Buchungsstornierung wegen Corona
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Hallo liebe Foren-Mitglieder,
ich greife den Thread mal auf. Hatten 2019 Urlaub für Mai 2020 gebucht. Dann im März 2020 noch vor Reisewarnung usw. auf September 2020 umgebucht. Allerdings ist uns die Lage noch immer zu heikel, weshalb wir nun stornieren möchten. Streiten mit TUI derzeit noch darüber, ob 40 % oder 25 % Stornierungskosten anfallen.
Wie auch immer - hatten damals bei der ersten Buchung eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Die greift ja nun nicht - besteht die Möglichkeit, die hierfür gezahlte Gebühr zurück zu erhalten? Oder einen Teil davon? Ich finde einfach diesbezüglich nichts.
Vielen Dank! LG Steffi
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@mariousteffi
Ich denke nicht, denn die Versicherung stand dir ja zur Verfügung, hättest sie z.B. für eine plötzlich aufgetretene Krankheit in Anspruch nehmen können. -
@mariousteffi
Ich denke nicht, denn die Versicherung stand dir ja zur Verfügung, hättest sie z.B. für eine plötzlich aufgetretene Krankheit in Anspruch nehmen können.Ja, das hab ich mir fast schon gedacht.
Nun gut, dann ist es so. Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und allen ein schönes Wochenende! 
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Ja, das hab ich mir fast schon gedacht.
Nun gut, dann ist es so. Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und allen ein schönes Wochenende! 
Vielleicht hilft mein Posting aus einen anderen Thread
... Mal eine Rückmeldung zum Thema: Bei uns hat der Veranstalter die Pauschalreise storniert - Die Versicherung (Rund um Sorglos Paket) wurde separat abgeschlossen - In unseren Fall zahlt die Versicherung anteilmäßig einen nicht unerheblichen Teil der Kosten für die Police zurück - Summe wurde uns heute mitgeteilt - Die genaue Aufschlüsselung und Überweisung folgt noch
Fazit: Einfach beim Vermittler oder direkt bei der Versicherung nachfragen ...
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Vielleicht hilft mein Posting aus einen anderen Thread
... Mal eine Rückmeldung zum Thema: Bei uns hat der Veranstalter die Pauschalreise storniert - Die Versicherung (Rund um Sorglos Paket) wurde separat abgeschlossen - In unseren Fall zahlt die Versicherung anteilmäßig einen nicht unerheblichen Teil der Kosten für die Police zurück - Summe wurde uns heute mitgeteilt - Die genaue Aufschlüsselung und Überweisung folgt noch
Fazit: Einfach beim Vermittler oder direkt bei der Versicherung nachfragen ...
Dieses Rundumsorglos-Dingens beinhaltet sicher mehr als nur die Reiserücktrittsversicherung, oder? Z.B. Auslandskrankenversicherung, Reiseabbruch etc. Da ist die Lage natürlich anders als bei einer reinen RRV. Im Falle einer RRV bin ich eher bei Kourion.
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Einwurfeinschreiben beachten.
Viel Erfolg!@vonschmeling sagte:
Einwurfeinschreiben beachten.
Viel Erfolg!Samstag Einwurfeinschreiben aufgegeben und heute per E-Mail Antwort erhalten.
- Kostenfreie Stornierung wurde abgelehnt, da keine Reisewarnung für diesen Zeitraum besteht. Auf das Thema Ärztliche Bescheinigung über Zugehörigkeit zur Risikogruppe wurde nicht eingegangen.
- Mir wurde ein Kulanzangebot mit Stornokosten von 50 € pro Person unterbreitet.
Da muss ich nicht lange überlegen. Für mich haben sowohl Reisebüro als auch Veranstalter unter den aktuellen Umständen optimal reagiert.
Werde mich hier zu diesem Thema hoffentlich abschließend melden, wenn die Differenz aus Anzahlung und Stornokosten auf meinem Konto eingegangen ist.
Danke @vonschmeling -
@vonschmeling sagte:
Einwurfeinschreiben beachten.
Viel Erfolg!Samstag Einwurfeinschreiben aufgegeben und heute per E-Mail Antwort erhalten.
- Kostenfreie Stornierung wurde abgelehnt, da keine Reisewarnung für diesen Zeitraum besteht. Auf das Thema Ärztliche Bescheinigung über Zugehörigkeit zur Risikogruppe wurde nicht eingegangen.
- Mir wurde ein Kulanzangebot mit Stornokosten von 50 € pro Person unterbreitet.
Da muss ich nicht lange überlegen. Für mich haben sowohl Reisebüro als auch Veranstalter unter den aktuellen Umständen optimal reagiert.
Werde mich hier zu diesem Thema hoffentlich abschließend melden, wenn die Differenz aus Anzahlung und Stornokosten auf meinem Konto eingegangen ist.
Danke @vonschmelingGuten Morgen in die Runde.
Genau einen Tag vor Fälligkeit der Restzahlung kam die Stornorechnung auf der Basis des von mir angenommenen Kulanzangebotes.
Am gleichen Tag kam die Information vom Hotel, dass es erst im April 2021 öffnen wird.
Nun ja, so ist es halt.
Nun fehlt nur noch die Rücküberweisung des Differenzbetrages.
Auch in meinem Alter lernt man besonders in Krisenzeiten dazu. Ich weiß nun was ein X-Veranstalter ist. Ich hätte es vorher wissen können...
Hoffen wir, dass ich diesen Wissenszuwachs bald nutzen kann. Bleibt alle gesund. -
Dazu müsste man nur im Forum mitlesen
--- wir schreiben darüber schon seit mehr als 10 Jahren - X Produktion gibt es schon sehr lange.
Eben weil die Urlauber zu einem sehr hohen Anteil dynamisch produzierte Reisen - anders ausgedrückt ---X Veranstalter--buchen- mit ständig steigendem Anteil-- aktuell sicher schon bei 50 % aller Buchungen. -
Hallo zusammen,
Auch wenn der Thread schon ein paar Tage alt ist, würde ich gerne meine Frage hierzu stellen. Wir fahren in einigen Wochen in den Center Parc und auch, wenn es aktuell im Allgäu keine Einschränkungen im Aqua Mundo gibt, in anderen Parcs schon, würde mich interessieren, was ist, wenn ein Auqa Mundo schließt bzw. nur mit Zeitfenster öffnet. Dies war zum Buchungszeitpunkt im Januar natürlich nicht ersichtlich. Und ich muss sagen, dass im November ein Center Parc für uns nur wegen dem Mundo gebucht wird. Wird sind in der Regel jeden Tag 6 Std im Bad. Ist das ein Stornierungsgrund? Gibt es Präzedensfälle bzgl. Preisnachlass wegen geschlossenem Aqua Mundo bzw. Zeitfenster? Habe leider dazu im Netz nichts gefunden? Vielen Dank.
VG -
@ManuelaCP
Willkommen im Forum von HolidayCheck!Die Situation ist neu und ändert sich laufend, ferner gibt es kaum Spruchpraxis.
Dennoch würde ich annehmen, dass das Verlangen einer Reisepreisminderung im Falle einer eingeschränkten Verfügbarkeit des Wasserparks keinen Erfolg hätte.
Eine Anordnung würde sich auf behördliche Vorgaben stützen, diese überwiegen nun einmal persönliche Belange.
Ferner konnte auch Center Parks nicht wissen, dass solche Einschränkungen notwendig würden.
Natürlich gibt es vorherige Entscheidungen zu ähnlichen Mängeln, allerdings unter vollkommen anderen Rahmenbedingungen und daher keineswegs vergleichbar. -
Guten Morgen in die Runde.
Genau einen Tag vor Fälligkeit der Restzahlung kam die Stornorechnung auf der Basis des von mir angenommenen Kulanzangebotes.
Am gleichen Tag kam die Information vom Hotel, dass es erst im April 2021 öffnen wird.
Nun ja, so ist es halt.
Nun fehlt nur noch die Rücküberweisung des Differenzbetrages.
Auch in meinem Alter lernt man besonders in Krisenzeiten dazu. Ich weiß nun was ein X-Veranstalter ist. Ich hätte es vorher wissen können...
Hoffen wir, dass ich diesen Wissenszuwachs bald nutzen kann. Bleibt alle gesund.@ickbinsdoch s
XXXZitat entfernt, ist doch unnötigXXX
Abschließend nun noch die folgende Information. Die Rückzahlung ist genau 13 Tage nach Datum der Stornorechnung auf meinem Konto eingegangen. Ich hatte mit 4 bis 6 Wochen gerechnet. Sowohl Reisebüro (Wörlitz Tourist Schlossstraße Berlin) als auch RV (vtours) haben sich angesichts der Umstände aus meiner Sicht vorbildlich verhalten. Bleibt alle gesund. -
Hallo zusammen,
Wir haben eine AIDA Kreuzfahrt am 07.03.2020 über Berge & Meer gebucht und auch die Anzahlung geleistet. Aufgrund der Pandemie haben wir die Reise am 09.08.2020 storniert, da es kurz vor Ablauf der Zahlung der höheren Stornokosten gewesen wäre. Die offizielle Absage von AIDA kam am 10.08.2020.
Da sich Berge & Meer nun weigert die Stornokosten an mich zurückzubezahlen habe ich mich an AIDA gewandt, von diesen habe ich erfahren, dass Berge & Meer die Reise kostenfrei storniert hat und die vollen Stornokosten zurückbekommt.
Das habe ich Berge & Meer mit etlichen anderen Gründen für die kostenfreien Stornierung per E-Mail mitgeteilt. Leider geht Berge & Meer nicht auf meine E-Mails ein und beharrt auf die Einbehaltung der vollen Stornokosten. Nun meine Frage an Euch, hatte vielleicht irgendjemand irgendwann mal so einen ähnlichen Fall und kann mir sagen, was ich noch tun kann.Für Eure Tipps wäre ich dankbar.
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Was soll man da für Tipps geben ?!
Du hast in Kenntnis der AGB und mit dem Wissen der dann auf dich zukommenden Stornokosten kostenpflichtig storniert ..... Du selbst würdest schließlich auch auf das einhalten der AGB pochen, sollte es für dich von Vorteil sein und nicht völlig selbstlos auf dein Recht verzichten...... -
@Norwegenfan1711
Ich habe dir bereits geantwortet - allerdings bist du hier natürlich besser unterwegs.@jlechtenboehmer
Einmal mehr wären ruhende Finger besser als sportliche Gemeinplätze.Hier wird ein Problem vorgetragen, dass es so noch vielfach geben wird in dieser vertrackten Situation.
Ratsuchende zu düpieren mit "selber schuld" Plattitüden ist nicht was das HC Forum bieten möchte. -
@Norwegenfan1711
Ich habe dir bereits geantwortet - allerdings bist du hier natürlich besser unterwegs.@jlechtenboehmer
Einmal mehr wären ruhende Finger besser als sportliche Gemeinplätze.Hier wird ein Problem vorgetragen, dass es so noch vielfach geben wird in dieser vertrackten Situation.
Ratsuchende zu düpieren mit "selber schuld" Plattitüden ist nicht was das HC Forum bieten möchte.@vonschmeling
da muss ich dir leider wie so oft widersprechen : die von dir als „sportliche Gemeinplätze“ bezeichneten Aussagen sind genau der richtige Weg , da sie doch rechtlich nicht angreifbar sind. Im Gegensatz zu deinen immer wieder angeführten Aussagen, die eher dazu geeignet sind, möglicherweise andere in ebenso langwierige wie kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zu verwickeln, die letztendlich genau da wieder enden wo sie begonnen haben.
Merke : nicht immer ist der lauteste im Recht - es kommt ihm nur so vor. -
Da du so gerne die AGBs als Argument nimmst: In diesen ist eindeutig vermerkt, dass es dem Kunden frei steht nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter kein oder ein geringerer Schaden (als die Stornokosten) entstanden ist.
Was hier ja offenbar der Fall ist.
Warum also sollte sich Norwegenfan nicht daran halten?
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Da du so gerne die AGBs als Argument nimmst: In diesen ist eindeutig vermerkt, dass es dem Kunden frei steht nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter kein oder ein geringerer Schaden (als die Stornokosten) entstanden ist.
Was hier ja offenbar der Fall ist.
Warum also sollte sich Norwegenfan nicht daran halten?
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Hat er nicht. Jedoch ist er der Meinung, das jeder erwachsene Mensch soviel Rückgrat besitzen sollte , zu seinen eigenen Entscheidungen zu stehen und nicht plötzlich seinen eigenen Vorteil woanders sieht weil sich für die Zukunft die Voraussetzungen ändern..
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Hier geht es nicht um Rückgrat, Solidarität oder was auch immer du als nächstes aus dem Hut zauberst.
Die AGBs haben für beide Seiten Gültigkeit – also auch für den Reiseveranstalter, dem – lt. Aida – kein Schaden entstanden ist und somit auch keinen Anspruch auf die volle Stornogebühr hat.
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Es geht aber nicht um einen "persönlichen Vorteil" sondern um einen Ausgleich für einen Schaden, der dem Veranstalter offenbar nicht entstanden ist, zumindest nicht in der Höhe der pauschalen Abstandsforderung.
Mit mangeldem Rückgrat hat das nicht das Geringste zu tun, was für ein sozioromantischer Mumpitz!?!Die AGB weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Reisende die Höhe der Kompensation mit dem Nachweis eines geringeren Schadens bestreiten kann. Dazu hat man selten Gelegenheit, wenn sie sich bietet sollte man sie ergreifen.
Genau das umfasst nämlich die vertragliche Übereinkunft.
Ein Geschwafel über Entscheidungsausverkauf und Rückgratlosigkeit ist nicht nur überflüssig sondern ausgesprochen unpassend.(@flaggde Sorry, freshup vergurkt!)

