Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@dunklerfuerst sagte:
https://praxistipps.chip.de/kreditkartenzahlung-stornieren-und-zurueckbuchen-so-gehts_50306
Acht WochenNach deiner Quelle nach, ich zitiere:
"Die gesetzliche Frist für eine Zurückbuchung beträgt acht Wochen."D.h. aber wenn bspw. VISA sagt 120 Tage, dann gelten die gesetzliche 8 Wochen und die 120 Tage von der VISA.
Ich weiß nicht ob die Angaben der Visa für Deutschland oder nur für die USA oder wo auch immer gelten.
Von meiner Bank und der MasterCard sind acht Wochen vorgeschrieben. -
Diese Informationen hat Wülfi71 schon vor Tagen zur Verfügung gestellt - einschl. des Links.
Ihr habt oben rechts auf der Seite ein Fenster für einen Suchbegriff. Da einfach mal Chargeback eingeben und schwupps werdet ihr geholfen.
Geht natürlich gleichermaßen mit jedem anderen Begriff ...All jene, die noch keine Stornobestätigung haben:
Eine generelle Absage aller Reisen seitens des Veranstalters für den betreffenden Zeitraum reicht vollkommen aus, ein blumiges Anschreiben braucht ihr nicht für evtl. Maßnahmen - z.B. Chargeback. -
@vonschmeling
Gibt es auch nicht.
Habe much nur dem Niveau angepasst nur Behauptungen aufzustehen ohne es rechtlich zu belegen. -
Diese Informationen hat Wülfi71 schon vor Tagen zur Verfügung gestellt - einschl. des Links.
Ihr habt oben rechts auf der Seite ein Fenster für einen Suchbegriff. Da einfach mal Chargeback eingeben und schwupps werdet ihr geholfen.
Geht natürlich gleichermaßen mit jedem anderen Begriff ...All jene, die noch keine Stornobestätigung haben:
Eine generelle Absage aller Reisen seitens des Veranstalters für den betreffenden Zeitraum reicht vollkommen aus, ein blumiges Anschreiben braucht ihr nicht für evtl. Maßnahmen - z.B. Chargeback.Hallo vonschmeling.
Erstmal danke für die schnelle Aufklärung. Dann wird es mir ausreichen, mit dem Schreiben von Holidaycheck zur Bank zu gehen? Da ich nur von deren Seite die Info habe, dass die Reise storniert wird.
Die Suchfunktion ist mir natürlich bekannt, habe nur nicht konkret für mein Anliegen antworten finden können.
Vielen Dank und beste Grüße
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Ja, Dunklerfuerst - das sollte ausreichen, zumal die Situation ja sattsam bekannt ist.
Die Suchfunktion habe ich nur für die Zweifel bezüglich Chargeback erwähnt, Wülfi71 hat das mehrfach und sehr detailliert erläutert.
War bereits in Sachen Thomas Cook Riesenthema.
@sswiti
Das mit dem Niveau anpassen üben wir aber nochmal, und Patzigkeit kommt auch nicht sonderlich gut an.
Hier gibt es eine Menge User, die sich ganz wacker einbringen und außerordentlich hilfreiche Hinweise geben. Wenn dir die Ergebnisse nicht gefallen ist das kein Grund für blöde Bemerkungen. -
@dunklerfuerst sagte:
Bisher haben wir keine Stornobestätigung seitens FTI bekommen, sondern nur die Info von Holidaycheck, dass die Reise nicht stattfinden, sondern über den Reiseveranstalter storniert wird.
Das ist sehr merkwürdig, idR müsste eine Stornobestätigung seitens vom RV oder vom HC vorliegen.
Ich habe schon diverse Male mit Holidaycheck und auch mit FTI telefoniert. Jedes Mal wurde ich um Geduld gebeten.
Wenn HC dir mitgeteilt hat, abzuwarten - bleibt dir glaube ich nicht anderes als abzuwarten.
Ich habe über Kreditkarte bezahlt. Habe noch ca 10 Tage, um das Chargeback verfahren einzuleiten.
Eine Frage an dich, ich habe auch über KK bezahlt, woher weißt du das genau, dass dir 10 Tage Zeit bleibt, um ein Chargeback einzuleiten?
Und ohne eine Stornobestätigung ist ein Chargeback schwierig.@holidaytripguy sagte:
Und ohne eine Stornobestätigung ist ein Chargeback schwierig.
Ich habe lediglich eine Mail von HC vom 21.03.20, in der mitgeteilt wird, dass die Reise storniert wurde und dass wir vom Veranstalter eine Stornobestätigung erhalten. Der Reiseveranstalter Byebye-Reisen (gehört zu Alltours) hat sich bisher nicht gemeldet und den Reisepreis auch nicht erstattet.
ABER: auf der Facebook-Seite von Alltours habe ich zwei Meldungen von Alltours vom 16. und 19.03.20 gefunden, wonach u.a. alle Alltours- und Byebye-Pauschalreisen mit Abflug bis 30.04.20 kostenlos storniert werden. Diese zwei Posts sind doch wohl - wenn auch nicht persönlich an mich adressiert - Stornobestätigungen, oder nicht?
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Das Schreiben von HC sollte ausreichen, hatte ich direkt vor deinem Beitrag geschrieben.
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@holidaytripguy sagte:
Und ohne eine Stornobestätigung ist ein Chargeback schwierig.
Ich habe lediglich eine Mail von HC vom 21.03.20, in der mitgeteilt wird, dass die Reise storniert wurde und dass wir vom Veranstalter eine Stornobestätigung erhalten. Der Reiseveranstalter Byebye-Reisen (gehört zu Alltours) hat sich bisher nicht gemeldet und den Reisepreis auch nicht erstattet.
ABER: auf der Facebook-Seite von Alltours habe ich zwei Meldungen von Alltours vom 16. und 19.03.20 gefunden, wonach u.a. alle Alltours- und Byebye-Pauschalreisen mit Abflug bis 30.04.20 kostenlos storniert werden. Diese zwei Posts sind doch wohl - wenn auch nicht persönlich an mich adressiert - Stornobestätigungen, oder nicht?
@Trostlos7!:
Ja eigentlich schon, aber wie @VS sagte, reicht wohl auch nur die Info von HC völlig aus für ein Chargeback-Verfahren. Facebook, ist keine offizielle Meldung, da müsste schon eine offizielle Seite oder Info sein.........und VS war schneller

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@vonschmeling
Ich habe auch nicht dich, sondern anderen User zitiert.
Welcher behauptet dass in der Lage Rückerstattung kein geltendes Recht ist.
Was nun mal nicht stimmt. Da es dazu auch noch keine Gerichtsurteile gibt. Aber man meint es besser zu wissen.
Also habe ich mich dem Niveau angepasst. -
Dürfte bei den meisten Veranstaltern auf der Homepage stehen, holidaytripguy.
Selbst das reicht aus!
@sswiti
Natürlich ist es geltendes Recht, das hat kein Mensch bestritten. Allerdings ist §651 BGB Pauschalreiserecht und nützt dir damit gar nichts.
Du kannst dich auf die VO(EG)261/04 berufen und versuchen, auf dieser Grundlage dein Recht auf Erstattung gegen das LVU durchzusetzen. -
@jlechtenboehmer sagte:
Danke für deine Solidarität .....
Du bemängelst den Willen zur Solidarität mit den Reiseveranstaltern.
Warum sollte Solidarität nur einseitig sein.
Wenn jetzt noch Restzahlungen abgebucht werden sollte man vom Kunden auch keine Solidarität erwarten.Man kann höchstwahrscheinlich selber den Vertrag nicht erfüllen. Verlangt aber vom Kunden die Erfüllung(Restzahlung) des Vertrags.
Gleichzeitig hofft man darauf das der Gesetzgeber rückwirkend die AGBs der Vertrags ändert. Das um Nachteil des Kunden.Wenn das für mich und andere Kunden nicht zu meiner Zufriedenheit ausgeht, dann werde ich meine Urlaubsreisen nur noch wenige Tage vor Abreise buchen. Das alles selber organisiert, Flug, Hotel und Transfer. Mit dieser Einstellung werde ich bestimmt nicht der einzigste sein
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An wen wendest du dich, kuckuk? @username hilft ...

Einen gewissen Handlungsspielraum haben im Falle einer Absage auch die KK Zahler oder Nutzer des Sepa Lastschriftverfahrens.
So mit der Badebux an n Flughafen ist ja schließlich nicht jedermanns Sache. -
An wen wendest du dich, kuckuk? @username hilft ...

Einen gewissen Handlungsspielraum haben im Falle einer Absage auch die KK Zahler oder Nutzer des Sepa Lastschriftverfahrens.
So mit der Badebux an n Flughafen ist ja schließlich nicht jedermanns Sache.@vonschmeling
Apropos Facebook: wie nennt man das im Juristendeutsch, wenn auf der Facebook-Seite von Alltours eine Meldung von Alltours vom 16.03.20 steht, wonach u.a. alle Alltours- und Byebye-Pauschalreisen mit Abflug bis 30.04.20 kostenlos storniert werden und dann 2 Tage nach (!) der Meldung, nämlich am 18.03.20, die Restzahlung von meinem Kreditkartenkonto abgebucht wird? -
@vonschmeling
Apropos Facebook: wie nennt man das im Juristendeutsch, wenn auf der Facebook-Seite von Alltours eine Meldung von Alltours vom 16.03.20 steht, wonach u.a. alle Alltours- und Byebye-Pauschalreisen mit Abflug bis 30.04.20 kostenlos storniert werden und dann 2 Tage nach (!) der Meldung, nämlich am 18.03.20, die Restzahlung von meinem Kreditkartenkonto abgebucht wird? -
Pech!

Nein, im Ernst Trostlos7! - das sind automatische Vorgänge, selbst bei einem sofortigen Stop kann man nicht mehr alle Buchungen bremsen.
Wenn du dich des "Juristendeutsch" bei deiner Einrede bedienen willst musst du einen Juristen zur Wahrnehmung deiner Interessen bevollmächtigen. Sonst geht das so gründlich in die Binsen wie dieses unterirdische Musterschreiben, das tuerkeirot gefunden hatte.M.E. brauchst du aber weder den Juristen noch sein Deutsch, wander einfach zu deinem Kreditunternehmen und bitte darum, wegen Nichterbringbarkeit der bezahlten Leistung ein Chargeback Verfahren einzuleiten.
@Bienekind
... oder so!
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Dann aber bitte via PN, auf der Forenebene ist das restlos überflüssig ...
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Wir haben das gleiche Problem. Hier im Forum gilt man aber bei einigen als unverschämt, wenn man nach einem Urlaubsabbruch auf eine Erstattung der restlichen Tage hofft. Mancheiner hat durch einen Abbruch mehr Geld in den Sand gesetzt als andere, die ihre ganze Reise nicht antreten können.
Hier auf Seite 219 hat MAN-mann mit "Beitrag" auf einen interessanten Artikel hingewiesen, aus dem wir entnehmen, dass man auch bei Urlaubsabbruch ein Recht auf Erstattung hat. Also: Nicht so schnell aufgeben!
@ Heiner
Danke für den "Beitrag"
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Den Beitrag von vonschmeling auf Seite 197 an Dich, noch immer nicht verstanden, Sonnensuechtige? Du bist (musstest) mit einer Sondermaschine 5 Tage vor regulärem Urlaubsende ausgeflogen worden, da umgehend gehandelt werden musste!!!
Dies sind aussergewöhnliche Umstände, die nicht der VA zu verantworten hat.
Auf der Seite des AA steht:
Bei dem sog. Rückholprogramm werden die Betroffenen einen im Konsulargesetz festgeschriebenen Anteil der Kosten tragen müssen. -
Wir haben das gleiche Problem. Hier im Forum gilt man aber bei einigen als unverschämt, wenn man nach einem Urlaubsabbruch auf eine Erstattung der restlichen Tage hofft. Mancheiner hat durch einen Abbruch mehr Geld in den Sand gesetzt als andere, die ihre ganze Reise nicht antreten können.
Hier auf Seite 219 hat MAN-mann mit "Beitrag" auf einen interessanten Artikel hingewiesen, aus dem wir entnehmen, dass man auch bei Urlaubsabbruch ein Recht auf Erstattung hat. Also: Nicht so schnell aufgeben!
@ Heiner
Danke für den "Beitrag"
Danke für deine Antwort, ich hatte schon den Eindruck, dass meine Frage zwischen den anderen "Diskussionen" untergegangen ist...
Habt ihr auch schon so eine Antwort vom Reiseveranstalter erhalten? Wie werdet ihr jetzt vorgehen?
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Der Veranstalter lehnt Erstattungen für entfallene Urlaubstage ab.
