Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@Bernard1928
Man muss hier einfach auch das Tempo der Entwicklung berücksichtigen, die Wiederholung von Einzelerfahrungen nützt sehr wenig.
Alle betroffenen Unternehmer dürften sich in einer Schockstarre befunden haben, erst seit etwa 7 Tagen lösen sich die Nebel so nach und nach auf.
Heute kann ein Einschreiben vielleicht schon etwas bewirken - und morgen schon wieder obsolete geworden sein. Solche Kapriolen bringt diese Krise einfach mit sich.
Ich für meinen Teil jedenfalls verlasse mich nicht auf flapsig hingeworfene Aussagen sondern ziehe es vor, wachsam zu beobachten und ggf. die angemessenen Maßnahmen für meine Situation zu wählen.
Bei Schlangenfanger hat sich die Situation verändert, sie möchte jetzt eine Erstattung anstelle eines Gutscheins.
Demnach ist abwarten heute - am 15.4. Abwarten eben keine Option mehr und die Mahnung auf dem Wege des Einwurfeinschreibens genau der richtige Schritt. -
@pirat54 sagte:
Habe eine 2-wöchige USA-Reise bei dem Reiseveranstalter "CANUSA" gebucht. Die Abreise wäre am 05.04.20 gewesen. Am 12.03.20 wurde von der US-Regierung ein Einreiseverbot für 30 Tage verhängt. Die Reise wurde vom RV abgesagt bzw. storniert.
Aufgrund dere Absage habe ich gem. § 651 h Abs. 3 BGB Rückerstattung des vollen Reisepreises gebeten und die Rückerstattung ist nach § 651 h Abs. 5 BGB innerhalb 14 Tagen zu leisten. Dieser Bitte ist der RV nicht nachgekommen und versucht eine Hinhaltetaktik wie in der nachfolgenden Nachricht:
".......Ich habe volles Verständnis für Ihr Anliegen und die Fragen in dem Zusammenhang sind natürlich berechtigt. Mit ein paar Hintergrundinformationen möchte ich Ihnen Einblick in die Themen bieten, die unseren Alltag derzeit bestimmen.
Ferner ist es unser Ziel für alle unsere Kunden, natürlich auch für Sie, eine bestmögliche Lösung ihrer Angelegenheit zu finden. Dies kostet ebenfalls sehr viel Zeit, da Fluggesellschaften oder Partner in USA und Kanada ebenfalls mit ungewöhnlich vielen Fragen, die weit über die bisherige Tagesarbeit hinaus gehen, gefordert sind.
Wir haben Ihre Zahlung an alle Partner ordnungsgemäß weitergeleitet und müssen jetzt auf die Erstattung warten. Diese müssen, das werden Sie auch verstehen, authorisiert werden. Normalerweise ist das mit einem Klick zu bewerkstelligen, die Zeiten sind aber leider nicht normal. Eine solche Genehmigung wird derzeit von den meisten Airlines und anderen Leistungsträgern gar nicht erteilt. Alle Systeme und Menschen sind in besonderem Maße gefordert.
Seit ein paar Tagen gibt es von der Bundesregierung die Empfehlung, so wenig wie möglich soziale Kontakte und Begegnungen einzugehen. Daher haben wir fast alle Mitarbeiter gebeten, von zu Hause ein Minimum der täglichen Arbeit fortzusetzen. Das werden Sie sicher auch unterstützen.
Ich bin zuversichtlich, dass sich die Situation durch die massiven staatlich angeordneten Schritte bald verbessert und wir dann wieder zu unserem gewohnten Service-Level zurückkehren werden. Wir werden unaufgefordert wieder auf Sie zukommen, wann auch immer wir weitere positive Nachrichten haben.
Bis dahin bitte ich Sie um Geduld und danke Ihnen schon jetzt sehr herzlich für Ihr Verständnis. ........"Vom RV habe ich bisher keine Rückerstattung erhalten und auch noch keinen Rechtsanwalt damit beauftragt. Man muss ja nicht noch unnötig weitere Kosten verursachen.
Hat jemand mit diesem RV das selbe Problem und hierzu vielleicht hilfreiche Information, wie man zu seinem Recht kommt???
Hallo Pirat,
hast Du den Brief des Veranstalters mit seinen nachvollziehbaren Aussagen wirklich gelesen? Er hat Dir gegenüber wirklich sprichwörtlich die Hosen heruntergelassen. Nicht nur das Du das hier online stellst, schlimmer noch argumentierst Du damit noch keinen RA beauftragt zu haben wegen der Kosten. Problem mir dem RV? Leis doch mal und gib ihm die Chance zu erfülllen was er Dir persönlich verspricht!!!
Das ist doch eine Ausnahmesituation - so verstehe doch!
mfg
DN@ Düren
Ich habe den Brief gelesen und sehe die Argumentation des RV als reines Hinauszögern und Hinhaltetaktik. Ich bin deshalb persönlich anderer Auffassung.
Dem RV ist sehr wohl bekannt, dass die Voraussetzungen des § 651 h Abs. 3 und Abs. 5 BGB erfüllt sind und den vollen Reisepreis innerhalb 14 Tagen rückerstatten muss. Jetzt sind schon 4 Wochen vergangen und nichts ist passiert. Ich habe meine Zahlungen damals auch fristgerecht geleistet. Hätte ich das nicht, dann wäre mir schon längst der Inkassoeintreiber auf den Pelz gerückt. Da würde der RV sehr wohl seine Rechte ganz gut kennen. Aber in diesem Fall will man dem Kunden mit einem belanglosen Blabla-Brief irgend welche Märchen erzählen und dieses Verhalten finde ich nicht in Ordnung.
D. h. ich will unverzüglich mein Geld zurück und habe auch nichts zu verschenken. Auch bei einer Ausnahmesituation muss man das in 4 Wochen auf die Reihe bringen. Wenn der RV weiterhin rumeiert, dann mach ich das halt mit einem Anwalt!
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Wie reagiert man, wenn 14 Tage um wären, man dann die Mahnung mit Frist von weiteren 10 Tagen per Einschreiben geschickt hätte, und man während dieser neuen Frist vom RV eine Aufforderung zur Auswahl bekommen würde in der man sich entscheiden solle: Gutschein oder Rückerstattung?
Antwortätete man nun mit Rückerstattung, wie ist das mit dem Verzug, hat man dem RV damit weitere 14 Tage gewährt? Wäre es ratsamer gar nicht zu antworten, da in der Mahnung ja bereits erklärt wurde, dass Gutschein nicht gewünscht wäre.
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Grade E-mail von vtours bekommen.
unsere geplante Reise: 08.04 - 23.04.20 storniert durch RV am 25.04.20
".....Wir versichern Ihnen jedoch, dass unser Team bereits mit Hochdruck an der Rückzahlung ihres Guthabens arbeitet: Bis zum 09.05.2020 erstatten wir Ihnen den vollen Reisepreis für Ihre ursprünglich geplante Abreise am 09.04.2020 auf das von Ihnen hinterlegte Konto bzw. an die entsprechende Kreditkarte...."
Ich bin zufrieden,doch so richtig freuen kann ich mich erst wenn ich das Geld auf meinem Konto sehe !
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@Kourion
Das war sein Beitrag zu Schlangenfangers Absicht, den Veranstalter jetzt zu mahnen ...
@vonschmeling
Danke.
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Grade E-mail von vtours bekommen.
unsere geplante Reise: 08.04 - 23.04.20 storniert durch RV am 25.04.20
".....Wir versichern Ihnen jedoch, dass unser Team bereits mit Hochdruck an der Rückzahlung ihres Guthabens arbeitet: Bis zum 09.05.2020 erstatten wir Ihnen den vollen Reisepreis für Ihre ursprünglich geplante Abreise am 09.04.2020 auf das von Ihnen hinterlegte Konto bzw. an die entsprechende Kreditkarte...."
Ich bin zufrieden,doch so richtig freuen kann ich mich erst wenn ich das Geld auf meinem Konto sehe !
Sorry,ich habe mich verschrieben.Unsere Reise wurde natürlich am 25.03 und nicht am 25.04 durch den RV storniert

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Hi Leute,
die DER Touristik hat mir eine Mail geschickt, mit folgendem Inhalt:
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.........Zitat-Beginn:
1. Ihre nächste Reise kommt bestimmt und wir freuen uns darauf, wieder der Veranstalter Ihres Vertrauens zu sein. Deshalb erhalten Sie für Ihre stornierte Reise einen Gutschein im Wert Ihrer bereits geleisteten Anzahlung. Sollten Sie die Reise bereits komplett bezahlt haben, erhalten Sie selbstverständlich einen Gutschein über den vollen Reisepreis. Den Gutschein können Sie ab sofort für eine spätere Reise bis zum 31.12.2021 für alle Zielgebiete für die Marken Dertour, Jahn Reisen, ITS, Meiers Weltreisen und ADAC Reisen dort einlösen wo Sie Ihre ursprüngliche Reise gebucht haben. Als Dank für Ihr Vertrauen erhalten Sie von uns noch einen Preisnachlass in Höhe von 50 Euro auf Ihre später neu gebuchte Reise.Bitte aktivieren Sie diesen Link, wenn Sie sich für einen Gutschein entscheiden: Ich möchte einen Gutschein erhalten
2. Im Rahmen der Anweisungen und Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes werden alle Reisen bis zum 30.04.2020 kostenlos storniert. Unsere Reisebüropartner und Leistungsträger, aber auch wir als Veranstalter wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mit Ihrem Ja zu einem Gutschein Ihrer Reise die Touristik-Branche unterstützen. Wir bieten Ihnen alternativ an, Ihre bereits geleistete Zahlung zurückzuzahlen. Selbstverständlich liegt aber die Entscheidung bei Ihnen.
Bitte aktivieren Sie diesen Link, wenn Sie sich für eine Auszahlung Ihrer bereits geleisteten Zahlung entscheiden: Ich möchte eine Auszahlung erhalten
Melden Sie sich bitte bei den Kollegen und Kolleginnen, bei denen Sie Ihre Reise gebucht haben, wenn Sie Rückfragen haben oder diese Sie bei Ihren Reiseplanungen unterstützen können...................Zitat-Ende
----------------Die fett unterstrichenen Textpassagen: "Ich möchte....." waren verlinkt und habe den Link geklickt, wobei dabei dann die E-Mail automatisch generierte E-Mail geöffnet wird, nach senden, kommt eine Fehlermeldung vom Provider, dass die E-Mail-Adresse nicht gibt.
ALSO gehe ich davon aus, dass es eine FAKE-Mail oder PHISHING oder BOT-Mail sein könnte. Kann jemand mir offiziell sagen, ob diese E-Mail Adresse: DER Touristik-Team mailings@crm.dertouristik.com offiziell ist oder nicht?
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Wie versteht man heute von Merkel die Aussage auf private Reisen soll weiterhin verzichtet werden , für mich wäre es ein Grund zu stornieren , oder ist es nur eine Empfehlung aber kein verbot.
mfg Bernd
@forelle12 sagte:
xxx edit Zitat xxx
Es ist halt so wie es immer ist, Interpretationsfähig , von Verbot lese ich nichts , wird aber wahrscheinlich so sein .
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@nbger31 sagte:
Hast du drauf geantwortet?
ich wollte antworten, steht doch unten drunter, dass die Mail nicht verschickt werden konnte, weil der Provider bzw. die Adresse nicht gibt.
@forelle12 und @Michiii66:
Vorsicht, hier ist es keine offizielle Reisewarnung, also es kann die offizielle Reisewarnung noch folgen oder auch nicht. -
Das unsere Regierung nicht mal klare Ansagen macht in dieser Hinsicht, das bekommen andere Länder besser geregelt.
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@forelle12, das Wort soll in einem Gesetz bedeutet im Normalfall muss.
Daher sage ich, auf private Reisen muss verzichtet werden.
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Ich glaube aber nicht das die Veranstalter das so sehen, denn die wollen noch soviel Geld einsammeln wie geht.
Dies betrifft Ausland und -reisen:
@forelle12:
Was Merkel empfiehlt ist noch keine offizielle Warnung. Warte doch erstmal bitte ab, was das Außenministerium veröffentlicht. Es kann auch gut sein, dass die RV auf die Empfehlung eingeht, da wären dann die offiziellen Seiten der RV wichtig. Wenn die RV die Warnung selbst festlegt, dann stornieren sie es auch dann selbst.Dies betrifft Deutschland und -reisen:
@Frankenstephan:
Genau, wie du es sagst. Kontaktbeschränkung bedeutet es auch auf private Reisen und Treffen weiterhin zu beschränken, ob die gesetzlich so sein wird ist möglich. Dazu müssten eigentlich noch die Bundesländer und Städte noch das Ganze nur noch umsetzen und die Bürger noch dazu aufrufen. Aber in der Regel stimmt es schon, dass die Kontaktbeschränkung von der Merkel'schen Ansprache schon feststeht. -
@forelle12
Ist ja derzeit auch die Frage - wohin ?
In diese Länder kommen Deutsche schwerer -
@forelle
Und zwar welche?
AA Reisewarnung Stand 15.4.2020
Das ist übrigens auch für Veranstalter bindend, also unterlasse bitte derart unqualifizierten Bemerkungen. -
Auf der Seite wird nur eine Reisewarnung bis zum 30.04 ausgesprochen , und es sind doch einige Länder die einreisen oder Ausreisen nicht zulassen.