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Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
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  • SpoiliS Spoili

    Wenn man das Lastschriftverfahren nutzt, wird die Restzahlung 4 Wochen vor Reiseantritt abgebucht.

    Dann tritt man die Reise an, oder sie wird storniert vom RV

    Wenn RV die Kosten nach 2 Wochen nicht erstattet, habe ich sogar noch weitere 2 Wochen Zeit, den Betrag zurückzubuchen.
    Das wird wohl kaum eine Stornierung sein, die eine Rechnung zur Folge hat 😉

    vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4041

    @spoili sagte:

    Wenn man das Lastschriftverfahren nutzt, wird die Restzahlung 4 Wochen vor Reiseantritt abgebucht.
    Dann tritt man die Reise an ...

    ... oder - und um die Variante ging es! - man möchte gar nicht mehr reisen (trotz Durchführung) und holt sich seine Flocken einfach mal zurück. Sofort - weil es ja "mit einem Klick geht und man nicht begründen muss".

    Wülfi71 schrieb "fairerweise stornieren", dem muss ich leicht widersprechen!
    Ein unberechtigter Widerspruch (= Reise findet ohne Einschränkungen statt, Betrag ist fällig) führt beim Veranstalter zu dem Rückschluss "Kunde storniert" und er löst eine Rechnung für den in diesem Fall ihm zustehenden Kompensationsbetrag aus.
    Ein solcher Widerspruch ist ein konkludentes Verhalten, der RV darf davon ausgehen, dass der Kunde einseitig den Vertrag mit ihm kündigt.
    Da wird i.d.R. auch nichts angekündigt oder gemahnt, man kriegt direkt die Rechnung serviert.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    SpoiliS 1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4042

      @DminikKS
      Das dürfte Vive la France bekannt sein und ging es stattdessen um die hier wiederholt verlinkten Meinungsäußerungen seitens EU Kommissaren.
      @Vive la France
      ... das war´s - kein Beschluss, keine endgültige Ablehnung.
      Unter "heute gefunden" wurde zu einer Onlinekanzlei verlinkt, die mit dem Hinweise auf die inzwischen sattsam bekannte rechtliche Ist-Grundlage Mandanten gewinnen möchte.
      Kann man bei Interesse googlen, hier wollen wir das nicht bewerben.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      DominikKSD 1 Antwort Letzte Antwort
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      • holidaytripguyH Offline
        holidaytripguyH Offline
        holidaytripguy
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4043

        Eine kleine Info vorab: Für TUI Reisenden, gibt hier KLICK eine kleine Anleitung von americadreamer, wie man durch von der erhaltenen Mail von TUI von vor einer Woche, den Antrag auf Rückerstattung oder Gutschein selbst wählen kann.
        Hier der dazugehörige Link von TUI - KLICK

        Ich hatte wie americadreamer über HC gebucht. Um das ganze zu beschleunigen, habe ich nun auch den Antrag auf Rückerstattung aufgegeben. Mal sehen, was in nächster Zeit noch passiert. Es schaut so aus, würde jetzt bei TUI endlich vorwärts gehen.

        Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen.
        -Sokrates

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV vonschmeling

          @DminikKS
          Das dürfte Vive la France bekannt sein und ging es stattdessen um die hier wiederholt verlinkten Meinungsäußerungen seitens EU Kommissaren.
          @Vive la France
          ... das war´s - kein Beschluss, keine endgültige Ablehnung.
          Unter "heute gefunden" wurde zu einer Onlinekanzlei verlinkt, die mit dem Hinweise auf die inzwischen sattsam bekannte rechtliche Ist-Grundlage Mandanten gewinnen möchte.
          Kann man bei Interesse googlen, hier wollen wir das nicht bewerben.

          DominikKSD Offline
          DominikKSD Offline
          DominikKS
          schrieb am zuletzt editiert von DominikKS
          #4044

          @vonschmeling, wenn der zuständige EU Kommissar für Verbraucherrecht - und zwar genau derjenige, welcher die zuständige Person ist um einen Gesetzesänderungsvorgang einzuleiten - wiederholt in verschiedenen europäischen Medien äußert, dass es mit der EU keine einseitige und den Verbraucher benachteiligenden Gesetzesänderungen geben wird, kann man davon ausgehen, dass eine solche Äußerung keine Einzelmeinung ist, sondern innerhalb und mit den wesentlichen Verantwortlichen in der EU abgesprochen wurde. Wer mit Bundesbehörden und Beamten im höheren Dienst zu tun hat weiß genau, dass der häufigste Satz "dazu bin ich nicht autorisiert" lautet. Kein Wort nach außen ist nicht abgestimmt und an Hierarchien wird sich gehalten. Mehr als dieses letzte Wort braucht es auch nicht, denn die EU muss und wird in diesem Zusammenhang nichts weiter unternehmen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV vonschmeling

            @spoili sagte:

            Wenn man das Lastschriftverfahren nutzt, wird die Restzahlung 4 Wochen vor Reiseantritt abgebucht.
            Dann tritt man die Reise an ...

            ... oder - und um die Variante ging es! - man möchte gar nicht mehr reisen (trotz Durchführung) und holt sich seine Flocken einfach mal zurück. Sofort - weil es ja "mit einem Klick geht und man nicht begründen muss".

            Wülfi71 schrieb "fairerweise stornieren", dem muss ich leicht widersprechen!
            Ein unberechtigter Widerspruch (= Reise findet ohne Einschränkungen statt, Betrag ist fällig) führt beim Veranstalter zu dem Rückschluss "Kunde storniert" und er löst eine Rechnung für den in diesem Fall ihm zustehenden Kompensationsbetrag aus.
            Ein solcher Widerspruch ist ein konkludentes Verhalten, der RV darf davon ausgehen, dass der Kunde einseitig den Vertrag mit ihm kündigt.
            Da wird i.d.R. auch nichts angekündigt oder gemahnt, man kriegt direkt die Rechnung serviert.

            SpoiliS Offline
            SpoiliS Offline
            Spoili
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4045

            @ vonschmeling
            Das hat Wülfi auch genauso geschrieben, wenn der Reisende storniert fallen Stornokosten an
            "Das klappt in der Form, dass nicht abgebucht wird, Deine Reise storniert wird und Du die Stornokosten tragen musst."

            Mein Post bezog sich dann auf den letzten Teil, den Du nicht berücksichtig hast und da gibt es keine Rechnung, weil dann der Veranstalter selbst storniert hat und man im Falle einer Nichterstattung des Reisepreises nach 2 Wochen das Geld selber zurückbuchen kann. Macht Sinn in Anbetracht der aktuellen Situation und dem Verhalten vieler Veranstalter

            Aber wie auch immer, Du musst Recht behalten....echt anstrengend hier..

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HABERLINGH 1
              HABERLINGH 1
              HABERLING
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4046

              Ab sofort (17.04.2020) zieht TUI die Restzahlungen bis auf weiteres erst 7 Tage vor Abreise ein. klick hier

              "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Wülfi71W Wülfi71

                @hawaii-elke sagte:

                Hallo, bei mir ist auch die Restzahlung von TUI am 03.05.20 für eine Reise am 01.06.20 in die Toskana fällig .Habe jetzt einen Widerruf für eine erteilte Einzugsermächtigung gesendet. Mal schauen ob es klappt?

                Das klappt in der Form, dass nicht abgebucht wird, Deine Reise storniert wird und Du die Stornokosten tragen musst.

                Bei Lastschrifteinzugsermächtigung hat man doch die komfortabelste Position: Abbuchung am 03.05.20 zulassen, ist die Reise am 01.06. nicht durchführbar und will der Veranstalter nur Umbuchung oder Gutschein anbieten, mit denen man nicht einverstanden ist, Lastschrift innerhalb von acht Wochen wegen Widerspruch zurückgeben, fertig. Null Kosten, null Risiko, es sei denn, man will die Reise auch dann nicht mehr, wenn sie durchführbar ist, dann sollte man fairerweise direkt stornieren und die Kosten tragen.

                vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #4047

                @wuelfi71 sagte:

                es sei denn, man will die Reise auch dann nicht mehr, wenn sie durchführbar ist, dann sollte man fairerweise direkt stornieren und die Kosten tragen.

                @Spoili
                Genau auf diesen letzten Teil bezog ich mich ...
                Man sollte nicht "fairerweise" direkt stornieren, weil sonst genau wieder das Szenario 1 entsteht.
                Ja, tatsächlich anstrengend - aber vielleicht liest du dir deine Gegenrede einfach nochmal durch?

                @DminikKS
                Wunschdenken. Ich habe schon so manchen EU Kommissar eines Ressorts so manche Meinung äußern "hören", ein Beschluss ist es nun einmal nicht.
                Und genau danach richtete sich die Frage der Userin Vive la France.

                Ferner könnte man auch argumentieren, dass 12 EU Mitgliedsstaaten bereits auf nationaler Ebene den Gutschein als verbindlich klassifiziert haben und damit sehr wahrscheinlich würde, dass es eben eine solche Lösung für alle geben wird.
                Auch Wunschdenken - wobei ich etliche der hier vorgebrachten Kritikpunkte durchaus verstehend würdigen kann.

                Mir widerstrebt nur diese ganze armchair Prognostik, sei es "einfache Mathematik" oder "der Untergang der Europäischen Union", ja womöglich gar noch eine Expertise über Sinnhaftigkeit der Einführung von Kurzarbeit ... Sorry!

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                DominikKSD 1 Antwort Letzte Antwort
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                • bzipsB Offline
                  bzipsB Offline
                  bzips
                  Verwarnt Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von bzips
                  #4048

                  Laut Überschrift geht es ja in dieser Diskussion darum, welches Recht ich als Reisender habe. Zumindestens verstehe ich das so.

                  Warum sollte es dann in irgendeiner Art relevant sein, welche Gutscheinlösungen welches Land einführt, befürwortet, bevorzugt, etc....?

                  Die, für die Meisten hier relevanten Unternehmen, haben doch bereits, wenigstens theoretisch, verstanden, dass Sie Rückzahlungen durchführen (müssen), da sie ja jetzt "Rechtssicherheit" haben.

                  Nun bleibt doch nur abzuwarten, ob die Theorie auch in die Praxis umgesetzt wird, bzw. werden kann?

                  Und für diejenigen, die jetzt nicht wissen, wie lange Sie warten müssen. Ihr müsst gar nicht warten. Schriftliche Aufforderung an den Veranstalter/Vermittler, dann läuft die Frist. Das ist die Grundvoraussetzung für alle weiteren Schritte. Auch für eventuell angestrebte Chargeback Verfahren.

                  Ihr habt dann die Zusage des Veranstalters, macht einen Screenshot der Aussage (dazu gibt es für "Chrome" die App einer Anwaltskanzei mit Atomzeitstempel) und Ihr könnt die nötige Kommunikation nachweisen. Auch das wird bei der Antragsstellung für Chargeback verlangt.

                  Das kostet lediglich Porto. Ihr müßt Euch nicht von Links, die Ping-Pong mit Euch spielen, bzw. ins Leere führen, veräppeln lassen.

                  Und auch wenn jetzt wieder das übliche Donnerwetter kommt, einfach machen!

                  Ich hoffe, dieser rein sachliche und themenbezogene Beitrag, wird nicht auch wieder gelöscht.

                  Nachtrag:

                  Was irgendwann mal vielleicht irgendo beschlossen wird, oder auch nicht, oder wer sich das hier wünscht, spielt jetzt absolut keine Rolle

                  vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV vonschmeling

                    @wuelfi71 sagte:

                    es sei denn, man will die Reise auch dann nicht mehr, wenn sie durchführbar ist, dann sollte man fairerweise direkt stornieren und die Kosten tragen.

                    @Spoili
                    Genau auf diesen letzten Teil bezog ich mich ...
                    Man sollte nicht "fairerweise" direkt stornieren, weil sonst genau wieder das Szenario 1 entsteht.
                    Ja, tatsächlich anstrengend - aber vielleicht liest du dir deine Gegenrede einfach nochmal durch?

                    @DminikKS
                    Wunschdenken. Ich habe schon so manchen EU Kommissar eines Ressorts so manche Meinung äußern "hören", ein Beschluss ist es nun einmal nicht.
                    Und genau danach richtete sich die Frage der Userin Vive la France.

                    Ferner könnte man auch argumentieren, dass 12 EU Mitgliedsstaaten bereits auf nationaler Ebene den Gutschein als verbindlich klassifiziert haben und damit sehr wahrscheinlich würde, dass es eben eine solche Lösung für alle geben wird.
                    Auch Wunschdenken - wobei ich etliche der hier vorgebrachten Kritikpunkte durchaus verstehend würdigen kann.

                    Mir widerstrebt nur diese ganze armchair Prognostik, sei es "einfache Mathematik" oder "der Untergang der Europäischen Union", ja womöglich gar noch eine Expertise über Sinnhaftigkeit der Einführung von Kurzarbeit ... Sorry!

                    DominikKSD Offline
                    DominikKSD Offline
                    DominikKS
                    schrieb am zuletzt editiert von DominikKS
                    #4049

                    @vonschmeling. Um das Thema abzuschließen und damit auch @Vive la France zu antworten. Stand heute haben wir eine aus dem von mir zuvor zitierten Konglomerat aus Verordnungen und Richtlinien zum Verbraucherschutz bei Pauschalreisen bestehende Rechtslage auf EU Ebene. Diese hatte die deutsche Bundesregierung in der Vergangenheit in deutsches Recht umzusetzen und hat dies unter anderem in §651h BGB auch getan. Das Corona-Kabinett hat nun beschlossen Gutscheinlösungen nach erfolgter Genehmigung und Verordnungserlass durch die EU einzuführen. Ohne die EU Verordnung würde eine solche Lösung sowohl gegen europäisches als auch deutsches Recht verstoßen. Zuständig ist dafür das Ressort des Herrn Didier Reynders Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Kommission. Dieser hat mittlerweile wiederholt zum Antrag Stellung bezogen und einer Änderung der Rechtslage eine Absage erteilt. Dies hat er natürlich in Absprache mit seinem restlichen Ressort getan, denn dieses wäre für einen Gesetzesänderungsvorgang zuständig. Mit dieser Äußerung ist aus seiner und damit aus Sicht der EU das Thema beendet. Es bedarf keinerlei Beschluss oder Veröffentlichung irgendeiner anderen Art. Was soll da drin stehen. "Wir beschließen: nichts!" Nein, natürlich nicht. Seine Äußerungen kann, darf und muss man bildlich so verstehen, dass er sich äußert, umdreht und geht und das Thema damit beendet ist.

                    DominikKSD vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • DominikKSD DominikKS

                      @vonschmeling. Um das Thema abzuschließen und damit auch @Vive la France zu antworten. Stand heute haben wir eine aus dem von mir zuvor zitierten Konglomerat aus Verordnungen und Richtlinien zum Verbraucherschutz bei Pauschalreisen bestehende Rechtslage auf EU Ebene. Diese hatte die deutsche Bundesregierung in der Vergangenheit in deutsches Recht umzusetzen und hat dies unter anderem in §651h BGB auch getan. Das Corona-Kabinett hat nun beschlossen Gutscheinlösungen nach erfolgter Genehmigung und Verordnungserlass durch die EU einzuführen. Ohne die EU Verordnung würde eine solche Lösung sowohl gegen europäisches als auch deutsches Recht verstoßen. Zuständig ist dafür das Ressort des Herrn Didier Reynders Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Kommission. Dieser hat mittlerweile wiederholt zum Antrag Stellung bezogen und einer Änderung der Rechtslage eine Absage erteilt. Dies hat er natürlich in Absprache mit seinem restlichen Ressort getan, denn dieses wäre für einen Gesetzesänderungsvorgang zuständig. Mit dieser Äußerung ist aus seiner und damit aus Sicht der EU das Thema beendet. Es bedarf keinerlei Beschluss oder Veröffentlichung irgendeiner anderen Art. Was soll da drin stehen. "Wir beschließen: nichts!" Nein, natürlich nicht. Seine Äußerungen kann, darf und muss man bildlich so verstehen, dass er sich äußert, umdreht und geht und das Thema damit beendet ist.

                      DominikKSD Offline
                      DominikKSD Offline
                      DominikKS
                      schrieb am zuletzt editiert von DominikKS
                      #4050

                      @vonschmeling

                      Der zweite Vergleich im Übrigen hinkt nicht nur, der hat gar keine Beine mehr. Wenn nenosrePi********** ein Verbrechen begehen (das Delikt dürfen Sie sich aussuchen), wird es dadurch nicht legal.

                      PS: Warum kommt bei meinen Beiträgen nur noch Buchstabensalat raus?

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • jlechtenboehmerJ Offline
                        jlechtenboehmerJ Offline
                        jlechtenboehmer
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4051

                        Schon Konrad Adenauer sagte „Niemand kann mich daran hindern über Nacht klüger zu werden“.
                        Ich bin überzeugt, auch EU- Kommissare wird niemand daran hindern können .....

                        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                        DominikKSD bzipsB 2 Antworten Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • jlechtenboehmerJ jlechtenboehmer

                          Schon Konrad Adenauer sagte „Niemand kann mich daran hindern über Nacht klüger zu werden“.
                          Ich bin überzeugt, auch EU- Kommissare wird niemand daran hindern können .....

                          DominikKSD Offline
                          DominikKSD Offline
                          DominikKS
                          schrieb am zuletzt editiert von DominikKS
                          #4052

                          @jlechtenboehmer, frei nach dem Motto "Was interessiert mich mein Geschwätz von Gestern" oder wie ist das gemeint? Oder wollen hier manche nur nicht wahrhaben was in ihrer Welt nicht sein darf? Man darf auch gerne der Überzeugung sein, daß ein mündiger Mensch unter vollem Bewusstsein und unter Abwägung aller für ihn relevanter Fakten und Absprachen und sicherlich ausführlicher Diskussionen innerhalb des Ressorts eine Entscheidung trifft und muss ihm nicht für diese Entscheidung Dummheit unterstellen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • bzipsB bzips

                            Laut Überschrift geht es ja in dieser Diskussion darum, welches Recht ich als Reisender habe. Zumindestens verstehe ich das so.

                            Warum sollte es dann in irgendeiner Art relevant sein, welche Gutscheinlösungen welches Land einführt, befürwortet, bevorzugt, etc....?

                            Die, für die Meisten hier relevanten Unternehmen, haben doch bereits, wenigstens theoretisch, verstanden, dass Sie Rückzahlungen durchführen (müssen), da sie ja jetzt "Rechtssicherheit" haben.

                            Nun bleibt doch nur abzuwarten, ob die Theorie auch in die Praxis umgesetzt wird, bzw. werden kann?

                            Und für diejenigen, die jetzt nicht wissen, wie lange Sie warten müssen. Ihr müsst gar nicht warten. Schriftliche Aufforderung an den Veranstalter/Vermittler, dann läuft die Frist. Das ist die Grundvoraussetzung für alle weiteren Schritte. Auch für eventuell angestrebte Chargeback Verfahren.

                            Ihr habt dann die Zusage des Veranstalters, macht einen Screenshot der Aussage (dazu gibt es für "Chrome" die App einer Anwaltskanzei mit Atomzeitstempel) und Ihr könnt die nötige Kommunikation nachweisen. Auch das wird bei der Antragsstellung für Chargeback verlangt.

                            Das kostet lediglich Porto. Ihr müßt Euch nicht von Links, die Ping-Pong mit Euch spielen, bzw. ins Leere führen, veräppeln lassen.

                            Und auch wenn jetzt wieder das übliche Donnerwetter kommt, einfach machen!

                            Ich hoffe, dieser rein sachliche und themenbezogene Beitrag, wird nicht auch wieder gelöscht.

                            Nachtrag:

                            Was irgendwann mal vielleicht irgendo beschlossen wird, oder auch nicht, oder wer sich das hier wünscht, spielt jetzt absolut keine Rolle

                            vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                            #4053

                            @bzips sagte:

                            Laut Überschrift geht es ja in dieser Diskussion darum, welches Recht ich als Reisender habe. Zumindestens verstehe ich das so.

                            Endlich haben wir darüber mal geschrieben ... 😏

                            Warum sollte es dann in irgendeiner Art relevant sein, welche Gutscheinlösungen welches Land einführt, befürwortet, bevorzugt, etc....?

                            Weil damit bestimmte EU Bürger bevorteilt/ benachteiligt sind.

                            Und für diejenigen, die jetzt nicht wissen, wie lange Sie warten müssen. Ihr müsst gar nicht warten. Schriftliche Aufforderung an den Veranstalter/Vermittler, dann läuft die Frist. Das ist die Grundvoraussetzung für alle weiteren Schritte. Auch für eventuell angestrebte Chargeback Verfahren.

                            Noch ne Nebelkerze? Der Gesetzgeber hat eine Frist von 14/7 Tagen definiert, was du "Grundvoraussetzung" nennst ist ein frill.

                            Ihr habt dann die Zusage des Veranstalters, macht einen Screenshot der Aussage (dazu gibt es für "Chrome" die App einer Anwaltskanzei mit Atomzeitstempel) und Ihr könnt die nötige Kommunikation nachweisen. Auch das wird bei der Antragsstellung für Chargeback verlangt.

                            Wie jetzt?! Keine Antwort ist eine Zusage?

                            ... Ihr müßt Euch nicht von Links, die Ping-Pong mit Euch spielen, bzw. ins Leere führen, veräppeln lassen.

                            Ihr müsst euch aber auch nicht von gebetsmühlenhaftem Halbwissen einlullen lassen, nur weil es vielleicht etwas Verlockung verspricht.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                            • DominikKSD DominikKS

                              @vonschmeling. Um das Thema abzuschließen und damit auch @Vive la France zu antworten. Stand heute haben wir eine aus dem von mir zuvor zitierten Konglomerat aus Verordnungen und Richtlinien zum Verbraucherschutz bei Pauschalreisen bestehende Rechtslage auf EU Ebene. Diese hatte die deutsche Bundesregierung in der Vergangenheit in deutsches Recht umzusetzen und hat dies unter anderem in §651h BGB auch getan. Das Corona-Kabinett hat nun beschlossen Gutscheinlösungen nach erfolgter Genehmigung und Verordnungserlass durch die EU einzuführen. Ohne die EU Verordnung würde eine solche Lösung sowohl gegen europäisches als auch deutsches Recht verstoßen. Zuständig ist dafür das Ressort des Herrn Didier Reynders Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Kommission. Dieser hat mittlerweile wiederholt zum Antrag Stellung bezogen und einer Änderung der Rechtslage eine Absage erteilt. Dies hat er natürlich in Absprache mit seinem restlichen Ressort getan, denn dieses wäre für einen Gesetzesänderungsvorgang zuständig. Mit dieser Äußerung ist aus seiner und damit aus Sicht der EU das Thema beendet. Es bedarf keinerlei Beschluss oder Veröffentlichung irgendeiner anderen Art. Was soll da drin stehen. "Wir beschließen: nichts!" Nein, natürlich nicht. Seine Äußerungen kann, darf und muss man bildlich so verstehen, dass er sich äußert, umdreht und geht und das Thema damit beendet ist.

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                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #4054

                              @dominikks sagte:

                              @vonschmeling. Um das Thema abzuschließen und damit auch @Vive la France zu antworten. Stand heute haben wir eine aus dem von mir zuvor zitierten Konglomerat aus Verordnungen und Richtlinien zum Verbraucherschutz bei Pauschalreisen bestehende Rechtslage auf EU Ebene.

                              Das Thema war an der Stelle abgeschlossen und Vive la France Frage beantwortet, als klar war, dass es noch keinen neuen Beschluss gibt.
                              Hast du nicht verstanden? Schade ...
                              Die geltende Rechtslage stand nie in Abrede.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4055

                                @DominikKS
                                nein, nach dem Motto „was gestern richtig war kann heute falsch sein“ .....

                                Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4056

                                  @DominikKS
                                  Sollte Vive la France noch Nachfragebedarf haben wird sie sich sicherlich dazu melden.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                  • AssassinA Assassin

                                    @hokahe0 sagte:

                                    xxx editiert xxx

                                    Immerhin schön für Kunden deren Reisen von allein storniert wurden.

                                    Bei Kunden wir mir, wo der Zeitraum in der Zukunft bzw. außerhalb der Reisewarnungen liegt (bei mir Mitte Juni) herrscht Verunsicherung. Die RV sollten zumindest die Stornogebühren in so einer Situation nicht noch weiter anheben, sondern meinetwegen auf einem niedrigen überschaubaren Level lassen. Damit wäre vielen schon geholfen.

                                    Sandra HBCS Offline
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                                    Sandra HBC
                                    schrieb am zuletzt editiert von Sandra HBC
                                    #4057

                                    @ assassin
                                    ABER WIESO SOLLTEN DIE VERANSTALTER DIE STORNO GEBÜHREN UNTEN HALTEN? WER IM JUNI ODER JULI GEBUCHT HAT UND JETZT SCHON WEIß DASS ER NICHT FLIEGEN MÖCHTE, KANN JA JETZT STORNIEREN. ODER ABWARTEN WAS PASSIERT UND HOFFEN DASS DER RV ABSAGT. WENN ES BIS DAHIN WIEDER GEHT, KANN MAN REISEN, ODER TROTZDEM STORNIEREN MIT HÖHEREN GEBÜHREN. BEIM ZOCKEN KANN MAN HALT AUCH VERLIEREN.

                                    AssassinA DanacamelD 2 Antworten Letzte Antwort
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                                    • FrankenstephanF Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #4058

                                      Warum schreist du so?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Ahotep2A Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4059

                                        Bitte nicht brüllen Sandra HBC!

                                        Sandra HBCS 1 Antwort Letzte Antwort
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                                          Bab
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #4060

                                          Bezüglich Unsicherheitseinrede :

                                          Ich habe die Rest Zahlung zurück gehalten, auch auf anraten eines Rechtsanwaltes für Konsumentschutz. in einem eingeschriebenen Brief (Musterbrief ist im Internet zu finden) habe ich das dem RV mitgeteilt.

                                          Bis jetzt habe ich noch keine Rückmeldung außer vom Vermittler der Reise dass der RV selbst keine Rest Zahlungen mehr für Reisen im Mai einfordert. Das wurde mir heute am Telefon gesagt.

                                          Ich habe die Reise nicht storniert, sondern warte ab bis das der RV von sich aus macht. Momentan wird, wie mir die Dame am Telefon mitteilte, Tag für Tag "abgearbeitet" .. Mein Reisetermin kommt in den nächsten Tagen dran.

                                          Das ist der Status Quo..

                                          Ob ich Gutscheine oder Geld nehme habe ich noch nicht entschieden. Kommt auch drauf an wie die Kommunikation dann mit dem RV verläuft. Momentan ist sie etwas "holprig"..

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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