Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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Mein Ratschlag wäre, sich mit der Realität statt mit Hypothesen zu beschäftigen. Denn die gibt’s nur einmal, Hypothesen millionenfach.....
Ansonsten - der Reiseveranstalter hat wahrlich nichts mit Dingen zu tun die in der Person des Reisenden begründet liegen . Und wieso sollte der RV Kosten übernehmen, weil der Reisende es nicht für nötig hält, sich durch entsprechende Versicherungen abzusichern ? -
Ich hab auch nochmal eine Frage, auf die ich keine Antwort finde:
Es heißt ja, eine Reisewarnung, ist kein Reiseverbot.
Aber wieso storniert dann der Veranstalter MEINE Reise und überlässt mir nicht selbst die Möglichkeit zu entscheiden, ob ich fliege oder storniere?? -
@Carinchen85
Schau mal in alltours Thread, die überlassen den Kunden die Wahl.
Ist allerdings ein absolutes Novum, gewöhnlich war es so, dass die Veranstalter aus Sicherheitsgründen lieber canceln als die Risiken unter RW zu wagen. -
Weiß nicht ob ich hier richtig bin?
Auch ich bin von der Reisewarnung nach Mallorca betroffen (meine Reise sollte von 29.08. - 19.09.20 stattfinden). Lt. der Internetseite von HC bei Alltours (habe über Byebye gebucht) steht foldendes "Die Umbuchung muss bis spätestens 14 Tage vor der eigentlichen Abreise erfolgen". Wenn ich es richtig verstehe kann ich nicht mehr für den o.g. Zeitraum buchen sondern wie bei mir der Fall ist, nur für einen späteren und kürzeren Zeitraum also ca 14 Tage. Nun meine Frage, ist es möglich von 3 auf 2 Wochen Urlaub in ein anderes Zielgebiet vorzunehmen und bekäme ich den gezahlten Differenzbetrag erstattet, wenn der Betrag ursprünglich mal höher lag? Kann erst morgen zum Reisebüro gehen und würde jetzt schon nach weiteren Zielgebieten schauen, denn die Zeit rennt mir davon.
Danke vorab
Hallöchen chris , habe bei 5vorFlug Reise vom 12.09. bis 20.09. gebucht und wollte umbuchen , habe ne super Reise gefunden sogar etwas günstiger als meine gebuchte . Supi dachte ich ,da bekommste ja noch was zurück
DENKSTE , bei 5vorFlug Umbuchungen muss der neue Reisepreis mindestens 50% höher sein als die bereits gebuchte - so schaut's bei mir aus ! Ich hoffe für Dich Alltours hat andere Konditionen , LG Caro -
"Was zurück" gibt es bei keiner Veranstalter, wenn die neue Reise preiswerter ist als die ursprünglich gebuchte.
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Hallo, ich hab ein paar Fragen zu hypothetischen Fällen:
Fall 1: Die Reise nach Mexiko findet statt, der RV storniert nicht, weil Hotel&Flug verfügbar ist. Einer der Reisenden erkrankt 1-7 Tage vor der geplanten Reise plötzlich an Corona. Wie sieht es da dann mit der Stornierung? Höhere Gewalt und der RV muss einen anderen Reisetermin vereinbaren oder Pech gehabt und man verliert viel Geld UND den Urlaub...
Fall 2: Die Reise nach Mexiko findet statt, der RV storniert nicht, weil Hotel&Flug verfügbar ist. Am Reisetag hat einer der Reisenden etwas erhöhte Temperatur, was durch eine Vorerkrankung durchaus mal vorkommen kann (Temperaturregulierungsstörung) und Mexiko verweigert die Einreise. Auch hier die Frage: Höhere Gewalt und der RV muss einen anderen Reisetermin vereinbaren oder Pech gehabt und man verliert viel Geld UND den Urlaub?
Wie gesagt: Sind hypothetische Fälle, die aber so oder anders passieren können.
Könnt ihr mir da nen Ratschlag geben?
Danke euch

@traveller8182 sagte:
Könnt ihr mir da nen Ratschlag geben?
Ich schließe mich an: Es hilft hier nur eine Versicherung, den Veranstalter geht das alles nicht die Bohne an.
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"Was zurück" gibt es bei keiner Veranstalter, wenn die neue Reise preiswerter ist als die ursprünglich gebuchte.
@vonschmeling sagte:
"Was zurück" gibt es bei keiner Veranstalter, wenn die neue Reise preiswerter ist als die ursprünglich gebuchte.
Der Mitarbeiter von HC sagte mir aber auch, dass wir die Differenz bei der Tui zurück bekommen. Ich hatte vor ein paar Wochen ja umgebucht weil unser eigentliches hotel ja geschlossen hatte. Das neue war 140 Euro günstiger und man sagte uns die Differenz gäbe es zurück.
Bin mal gespannt welchen Betrag wir letztendlich zurück bekommen -
Ich sag besser nix mehr ...

Gewöhnlich ist eine teurere Umbuchung gebührenfrei, eine preiswertere geschenkt ... um so besser, wenn es jetzt anders läuft! -
Ich sag besser nix mehr ...

Gewöhnlich ist eine teurere Umbuchung gebührenfrei, eine preiswertere geschenkt ... um so besser, wenn es jetzt anders läuft!Stornokosten / Rückzahlung des Reisepreises Da vermutlich nicht jeder in das Türkei-Forum schaut , auch hier die Information der Pressestelle des AG Frankfurt :
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/volle-Rueckzahlung-des-Reisepreises -
Aber im Grunde nichts Neues...
"Reiseveranstalterin" bedeutet wohl, dass es sich um eine Pauschalreise handelt und somit müssen außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Reise verhindern. Also §651h BGB.
Reisewarnungen sind immer nur ein Indiz, dass es in einer Region diese Umstände geben könnte und bedingen nicht zwangsläufig einer Stornierung der Reise. Selbst das AA sagt, dass eine Reisewarnung keine unmittlebaren Rechtsfolge hat. Nachzulesen hier. Aber wer liest das schon... -
Aber im Grunde nichts Neues...
"Reiseveranstalterin" bedeutet wohl, dass es sich um eine Pauschalreise handelt und somit müssen außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Reise verhindern. Also §651h BGB.
Reisewarnungen sind immer nur ein Indiz, dass es in einer Region diese Umstände geben könnte und bedingen nicht zwangsläufig einer Stornierung der Reise. Selbst das AA sagt, dass eine Reisewarnung keine unmittlebaren Rechtsfolge hat. Nachzulesen hier. Aber wer liest das schon...Ich bin ja oft bei Dir und lese in der Regel auch alles was hier so von sich gegeben wird. Es sei denn , ich möchte jemanden ärgern

In diesem Fall gehe ich aber nicht so ganz konform mit Dir, wenn ich mir die Erläuterung so anschaue.
Aber vielleicht lesen hier ja auch Rechtsanwälte mit , die den Inhalt ein wenig Laien freundlicher erklären können.In diesem Falle zitiere ich mal aus dem Urteil :
* die Beklagte ist der Reiseveranstalter.
Das Amtsgericht Frankfurt hat der Klage insoweit stattgegeben, als der Reisepreis anteilig bereits an die Beklagte* geleistet worden war. Zur Begründung führte es aus, dass es in Bezug auf die Corona-Krise darauf ankomme, wann der Reisende zurückgetreten ist und ob die Gegebenheiten am Urlaubsort zu dieser Zeit bereits als außergewöhnliche Umstände zu qualifizieren waren. Grundsätzlich seien an die Darlegung des Reisenden hierzu keine allzu strengen Anforderungen zu stellen. Reisewarnungen für das Reisegebiet seien nicht zwingend erforderlich. Es genüge bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Virus. Dies sei zum Zeitpunkt der Reisestornierung Anfang März für ganz Italien der Fall gewesen, sodass die Beklagte gemäß § 651h Abs. 3 BGB nicht befugt gewesen sei, Stornierungskosten zu erheben. -
Ja, sag' ich doch: außergewöhnliche Umstände + §651h BGB + Storno = Storno ohne Stornokosten und alle bereits gezahlten Beiträge zurück. Aber egal...
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Ja, sag' ich doch: außergewöhnliche Umstände + §651h BGB + Storno = Storno ohne Stornokosten und alle bereits gezahlten Beiträge zurück. Aber egal...
@bodenheim...
soweit so gut aber dass keine Reisewarnung vorliegen muss, das ist doch neu, kam jetzt gerade in den Nachrichten...wird wahrscheinlich auch noch von Einzelfall zu Einzelfall Fall anders entschieden.....
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@bodenheim...
soweit so gut aber dass keine Reisewarnung vorliegen muss, das ist doch neu, kam jetzt gerade in den Nachrichten...wird wahrscheinlich auch noch von Einzelfall zu Einzelfall Fall anders entschieden.....
Knackpunkt für mich sind im Hinblick auf die " aussergewöhnlichen Umstände "
a. keine allzu strengen Anforderungen
b. es genügt eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des VirusWenn alles so klar wäre, dann hätte das Gericht die Geschichte mit Hinweis auf ............abgeschmettert.
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Nein, es ist nicht neu. Im §651 steht nichts von Reisewarnung.
RTFM...
Gerichte müssen sich halt manchmal auch mit klaren Sachlagen befassen und können nicht einfach etwas abschmettern. -
Nein, das ist nicht neu. Die Reisewarnung ist nur ein Aspekt, ebenso wie Covid19.
Es geht um die "außergewöhnlichen Umstände" und deren Bewertung für einen Rücktritt mit Anspruch auf Erstattung, hier zufällig und insbesondere die Situation in Italien zum Zeitpunkt der Stornierung.
Man kann aus einer solchen Einzelentscheidung nicht gleich einen generellen Anspruch ableiten. -
Hallo, wollte mal dies in den Raum werfen, vieleicht hat jemand schon soetwas aktuell gehabt:
Unsere Reise würde am 8.10.20 nach Punta Cana gehen. Restzahlung von insg. immerhin 2900€ währe am 31.8 fällig.
Aktuell ist sowiso Reisewarnung für die dom. Rep und gehe auch dafon aus das dies bis dahin so bleiben wird.
Ist mir aber auch klar das so eine vorzeitige kostenlose stornierung noch nciht möglich ist, da sich natürlich noch was ändern könnte.Aber: Habe letzte Woche mich nochmlas um unser Hotel(Grand Palladium Punta Cana Resort) etwas schlauer gemacht, da ja aktuell nur sehr wenige offen sind, habe direkt die Hotel Kette angeschrieben, und diese teilten mir heute mit, das eine öffnung der 3 Punta Cana Resorts nicht vor 10.10.20 geplant ist.
Somit weis ich also jetzt schon zu 100% das unser Hotel gar nicht geöffnet ist und währe ja komplette schwachsin trotzdem alles zu bezahlen, bzw der Reiseveranstalter ja eigentlich auch die Infos von den Hotels erahlten müsste. -
Kann ich eine nur-Flug-Buchung kostenfrei stornieren, wenn der Carrier aus einem Direktflug (sagen wir mal: DE - Insel A) die Paxe umbucht auf DE - lnsel B - Insel A) weil der Flieger sonst vielleicht nicht voll wird ? Müsste ich das akzeptieren?