Buchungsstornierung wegen Corona
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Guten Morgen.
Vielen Dank für die nette Begrüßung.
Mein Anliegen beruht auf meinem persönlichen Fall.
Meine Frau und ich haben im November 2019 eine Pauschalreise in die Türkei bei einem örtliche Reisebüro gebucht. RV ist vtours. Die Reise ist vom 13. bis 27.September gebucht. Meine Frau gehört zu insgesamt 3 der von Dir aufgezählten Risikogruppen. Bei mir ist es nur das Alter.
Wir haben uns mit Fortschreiten der Pandemie relativ früh entschlossen, unter diesen Umständen keinesfalls Urlaub im Ausland zu machen. Das Risiko, mit den bestehenden Vorerkrankungen plötzlich irgendwo weit weg von zu Hause in Quarantäne zu landen, ist uns einfach zu groß. Die einzig akzeptable Lösung für uns ist : Einerseits Urlaub zum genannten Zeitpunkt nur in Deutschland, andererseits Urlaub in der Türkei (im Ausland überhaupt) erst nach Ende der Pandemie. Leider mussten wir dann feststellen, dass bei vtours eine Umbuchung von Reiseziel oder Reisetermin generell ausgeschlossen ist. Das bedeutet, dass ich stornieren muss. Mein Frage ist also, ob die Zugehörigkeit zur Risikogruppe dazu führt, dass der RV (unabhängig vom Bestehen einer Reisewarnung) auf die Stornogebühr (bei vtours mindestens 30% des Reisepreises) verzichten muss.
Gruß aus Berlin -
Guten Morgen.
Vielen Dank für die nette Begrüßung.
Mein Anliegen beruht auf meinem persönlichen Fall.
Meine Frau und ich haben im November 2019 eine Pauschalreise in die Türkei bei einem örtliche Reisebüro gebucht. RV ist vtours. Die Reise ist vom 13. bis 27.September gebucht. Meine Frau gehört zu insgesamt 3 der von Dir aufgezählten Risikogruppen. Bei mir ist es nur das Alter.
Wir haben uns mit Fortschreiten der Pandemie relativ früh entschlossen, unter diesen Umständen keinesfalls Urlaub im Ausland zu machen. Das Risiko, mit den bestehenden Vorerkrankungen plötzlich irgendwo weit weg von zu Hause in Quarantäne zu landen, ist uns einfach zu groß. Die einzig akzeptable Lösung für uns ist : Einerseits Urlaub zum genannten Zeitpunkt nur in Deutschland, andererseits Urlaub in der Türkei (im Ausland überhaupt) erst nach Ende der Pandemie. Leider mussten wir dann feststellen, dass bei vtours eine Umbuchung von Reiseziel oder Reisetermin generell ausgeschlossen ist. Das bedeutet, dass ich stornieren muss. Mein Frage ist also, ob die Zugehörigkeit zur Risikogruppe dazu führt, dass der RV (unabhängig vom Bestehen einer Reisewarnung) auf die Stornogebühr (bei vtours mindestens 30% des Reisepreises) verzichten muss.
Gruß aus BerlinKurze Antwort: Eine Zugehörigkeit zur sogenannte "Risikogruppe" berechtigt nicht zur kostenlosen Stornierung.
Wenn deine Reise ohne Reisewarnung möglich ist wird der RV auch nicht von sich aus stornieren.
Zwei Möglichkeiten: Jetzt selbst stornieren um die Kosten noch niedrig zu halten - oder abwarten bis Sept. ob die Reise durchgeführt wird vom RV. Schwierige Sache für Dich. -
Kurze Antwort: Eine Zugehörigkeit zur sogenannte "Risikogruppe" berechtigt nicht zur kostenlosen Stornierung.
Wenn deine Reise ohne Reisewarnung möglich ist wird der RV auch nicht von sich aus stornieren.
Zwei Möglichkeiten: Jetzt selbst stornieren um die Kosten noch niedrig zu halten - oder abwarten bis Sept. ob die Reise durchgeführt wird vom RV. Schwierige Sache für Dich.@altlöwin63
Darf ich fragen, woher Du dies so sicher weißt? Gibt es da eine Quelle?
Ich hatte ja in meinem ersten Beitrag die genau gegenteilige Meinung des Users vonschmeling zitiert.
Zu einer ähnlichen Einschätzung kommen auch andere Personen. Hier zum Beispiel:
Der Reiserechtler Erich Führer
Mit dem letzten Satz hast Du allerdings völlig recht. -
@Ickbinsdoch
Wie gesagt - mangels Spruchpraxis kann es nur Einschätzungen geben.
Ich teile die Ansicht von Herrn Prof. Ernst (
) Führich, mit der entsprechenden Aussage des behandelnden Arztes ist eine Kündigung mit Berufung auf die außergewöhnlichen Umstände durchaus denkbar.An deiner Stelle würde ich im Reisebüro vorsprechen und den Sachverhalt schildern. Du musst allerdings klarstellen, dass es sich um den Wunsch eines kostenfreien Rücktritts vom Reisevertrag handelt. Ansonsten sind die Parteien ganz schnell mal dabei und stornieren kostenpflichtig.
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@Ickbinsdoch
Wie gesagt - mangels Spruchpraxis kann es nur Einschätzungen geben.
Ich teile die Ansicht von Herrn Prof. Ernst (
) Führich, mit der entsprechenden Aussage des behandelnden Arztes ist eine Kündigung mit Berufung auf die außergewöhnlichen Umstände durchaus denkbar.An deiner Stelle würde ich im Reisebüro vorsprechen und den Sachverhalt schildern. Du musst allerdings klarstellen, dass es sich um den Wunsch eines kostenfreien Rücktritts vom Reisevertrag handelt. Ansonsten sind die Parteien ganz schnell mal dabei und stornieren kostenpflichtig.
Warum ich bei Führer auf Erich kam... Vielleicht meine Herkunft?!

@vonschmeling Vielen Dank für die Einschätzung und den Tip. Zur Frage des Gesprächspartners: Kann mir denn das Reisebüro weiterhelfen? Die sind ziemlich sicher auf meiner Seite. Aber trifft die Entscheidung nicht der Veranstalter, also vtours?Tante Edit sagt : Sehe jetzt erst, dass ich mich bei Vor- und Nachnamen vertan habe. Mea Culpa. Vonschmeling hat es ja richtig gestellt. Sorry Herr Professor.

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Das Reisebüro ist dein Ansprechpartner und muss deinen Sachverhalt bei Veranstalter vortragen.
Die Entscheidung trifft dann letzterer.
Den Namen Ernst Führich solltest du dir korrekt einprägen, kann zuweilen sehr hilfreich sein ...
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Vielen Dank. Bin auf die Antwort gespannt.
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Außergewöhnliche Umstände,
ich frage mich ob die Rechtsprechung die zur Zeit geltenden verschärften Maßnahmen auf den Balearen nicht als Stornierungsgrund ansehen würden ?
Maskenpflicht- keine Liegen +Schirme am Strand-Discos geschlossen-etc. Viele hätten sicherlich unter diesen Umständen im vorigen Jahr nicht gebucht. Was meinen die erfahrenen User die sich etwas mit dem Reiserecht auskennen hier im Forum zu meiner Frage? -
@hokahe0
Mit den Liegen und Schirmen geht's langsam vorwärts und z. B. an der Playa bleibt bisher wohl nur der Mega Park geschlossen (hab ich im Rauf-auf-Thread alles verlinkt). Und in Magaluf auch eine große Disco o. ä. Bleiben die Masken...
OT dazu: Es wurde neulich im TV gezeigt, dass in einer Feierlocation (nicht an der Playa) alle Vorgaben von den Gästen missachtet wurden und dass noch nicht sicher ist, ob der Laden weiter geöffnet bleibt. Das ist die andere Seite der Medaille. -
Außergewöhnliche Umstände,
ich frage mich ob die Rechtsprechung die zur Zeit geltenden verschärften Maßnahmen auf den Balearen nicht als Stornierungsgrund ansehen würden ?
Maskenpflicht- keine Liegen +Schirme am Strand-Discos geschlossen-etc. Viele hätten sicherlich unter diesen Umständen im vorigen Jahr nicht gebucht. Was meinen die erfahrenen User die sich etwas mit dem Reiserecht auskennen hier im Forum zu meiner Frage?@hokahe0 sagte:
Maskenpflicht- keine Liegen +Schirme am Strand-Discos geschlossen-etc.
M.E. hat dies alles nichts mit den gebuchten Leistungen zu tun, und auf diese hat der Reisende Anspruch. Schließlich hat der Urlauber in „normalen“ Zeiten keinerlei Ansprüche wenn außerhalb der Hotelanlage Restaurants schließen, Fahrpläne des ÖPNV geändert werden oder eben Discos oder Liegenverleiher die Saison auf Grund ungünstigen Witterungsverlaufs früher beenden.
“Umstände“ erkennt man erst wenn sie Realität sind. -
Das sehe ich genauso.
Man kann nicht kündigen, weil das schöne Fischrestaurant oder die Chill-Out Bar am Strand dicht haben, das sind keine gebuchten Eigenschaften. -
ok, genau das hab ich befürchtet was ihr nochmal bestätigt. Einiges an das man sich gewöhnt hat und das man lieben gelernt hat wird es nicht mehr, oder nur noch eingeschränkt geben, zumindest vorerst. Also machen wir das Beste drauss.
Schön wäre es wenn nun der Sauftourismus auch abnehmen würde-für immer.
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ok, genau das hab ich befürchtet was ihr nochmal bestätigt. Einiges an das man sich gewöhnt hat und das man lieben gelernt hat wird es nicht mehr, oder nur noch eingeschränkt geben, zumindest vorerst. Also machen wir das Beste drauss.
Schön wäre es wenn nun der Sauftourismus auch abnehmen würde-für immer.
@hokahe0 sagte:
Schön wäre es wenn nun der Sauftourismus auch abnehmen würde-für immer.

Wird er nicht - haben wir ja gestern erst wieder am Ballermann gesehen .....
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Hallo vonschmeling,
ja, aber mit dem Hinweis, dass ich bei Reiserecht nochmal nachfragen solll.
Hättest du noch eine Info, was den Ankunftsflughafen Varna betrifft, wenn der gebuchte Zielfughafen Burgas war und somit 3 Stunden Transfer anfallen.
Desweiteren sind die Reisunterlagen gestern per Post gekommen.Danke
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@Marion Aber auch mit dem Hinweis, dass dieser zweite nicht nötig ist-- daher löschen wir die zweite Anfrage hier auch
Wir wollen das alles möglichst übersichtlich halten. -
@Ickbinsdoch
Wie gesagt - mangels Spruchpraxis kann es nur Einschätzungen geben.
Ich teile die Ansicht von Herrn Prof. Ernst (
) Führich, mit der entsprechenden Aussage des behandelnden Arztes ist eine Kündigung mit Berufung auf die außergewöhnlichen Umstände durchaus denkbar.An deiner Stelle würde ich im Reisebüro vorsprechen und den Sachverhalt schildern. Du musst allerdings klarstellen, dass es sich um den Wunsch eines kostenfreien Rücktritts vom Reisevertrag handelt. Ansonsten sind die Parteien ganz schnell mal dabei und stornieren kostenpflichtig.
@vonschmeling sagte:
An deiner Stelle würde ich im Reisebüro vorsprechen und den Sachverhalt schildern. Du musst allerdings klarstellen, dass es sich um den Wunsch eines kostenfreien Rücktritts vom Reisevertrag handelt. Ansonsten sind die Parteien ganz schnell mal dabei und stornieren kostenpflichtig.
Kurze Info zum aktuellen Stand: Ein ärztliches Attest bezüglich der Zugehörigkeit zur Risikogruppe liegt inzwischen vor. Das Reisebüro habe ich informiert, dass wir von unserem Recht auf kostenlosen Reiserücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände Gebrauch machen. Das Reisebüro hat sich auch umgehend bei mir gemeldet. Dort ist man der Meinung, dass der RV (vtours) eine kostenlose Stornierung aus diesem Grund nicht akzeptieren würde. Man empfahl mir, zu versuchen mein Anliegen selbst bei vtours telefonisch vorzutragen. Dieser Versuch ist erwartungsgemäß gescheitert. Laut Anrufbeantworter werden dort nur Fälle bearbeitet, wo der Reisebeginn max. 14 Tage in der Zukunft liegt. Auch der Versuch des Reisebüros mit vtours zu kommunizieren ist gescheitert. Nun werde ich wohl doch gegenüber vtours direkt den kostenlosen Reiserücktritt erklären müssen. Nun werde ich wohl doch den kostenlosen Reiserücktritt gegenüber dem RV per Einschreiben erklären müssen.
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Einwurfeinschreiben beachten.
Viel Erfolg! -
Einwurfeinschreiben beachten.
Viel Erfolg!Danke.