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Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber

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  • REJBodenheimR REJBodenheim

    Für MV gilt:

    • Quarantäne bei Ein- und Rückreisen nach Mecklenburg-Vorpommern

    und im Original zu finden in

    • SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung MV (Stand: 30. Juli 2020)

    In Kurzform: Rückreise aus Risikogebiet nach MV = 14 Tage Quarantäne, es sei denn negativer deutscher (!) PCR Test bei Ankunft, der nach 5-7 Tagen Quarantäne durch einen weiteren negativen Test bestätigt wurde.

    Bademeister2020B Offline
    Bademeister2020B Offline
    Bademeister2020
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2901

    @rejbodenheim sagte:

    Für MV gilt:
    Quarantäne bei Ein- und Rückreisen nach Mecklenburg-Vorpommern
    und im Original zu finden in
    SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung MV (Stand: 30. Juli 2020)

    In Kurzform: Rückreise aus Risikogebiet nach MV = 14 Tage Quarantäne, es sei denn negativer deutscher (!) PCR Test bei Ankunft, der nach 5-7 Tagen Quarantäne durch einen weiteren negativen Test bestätigt wurde.

    Guten Morgen,

    Die beiden Links sind nicht mehr erreichbar und Ich finde das mit den 5 Tagen Quarantäne nicht mehr.

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    • REJBodenheimR Offline
      REJBodenheimR Offline
      REJBodenheim
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2902

      Guten Morgen, bei mir funktionieren beide Links. Einfach nochmal probieren.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • RoberthusR Offline
        RoberthusR Offline
        Roberthus
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2903

        Hallo zusammen, schon mal danke für die interessanten Informationen hier Forum. Kennt jemand Testmöglichkeiten idealwerweise in Datça oder in der Region Marmaris & Icmeler? Das nächste offizielle Lab ist in Mugla, was ziemlich weit weg ist.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • FildernF Offline
          FildernF Offline
          Fildern
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2904

          Schönen guten Morgen,

          auch bei uns steht noch eine Reise in Türkei bevor und wir überlegen zu stornieren.

          Gibt es irgendwo eine Information, ab welchem Alter Kinder vor der Ausreise getestet werden?
          Unser Sohn ist vor 1 Woche erst 2 geworden.

          Stimmt es wirklich, dass bei der Rückkehr in Deutschland nochmals ein Test gemacht werden muss und man dann tatsächlich 5 Tage in Quarantäne muss, obwohl die Reisewarnung für Antalya aufgehoben worden ist?
          Ich konnte hierzu für Baden Württemberg keine richtigen Infos finden.

          Danke

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HABERLINGH 1
            HABERLINGH 1
            HABERLING
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2905

            Preise für Corona-Tests schießen in die Höhe, klick hier

            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • REJBodenheimR Offline
              REJBodenheimR Offline
              REJBodenheim
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2906

              @fildern
              Schau mal hier nach. Anscheinend hat BW noch nicht die Regelung einiger Bunddesländer übernommen und bleibt (vorerst?) bei der "einfachen" Quarantäne Regelung.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Zwiebelmaus43Z Offline
                Zwiebelmaus43Z Offline
                Zwiebelmaus43
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2907

                Arbeitgeber schickt Angestellten nach Türkeireise trotz Negativtest für 5 Tage nach Hause, bis nach 2. Test
                NRW

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • REJBodenheimR Offline
                  REJBodenheimR Offline
                  REJBodenheim
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2908

                  @Zwiebelmaus43
                  Bitte eine Quelleangabe mitliefern. Was sagt die Corona Verordnung von NRW?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • shippyslyS Offline
                    shippyslyS Offline
                    shippysly
                    schrieb am zuletzt editiert von shippysly
                    #2909

                    Hier unter wichtige Informationen zur Einreise.

                    Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer ja nach Hause schicken, muss ihn nur weiter bezahlen....

                    -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • REJBodenheimR Offline
                      REJBodenheimR Offline
                      REJBodenheim
                      schrieb am zuletzt editiert von REJBodenheim
                      #2910

                      Genau das hatte ich vermutet. Dann ist die verkürzte Headline wieder zu kurz gesprungen und deutet etwas an, was nicht der Fall ist.

                      NeckarSchwabeN 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • REJBodenheimR REJBodenheim

                        Genau das hatte ich vermutet. Dann ist die verkürzte Headline wieder zu kurz gesprungen und deutet etwas an, was nicht der Fall ist.

                        NeckarSchwabeN Offline
                        NeckarSchwabeN Offline
                        NeckarSchwabe
                        schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
                        #2911

                        In BW gibt es keine Verpflichtung zum 2. Test nach 5 Tagen, er wird aber empfohlen und kann von den GesundheitsämterN auch angeordnet werden.

                        Aber: etliche Arbeitgeber, darunter auch meiner (und das ist keine Pommesbude sondern ein sehr großer) ordnen auch bei negativen Tests Homeoffice an. 14 Tage. Wenn das nicht geht, muss man Urlaub oder Überstunden nehmen. Wenn das auch nicht geht mangels Masse gibt es 14 Tage kein Gehalt. Das ist so mit den Personalvertretungen abgestimmt und arbeitsrechtliche zulässig.

                        Also, besser vor der Reise die Regelungen im Betrieb abchecken, die gehen oftmals über die Verordnungen hinaus. Da geht's um so Dinge wie Fürsorgepflicht gegenüber den übrigen Betriebsangehörigen etc. Und das git für alle Risikogebiete nach RKI.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Günter/HolidayCheckG Offline
                          Günter/HolidayCheckG Offline
                          Günter/HolidayCheck
                          Admin Experte Fuerteventura
                          schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                          #2912

                          Mal eine Info die für Türkeiurlauber wichtig ist.
                          Momentan sind es schon deutlich über 50 Hotels, die einen Test direkt im Hause anbieten.
                          Der Veranstalter Bentour hat hierzu eine Liste veröffentlicht, die ständig aktualisiert wird.
                          Hier gehts direkt zur PDF--klickmal

                          Aber auch die anderen Infos sind ganz hervorragend aufbereitet-
                          Hier gehts zu Sonderseite

                          Ich mache aus Gründen der Übersichtlichkeit noch einen separaten Info- Thread Thread hierzu auf--klick zum Info-Thread mit Liste
                          Diskussionen über das Therma bitte nicht im Info-Thread, sonder hier. Danke

                          KastenwagenK 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • shippyslyS Offline
                            shippyslyS Offline
                            shippysly
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2913

                            Das ist so mit den Personalvertretungen abgestimmt und arbeitsrechtliche zulässig.

                            Sagt wer und ist wo nachzulesen?

                            -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-

                            KastenwagenK 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • shippyslyS shippysly

                              Das ist so mit den Personalvertretungen abgestimmt und arbeitsrechtliche zulässig.

                              Sagt wer und ist wo nachzulesen?

                              KastenwagenK Offline
                              KastenwagenK Offline
                              Kastenwagen
                              schrieb am zuletzt editiert von Kastenwagen
                              #2914

                              Ich schreibe es gerne nochmal : wer als Arbeitgeber einigermassen den Durchblick hatte / hat, hat schon vor Wochen schriftlich an alle Mitarbeiter darauf hingewiesen was passieren kann !, wenn man Urlaub in einem Risikogebiet macht und sich damit abgesichert.

                              @Neckarschwabe : ich kenne diese Regelungen ebenfalls und würde hier auch veröffentlichen , wenn nicht nachvollziehbar

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Günter/HolidayCheckG Günter/HolidayCheck

                                Mal eine Info die für Türkeiurlauber wichtig ist.
                                Momentan sind es schon deutlich über 50 Hotels, die einen Test direkt im Hause anbieten.
                                Der Veranstalter Bentour hat hierzu eine Liste veröffentlicht, die ständig aktualisiert wird.
                                Hier gehts direkt zur PDF--klickmal

                                Aber auch die anderen Infos sind ganz hervorragend aufbereitet-
                                Hier gehts zu Sonderseite

                                Ich mache aus Gründen der Übersichtlichkeit noch einen separaten Info- Thread Thread hierzu auf--klick zum Info-Thread mit Liste
                                Diskussionen über das Therma bitte nicht im Info-Thread, sonder hier. Danke

                                KastenwagenK Offline
                                KastenwagenK Offline
                                Kastenwagen
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2915

                                @Günter : wollen wir mal hoffen, dass auch alles so umgesetzt wird ! Ändert aber nichts daran, dass jeder Urlauber das Eigenrisiko Quarantäne im Anschluss an den Urlaub hat.

                                Ich ! persönlich fände eine Regelung prima , die dem einen oder anderen Urlauber ermöglichen würde, sein Rückreisedatum ohne grosses Theater zu korrigieren.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • EinfachIch1E Offline
                                  EinfachIch1E Offline
                                  EinfachIch1
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2916

                                  Ist bei uns auf der Arbeit ebenso kommuniziert wurden.

                                  Mit dem Homeoffice hätte ich keine Probleme, aber was, wenn man Ende Oktober falsch positiv in der Türkei getestet wird (auch eine Erkältung sind Corona-Viren)?
                                  14 Tage Quarantäne in der Türkei kann weder ich, noch das schulpflichtige Kind "absitzen".
                                  Und ich finde schon, dass das eine starke Veränderung der Bedingungen ist. Als wir gebucht haben, waren diese nicht so. Daher sollte eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung (meinetwegen auch als Reisegutschein) selbstverständlich sein.
                                  Wir haben aber über einen X-Veranstalter gebucht (die selbe Reise ist jetzt bei Nicht-Xlern um einiges billiger), so dass wir wohl in den sauren Apfel beißen müssen und kostenpflichtig stornieren.
                                  Ich behalte mir, aber je nach Antwort von HC und dem Veranstalter (die steht noch aus und am Telefon werden nur die bearbeitet, die in 14 Tagen fliegen) vor, einen Rechtsanwalt für Reiserecht zu beauftragen.
                                  Für mich haben sich die Reisebedingungen so verschlechtert, dass es mir nicht möglich ist, die Reise anzutreten. Unter diesen Voraussetzungen hätte ich auch nicht gebucht.

                                  Bademeister2020B 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Zwiebelmaus43Z Offline
                                    Zwiebelmaus43Z Offline
                                    Zwiebelmaus43
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2917

                                    Bodenheimer, Verordnung ist mir nicht bekannt, Arbeitgeber hat sein Hausrecht wahrgenommen

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • EinfachIch1E EinfachIch1

                                      Ist bei uns auf der Arbeit ebenso kommuniziert wurden.

                                      Mit dem Homeoffice hätte ich keine Probleme, aber was, wenn man Ende Oktober falsch positiv in der Türkei getestet wird (auch eine Erkältung sind Corona-Viren)?
                                      14 Tage Quarantäne in der Türkei kann weder ich, noch das schulpflichtige Kind "absitzen".
                                      Und ich finde schon, dass das eine starke Veränderung der Bedingungen ist. Als wir gebucht haben, waren diese nicht so. Daher sollte eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung (meinetwegen auch als Reisegutschein) selbstverständlich sein.
                                      Wir haben aber über einen X-Veranstalter gebucht (die selbe Reise ist jetzt bei Nicht-Xlern um einiges billiger), so dass wir wohl in den sauren Apfel beißen müssen und kostenpflichtig stornieren.
                                      Ich behalte mir, aber je nach Antwort von HC und dem Veranstalter (die steht noch aus und am Telefon werden nur die bearbeitet, die in 14 Tagen fliegen) vor, einen Rechtsanwalt für Reiserecht zu beauftragen.
                                      Für mich haben sich die Reisebedingungen so verschlechtert, dass es mir nicht möglich ist, die Reise anzutreten. Unter diesen Voraussetzungen hätte ich auch nicht gebucht.

                                      Bademeister2020B Offline
                                      Bademeister2020B Offline
                                      Bademeister2020
                                      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                      #2918

                                      @einfachich1

                                      XXXEdit: Ellenlanges Zitat (wozu?) entfernt--setze doch ein @ ...und betätige diesen ButtonXXX
                                      ⬇


                                      Es wäre interessant was der Jurist dazu sagt.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • vonschmelingV Offline
                                        vonschmelingV Offline
                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2919

                                        Das wirst du schon noch erfahren, Bademeister2020 ...
                                        @Zwiebelmaus
                                        Du wurdest nach der Quelle deiner Aussage gefragt - bitte gib die an.

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        KastenwagenK 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          Das wirst du schon noch erfahren, Bademeister2020 ...
                                          @Zwiebelmaus
                                          Du wurdest nach der Quelle deiner Aussage gefragt - bitte gib die an.

                                          KastenwagenK Offline
                                          KastenwagenK Offline
                                          Kastenwagen
                                          schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                          #2920

                                          Ich heisse zwar nicht Zwiebelmaus, kann aber weiterhelfen !Basis ist das IfSG. Auf Deutsch Infektionsschutzgesetz.
                                          Hier ausnahmsweise mal ein Zitat ( Link zwecks Quelle darunter)
                                          Entscheidend ist der letzte Satz.

                                          Ich könnte, wie schon erwähnt, auch das interne Schreiben des AG veröffentlichen, werde das aber aus Gründen des persönlichen Schutzes nicht tun.

                                          XXXEdit--Sorry --- auch für Dich gilt Verlinkung und anteasern(hast Du ja gemacht) -- Kein Copy & PasteXXXXX

                                          https://www.lk-wolfenbuettel.de/Aktuelles/Presse/Corona-Virus-Wer-muss-in-Quarantäne-und-wann-wird-getestet-.php?object=tx,3282.5&ModID=7&FID=3282.10993.1&NavID=175.225.1

                                          shippyslyS 1 Antwort Letzte Antwort
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