Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Wir hatten über ltur 12 Tage Fuerteventura gebucht (Abflug 5.4.). Am 19.3. wurde die Reise per E-Mail abgesagt. Geld habe ich noch keins zurück erhalten. Auf meine Mail-Anfrage gab es keine konkrete Aussage, ob bzw. wann die Erstattung erfolgt.
Da ca. 70 % des Reisepreises erst am 13.3. per Lastschrift abgebucht wurden, könnte ich mir das Geld mit ein paar Klicks im Online-Banking zurückbuchen lassen. Ich werde nun noch die 3 Tage bis zum Ablauf der 14tägigen Erstattungsfrist seit Absage der Reise abwarten und dann wohl der Lastschrift widersprechen. Das Risiko, auf dem Schaden sitzen zu bleiben ist mir ansonsten zu hoch. Wenn es wenigstens eine klare Aussage des RV gäbe - nach dem Motto "ja, sie erhalten Ihr Geld zurück, aber geben Sie uns bitte noch X Tage Zeit", hätte ich kein Problem, noch abzuwarten. Aber die Unverbindlichkeit der Aussagen deutet für mich darauf hin, dass die Rückzahlung eher ungewiss bis unwahrscheinlich ist.
Was meint Ihr?
@makobo sagte:
Wir hatten über ltur 12 Tage Fuerteventura gebucht (Abflug 5.4.). Am 19.3. wurde die Reise per E-Mail abgesagt. Geld habe ich noch keins zurück erhalten. Auf meine Mail-Anfrage gab es keine konkrete Aussage, ob bzw. wann die Erstattung erfolgt.
Hast du denn nach der allgemeinen Mail vom 19.03. noch eine konkrete Stornierung deiner Reise bekommen? Ich nämlich nicht. Offiziell ist die Reise damit nicht vor Antritt gekündigt worden. Welche Fristen gelten dann bzgl. Rückerstattung? § 651h BGB hilft da irgendwie nicht weiter, wenn die Leistung nicht erbracht wurde, aber auch nicht der Reisevertrag gekündigt wurde.
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Die Absage allgemein (alle Reisen bis einschließlich 30.4.2020 z.B.) reicht vollkommen aus, Schnitzelesser.
In einer Situation wie der gegenwärtigen darf man die Formalien etwas lockerer nehmen. -
Naja, sobald derartige "Anpassungen" in der Vergangenheit geschlossene zivilrechtliche Verträge zulasten einer nichtstaatlichen Vertragspartei verändern, ist Kritik daran absolut angemessen. Wir sind hier ja schließlich keine Bananenrepublik. Von daher ist eine verfassungskonforme diesbezügliche Gesetzesänderung auch gar nicht möglich. Das sollte auch das sog. Corona-Kabinett wissen, das mit einer derartigen Gesetzesänderung lediglich auf Zeit spielt, bis das Verfassungsgesetz gegenteilig entscheidet in der näheren Zukunft nach 2021.
@schnitzelesser sagte:
Naja, sobald derartige "Anpassungen" in der Vergangenheit geschlossene zivilrechtliche Verträge zulasten einer nichtstaatlichen Vertragspartei verändern, ist Kritik daran absolut angemessen.
Aha. Und wenn du als selbständiger Besitzer einer Herrenboutique in Wuppertal deine Miete nicht zahlen kannst ziehst du selbstverständlich fristgemäß aus, weil das so vorher vertraglich vereinbart war? Geschwafel ...
Wir sind hier ja schließlich keine Bananenrepublik. Von daher ist eine verfassungskonforme diesbezügliche Gesetzesänderung auch gar nicht möglich.
Selbstverständlich ist sie das!
Das sollte auch das sog. Corona-Kabinett wissen, das mit einer derartigen Gesetzesänderung lediglich auf Zeit spielt, bis das Verfassungsgesetz gegenteilig entscheidet in der näheren Zukunft nach 2021.
Glaub mir, die wissen es besser als du. Solange du nicht ein Avatar im Talar am Richtertisch in KA hochlädst bleibe ich bei "Geschwafel".
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Nun, ich beurteile jetzt nicht, ob es sich bei deinem Beitrag um Geschwafel mit einem einleitend unpassenden Beispiel handelt oder nicht, möchte aber gern auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verweisen: Az. 1 BvL 5/08
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Hallo,
gibt es noch keine Info für Reisen für Anfang Mai ( Mallorca - nur Hotel ITS ) ? Bis jetzt wurde mir nur eine Umbuchung angeboten. Könnte es denn sein, dass die Reisen für Anfang Mai auch storniert werden ?Mein Hotel in Südtirol, welches ich für Ende Mai gebucht habe, bietet seinen Hotelgästen kostenlose Stornierungen bis 2 Wochen vor Anreise an. Das finde ich sehr großzügig !
LG
reiselilly -
@Schnitzelesser
Ist mir bekannt - und dem sog. Corona-Kabinett ebenfalls (und vermutlich auch jedem Jura Zweitsemester, unserer Büroputzi und Herrn Eder, der immer den altersschwachen Aufzug in unserem Mietshaus wartet).
Ich bin mir aber ganz sicher, dass die Juristen aus dem Kabinett hier regelmäßig reinschauen und ob der Expertise des Schnitzelessers gewaltig ins Grübel kommen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit ihrer Entschlussvorlagen ...
Ferner ist diese Stammtischdebattiererei stinköde und nützt niemandem was!
Ruf doch einen Aluhuttreff ins Leben und bring dich da ein mit deiner Sachkunde, die Leuz, die hier lesen haben weit überwiegend echte Sorgen! -
@Schnitzelesser
Ist mir bekannt - und dem sog. Corona-Kabinett ebenfalls (und vermutlich auch jedem Jura Zweitsemester, unserer Büroputzi und Herrn Eder, der immer den altersschwachen Aufzug in unserem Mietshaus wartet).
Ich bin mir aber ganz sicher, dass die Juristen aus dem Kabinett hier regelmäßig reinschauen und ob der Expertise des Schnitzelessers gewaltig ins Grübel kommen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit ihrer Entschlussvorlagen ...
Ferner ist diese Stammtischdebattiererei stinköde und nützt niemandem was!
Ruf doch einen Aluhuttreff ins Leben und bring dich da ein mit deiner Sachkunde, die Leuz, die hier lesen haben weit überwiegend echte Sorgen!Die Gutscheinlösung ist für TC Insolvenzgeschädigte die noch nicht entschädigt wurden ein erneuter herber Rückschlag auf das Vertrauen in die Gesetzgebung.(Subjektiv)
Wir haben noch nichts bekommen und sollen nun ggf. für die Reise diesen Monat 1 Woche Türkei , wenn es schlecht läuft im Mai 1 Woche Griechenland erneut kein Geld bekommen.
Das ist dann schon eine nette Summe wenn man TC hinzurechnet.
Nicht auszudenken wenn der Urlaub Anfang Juli noch dazu kommt.
Wie soll das gehen wenn dieses Jahr noch ein Ersatztermin genommen werden kann und der Reisepreis vom Gutscheingeber um XX abweicht und ein anderer Anbieter xx günstiger ist?
Seit der Erfahrung mit TC zahlen wir nur noch mit Kreditkarte damit sollte ggf. die Rückbuchung trotzdem funktionieren.
Mal schauen. -
@vonschmeling
Das mit den Mieten war eine hirnrissige Aktion von der Regierung.
Klar man bezahlt keine Miete und dann? Dann bekommt man auch kein Geld als Vermieter, obwohl man darauf angewiesen ist.
Was ist mit Puma, Adidas, die nutzen jetzt die Lage aus und bezahlen keine Mieten.
Das haben unsere Politiker nicht kommen sehen und dafür war es nicht gedacht. (Obwohl es logisch ist, dass solche Firmen alle möglichen Gesetzelücken ausnutzen um Geld zu sparen, auch ohne Studium).
Sowas passiert wenn unüberlegt die Gesetze ausser Kraft gesetzt werden.Zum Glück ist diie EU Kommission ist in der Sache etwas schlauer und sie treffen keine voreiligen Entscheidungen.
Mittlerweile bin ich der Meinung, dass du nur deine Meinung vertrittst und alle User hier davon überzeugen möchtest, welche sich noch im Recht sehen und auf eine Rückerstattung bestehen.
Es ist noch unser Recht und ich denke dass die EU Kommission nicht zustimmen wird, wie sie es am 2.04 nochmal bestätigt haben. -
@reiselilly
Offen gestanden halte ich es leider für sehr wahrscheinlich, dass auch im Mai noch kein gewöhnlicher Reisebetrieb zu erwarten ist, insbesondere nicht Richtung Spanien.
Man muss mit sehr kurzfristigen Entscheidungen rechnen - für Spanien steht zu befürchten, dass gar die komplette Sommersaison ausfällt. -
@sswiti: Wurde schon vor zwei Tagen berichtet : Adidas zahlt alle Mieten jetzt doch---die für Privatleute waren ohnehin nie im Feuer.
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Die Absage allgemein (alle Reisen bis einschließlich 30.4.2020 z.B.) reicht vollkommen aus, Schnitzelesser.
In einer Situation wie der gegenwärtigen darf man die Formalien etwas lockerer nehmen.@vonschmeling sagte:
Die Absage allgemein (alle Reisen bis einschließlich 30.4.2020 z.B.) reicht vollkommen aus, Schnitzelesser.
In einer Situation wie der gegenwärtigen darf man die Formalien etwas lockerer nehmen.Wir haben von dem Reiseveranstalter Byebye-Reisen bisher nichts erhalten: keine Kündigung, keine Stornobestätigung, keine Rückerstattung, nix!
Lediglich die Mail von HC "Sie erhalten von Ihrem Veranstalter eine Stornobestätigung" liegt uns seit 21.03.20 vor.
Zählen die 14 Tage, bis zu denen nach BGB eine Rückerstattung zu erfolgen hat, ab der Mail von HC vom 21.03.20 (dann wäre Byebye-Reisen ab 06.04.20 in Verzug - und dann könnte ich doch ab nächster Woche bei meiner Bank das Chargeback-Verfahren beantragen (?)) oder hat die 14-Tage-Frist noch nicht begonnen, da der Reiseveranstalter Byebye-Reisen bisher den Vertrag nicht storniert / gekündigt hat? Abreise wäre am 13.04.20 gewesen.
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Die Gutscheinlösung ist für TC Insolvenzgeschädigte die noch nicht entschädigt wurden ein erneuter herber Rückschlag auf das Vertrauen in die Gesetzgebung.(Subjektiv)
Wir haben noch nichts bekommen und sollen nun ggf. für die Reise diesen Monat 1 Woche Türkei , wenn es schlecht läuft im Mai 1 Woche Griechenland erneut kein Geld bekommen.
Das ist dann schon eine nette Summe wenn man TC hinzurechnet.
Nicht auszudenken wenn der Urlaub Anfang Juli noch dazu kommt.
Wie soll das gehen wenn dieses Jahr noch ein Ersatztermin genommen werden kann und der Reisepreis vom Gutscheingeber um XX abweicht und ein anderer Anbieter xx günstiger ist?
Seit der Erfahrung mit TC zahlen wir nur noch mit Kreditkarte damit sollte ggf. die Rückbuchung trotzdem funktionieren.
Mal schauen.@pedroschka sagte:
Die Gutscheinlösung ist für TC Insolvenzgeschädigte die noch nicht entschädigt wurden ein erneuter herber Rückschlag auf das Vertrauen in die Gesetzgebung.(Subjektiv)
Was meinst du, was das Verhalten so einiger für unserer Gesetzgebung ein herber Rückschlag in Bezug auf Solidarität ist ! (Objektiv)
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Wäre schön, solche Nachrichten auch mal von Reiseveranstaltern zu lesen, wie z. B. "Wir erstatten unseren Kunden die abgesagten Reisen doch per Rückzahlung und werden keine Gutscheine verteilen" - Was dem einen Konzern recht ist, sollte dem anderen billig sein.
Adidas schrieb: «Ihre Meinung ist uns wichtig, und Ihre Meinung ist eindeutig: Sie sind von adidas enttäuscht.»
Das sind die Verbraucher auch von Reiseveranstaltern, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen wollen
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@sswiti
Auch an dich die Bitte: Das ist hier nicht der Wutbürgerstammtisch.
Mir ging es nur um den Hinweis auf den Willen, mit Krisenanpassungen schnell und bis in alltägliche Notsituationen hinein zu helfen.
Ich für meinen Teil finde die Empörung über die Gutscheinpläne unangemessen und eine Kündigungserschwernis bei Mietzahlungsverzug überhaupt nicht "hirnrissig".
@Pedroschka
Vielleicht läuft es insgesamt doch nicht gar so schlecht bei dir, hast du das mal in Betracht gezogen?
Womöglich klappen wenigstens deine Herbst- und Weihnachtsurlaube und werden nicht von weiteren Insolvenzen überschattet ...

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@vonschmeling sagte:
Die Absage allgemein (alle Reisen bis einschließlich 30.4.2020 z.B.) reicht vollkommen aus, Schnitzelesser.
In einer Situation wie der gegenwärtigen darf man die Formalien etwas lockerer nehmen.Wir haben von dem Reiseveranstalter Byebye-Reisen bisher nichts erhalten: keine Kündigung, keine Stornobestätigung, keine Rückerstattung, nix!
Lediglich die Mail von HC "Sie erhalten von Ihrem Veranstalter eine Stornobestätigung" liegt uns seit 21.03.20 vor.
Zählen die 14 Tage, bis zu denen nach BGB eine Rückerstattung zu erfolgen hat, ab der Mail von HC vom 21.03.20 (dann wäre Byebye-Reisen ab 06.04.20 in Verzug - und dann könnte ich doch ab nächster Woche bei meiner Bank das Chargeback-Verfahren beantragen (?)) oder hat die 14-Tage-Frist noch nicht begonnen, da der Reiseveranstalter Byebye-Reisen bisher den Vertrag nicht storniert / gekündigt hat? Abreise wäre am 13.04.20 gewesen.
@trostlos7- sagte:
Lediglich die Mail von HC "Sie erhalten von Ihrem Veranstalter eine Stornobestätigung" liegt uns seit 21.03.20 vor.
oder hat die 14-Tage-Frist noch nicht begonnen ....Die Frist hat spätestens am 17.03. begonnen, als durch das AA eine weltweite Reisewarnung ausgegeben wurde .. die 14 Tage sind somit um.
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@Trostlos7!
Die Frist beginnt mit der Mitteilung deines Reisebüros über die Absage der Reise.
Eine Stornobestätigung / -Rechnung dient lediglich als Beleg beispielsweise für eine Rücktrittsversicherung.@Candecor
Klapp mal bitte das Visier deiner Rüstung auf und atme 5x tief ...
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Kann er momentan nicht, vs-- er ist auf " Mission"
und hetzt von Fall zu Fall.... -
@vonschmeling
Die Empörung ist entstanden, weil sie einen Vertrag ändern wollen ohne Einzelheiten aufzuführen. Wie kann man ein Gesetz erlassen ohne an alle möglichen die Folgen denken?
Sogar EU Kommission kritisiert es. Was passiert wenn die Firma Pleite geht?
Ja wird abgesichert sagen sie.
Schön und mit welcher Summe? Das weiss der Staat noch nicht und wie sie das überhaupt machen wollen , aber möchte dass EU Kommission zustimmt.
Genauso mit dem Mieten. Grundgedanke war nicht schlecht, aber man soll doch zu Ende denken und alle Einzelheiten bedenken, da sitzen doch keine dummen Menschen welche nur bis 3 zählen können. -
@ vs
also, erst mal abwarten bis sich mein Reiseveranstalter oder mein Reisebüro (HC) meldet ? -
Leider wird die Mission schwierig. So oft wie vs die Gutscheinlösung propagandiert und Jlichtenb... seine Solidaritäsplatte laufen lässt ... ne, ne, so viel Zeit hab ich gar nicht um jedesmal darauf einen Gegenpart zu schreiben.