Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@michaelai sagte:
Du bemängelst den Willen zur Solidarität mit den Reiseveranstaltern.
Ich bemängel den Willen zur Solidarität mit allem was dahinter steckt; insbesondere den Mitarbeiter der RV die rund um die Uhr mit der Abwicklung beschäftigt sind. Aber vielleicht mal ein Vorschlag : Reisen ist nicht systemrelevant ; da sollten sie vielleicht nach Hause gegen , Kurzarbeitergeld kassieren und nach der Krise weiter machen - das spart den Veranstaltern viel an Kosten , kostet aber dafür den Steuerzahler.
Warum sollte Solidarität nur einseitig sein.
Eben ..... warum sollte nur der RV Nachteile haben ? Zusätzlicher Aufwand in Vorkasse treten und trotzdem noch alles zurückbuchen ?
Wenn jetzt noch Restzahlungen abgebucht werden sollte man vom Kunden auch keine Solidarität erwarten.
zumindest der RV tut das nicht; er will ja alles zurück zahlen - nur eben in Form eines anderen Zahlungsmittels, des Gutscheins.
Man kann höchstwahrscheinlich selber den Vertrag nicht erfüllen.
Verlangt aber vom Kunden die Erfüllung(Restzahlung) des Vertrags.Aber man will !
Wenn das für mich und andere Kunden nicht zu meiner Zufriedenheit ausgeht, ...
Das wäre dann Solidarität von beiden Seiten
dann werde ich meine Urlaubsreisen nur noch wenige Tage vor Abreise buchen. Das alles selber organisiert, Flug, Hotel und Transfer. Mit dieser Einstellung werde ich bestimmt nicht der einzigste sein
Dann wird es für viele Jahre nirgends mehr was zu buchen geben !
Zumindest ist das Modell jetzt noch Restzahlungen einzuziehen für Reisen, die nicht stattfinden sehr fragwürdig.
Und richtig: Reisen sind nicht systemrelevant. Reiseveranstalter ebenso wenig. Ausnahme wird die Lufthansa sein.Außerdem gibt es nach dieser Krise, wann immer das auch sein wird , bestimmt wichtigere Dinge als eine Reise zu buchen. Und ob das noch in diesem Jahr in nennenswerten Maße sein wird bezweifle ich stark. Der Umfang wird eh viel geringer sein als vor Corona.
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@flaggde sagte:
ja, und?
Die (verhinderten) Urlauber sind auch nur Menschen, die wiederum z. Z. bei der Ausübung ihrer Arbeit aufgrund gestörter Lieferketten von ihren Kunden zusammengefaltet werden.
C‘est la vie!
Danke für deine Solidarität .....
Manchmal könnte ich wirklich k...en .... Ich würde mir wünschen das Reiseveranstalter schwarze Listen erstellen von denen die dann künftig ihre Urlaube im eigenen Garten verbringen dürfen,@jlechtenboehmer sagte:
Danke für deine Solidarität .....
Manchmal könnte ich wirklich k...en .... Ich würde mir wünschen das Reiseveranstalter schwarze Listen erstellen von denen die dann künftig ihre Urlaube im eigenen Garten verbringen dürfen,Sei doch nicht so naiv!
Glaubst du ernsthaft, dass die Damen und Herren, die bei den Reiseveranstaltern arbeiten, sich großartig Gedanken darüber machen, wie es in anderen Branchen läuft bzw. wie es den dort arbeitenden Menschen geht?
Die Situation ist so ziemlich für alle bescheiden! Und die RV–Mitarbeiter sind keine besonders schützenswerte Spezies.
Schwarze Liste? Meinetwegen... Ich benötige keinen RV zu meinem Glück.
PS: Jetzt doch plötzlich wieder Solidarität mit den RV?
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Zumindest ist das Modell jetzt noch Restzahlungen einzuziehen für Reisen, die nicht stattfinden sehr fragwürdig.
Und richtig: Reisen sind nicht systemrelevant. Reiseveranstalter ebenso wenig. Ausnahme wird die Lufthansa sein.Außerdem gibt es nach dieser Krise, wann immer das auch sein wird , bestimmt wichtigere Dinge als eine Reise zu buchen. Und ob das noch in diesem Jahr in nennenswerten Maße sein wird bezweifle ich stark. Der Umfang wird eh viel geringer sein als vor Corona.
@webstr65 sagte:
Reisen sind nicht systemrelevant. Reiseveranstalter ebenso wenig. Ausnahme wird die Lufthansa sein.
Die Lufthansa ist kein Reiseveranstalter – und natürlich werden in der heutigen Zeit weiterhin Flugzeuge und somit die Airlines benötigt...
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Zumindest ist das Modell jetzt noch Restzahlungen einzuziehen für Reisen, die nicht stattfinden sehr fragwürdig.
Und richtig: Reisen sind nicht systemrelevant. Reiseveranstalter ebenso wenig. Ausnahme wird die Lufthansa sein.Außerdem gibt es nach dieser Krise, wann immer das auch sein wird , bestimmt wichtigere Dinge als eine Reise zu buchen. Und ob das noch in diesem Jahr in nennenswerten Maße sein wird bezweifle ich stark. Der Umfang wird eh viel geringer sein als vor Corona.
@jlechtenboehmer , deine Solidarität in Ehren , mach ich auch (Sportabo ,Fitnessstudio, läuft alles weiter) wir sehen uns hier wieder wenn dann doch einer sein Geburtdatum mal falsch geschrieben hat . Sicher kommt dann die Solidarität vom RV ,sicher!
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@holly-man sagte:
Richtig @vonschmeling

Demzufolge kann es auch noch keine Antworten geben
Und wenn man das weiß — warum fragt man dann ?
@jlechtenboehmer sagte:
Und wenn man das weiß — warum fragt man dann ?
@SilviaL wusste es offensichtlich nicht und hat daher berechtigterweise gefragt.
Es geht hier auch nicht um die "Frage" sondern um die "Antwort"@haberling sagte:
und warum sollten VA die bisherigen Gutscheinkriterien ändern und wann ich meine Tastatur belästige ...

Weil die Regularien vermutlich andere zu bestimmern haben und nicht der RV
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@jlechtenboehmer , deine Solidarität in Ehren , mach ich auch (Sportabo ,Fitnessstudio, läuft alles weiter) wir sehen uns hier wieder wenn dann doch einer sein Geburtdatum mal falsch geschrieben hat . Sicher kommt dann die Solidarität vom RV ,sicher!
@wuppiandre sagte:
@jlechtenboehmer , deine Solidarität in Ehren , mach ich auch (Sportabo ,Fitnessstudio, läuft alles weiter) wir sehen uns hier wieder wenn dann doch einer sein Geburtdatum mal falsch geschrieben hat . Sicher kommt dann die Solidarität vom RV ,sicher!
Ja @wuppiandre, das denke ich auch immer wieder
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Vielleicht können wir die RV dann daran erinnern, dass wir ihnen ein Darlehen gegeben haben. -
Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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Bekomme ich dieses Gutschein von TUI nur für die Anzahlung oder wird die Restzahlung für die Türkei Reise im September auch noch abgebucht? Kann ich dieser Abbuchung noch widersprechen und meine Anzahlung auch zurückholen? Es wird ja ganz klar keine Leistung erbracht? Habe nach TC Pleite extra Lastschrift gewählt!
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Mei - September??? ... da fließt noch viel Wasser die Isar runter, retromops!
Höchst wahrscheinlich bist du im August etwas schlauer. -
Mei - September??? ... da fließt noch viel Wasser die Isar runter, retromops!
Höchst wahrscheinlich bist du im August etwas schlauer.Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
Zumindest ist das Modell jetzt noch Restzahlungen einzuziehen für Reisen, die nicht stattfinden sehr fragwürdig.
Und richtig: Reisen sind nicht systemrelevant. Reiseveranstalter ebenso wenig. Ausnahme wird die Lufthansa sein.Außerdem gibt es nach dieser Krise, wann immer das auch sein wird , bestimmt wichtigere Dinge als eine Reise zu buchen. Und ob das noch in diesem Jahr in nennenswerten Maße sein wird bezweifle ich stark. Der Umfang wird eh viel geringer sein als vor Corona.
@webstr65 sagte:
Zumindest ist das Modell jetzt noch Restzahlungen einzuziehen für Reisen, die nicht stattfinden sehr fragwürdig.
genau das ist auch mein Kritikpunkt.
Die Mitarbeiter können garnicht dafür sorgen das ich in den Urlaub kann. Das ist schlicht unmöglich. Deshalb dürften die auch meinetwegen in Kurzarbeit. Ich muss aber bezahlen.
Die Mitarbeiter hiermüssen allerdings noch nicht mal dafür sorgen, dass die gestrandeten zurückkommen. dafür sind ja angeblich die Mitarbeiter vor Ort zuständig wie ich gehört habe.Also aufhören und Solidarität verlangen. Wenn das abbuchen der Restzahlung ausgeblieben wäre, dann wäre ich solidarisch dabei.
Ich habe ein Vertrag mit gültigen Bedingungen abgeschlossen. Der gilt für beide Seiten. Ohne entgegenkommen von der anderen Seite gibt es auch von meiner Seite kein Entgegenkommen.
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Der Reisepreis ist vollständig mit Kreditkarte bezahlt (Abflug wäre der 13.04.20 gewesen). Mit Mail vom 21.03.20 teilte HC mit, dass die Reise storniert wurde und dass wir vom Veranstalter eine Stornobestätigung erhalten. Der Reiseveranstalter Byebye-Reisen hat sich bisher nicht gemeldet und den Reisepreis auch nicht erstattet. Die 14 Tage nach 651 h BGB sind - ohne dass es meines Erachtens einer weiteren Mahnung unsererseits bedarf - verstrichen. Somit ist der Reiseveranstalter meines Erachtens in Verzug.
Meines Wissens darf man das Chargeback-Verfahren nur einmal beantragen. Meine Überlegung ist nun, ob es Sinn macht bzw. ob ich bei meiner Bank jetzt das Chargeback-Verfahren beantragen sollte, obwohl ich vom Reiseveranstalter keinerlei Rückmeldung über die Erstattung des Reisepreises habe oder wird die Bank den Antrag ablehnen - z.B. weil der Reiseveranstalter sich noch nicht über die Rückzahlungsmodalitäten geäußert hat...

Eine weitere Überlegung ist folgende: wenn außergerichtliche Mahnungen seitens des Gläubigers beim Schuldner keine Wirkung zeigen, bleibt dem Gläubiger die Möglichkeit, seinen überfälligen Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Der Gläubiger hat die Wahl zwischen zwei Verfahrenswegen, dem Klageverfahren und dem gerichtlichen Mahnverfahren. Im Ergebnis laufen beide Verfahren auf einen Vollstreckungstitel hinaus, der den Gläubiger zur Einleitung der Zwangsvollstreckung berechtigt.
Was tun?



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Der Reisepreis ist vollständig mit Kreditkarte bezahlt (Abflug wäre der 13.04.20 gewesen). Mit Mail vom 21.03.20 teilte HC mit, dass die Reise storniert wurde und dass wir vom Veranstalter eine Stornobestätigung erhalten. Der Reiseveranstalter Byebye-Reisen hat sich bisher nicht gemeldet und den Reisepreis auch nicht erstattet. Die 14 Tage nach 651 h BGB sind - ohne dass es meines Erachtens einer weiteren Mahnung unsererseits bedarf - verstrichen. Somit ist der Reiseveranstalter meines Erachtens in Verzug.
Meines Wissens darf man das Chargeback-Verfahren nur einmal beantragen. Meine Überlegung ist nun, ob es Sinn macht bzw. ob ich bei meiner Bank jetzt das Chargeback-Verfahren beantragen sollte, obwohl ich vom Reiseveranstalter keinerlei Rückmeldung über die Erstattung des Reisepreises habe oder wird die Bank den Antrag ablehnen - z.B. weil der Reiseveranstalter sich noch nicht über die Rückzahlungsmodalitäten geäußert hat...

Eine weitere Überlegung ist folgende: wenn außergerichtliche Mahnungen seitens des Gläubigers beim Schuldner keine Wirkung zeigen, bleibt dem Gläubiger die Möglichkeit, seinen überfälligen Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Der Gläubiger hat die Wahl zwischen zwei Verfahrenswegen, dem Klageverfahren und dem gerichtlichen Mahnverfahren. Im Ergebnis laufen beide Verfahren auf einen Vollstreckungstitel hinaus, der den Gläubiger zur Einleitung der Zwangsvollstreckung berechtigt.
Was tun?



@Trostlos7
Beides zeitgleich ... du hast doch nichts zu verlieren. Wenn eine der beiden Optionen greift, wird die zweite hinfällig. -
@Trostlos7!
Da das Chargeback nicht mit Kosten für dich verbunden ist würde ich diese Variante zuerst versuchen ... -
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