Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Allgemeine Fragen
  5. Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
  6. Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
8.5k Beiträge 664 Kommentatoren 1.5m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • holidaytripguyH holidaytripguy

    @dunklerfuerst sagte:

    https://praxistipps.chip.de/kreditkartenzahlung-stornieren-und-zurueckbuchen-so-gehts_50306
    Acht Wochen

    Nach deiner Quelle nach, ich zitiere:
    "Die gesetzliche Frist für eine Zurückbuchung beträgt acht Wochen."

    D.h. aber wenn bspw. VISA sagt 120 Tage, dann gelten die gesetzliche 8 Wochen und die 120 Tage von der VISA.

    DunklerfuerstD Offline
    DunklerfuerstD Offline
    Dunklerfuerst
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2221

    Ich weiß nicht ob die Angaben der Visa für Deutschland oder nur für die USA oder wo auch immer gelten.
    Von meiner Bank und der MasterCard sind acht Wochen vorgeschrieben.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2222

      Diese Informationen hat Wülfi71 schon vor Tagen zur Verfügung gestellt - einschl. des Links.
      Ihr habt oben rechts auf der Seite ein Fenster für einen Suchbegriff. Da einfach mal Chargeback eingeben und schwupps werdet ihr geholfen.
      Geht natürlich gleichermaßen mit jedem anderen Begriff ...

      All jene, die noch keine Stornobestätigung haben:
      Eine generelle Absage aller Reisen seitens des Veranstalters für den betreffenden Zeitraum reicht vollkommen aus, ein blumiges Anschreiben braucht ihr nicht für evtl. Maßnahmen - z.B. Chargeback.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      DunklerfuerstD 1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • sswitiS Offline
        sswitiS Offline
        sswiti
        schrieb am zuletzt editiert von sswiti
        #2223

        @vonschmeling
        Gibt es auch nicht.
        Habe much nur dem Niveau angepasst nur Behauptungen aufzustehen ohne es rechtlich zu belegen.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • vonschmelingV vonschmeling

          Diese Informationen hat Wülfi71 schon vor Tagen zur Verfügung gestellt - einschl. des Links.
          Ihr habt oben rechts auf der Seite ein Fenster für einen Suchbegriff. Da einfach mal Chargeback eingeben und schwupps werdet ihr geholfen.
          Geht natürlich gleichermaßen mit jedem anderen Begriff ...

          All jene, die noch keine Stornobestätigung haben:
          Eine generelle Absage aller Reisen seitens des Veranstalters für den betreffenden Zeitraum reicht vollkommen aus, ein blumiges Anschreiben braucht ihr nicht für evtl. Maßnahmen - z.B. Chargeback.

          DunklerfuerstD Offline
          DunklerfuerstD Offline
          Dunklerfuerst
          schrieb am zuletzt editiert von Dunklerfuerst
          #2224

          Hallo vonschmeling.

          Erstmal danke für die schnelle Aufklärung. Dann wird es mir ausreichen, mit dem Schreiben von Holidaycheck zur Bank zu gehen? Da ich nur von deren Seite die Info habe, dass die Reise storniert wird.

          Die Suchfunktion ist mir natürlich bekannt, habe nur nicht konkret für mein Anliegen antworten finden können.

          Vielen Dank und beste Grüße

          Trostlos7!T 1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2225

            Ja, Dunklerfuerst - das sollte ausreichen, zumal die Situation ja sattsam bekannt ist.
            Die Suchfunktion habe ich nur für die Zweifel bezüglich Chargeback erwähnt, Wülfi71 hat das mehrfach und sehr detailliert erläutert.
            War bereits in Sachen Thomas Cook Riesenthema.
            @sswiti
            Das mit dem Niveau anpassen üben wir aber nochmal, und Patzigkeit kommt auch nicht sonderlich gut an.
            Hier gibt es eine Menge User, die sich ganz wacker einbringen und außerordentlich hilfreiche Hinweise geben. Wenn dir die Ergebnisse nicht gefallen ist das kein Grund für blöde Bemerkungen.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • holidaytripguyH holidaytripguy

              @dunklerfuerst sagte:

              Bisher haben wir keine Stornobestätigung seitens FTI bekommen, sondern nur die Info von Holidaycheck, dass die Reise nicht stattfinden, sondern über den Reiseveranstalter storniert wird.

              Das ist sehr merkwürdig, idR müsste eine Stornobestätigung seitens vom RV oder vom HC vorliegen.

              Ich habe schon diverse Male mit Holidaycheck und auch mit FTI telefoniert. Jedes Mal wurde ich um Geduld gebeten.

              Wenn HC dir mitgeteilt hat, abzuwarten - bleibt dir glaube ich nicht anderes als abzuwarten.

              Ich habe über Kreditkarte bezahlt. Habe noch ca 10 Tage, um das Chargeback verfahren einzuleiten.

              Eine Frage an dich, ich habe auch über KK bezahlt, woher weißt du das genau, dass dir 10 Tage Zeit bleibt, um ein Chargeback einzuleiten?
              Und ohne eine Stornobestätigung ist ein Chargeback schwierig.

              Trostlos7!T Offline
              Trostlos7!T Offline
              Trostlos7!
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2226

              @holidaytripguy sagte:

              Und ohne eine Stornobestätigung ist ein Chargeback schwierig.

              Ich habe lediglich eine Mail von HC vom 21.03.20, in der mitgeteilt wird, dass die Reise storniert wurde und dass wir vom Veranstalter eine Stornobestätigung erhalten. Der Reiseveranstalter Byebye-Reisen (gehört zu Alltours) hat sich bisher nicht gemeldet und den Reisepreis auch nicht erstattet.

              ABER: auf der Facebook-Seite von Alltours habe ich zwei Meldungen von Alltours vom 16. und 19.03.20 gefunden, wonach u.a. alle Alltours- und Byebye-Pauschalreisen mit Abflug bis 30.04.20 kostenlos storniert werden. Diese zwei Posts sind doch wohl - wenn auch nicht persönlich an mich adressiert - Stornobestätigungen, oder nicht?

              holidaytripguyH 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2227

                Das Schreiben von HC sollte ausreichen, hatte ich direkt vor deinem Beitrag geschrieben.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                MichaElsaM 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Trostlos7!T Trostlos7!

                  @holidaytripguy sagte:

                  Und ohne eine Stornobestätigung ist ein Chargeback schwierig.

                  Ich habe lediglich eine Mail von HC vom 21.03.20, in der mitgeteilt wird, dass die Reise storniert wurde und dass wir vom Veranstalter eine Stornobestätigung erhalten. Der Reiseveranstalter Byebye-Reisen (gehört zu Alltours) hat sich bisher nicht gemeldet und den Reisepreis auch nicht erstattet.

                  ABER: auf der Facebook-Seite von Alltours habe ich zwei Meldungen von Alltours vom 16. und 19.03.20 gefunden, wonach u.a. alle Alltours- und Byebye-Pauschalreisen mit Abflug bis 30.04.20 kostenlos storniert werden. Diese zwei Posts sind doch wohl - wenn auch nicht persönlich an mich adressiert - Stornobestätigungen, oder nicht?

                  holidaytripguyH Offline
                  holidaytripguyH Offline
                  holidaytripguy
                  schrieb am zuletzt editiert von holidaytripguy
                  #2228

                  @Trostlos7!:
                  Ja eigentlich schon, aber wie @VS sagte, reicht wohl auch nur die Info von HC völlig aus für ein Chargeback-Verfahren. Facebook, ist keine offizielle Meldung, da müsste schon eine offizielle Seite oder Info sein....

                  .....und VS war schneller 😃

                  Lernen besteht in einem Erinnern von Informationen, die bereits seit Generationen in der Seele des Menschen wohnen.
                  -Sokrates

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • sswitiS Offline
                    sswitiS Offline
                    sswiti
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2229

                    @vonschmeling
                    Ich habe auch nicht dich, sondern anderen User zitiert.
                    Welcher behauptet dass in der Lage Rückerstattung kein geltendes Recht ist.
                    Was nun mal nicht stimmt. Da es dazu auch noch keine Gerichtsurteile gibt. Aber man meint es besser zu wissen.
                    Also habe ich mich dem Niveau angepasst.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #2230

                      Dürfte bei den meisten Veranstaltern auf der Homepage stehen, holidaytripguy.
                      Selbst das reicht aus!
                      @sswiti
                      Natürlich ist es geltendes Recht, das hat kein Mensch bestritten. Allerdings ist §651 BGB Pauschalreiserecht und nützt dir damit gar nichts.
                      Du kannst dich auf die VO(EG)261/04 berufen und versuchen, auf dieser Grundlage dein Recht auf Erstattung gegen das LVU durchzusetzen.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • MichaelAIM MichaelAI

                        @jlechtenboehmer sagte:

                        Danke für deine Solidarität .....

                        Du bemängelst den Willen zur Solidarität mit den Reiseveranstaltern.
                        Warum sollte Solidarität nur einseitig sein.
                        Wenn jetzt noch Restzahlungen abgebucht werden sollte man vom Kunden auch keine Solidarität erwarten.

                        Man kann höchstwahrscheinlich selber den Vertrag nicht erfüllen. Verlangt aber vom Kunden die Erfüllung(Restzahlung) des Vertrags.
                        Gleichzeitig hofft man darauf das der Gesetzgeber rückwirkend die AGBs der Vertrags ändert. Das um Nachteil des Kunden.

                        Wenn das für mich und andere Kunden nicht zu meiner Zufriedenheit ausgeht, dann werde ich meine Urlaubsreisen nur noch wenige Tage vor Abreise buchen. Das alles selber organisiert, Flug, Hotel und Transfer. Mit dieser Einstellung werde ich bestimmt nicht der einzigste sein

                        kuckukK Offline
                        kuckukK Offline
                        kuckuk
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2231

                        Bist du nicht.Unsere Restzahlung war am 03.04.2020 fällig,warte erst mal ab.In Zukunft nur noch Last Minute,da muss ich nicht meinem Geld hinterher laufen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV Offline
                          vonschmelingV Offline
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2232

                          An wen wendest du dich, kuckuk? @username hilft ... 😉
                          Einen gewissen Handlungsspielraum haben im Falle einer Absage auch die KK Zahler oder Nutzer des Sepa Lastschriftverfahrens.
                          So mit der Badebux an n Flughafen ist ja schließlich nicht jedermanns Sache.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          Trostlos7!T 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV vonschmeling

                            An wen wendest du dich, kuckuk? @username hilft ... 😉
                            Einen gewissen Handlungsspielraum haben im Falle einer Absage auch die KK Zahler oder Nutzer des Sepa Lastschriftverfahrens.
                            So mit der Badebux an n Flughafen ist ja schließlich nicht jedermanns Sache.

                            Trostlos7!T Offline
                            Trostlos7!T Offline
                            Trostlos7!
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2233

                            @vonschmeling
                            Apropos Facebook: wie nennt man das im Juristendeutsch, wenn auf der Facebook-Seite von Alltours eine Meldung von Alltours vom 16.03.20 steht, wonach u.a. alle Alltours- und Byebye-Pauschalreisen mit Abflug bis 30.04.20 kostenlos storniert werden und dann 2 Tage nach (!) der Meldung, nämlich am 18.03.20, die Restzahlung von meinem Kreditkartenkonto abgebucht wird?

                            BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Trostlos7!T Trostlos7!

                              @vonschmeling
                              Apropos Facebook: wie nennt man das im Juristendeutsch, wenn auf der Facebook-Seite von Alltours eine Meldung von Alltours vom 16.03.20 steht, wonach u.a. alle Alltours- und Byebye-Pauschalreisen mit Abflug bis 30.04.20 kostenlos storniert werden und dann 2 Tage nach (!) der Meldung, nämlich am 18.03.20, die Restzahlung von meinem Kreditkartenkonto abgebucht wird?

                              BienekindB Offline
                              BienekindB Offline
                              Bienekind
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2234

                              Das nennt man Überschneidung 😏

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #2235

                                Pech! 😉
                                Nein, im Ernst Trostlos7! - das sind automatische Vorgänge, selbst bei einem sofortigen Stop kann man nicht mehr alle Buchungen bremsen.
                                Wenn du dich des "Juristendeutsch" bei deiner Einrede bedienen willst musst du einen Juristen zur Wahrnehmung deiner Interessen bevollmächtigen. Sonst geht das so gründlich in die Binsen wie dieses unterirdische Musterschreiben, das tuerkeirot gefunden hatte.

                                M.E. brauchst du aber weder den Juristen noch sein Deutsch, wander einfach zu deinem Kreditunternehmen und bitte darum, wegen Nichterbringbarkeit der bezahlten Leistung ein Chargeback Verfahren einzuleiten.

                                @Bienekind
                                ... oder so! 😀

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2236

                                  Dann aber bitte via PN, auf der Forenebene ist das restlos überflüssig ...

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • SonnensuechtigeS Offline
                                    SonnensuechtigeS Offline
                                    Sonnensuechtige
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2237

                                    @Ta-Mara

                                    Wir haben das gleiche Problem. Hier im Forum gilt man aber bei einigen als unverschämt, wenn man nach einem Urlaubsabbruch auf eine Erstattung der restlichen Tage hofft. Mancheiner hat durch einen Abbruch mehr Geld in den Sand gesetzt als andere, die ihre ganze Reise nicht antreten können.

                                    Hier auf Seite 219 hat MAN-mann mit "Beitrag" auf einen interessanten Artikel hingewiesen, aus dem wir entnehmen, dass man auch bei Urlaubsabbruch ein Recht auf Erstattung hat. Also: Nicht so schnell aufgeben!

                                    @ Heiner

                                    Danke für den "Beitrag"

                                    Ta_MaraT 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Ahotep2A 1
                                      Ahotep2A 1
                                      Ahotep2
                                      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                      schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                                      #2238

                                      Den Beitrag von vonschmeling auf Seite 197 an Dich, noch immer nicht verstanden, Sonnensuechtige? Du bist (musstest) mit einer Sondermaschine 5 Tage vor regulärem Urlaubsende ausgeflogen worden, da umgehend gehandelt werden musste!!!
                                      Dies sind aussergewöhnliche Umstände, die nicht der VA zu verantworten hat.
                                      Auf der Seite des AA steht:
                                      Bei dem sog. Rückholprogramm werden die Betroffenen einen im Konsulargesetz festgeschriebenen Anteil der Kosten tragen müssen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • SonnensuechtigeS Sonnensuechtige

                                        @Ta-Mara

                                        Wir haben das gleiche Problem. Hier im Forum gilt man aber bei einigen als unverschämt, wenn man nach einem Urlaubsabbruch auf eine Erstattung der restlichen Tage hofft. Mancheiner hat durch einen Abbruch mehr Geld in den Sand gesetzt als andere, die ihre ganze Reise nicht antreten können.

                                        Hier auf Seite 219 hat MAN-mann mit "Beitrag" auf einen interessanten Artikel hingewiesen, aus dem wir entnehmen, dass man auch bei Urlaubsabbruch ein Recht auf Erstattung hat. Also: Nicht so schnell aufgeben!

                                        @ Heiner

                                        Danke für den "Beitrag"

                                        Ta_MaraT Offline
                                        Ta_MaraT Offline
                                        Ta_Mara
                                        schrieb am zuletzt editiert von Ta_Mara
                                        #2239

                                        @Sonnensuechtige

                                        Danke für deine Antwort, ich hatte schon den Eindruck, dass meine Frage zwischen den anderen "Diskussionen" untergegangen ist...

                                        Habt ihr auch schon so eine Antwort vom Reiseveranstalter erhalten? Wie werdet ihr jetzt vorgehen?

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • vonschmelingV Offline
                                          vonschmelingV Offline
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2240

                                          Der Veranstalter lehnt Erstattungen für entfallene Urlaubstage ab.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 110
                                          • 111
                                          • 112
                                          • 113
                                          • 114
                                          • 424
                                          • 425
                                          • 112 von 425
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag