf die Kunden abwälzen, ist das doch unverschämt, dabei ist es gesetzlich so geregelt, dass bei Leistungsausfall das Reisepreis komplett zurück erstattet wird. Deshalb gibt es auch den Sicherungsschein.......welche Ironie.

                            Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen.
                            -Sokrates

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • teiliT teili

                              Nachdem ich das heute gelesen hatte, habe ich meine Restzahlung zurückgeholt.

                              https://www.t-online.de/leben/reisen/id_87639698/coronavirus-kabinett-befuerwortet-gutscheine-fuer-kunden.html

                              Jetzt ist mal Schluß.

                              MfG Teili

                              erik e.E Offline
                              erik e.E Offline
                              erik e.
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1794

                              @teili

                              Nennen wir es einfach einen Zwangskredit ohne Zinszahlung mit einer Laufzeit bis Ende 2021.

                              ... immer erstklassig – egal, in welcher Liga ...

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • flaggdeF flaggde

                                @dominikks sagte:

                                @vonschmeling, nein nein, mir geht es schon um unternehmerische Entscheidungen. Wenn der Unternehmer die Entscheidung trifft ein operationelles Risiko, wie beispielsweise eine Pandemie, nicht abzusichern, weil dies das Unternehmen viel Geld kosten würde, Geld welches aber bezahlbar wäre, wenn nicht Gier und Geiz die Entscheidungen leiten würden, dann hat der Unternehmer dafür, für diese Entscheidung, die Verantwortung zu tragen. Wenn dies dann die Insolvenz sein sollte, wird die Tragweite der Fehlentscheidung umso deutlicher.

                                Die Situation, wie sie sich jetzt darstellt, gab es so noch nie! Wer kommt also bitte auf die Idee, ein solches Szenario zu versichern? 😶

                                Hinterher ist man immer schlauer...

                                DominikKSD Offline
                                DominikKSD Offline
                                DominikKS
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #1795

                                xxx und noch ein überflüssiges Zitat entfernt ... XXX
                                @flaggde

                                Sehen Sie, wir haben hier das lebende Beispiel dafür, warum Manager so gut bezahlt werden. Es ist verdammt nochmal ihr Job sowas vorauszusehen und das Unternehmen entsprechend abzusichern. Machen Sie es nicht, ist das das unternehmerische Risiko mit allen Konsequenzen. Gerade in den großen RV gibt es Risikomanager, die den ganzen Tag nichts anderes machen, als solche Szenarien zu erarbeiten. Und das das das niemand kommen sehen könnte stimmt nicht. Lesen Sie bitte die Bundesdrucksache 17/12051 aus dem Jahr 2013. Die ist öffentlich und sowohl Unternehmen als auch Regierung haben sich nur unzureichend vorbereitet. Siehe Link: https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/120/1712051.pdf&ved=2ahUKEwiKrqbhxsvoAhXNyKQKHaw5BUUQFjAAegQIAxAB&usg=AOvVaw3ch8u0L7VuCW4os6z3IrDF

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HC-Mitglied998552H Offline
                                  HC-Mitglied998552H Offline
                                  HC-Mitglied998552
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von HC-Mitglied998552
                                  #1796

                                  eigentlich ist es egal was ich zurück bekomme, Geld oder Gutschein , .... wenn da nicht dieses Gefühl wäre, mit staatlicher Hilfe betrogen worden zu sein.

                                  @DominikKS

                                  volle Zustimmung 👍

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • adria777A Offline
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                                    adria777
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1797

                                    Evtl geben mir mal paar Mitleser mehr hier Antwort auf mein Anliegen.

                                    Am 3.3. Gebucht für Sommer Ägypten Über TUI. Anzahlung per SEPA am 10.3.

                                    Aufgrund der verschärften Lage bot TUI von sich aus kostenlose Umbuchung bzw Stornierung an für Reisen d IT e ab dem 29.2. Gebucht wurden.
                                    Also haben wir storniert, Bestätigung folgte umgehend am 21.3. Kostenlos!!

                                    Auf die Erstattung der Rückzahlung wartete ich bis gestern vergeblich, also habe ich die Buchung zurück geordert.

                                    Was kann mir jetzt passieren??? Ich denke gar nichts, weil auf welcher Basis will die TUI jetzt Geld fordern? Der Vertrag ist beidseitig aufgehoben, demnach ist auch die Anzahlung nicht als Gutschein zu erstatten oder??

                                    DominikKSD 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • HC-Mitglied998552H Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1798

                                      >>> Schaust Du <<<

                                      riesen Kredit für TUI , ... sind bestimmt die Boni fällig ....😂

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • adria777A adria777

                                        Evtl geben mir mal paar Mitleser mehr hier Antwort auf mein Anliegen.

                                        Am 3.3. Gebucht für Sommer Ägypten Über TUI. Anzahlung per SEPA am 10.3.

                                        Aufgrund der verschärften Lage bot TUI von sich aus kostenlose Umbuchung bzw Stornierung an für Reisen d IT e ab dem 29.2. Gebucht wurden.
                                        Also haben wir storniert, Bestätigung folgte umgehend am 21.3. Kostenlos!!

                                        Auf die Erstattung der Rückzahlung wartete ich bis gestern vergeblich, also habe ich die Buchung zurück geordert.

                                        Was kann mir jetzt passieren??? Ich denke gar nichts, weil auf welcher Basis will die TUI jetzt Geld fordern? Der Vertrag ist beidseitig aufgehoben, demnach ist auch die Anzahlung nicht als Gutschein zu erstatten oder??

                                        DominikKSD Offline
                                        DominikKSD Offline
                                        DominikKS
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1799

                                        Wenn das Geld zurückgekommen ist, ist doch alles gut. Es gibt keinen Gutschein und du hast nichts zu befürchten.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • adria777A Offline
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                                          #1800

                                          @DomikKS- ja, das Geld ist zurück, allerdings durch meine Veranlassung der Rücklastschrift der Anzahlung.

                                          DominikKSD 1 Antwort Letzte Antwort
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