Erstattung bei vorzeitigem Urlaubsende
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Liebe community, wir hatten vom 13.3.-3.4.2020 Unseren Urlaub angetreten und wurden nach 7 Tagen vom Veranstalter vorzeitig ausgeflogen ( Corona Türkei) und haben um Erstattung der nicht in Anspruch genommen Tage gebeten. Gestern kam Post und eine korrigierte Rechnung in der ein Tagespreis von 257€ zugrunde gelegt wurde obwohl der Tagespreis zu der Zeit als wir da waren bei 80€ lag. Leider weiss ich nicht wie hoch sich die Flugkosten für den vorzeitigen Rückflug am 20.3. von AYT nach D‘dorf belaufen da sunexpress seit dem 21.3. nicht erreichbar ist. Mir erscheint eine Erstattung von 522€ zu niedrig. Leider finde ich auch kaum gleichgelagerte Fälle. Es gibt nur überwiegend Reiseprobleme bei Stornierungen etc. Hat jemand auch diese Situation? Für feedbacks wäre ich dankbar und hoffe, dass ich das richtige Forum ausgewählt hsbe.
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Dann müsst ihr ungefähr das doppelte zurückbekommen, da die Flugkosten sich auf dieser Strecke auf ca. 500.-€ belaufen.
Ich hoffe für euch mein Post ist keine große Enttäuschung.
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@PetraNV
Der Tagespreis der Reise lag bei etwas mehr als 100€, ich vermute, der Gesamtpreis wurde jetzt einfach auf 7 Tage gerechnet - das hat rein buchhalterischen Hintergrund.Wenn ich richtig verstehe sollte eure Reise 21 Tage dauern - korrekt?
Demnach habt ihr nur ein Drittel "abgeurlaubt".
Unbeachtlich des Flugpreise schreibst du von 80€ Tagespreis.
Demnach hätten sich die Zimmerkosten auf 1680€ belaufen, der Rest entfiele auf den Flug.
Beim Aufenthalt von nur 7 Tagen würden 1120€ Differenz enstehen, die Frage ist nun, wie du auf diese 80€ kommst?
Wenn das beispielsweise der walk-in Tarif ist kannst du ihn getrost vergessen.Ferner warst du im Besitz eines gültigen Tickets - wenn auch für einen anderen Termin! - damit ist also die Erstattung von nur 522€ nicht zu erklären.
Mein persönlicher Rat:
Tritt an dein Reisebüro heran und sag ihnen, sie sollen sich vom Veranstalter die Erstattung aufschlüsseln lassen.Last not least:
Auf sunexpress brauchst du nicht zu hoffen, unter gar keinen Umständen werden sie dir den Ticketpreis nennen, da du ja die Buchung nicht vorgenommen hast. -
@PetraNV
Der Tagespreis der Reise lag bei etwas mehr als 100€, ich vermute, der Gesamtpreis wurde jetzt einfach auf 7 Tage gerechnet - das hat rein buchhalterischen Hintergrund.Wenn ich richtig verstehe sollte eure Reise 21 Tage dauern - korrekt?
Demnach habt ihr nur ein Drittel "abgeurlaubt".
Unbeachtlich des Flugpreise schreibst du von 80€ Tagespreis.
Demnach hätten sich die Zimmerkosten auf 1680€ belaufen, der Rest entfiele auf den Flug.
Beim Aufenthalt von nur 7 Tagen würden 1120€ Differenz enstehen, die Frage ist nun, wie du auf diese 80€ kommst?
Wenn das beispielsweise der walk-in Tarif ist kannst du ihn getrost vergessen.Ferner warst du im Besitz eines gültigen Tickets - wenn auch für einen anderen Termin! - damit ist also die Erstattung von nur 522€ nicht zu erklären.
Mein persönlicher Rat:
Tritt an dein Reisebüro heran und sag ihnen, sie sollen sich vom Veranstalter die Erstattung aufschlüsseln lassen.Last not least:
Auf sunexpress brauchst du nicht zu hoffen, unter gar keinen Umständen werden sie dir den Ticketpreis nennen, da du ja die Buchung nicht vorgenommen hast.Guten Abend, unsere Reise hatte 2159€ gekostet und wir hatten im Herbst 2019 für den März 2020 gebucht. Der Zimmerpreis von 80€ für DZ mit MB allinklusive wurde zu diesem Zeitpunkt (Herbst 2019) für nur Hotel bei hc so gezeigt. Wir haben aber eine Pauschalreise gebucht. Wenn das Hotel 257€/Tag gekostet hätte wäre es für uns nicht bezahlbar gewesen - über 5000€ ohne Flug
. Mein Reisebüro kann man vergessen. Die lassen einen im Regen stehen. Meinen Sie, dass es sinnvoll ist wenn ich den Veranstalter anschreibe und um Differenzierung bitte, zumal nur der Gutschein angeboten und auch keine Frist genannt wird bis wann er gültig ist und auch keine Option sich ev. das Geld auszahlen zu lassen. Ich finde das ganze hat schon einen bitteren Beigeschmack. Über weitere Hilfestellung würde ich mich freuen -
@PetraNV
Ich hab ja deinen Vortrag hinsichtlich der Preise berücksichtig bei meiner Antwort.
Deine Grundlage der Bezifferung war gefragt.
Was "im Herbst" als Preis für eine Nur-Hotel-Buchung angegeben wurde bei HolidayCheck wirkt sich leider in keiner Weise auf eine Argumentation gegen die Höhe der Erstattung aus.- tagesaktuelle Preise
- Nur-Hotel ./. Pauschalreise
Kurz und schlecht: Das nützt mal gar nix.
Auch wenn man dein Reisebüro "vergessen kann" (

) verweist der Veranstalter sehr wahrscheinlich auf die gegenständliche Buchungsstelle (=RB) und wird (besser muss!) eine direkte Auskunft an dich verweigern.
Ohne spezifizierte Darlegung seitens des Veranstalters kannst du dessen Enscheidung auch nur sehr vage angreifen, das Risiko einer streitigen Einigung würde ich dir nicht empfehlen.Nimm das Reisebüro in die Pflicht.
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Hallo, ich hoffe hier bin ich richtig. Ich habe heute eine E-Mail von Tui bekommen, dass mir ein geringer Teil unseres Reisepreises zurück erstattet wird (wir mussten aufgrund von Corona unseren Urlaub frühzeitig abbrechen). Allerdings haben wir in der E-Mail nur einen Gutscheincode erhalten. Unter www.meine-TUI.de/gutscheinbedingungen steht, dass eine Barauszahlung nicht möglich ist. Leider kenne ich mich mit der Thematik nicht so gut aus und habe nur am Rande etwas über die „Gutscheinlösung“ mitbekommen. Kann mir jemand sagen, ob doch die Möglichkeit einer Barauszahlung besteht und wenn ja, wie ich dies am besten an die Tui „herantrage“?
Schönen Abend euch und bleibt gesund!
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@Elena899
Bei Reiseabbruch wegen unvorhersehbarer Ereignisse steht dir laut BGB §651 ein Anspruch auf Erstattung der nicht erbrachten Leistung zu (nur Pauschalreisen!).
Dieser ist ggf. auch in Geld zu entrichten wenn der Betroffene das wünscht. -
Vielen Dank für deine schnelle Antwort! Ja, es war eine Pauschalreise über die Tui. Kannst du auch etwas über die Höhe des erstatten Betrages sagen? Wird da ein Tagessatz berechnet oder „muss“ man nehmen was die Tui anbietet? Bitte nicht falsch verstehen. Ich bin froh, dass wir überhaupt einen Betrag erstattet bekommen.
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Grundlage der Berechnung ist gewöhnlich der Tagespreis der Reise, abzüglich der Kosten für den Flug, den ihr ja in Anspruch genommen habt.
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Wenn ich die Tui nun bitte mir den Gutscheincode in Bar auszuzahlen und dies verneint wird, ist der Gutschein dann auch nicht mehr gültig? Liebe Grüße
Offen gestanden verstehe ich die Frage nicht ganz ...

Dir steht auf alle Fälle ein Erstattungsbetrag zu, einen Gutschein brauchst du nicht zu akzeptieren.
Allerdings darf der auch nicht so einfach obsolete werden, spätestens nach seinem Ablauf muss dir der Betrag in bar zur Verfügung gestellt werden. -
Sorry, vielleicht habe ich mich nicht ganz eindeutig ausgedrückt. Die Frage war, wenn ich eine Auszahlung fordern würde und Tui dieser nicht zustimmt, der Gutschein dann ebenfalls nicht mehr „gültig“ ist, da ich diesen ja quasi abgelehnt habe. Aber das hast du mir ja beantwortet. Ich kenne mich in der Thematik leider gar nicht aus. Vielen Dank nochmal!
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Hallo, wir mussten im März 2020 auch 5 Tage früher unseren Urlaub in Lara beenden.
Wir hatten bei Ltur gebucht. Ich habe auch 5 Tagessätze (aber für die gesamte Reise, also auch Flug und Transfer) zurück-
gefordert und vor einigen Tagen Nachricht von Reiseveranstalter bekommen, dass der Betrag in den nächsten Tagen ausgezahlt wird.
Es gibt mehrere Gerichtsurteile beim ADAC, da wurde als Tagespreis der gesamte Reisepreis zugrunde gelegt. -
Das ist so üblich - der Einfachheit halber.