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Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber

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  • Vive la FranceV Offline
    Vive la FranceV Offline
    Vive la France
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1961

    @ caro,

    ja ist wie der EKG! Noch isr es normal und fünf Minuten später ist man tot. Moment Aufnahme eben. Aber subjektiv gesehen, beruhigt es einem!

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    • shippyslyS Offline
      shippyslyS Offline
      shippysly
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1962

      Wo man sich theoretisch infizieren kann oder auch schon hat, das steht auf einem anderen Blatt. Das kann theoretisch auch in der Betriebskantine geschehen. Fraglich ist der rechtliche Hintergrund und das heraus hauen von Weisheiten ohne Bezug. Daher meine Fragen an @retromops zwecks Erhellung.

      Ich für meinen Teil kann sie mir selber wie folgt beantworten, dass eine Reisewarnung eine Empfehlung darstellt, das mir etwas passieren kann, es mir aber nicht verbietet zu reisen, die Erkrankung im Ausland, auch mit oder an Covid 19, deckt meine Auslandskrankrankenversicherung lt deren Mitteilung ab, die Einreiseverordnung NRW sagt, dass ein Test welcher in der Türkei gemacht wird, akzeptiert wird.

      Also wenn ich wollte, dann könnte ich, nicht nur halb sondern ganz legal...

      -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-

      HC-Mitglied1237655H 1 Antwort Letzte Antwort
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      • freaky00F freaky00

        Mein Arbeitgeber ordnet leider auch eine 2 wöchige unbezahlte Quarantäne an, wenn man einen Test abgibt, der während des Urlaubs gemacht wurde - das gilt solange, bis man die eigene Haustür wieder betritt. Für mich klingt das logisch, weil man sich ja immer noch theoretisch am letzten Tag bzw. auf dem Heimweg infizieren könnte. Ob das alles rechtens ist, kann ich so nicht beurteilen. Es ist eben ein nicht nötiger privater Auslandsaufenthalt in einem Land mit Reisewarnung. Ich gehe davon allerdings aus, da es ein namhaftes Unternehmen ist und man sowas nicht einfach ohne rechtlichen Boden machen würde. Auch hier habe ich dafür Verständnis, weil in Fall der Fälle das Geschäft gefährdet und die wirtschaftliche Konsequenz sehr weitreichend wäre. Wir nehmen es locker, die knapp 5000 Euro nehmen wir mit für einen schönen Urlaub irgendwo in Übersee vielleicht schon im nächsten Jahr, wenn es hoffentlich wieder etwas ruhiger ist. Die Verantwortung für unsere Kinder steht dabei über allem.

        HC-Mitglied1237655H Offline
        HC-Mitglied1237655H Offline
        HC-Mitglied1237655
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1963

        @freaky00 sagte:

        Mein Arbeitgeber ordnet leider auch eine 2 wöchige unbezahlte Quarantäne an, wenn man einen Test abgibt, der während des Urlaubs gemacht wurde - das gilt solange, bis man die eigene Haustür wieder betritt. Für mich klingt das logisch, weil man sich ja immer noch theoretisch am letzten Tag bzw. auf dem Heimweg infizieren könnte. Ob das alles rechtens ist, kann ich so nicht beurteilen. Es ist eben ein nicht nötiger privater Auslandsaufenthalt in einem Land mit Reisewarnung. Ich gehe davon allerdings aus, da es ein namhaftes Unternehmen ist und man sowas nicht einfach ohne rechtlichen Boden machen würde. Auch hier habe ich dafür Verständnis, weil in Fall der Fälle das Geschäft gefährdet und die wirtschaftliche Konsequenz sehr weitreichend wäre. Wir nehmen es locker, die knapp 5000 Euro nehmen wir mit für einen schönen Urlaub irgendwo in Übersee vielleicht schon im nächsten Jahr, wenn es hoffentlich wieder etwas ruhiger ist. Die Verantwortung für unsere Kinder steht dabei über allem.

        so sieht es nämlich aus...auch mein Arbeitgeber hat alle MA in Kenntnis darüber gesetzt und viele aus meinem Freundeskreis die bei diversen Arbeitgebern tätig sind auch...

        Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
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        • shippyslyS Offline
          shippyslyS Offline
          shippysly
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1964

          Das beantwortet aber noch nicht die rechtliche Grundlage dafür

          -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-

          HC-Mitglied1237655H 1 Antwort Letzte Antwort
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          • HC-Mitglied1237655H HC-Mitglied1237655

            @freaky00 sagte:

            Mein Arbeitgeber ordnet leider auch eine 2 wöchige unbezahlte Quarantäne an, wenn man einen Test abgibt, der während des Urlaubs gemacht wurde - das gilt solange, bis man die eigene Haustür wieder betritt. Für mich klingt das logisch, weil man sich ja immer noch theoretisch am letzten Tag bzw. auf dem Heimweg infizieren könnte. Ob das alles rechtens ist, kann ich so nicht beurteilen. Es ist eben ein nicht nötiger privater Auslandsaufenthalt in einem Land mit Reisewarnung. Ich gehe davon allerdings aus, da es ein namhaftes Unternehmen ist und man sowas nicht einfach ohne rechtlichen Boden machen würde. Auch hier habe ich dafür Verständnis, weil in Fall der Fälle das Geschäft gefährdet und die wirtschaftliche Konsequenz sehr weitreichend wäre. Wir nehmen es locker, die knapp 5000 Euro nehmen wir mit für einen schönen Urlaub irgendwo in Übersee vielleicht schon im nächsten Jahr, wenn es hoffentlich wieder etwas ruhiger ist. Die Verantwortung für unsere Kinder steht dabei über allem.

            so sieht es nämlich aus...auch mein Arbeitgeber hat alle MA in Kenntnis darüber gesetzt und viele aus meinem Freundeskreis die bei diversen Arbeitgebern tätig sind auch...

            Vive la FranceV Offline
            Vive la FranceV Offline
            Vive la France
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1965

            Ich habe wirklich keine Ahnung also bitte wundert euch nicht über meine Frage aber ist es rechtens wenn ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter verbietet in irgendein Land in Urlaub zu fliegen?
            Nadine

            vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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            • shippyslyS shippysly

              Wo man sich theoretisch infizieren kann oder auch schon hat, das steht auf einem anderen Blatt. Das kann theoretisch auch in der Betriebskantine geschehen. Fraglich ist der rechtliche Hintergrund und das heraus hauen von Weisheiten ohne Bezug. Daher meine Fragen an @retromops zwecks Erhellung.

              Ich für meinen Teil kann sie mir selber wie folgt beantworten, dass eine Reisewarnung eine Empfehlung darstellt, das mir etwas passieren kann, es mir aber nicht verbietet zu reisen, die Erkrankung im Ausland, auch mit oder an Covid 19, deckt meine Auslandskrankrankenversicherung lt deren Mitteilung ab, die Einreiseverordnung NRW sagt, dass ein Test welcher in der Türkei gemacht wird, akzeptiert wird.

              Also wenn ich wollte, dann könnte ich, nicht nur halb sondern ganz legal...

              HC-Mitglied1237655H Offline
              HC-Mitglied1237655H Offline
              HC-Mitglied1237655
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1966

              @shippysly sagte:

              Wo man sich theoretisch infizieren kann oder auch schon hat, das steht auf einem anderen Blatt. Das kann theoretisch auch in der Betriebskantine geschehen. Fraglich ist der rechtliche Hintergrund und das heraus hauen von Weisheiten ohne Bezug. Daher meine Fragen an @retromops zwecks Erhellung.

              Ich für meinen Teil kann sie mir selber wie folgt beantworten, dass eine Reisewarnung eine Empfehlung darstellt, das mir etwas passieren kann, es mir aber nicht verbietet zu reisen, die Erkrankung im Ausland, auch mit oder an Covid 19, deckt meine Auslandskrankrankenversicherung lt deren Mitteilung ab, die Einreiseverordnung NRW sagt, dass ein Test welcher in der Türkei gemacht wird, akzeptiert wird.

              Also wenn ich wollte, dann könnte ich, nicht nur halb sondern ganz legal...

              Deckt deine Auslandskrankenversicherung auch arbeitsrechtliche Konsequenzen ab? Ich denke mal nicht....und es gibt Arbeitgeber die im Vorfeld eindringlich darauf hinweisen das man nicht in Gebiete reisen sollte wo eine Reisewarnung besteht...warum imme rnur dabei auf der Türkei "rumgeritten" wird weiß ich nicht

              In sofern ist es ja doch irgendwie nur "Halblegal" finde ich...

              Vive la FranceV 1 Antwort Letzte Antwort
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              • HC-Mitglied1237655H HC-Mitglied1237655

                @shippysly sagte:

                Wo man sich theoretisch infizieren kann oder auch schon hat, das steht auf einem anderen Blatt. Das kann theoretisch auch in der Betriebskantine geschehen. Fraglich ist der rechtliche Hintergrund und das heraus hauen von Weisheiten ohne Bezug. Daher meine Fragen an @retromops zwecks Erhellung.

                Ich für meinen Teil kann sie mir selber wie folgt beantworten, dass eine Reisewarnung eine Empfehlung darstellt, das mir etwas passieren kann, es mir aber nicht verbietet zu reisen, die Erkrankung im Ausland, auch mit oder an Covid 19, deckt meine Auslandskrankrankenversicherung lt deren Mitteilung ab, die Einreiseverordnung NRW sagt, dass ein Test welcher in der Türkei gemacht wird, akzeptiert wird.

                Also wenn ich wollte, dann könnte ich, nicht nur halb sondern ganz legal...

                Deckt deine Auslandskrankenversicherung auch arbeitsrechtliche Konsequenzen ab? Ich denke mal nicht....und es gibt Arbeitgeber die im Vorfeld eindringlich darauf hinweisen das man nicht in Gebiete reisen sollte wo eine Reisewarnung besteht...warum imme rnur dabei auf der Türkei "rumgeritten" wird weiß ich nicht

                In sofern ist es ja doch irgendwie nur "Halblegal" finde ich...

                Vive la FranceV Offline
                Vive la FranceV Offline
                Vive la France
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1967

                @Shippysly

                Sagt man nicht zwei Dumme ein Gedanke😆

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • shippyslyS shippysly

                  Das beantwortet aber noch nicht die rechtliche Grundlage dafür

                  HC-Mitglied1237655H Offline
                  HC-Mitglied1237655H Offline
                  HC-Mitglied1237655
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1968

                  @shippysly sagte:

                  Das beantwortet aber noch nicht die rechtliche Grundlage dafür

                  ....möchtest du dich mit deinem Arbeitgeber "anlegen"? Wenn Betriebsvereinbarungen getroffen werden in Anbstimmung mit dem Betriebrat sollte da sschon hand und Fuß haben ..

                  Und auf die Frage ob es rechtens ist das man abgefragt wird wohin man reist...ich weiß es nicht. Vorstellen kann ich mir das auch nicht aber wie gesagt, ich mag mich ungern mit meinem Arbeitgeber diesbezüglich anlegen...das klemme ich mir lieber

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                  • shippyslyS Offline
                    shippyslyS Offline
                    shippysly
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1969

                    Natürlich deckt sie es nicht ab, aber mein Arbeitgeber kann noch so oft auf etwas hinweisen. Wenn ich mich gesetzeskonform verhalte fehlt die rechtliche Handhabe um arbeitsrechtliche Konsequenzen durch setzen zu können.

                    -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • REJBodenheimR Offline
                      REJBodenheimR Offline
                      REJBodenheim
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1970

                      Für alle: hier nachlesen.
                      Zur letzten Frage: darf der AG fragen, wohin man in Urlaub fährt, ja, er darf und die Antwort muss wahrheitsgemäß erfolgen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • shippyslyS Offline
                        shippyslyS Offline
                        shippysly
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1971

                        Da ich auch zu der Fraktion gehöre, die mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen abschließt...
                        Ja wenn notwendig würde ich mich auch mit ihm anlegen.

                        -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • shippyslyS Offline
                          shippyslyS Offline
                          shippysly
                          schrieb am zuletzt editiert von shippysly
                          #1972

                          @REJBodenheim

                          Das ist zu 100 % richtig und findet meine Zustimmung. Nur mit einem negativen Test und ohne Quarantäne ist das Verbieten einer Reise mehr wie zweifelhaft.

                          -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • REJBodenheimR Offline
                            REJBodenheimR Offline
                            REJBodenheim
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1973

                            Korrekt. Da werden die BRs noch sehr viel Arbeit haben, insb. wenn die AN nicht vom Home Office aus arbeiten können.
                            😉

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1974

                              Richtig - der Arbeitgeber darf in der derzeitigen Situation fragen und der Arbeitnehmer muss wahrheitsgemäß antworten.
                              Hatte ich schon vor einiger Zeit geschrieben.
                              Ferner hatte ich bemerkt, dass es aus arbeitsrechtlicher Sicht wohl schwer wird, einen nachweislich nicht Infizierten (mit Testergebnis) zwangsweise von seinem Arbeitsplatz zu verbannen. Solche "Betriebsvereinbarungen" müssten ggf. auf ihre Angemessenheit überprüft werden, wobei schon allein die Drohnung (q.e.d.) erheblichen Eindruck hinterlässt.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Nilsommer2012N Offline
                                Nilsommer2012N Offline
                                Nilsommer2012
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1975

                                Ja, das ist richtig. Der Test darf ja nicht älter als 48 Stunden sein. Da wir morgen um 17.35 Uhr landen, haben wir uns heute Vormittag auf den Weg gemacht, das Labor braucht etwa 24 Stunden zur Auswertung. Wir können das Testergebnis morgen mittag dort abholen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • stefanmiS Offline
                                  stefanmiS Offline
                                  stefanmi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1976

                                  Hallo zusammen, wir würden Freitag Nacht in die Türkei fliegen...
                                  Habe eigentlich mit einem Storno gerechnet, doch soeben die Reiseunterlagen per Mail erhalten.
                                  Sehr seltsam, da wir eigentlich davon ausgegangen sind, das bei der aktuellen Situation die Reise storniert wird.

                                  Club123C 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Caro151C Caro151

                                    Hallo Nilsommer!
                                    Vielen Dank für deine Informationen.
                                    Kannst du mir noch Infos geben, ob die Tests ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden müssen?
                                    Was passiert, wenn der Test positiv ist? (Rückflug gefährdet?)

                                    Mussten Sie sich einen Privattransfer organisieren oder haben sie keine Pauschalreise gebucht?
                                    Ich frage so "blöd" weil wir unsere Reise inkl. Transfer gebucht hatten.

                                    Nilsommer2012N Offline
                                    Nilsommer2012N Offline
                                    Nilsommer2012
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1977

                                    Hallo Caro,

                                    der Reisende vor uns wollte in bar bezahlen, das ging aber nicht.
                                    Es ging also nur mit der Kreditkarte.
                                    Was bei einem positiven Test passiert, weiß ich leider nicht...
                                    Wir haben nur den reinen Flug in die Türkei gebucht und sind eben mit der
                                    Straßenbahn für 3,60 TL zum Flughafen gefahren.
                                    Sicher kann man auch für kleines Geld einen Privattransfer buchen.
                                    Die Taxifahrt zwischen Flughafen und Innenstadt Antalya kostet etwa 75 TL.
                                    Gruß nilsommer2012

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Vive la FranceV Vive la France

                                      Ich habe wirklich keine Ahnung also bitte wundert euch nicht über meine Frage aber ist es rechtens wenn ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter verbietet in irgendein Land in Urlaub zu fliegen?
                                      Nadine

                                      vonschmelingV Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1978

                                      @vive-la-france sagte:

                                      Ich habe wirklich keine Ahnung also bitte wundert euch nicht über meine Frage aber ist es rechtens wenn ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter verbietet in irgendein Land in Urlaub zu fliegen?
                                      Nadine

                                      Nein, ist es eben nicht. Allerdings kann ein Arbeitgeber zunächst einmal eigenmächtig Maßnahmen ankündigen, die im Zweifel dann eben rechtlich zu prüfen sind.
                                      M.E. wird eine Zwangsquarantäne trotz negativen Testergebnisses einer solchen Prüfung nicht standhalten.
                                      Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein "namhaftes Unternehmen" oder eine kleine Klitsche ist, so oder so gibt es noch keine Spruchpraxis, auf die man sich stützen könnte.

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • stefanmiS stefanmi

                                        Hallo zusammen, wir würden Freitag Nacht in die Türkei fliegen...
                                        Habe eigentlich mit einem Storno gerechnet, doch soeben die Reiseunterlagen per Mail erhalten.
                                        Sehr seltsam, da wir eigentlich davon ausgegangen sind, das bei der aktuellen Situation die Reise storniert wird.

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1979

                                        @stefanmi sagte:

                                        Hallo zusammen, wir würden Freitag Nacht in die Türkei fliegen...
                                        Habe eigentlich mit einem Storno gerechnet, doch soeben die Reiseunterlagen per Mail erhalten.
                                        Sehr seltsam, da wir eigentlich davon ausgegangen sind, das bei der aktuellen Situation die Reise storniert wird.

                                        Das finde ich ja auch komisch .Normalerweise hätte der RV stornieren müssen, denke ich.E s besteht ja eine Reisewarnung und die Türkei ist als Risikogebiet eingestuft.(Es sei denn, der RV weiß schon mehr und evtl wird diese Woche noch die Reisewarnung aufgehoben?😷 ) So hätte ich jedenfalls kein gutes Gefühl. Vor allem die evtl. Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber , falls man sich ansteckt usw.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #1980

                                          Nicht unbedingt. Die Reiseunterlagen werden ja nicht manuell zusammengestellt, dass ist ein automatischer Prozess, der auf Termin läuft. Es könnte (!) also sein, dass die Stornierung noch kommt. Wobei hier schon andere über RV in die Türkei gereist sind.

                                          stefanmiS 1 Antwort Letzte Antwort
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