Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber
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Für MV gilt:
und im Original zu finden in
In Kurzform: Rückreise aus Risikogebiet nach MV = 14 Tage Quarantäne, es sei denn negativer deutscher (!) PCR Test bei Ankunft, der nach 5-7 Tagen Quarantäne durch einen weiteren negativen Test bestätigt wurde.
@rejbodenheim sagte:
Für MV gilt:
Quarantäne bei Ein- und Rückreisen nach Mecklenburg-Vorpommern
und im Original zu finden in
SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung MV (Stand: 30. Juli 2020)In Kurzform: Rückreise aus Risikogebiet nach MV = 14 Tage Quarantäne, es sei denn negativer deutscher (!) PCR Test bei Ankunft, der nach 5-7 Tagen Quarantäne durch einen weiteren negativen Test bestätigt wurde.
Guten Morgen,
Die beiden Links sind nicht mehr erreichbar und Ich finde das mit den 5 Tagen Quarantäne nicht mehr.
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Guten Morgen, bei mir funktionieren beide Links. Einfach nochmal probieren.
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Schönen guten Morgen,
auch bei uns steht noch eine Reise in Türkei bevor und wir überlegen zu stornieren.
Gibt es irgendwo eine Information, ab welchem Alter Kinder vor der Ausreise getestet werden?
Unser Sohn ist vor 1 Woche erst 2 geworden.Stimmt es wirklich, dass bei der Rückkehr in Deutschland nochmals ein Test gemacht werden muss und man dann tatsächlich 5 Tage in Quarantäne muss, obwohl die Reisewarnung für Antalya aufgehoben worden ist?
Ich konnte hierzu für Baden Württemberg keine richtigen Infos finden.Danke
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@fildern
Schau mal hier nach. Anscheinend hat BW noch nicht die Regelung einiger Bunddesländer übernommen und bleibt (vorerst?) bei der "einfachen" Quarantäne Regelung. -
Arbeitgeber schickt Angestellten nach Türkeireise trotz Negativtest für 5 Tage nach Hause, bis nach 2. Test
NRW -
@Zwiebelmaus43
Bitte eine Quelleangabe mitliefern. Was sagt die Corona Verordnung von NRW? -
Genau das hatte ich vermutet. Dann ist die verkürzte Headline wieder zu kurz gesprungen und deutet etwas an, was nicht der Fall ist.
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Genau das hatte ich vermutet. Dann ist die verkürzte Headline wieder zu kurz gesprungen und deutet etwas an, was nicht der Fall ist.
In BW gibt es keine Verpflichtung zum 2. Test nach 5 Tagen, er wird aber empfohlen und kann von den GesundheitsämterN auch angeordnet werden.
Aber: etliche Arbeitgeber, darunter auch meiner (und das ist keine Pommesbude sondern ein sehr großer) ordnen auch bei negativen Tests Homeoffice an. 14 Tage. Wenn das nicht geht, muss man Urlaub oder Überstunden nehmen. Wenn das auch nicht geht mangels Masse gibt es 14 Tage kein Gehalt. Das ist so mit den Personalvertretungen abgestimmt und arbeitsrechtliche zulässig.
Also, besser vor der Reise die Regelungen im Betrieb abchecken, die gehen oftmals über die Verordnungen hinaus. Da geht's um so Dinge wie Fürsorgepflicht gegenüber den übrigen Betriebsangehörigen etc. Und das git für alle Risikogebiete nach RKI.
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Mal eine Info die für Türkeiurlauber wichtig ist.
Momentan sind es schon deutlich über 50 Hotels, die einen Test direkt im Hause anbieten.
Der Veranstalter Bentour hat hierzu eine Liste veröffentlicht, die ständig aktualisiert wird.
Hier gehts direkt zur PDF--klickmalAber auch die anderen Infos sind ganz hervorragend aufbereitet-
Hier gehts zu SonderseiteIch mache aus Gründen der Übersichtlichkeit noch einen separaten Info- Thread Thread hierzu auf--klick zum Info-Thread mit Liste
Diskussionen über das Therma bitte nicht im Info-Thread, sonder hier. Danke -
Das ist so mit den Personalvertretungen abgestimmt und arbeitsrechtliche zulässig.
Sagt wer und ist wo nachzulesen?
Ich schreibe es gerne nochmal : wer als Arbeitgeber einigermassen den Durchblick hatte / hat, hat schon vor Wochen schriftlich an alle Mitarbeiter darauf hingewiesen was passieren kann !, wenn man Urlaub in einem Risikogebiet macht und sich damit abgesichert.
@Neckarschwabe : ich kenne diese Regelungen ebenfalls und würde hier auch veröffentlichen , wenn nicht nachvollziehbar
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Mal eine Info die für Türkeiurlauber wichtig ist.
Momentan sind es schon deutlich über 50 Hotels, die einen Test direkt im Hause anbieten.
Der Veranstalter Bentour hat hierzu eine Liste veröffentlicht, die ständig aktualisiert wird.
Hier gehts direkt zur PDF--klickmalAber auch die anderen Infos sind ganz hervorragend aufbereitet-
Hier gehts zu SonderseiteIch mache aus Gründen der Übersichtlichkeit noch einen separaten Info- Thread Thread hierzu auf--klick zum Info-Thread mit Liste
Diskussionen über das Therma bitte nicht im Info-Thread, sonder hier. Danke@Günter : wollen wir mal hoffen, dass auch alles so umgesetzt wird ! Ändert aber nichts daran, dass jeder Urlauber das Eigenrisiko Quarantäne im Anschluss an den Urlaub hat.
Ich ! persönlich fände eine Regelung prima , die dem einen oder anderen Urlauber ermöglichen würde, sein Rückreisedatum ohne grosses Theater zu korrigieren.
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Ist bei uns auf der Arbeit ebenso kommuniziert wurden.
Mit dem Homeoffice hätte ich keine Probleme, aber was, wenn man Ende Oktober falsch positiv in der Türkei getestet wird (auch eine Erkältung sind Corona-Viren)?
14 Tage Quarantäne in der Türkei kann weder ich, noch das schulpflichtige Kind "absitzen".
Und ich finde schon, dass das eine starke Veränderung der Bedingungen ist. Als wir gebucht haben, waren diese nicht so. Daher sollte eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung (meinetwegen auch als Reisegutschein) selbstverständlich sein.
Wir haben aber über einen X-Veranstalter gebucht (die selbe Reise ist jetzt bei Nicht-Xlern um einiges billiger), so dass wir wohl in den sauren Apfel beißen müssen und kostenpflichtig stornieren.
Ich behalte mir, aber je nach Antwort von HC und dem Veranstalter (die steht noch aus und am Telefon werden nur die bearbeitet, die in 14 Tagen fliegen) vor, einen Rechtsanwalt für Reiserecht zu beauftragen.
Für mich haben sich die Reisebedingungen so verschlechtert, dass es mir nicht möglich ist, die Reise anzutreten. Unter diesen Voraussetzungen hätte ich auch nicht gebucht. -
Bodenheimer, Verordnung ist mir nicht bekannt, Arbeitgeber hat sein Hausrecht wahrgenommen
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Ist bei uns auf der Arbeit ebenso kommuniziert wurden.
Mit dem Homeoffice hätte ich keine Probleme, aber was, wenn man Ende Oktober falsch positiv in der Türkei getestet wird (auch eine Erkältung sind Corona-Viren)?
14 Tage Quarantäne in der Türkei kann weder ich, noch das schulpflichtige Kind "absitzen".
Und ich finde schon, dass das eine starke Veränderung der Bedingungen ist. Als wir gebucht haben, waren diese nicht so. Daher sollte eine kostenfreie Stornierung oder Umbuchung (meinetwegen auch als Reisegutschein) selbstverständlich sein.
Wir haben aber über einen X-Veranstalter gebucht (die selbe Reise ist jetzt bei Nicht-Xlern um einiges billiger), so dass wir wohl in den sauren Apfel beißen müssen und kostenpflichtig stornieren.
Ich behalte mir, aber je nach Antwort von HC und dem Veranstalter (die steht noch aus und am Telefon werden nur die bearbeitet, die in 14 Tagen fliegen) vor, einen Rechtsanwalt für Reiserecht zu beauftragen.
Für mich haben sich die Reisebedingungen so verschlechtert, dass es mir nicht möglich ist, die Reise anzutreten. Unter diesen Voraussetzungen hätte ich auch nicht gebucht.XXXEdit: Ellenlanges Zitat (wozu?) entfernt--setze doch ein @ ...und betätige diesen ButtonXXX


Es wäre interessant was der Jurist dazu sagt. -
Das wirst du schon noch erfahren, Bademeister2020 ...
@Zwiebelmaus
Du wurdest nach der Quelle deiner Aussage gefragt - bitte gib die an. -
Das wirst du schon noch erfahren, Bademeister2020 ...
@Zwiebelmaus
Du wurdest nach der Quelle deiner Aussage gefragt - bitte gib die an.Ich heisse zwar nicht Zwiebelmaus, kann aber weiterhelfen !Basis ist das IfSG. Auf Deutsch Infektionsschutzgesetz.
Hier ausnahmsweise mal ein Zitat ( Link zwecks Quelle darunter)
Entscheidend ist der letzte Satz.Ich könnte, wie schon erwähnt, auch das interne Schreiben des AG veröffentlichen, werde das aber aus Gründen des persönlichen Schutzes nicht tun.
XXXEdit--Sorry --- auch für Dich gilt Verlinkung und anteasern(hast Du ja gemacht) -- Kein Copy & PasteXXXXX