Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@dueren sagte:
Wie wäre es denn anzuerkennen dass das eine aussergewöhnliche Situation ist und sein ansonsten "viel zu unterschiedliches" Buchungsverhalten der Situation anzupassen und so allen zu helfen - auch sich selber?
Na das ist doch Quatsch.
Diese Gutscheine akzeptiere ich - mach und muss ich ja.
Wenn ich Glück habe, bekomme ich für die Gutscheine übernächstes Jahr mein Geld zurück.Warum aber sollte ich bitte nächstes Jahr mein Buchungsverhalten anpassen ?
Das ist mein Urlaub, den ich so gestalte, wie es mir passt.
Passt sich irgend ein RV meinen unter Umständen eintretenden aussergewöhnliche Situation an und ist kulant ?
Nein, ganz sicher nicht ! Ich werde mit Storno- oder Bearbeitungskosten bombardiert und kann mich ggf. gegen gewisse Umstände teuer versichern.Was nutzt mir ein Gutschein von Airline "A", die nächstes Jahr evetuell nicht mehr meine bevorzugte Urlaubsdestination anfliegt, oder zu unmöglichen Zeiten ? Was nutzt mir ein Gutschein von Airline "B", die nächstes Jahr eventuell doppelt so teuer ist, wei Airline "A" ?
Auch wenn ich einen Gutschein hätte, achte ich trotzdem auf Preisbewußtes Buchen und gebe mein Geld lieber vor Ort aus.
Wir haben dieses Jahr ausnahmsweise 2 Hotels über einen RV gebucht - warum sollte ich das nächstes Jahr wieder tun ?@Holly-man: Mit dieser Einstellung sind Gutscheine allerdings keine gute Wahl.
Bleibt die Einstelliung zu überdenken oder die 2 jahre auszusitzen. -
@stefanzander sagte:
was aber l’tur in ihrem newsletter vorhin komplett anders darstellt.
Wieso? Denn
dort steht „die Bundesregierung hat beschlossen“ deswegen machen wir jetzt Gutscheine
Genau das hat sie ja zur Entscheidung vorgelegt.
die Bundesregierung kann viel beschließen, interessiert bloß nicht, solange es nicht der Bundestag (und ggf. Bundesrat und in diesem Fall auch EU Kommission) ebenfalls beschließen.
Naja, 2 von 3 sind ja schon entschieden ...
Nach den gleichen Shema wie bei Konzerten geht es in Deutschand eben nicht. Sonst hätte man es bei der Dringlichkeit der Vorlage heute ja mitbeschlossen!
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@kloppihnrein sagte:
Bin jetzt gespannt ob die EU mittelfristig überhaupt etwas entscheidet. Man stelle sich mal vor Herr Reynders schaltet bei dem deutschen Vorschlag auf stur.
Der gestrige Brief dreier deutscher Minister an die EU lässt klar erkennen, das die Geduld der Bundesregierung begrenzt ist. Eine europäische Lösung wird zwar bevorzugt, aber die Uhr läuft ab. Wenn die EU in den nächsten Tagen nichts zustande bringt, wird es -wie in anderen EU-Ländern bereits geschehen- auch in D einen nationalen Alleingang für Gutscheine bei Pauschalreisen geben. Nach dem gleichen Schema wie bei Konzerten, Sportveranstaltungen, usw. - Beschluß im Corona-Kabinett, Gesetzentwurf wird von der Koalition gemeinsam im Bundestag eingebracht, danach beschlossen, fertig.
@steelydan1 sagte:
Der gestrige Brief dreier deutscher Minister an die EU lässt klar erkennen, das die Geduld der Bundesregierung begrenzt ist. Eine europäische Lösung wird zwar bevorzugt, aber die Uhr läuft ab. Wenn die EU in den nächsten Tagen nichts zustande bringt, wird es -wie in anderen EU-Ländern bereits geschehen- auch in D einen nationalen Alleingang für Gutscheine bei Pauschalreisen geben. Nach dem gleichen Schema wie bei Konzerten, Sportveranstaltungen, usw. - Beschluß im Corona-Kabinett, Gesetzentwurf wird von der Koalition gemeinsam im Bundestag eingebracht, danach beschlossen, fertig.
für die Pauschalreise , muss es erstmal zum zuständigen Kommissar der DG Just (Justiz und Verbraucherschutz) Didier Reynders (Partei liberal) an die Kommission.
für die die Flugreisen an die zuständige Kommissarin der DG Move (Transport) Adina Valean ( Nationalliberale/Europäische Volkspartei.
nun hängt es davon wie empfänglich die beide sind für die Brüsseler Lobbyisten!
ich Schätze offen, es ist aber nur meine politische Gefühl.
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@steelydan1 sagte:
Der gestrige Brief dreier deutscher Minister an die EU lässt klar erkennen, das die Geduld der Bundesregierung begrenzt ist. Eine europäische Lösung wird zwar bevorzugt, aber die Uhr läuft ab. Wenn die EU in den nächsten Tagen nichts zustande bringt, wird es -wie in anderen EU-Ländern bereits geschehen- auch in D einen nationalen Alleingang für Gutscheine bei Pauschalreisen geben. Nach dem gleichen Schema wie bei Konzerten, Sportveranstaltungen, usw. - Beschluß im Corona-Kabinett, Gesetzentwurf wird von der Koalition gemeinsam im Bundestag eingebracht, danach beschlossen, fertig.
für die Pauschalreise , muss es erstmal zum zuständigen Kommissar der DG Just (Justiz und Verbraucherschutz) Didier Reynders (Partei liberal) an die Kommission.
für die die Flugreisen an die zuständige Kommissarin der DG Move (Transport) Adina Valean ( Nationalliberale/Europäische Volkspartei.
nun hängt es davon wie empfänglich die beide sind für die Brüsseler Lobbyisten!
ich Schätze offen, es ist aber nur meine politische Gefühl.
Bei Reyners klingt das laut dpa(Stand vor 5 Tagen) noch anders. Da wird die Lobby arbeiten müssen:
"Zum einen sagte der für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar Didier Reynders einer DPA-Meldung zufolge, dass die EU an einem System abgesicherter Gutscheine arbeite. Dafür sollen die einzelnen Staaten Fonds auflegen, um die Auszahlung von Reisegutscheinen im Insolvenzfall zu garantieren.
Gleichzeitig sprach sich Reynders jedoch gegen eine gesetzlich verordnete Gutscheinlösung aus. Die Pflicht, angezahlte Kundengelder bei stornierten Reisen innerhalb von zwei Wochen nach Absage zurückzuzahlen, sei nun einmal geltendes EU-Recht, so Reynders laut DPA." -
Bei Reyners klingt das laut dpa(Stand vor 5 Tagen) noch anders. Da wird die Lobby arbeiten müssen:
"Zum einen sagte der für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar Didier Reynders einer DPA-Meldung zufolge, dass die EU an einem System abgesicherter Gutscheine arbeite. Dafür sollen die einzelnen Staaten Fonds auflegen, um die Auszahlung von Reisegutscheinen im Insolvenzfall zu garantieren.
Gleichzeitig sprach sich Reynders jedoch gegen eine gesetzlich verordnete Gutscheinlösung aus. Die Pflicht, angezahlte Kundengelder bei stornierten Reisen innerhalb von zwei Wochen nach Absage zurückzuzahlen, sei nun einmal geltendes EU-Recht, so Reynders laut DPA."Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
Bei Reyners klingt das laut dpa(Stand vor 5 Tagen) noch anders. Da wird die Lobby arbeiten müssen:
"Zum einen sagte der für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissar Didier Reynders einer DPA-Meldung zufolge, dass die EU an einem System abgesicherter Gutscheine arbeite. Dafür sollen die einzelnen Staaten Fonds auflegen, um die Auszahlung von Reisegutscheinen im Insolvenzfall zu garantieren.
Gleichzeitig sprach sich Reynders jedoch gegen eine gesetzlich verordnete Gutscheinlösung aus. Die Pflicht, angezahlte Kundengelder bei stornierten Reisen innerhalb von zwei Wochen nach Absage zurückzuzahlen, sei nun einmal geltendes EU-Recht, so Reynders laut DPA."Dieser Beitrag wurde gelöscht! -
@michaelsa sagte:
Ich habe heute meine Rechtsschutzversicherung kontaktiert und diese hat mich für eine erste Rechtsberatung direkt an einen Rechtsanwalt weitergeleitet. Dieser sagte mir, ich solle meine im Juni nach Ägypten anstehende Reise ...
???
Nur zum besseren Verständnis, MichaElsa - dreht es sich bei dir um 2 Reisen zu unterschiedlichen Terminen?
Ich frage, weil zum einen eine Absage und der fehlgeschlagene Versuch der Erstattung über Chargeback in Rede stand, hier jetzt aber über eine sicherlich noch nicht abgesagte Reise beginnend im Juni 2020 gefragt wird?An dich und alle anderen Fragesteller die innige Bitte:
Gebt möglichst alle relevanten Parameter eurer Buchung an und verzichtet auf irrelevante Ausschmückungen.
Damit ist ein Ergebnis besser einzuordnen, eine Frage präziser zu beantworten und zudem vermeidet man zig aufgeregte Nachfragen nach "wieso weshalb warum"!
Danke.Entschuldigung, dass ich etwas unverständlich geschrieben habe. Es handelt sich bei mir tatsächlich um zwei bei FTI gebuchte Reisen. Die erste Reise sollte in dieser Woche losgehen und ist vollständig bezahlt, die zweite Reise ist angezahlt und sollte im Juni durchgeführt werden.
Ich habe heute an FTI ein Schreiben per Einschreiben rausgeschickt und nochmal mit Fristsetzung um Rückzahlung der komplett bezahlten Reise gebeten. Außerdem hab ich den § 321 BGB zitiert, wonach ein Vertragspartner, der aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten verpflichtet ist, berechtigt ist, die ihm obliegende Leistung zu verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrags erkennbar wird, dass sein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet ist. Dieses Leistungsverweigerungsrecht entfällt demnach, wenn die Gegenleistung bewirkt oder eine Sicherheit für sie geleistet wird. Ich habe FTI weiter darauf hingewiesen, dass sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung, mir die Reisekosten für die erste Reise innerhalb von 14 Tagen zu erstatten, nicht fristgemäß nachgekommen sind und ich aufgrund dessen und aufgrund der gegenwärtigen Coronakrise, der unbefristeten Reisewarnung für Ägypten und der von FTI benötigten Staatshilfe bzw. Bankkredit die Leistungsfähigkeit von FTI in Frage stelle. Ich habe FTI aufgefordert, mir eine Absicherung meiner Zahlung für die zweite Reise in Höhe des Gesamtpreises, z.B. in Form einer Bankbürgschaft, zukommen zu lassen. Für den Fall, dass diese Absicherung bis zum Fristablauf ausbleibt, habe ich mir vorbehalten, gemäß § 321 Abs. 2 BGB vom Vertrag zurückzutreten und auch gemäß § 323 BGB auch die Anzahlung zurückzufordern. Außerdem werde ich mein Kreditkartenunternehmen dann anweisen, die Restzahlung zu verweigern.
Obs was hilft, weiß ich nicht. Aber ich konnte nicht tatenlos zusehen. Falls ich innerhalb der Frist nichts von FTI höre, werde ich mich nochmal an meine Rechtsschutzversicherung wenden und wohl tatsächlich einen Rechtsanwalt vor Ort aufsuchen (nicht nur ein kurzes Gespräch am Telefon).
Zuletzt habe ich noch eine dritte Reise für Oktober bei TUI gebucht. Diese habe ich bisher auch nur angezahlt und da habe ich noch die Hoffnung, dass diese Reise wirklich stattfindet. Ach ja, aufgrund der Thomas-Cook-Pleite fehlen mir auch noch rund 1000 Euro.
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@steelydan1 sagte:
Der gestrige Brief dreier deutscher Minister an die EU lässt klar erkennen, das die Geduld der Bundesregierung begrenzt ist. Eine europäische Lösung wird zwar bevorzugt, aber die Uhr läuft ab. Wenn die EU in den nächsten Tagen nichts zustande bringt, wird es -wie in anderen EU-Ländern bereits geschehen- auch in D einen nationalen Alleingang für Gutscheine bei Pauschalreisen geben. Nach dem gleichen Schema wie bei Konzerten, Sportveranstaltungen, usw. - Beschluß im Corona-Kabinett, Gesetzentwurf wird von der Koalition gemeinsam im Bundestag eingebracht, danach beschlossen, fertig.
für die Pauschalreise , muss es erstmal zum zuständigen Kommissar der DG Just (Justiz und Verbraucherschutz) Didier Reynders (Partei liberal) an die Kommission.
für die die Flugreisen an die zuständige Kommissarin der DG Move (Transport) Adina Valean ( Nationalliberale/Europäische Volkspartei.
nun hängt es davon wie empfänglich die beide sind für die Brüsseler Lobbyisten!
ich Schätze offen, es ist aber nur meine politische Gefühl.
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@MichaElsa: Beeindruckend wie Du die Rechtsabteilung ins Schwitzen bringst. Drücke Dir die Daumen und habe ein wenig Geduld da aktuell Kurzarbeit geleistet wird.
Ansonsten wünsche ich Dir sehnlichst dass die Reise nach Ägypten stattfindet bzw. von FTI angeboten wird. Dann kannst Du da hinfliegen.
Auch bezüglich des 3. Urlaubs drücke ich Dir die Daumen. Ist ja noch Zeit und Vorfreude ist die schönste Freude.
Bezüglich der Dir fehlenden 1.000 Euro von Thomas Cook könnte es ja noch sein dass der Steuerzahler einspringt und das kompensiert. Das alles zusammengerechnet bist Du echt ein Pechvogel und besonders von der Krise betroffen. Aber es besteht ja noch eine berechtigte Hoffnung in allen 4 Fällen ohne Verlust aus der Sache rauszukommen bzw. in 2 der 4 Fälle die Reisen zu genießen.Drücke Dir von Herzen die Daumen und halte uns mal auf dem laufenden.
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@MichaElsa
Herrjeh ...?!
Nu is eh zu spät.@steelydan1
... das Überspringen der Instanz ist eben nicht ausgeschlossen - wenngleich es wirklich überraschend für mich wäre ...
So verhalten "wir" uns an sich nich! -
Hallo,
nun schildere ich einmal unseren Fall. Der ist sicherlich nicht typisch und womöglich sogar ungewöhnlich aber dennoch vielleicht interessant. Alles einzeln gebucht ohne RV aber teilweise mit Vermittlern. Die meiste Zeit wollten wir in unserem Haus an der Costa Brava verbringen, 3 Nächte aber bei Barcelona. So weit so schön.
Gebucht in Februar 2020:
-- Flug Eurowings CGN-BCN hin und zurück im Mai 2020.
-- Mietwagen ADAC - Europcar: 19 Tage
-- AirBnB Unterkunft nahe Barcelona 3 Tage.Nun zeichnet sich ab, dass Reisen nach Spanien voerst wohl nichts werden. Gerne würden wir fliegen und wenn es dann keine Ausgangssperre mehr gibt, würden wir das auch jetzt noch durchführen. Heute kam dann eine Nachricht von Eurowings:
Flugplanänderung: Statt Hinflug am 7.5.20 CGN-BCN nun am 8.5.20 DUS-BCN. Rückflug bleibt am 25.5.20 BCN-CGN. Kein Verweis auf Corona o.Ä. Einfach nur eine Info. D.h. einfach mal so eben einen Tag nach hinten geschoben und Flughafenwechsel. Kein Vorschlag zur Erstattung oder Umbuchung des Rückfluges ebenfalls auf DUS. Das hätte ich beides akzeptiert. Bin sehr gespannt, wie das ausgeht. Meiner Meinung nach muss EW komplett erstatten. Irgendwelche Sonderregeln wegen Corona sind nicht relevant, wenn man seinen Flugplan ändert. Generell hätte ich aber auch kein Problem mit einem GS oder wenn Hin- und Rückflug am selben Flughafen starten/landen.
Auf Grund der unklaren Lage habe ich dann
a ) den MW storniert. Bestätigung innerhalb von Sekunden, Erstattung war nicht notwendig, Zahlung stand noch an.
b ) die AirBnB Unterkunft storniert. Bestätigung innerhalb von Sekunden, Erstattung innerhalb von Minuten (Paypal KK)Auch in diesen Zeiten geht es also noch "normal" und kundenfreundlich.
Offen ist nur EW. Die haben erst einmal eine Mail bekommen, dass ich einen Flughafenwechsel und Verlegung um einen Tag nicht akzeptiere und daher um Erstattung bitte.
Schaun wir mal.
Gruß,
karlkraus
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@michaelsa sagte:
Was is eh zu spät?
Bei den Kanonen das richtige Kaliber auszuwählen, und vor allem keine mit Ladehemmung.
Stichwort Bankbürgschaft -
@michaelsa sagte:
Was is eh zu spät?
Bei den Kanonen das richtige Kaliber auszuwählen, und vor allem keine mit Ladehemmung.
Stichwort BankbürgschaftDieser Beitrag wurde gelöscht! -
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@Düren
ich habe nun Neuigkeiten von meinem Reisebüro was die Flüge angeht. Wie bereits zuvor geschrieben, haben wir über den TUI Ticket Shop einen Veranstaltertarif bei Emirates gebucht. Die Anzahlung war bereits im letzten Jahr. Insgesamt handelt es sich um 5 Einzelflüge.
Unserem Reisebüro liegen nun die Stornos durch Emirates für ALLE enthaltenen Flüge vor.
Der TUI Ticket Shop besteht jedoch trotzdem weiterhin auf die Bezahlung der Restsumme, da diese laut eigener Aussage bereits die komplette Summe an Emirates entrichten mussten. Nur dann kann ich anscheinend meinen Gutschein bekommen.
Kann das so in Ordnung sein?
Ich habe mich jetzt mit dem Reisebüro erstmal so geeinigt, dass ich die Restzahlung nun leiste um einer Mahnung aus dem Weg zu gehen und meinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen.
Scheinbar müssen wir damit leben unsere Reise Planung im nächsten Jahr dann entsprechend anzupassen.
Gruß Ryda
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... genauso haben wir es auch gemacht , kleiner Unterschied, wir haben uns 1x anmahnen lassen ...
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Hier ein interessanter Bericht zur Haltung der EU:
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Guten Morgen
möchte auch mal was dazu sagen. Auch ich bin davon betroffen. Meine Reise geht am 3.06.20 los.
Ich weiß auch nicht wie ich mich verhalten soll. Selber stornieren oder abwarten bis die die Reise storniert wird.Was ist wenn die Reise vom Veranstalter nicht abgesagt wird? Die Angst bleibt aber weiterhin bestehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass im Juni wieder alles Okay ist.
Und wenn storniert wird ist es mir persönlich egal wie die Erstattung statt findet. Vorrang hat für mich meine Gesundheit.
Ich frage mich wieso machen die RV nichts von sich aus. Also alle Reisen bis zum Herbst erstmal stornieren, anstatt abzuwarten wie es weiter gehen soll.