Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber
-
Noch eine Frage zur Reiseumbuchung/Stornierung.
Wir haben Unsere Pauschalreise ins Torqouise Hotel (05.10.20 - 13.10.20) noch vor Corona hier bei HolidayCheck (ITS) gebucht. Seit ein Paar Tagen ist schon bekannt geworden, dass das Hotel bis zum April 2021 nicht öffnen wird. Telefonisch können wir niemanden erreichen.
Wir würden gerne trotzdem in die Türkei reisen (wenn es bis dahin noch möglich sein wird) und möchten auf ein anderes Hotel umbuchen, da ja das gebuchte Hotel zu bleibt.Was kann man in unserem Fall machen?
-
Bei Fti steht doch wenn man auf ein anderes Ziel umbuchen möchte müsste der Preis 50% über dem liegen was der alte Reisepreis ist????
@Sven50
Der Satz lautet: "Bitte beachten Sie, dass der Reisepreis der Neubuchung lediglich einen Wert von mindestens 50% der alten Buchung überschreiten muss." (klick )
Nach mehrmaligem Lesen
vestehe ich es nun so, dass der Preis einer Neubuchung z. B. 51% des Preises der alten Buchung betragen darf. Er muss mindestens knapp über 50% liegen.
Also nicht 50% teurer wie du schriebst. -
Also die nicht billiger als die Hälfte des ursprünglichen Preises...
-
Das ist sicher dem vom Retromops so wertgeschätzten Deal mit einer Nacht inner Walachei geschuldet ...


-
Wir haben ja auch vom 03.-17.10.2020 im November 2019 die Türkei gebucht. Zu fünft mit 3 Kindern (11,9,2) ist das für uns unverantwortlich.
Anbei ein Urteil zur Erstattung der Stornokosten:
https://www.n-tv.de/ratgeber/Volle-Erstattung-auch-ohne-Reisewarnung-article21976698.html
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/volle-Rueckzahlung-des-Reisepreises -
Das habe Ich auch gelesen.
Klingt erstmal gut.
Welchen RV habt Ihr? -
Das habe Ich auch gelesen.
Klingt erstmal gut.
Welchen RV habt Ihr? -
@pspicks
Das ist nichts Neues, sondern war schon immer so...
Siehe Post von 14:37 im allegemeinen Rechte in Zeiten Corvid-19 Thread, wo der Beitrag auch besser hin passt. -
Habe bei meinem RV Schauinsland angerufen und sie wissen über dieses Urteil Bescheid und werden dieses prüfen.
wir haben noch bis zum 21.08.20 Zeit mit der letzten Zahlung, bevor wir umbuchen. Stornierung wäre uns lieber da die selbe Reise nächstes Jahr 422 Euro mehr kostet uns man weiß ja nicht was nächstes Jahr ist. -
Habe bei meinem RV Schauinsland angerufen und sie wissen über dieses Urteil Bescheid und werden dieses prüfen.
wir haben noch bis zum 21.08.20 Zeit mit der letzten Zahlung, bevor wir umbuchen. Stornierung wäre uns lieber da die selbe Reise nächstes Jahr 422 Euro mehr kostet uns man weiß ja nicht was nächstes Jahr ist.@bazi-98 sagte:
Habe bei meinem RV Schauinsland angerufen und sie wissen über dieses Urteil Bescheid und werden dieses prüfen.


... -
@bazi-98 sagte:
Habe bei meinem RV Schauinsland angerufen und sie wissen über dieses Urteil Bescheid und werden dieses prüfen.


......hätte ich auch gesagt

-
Ich warte jetzt auch schon 17 Tage auf meine Anzahlung der TUI.
Noch kein Reiseguthaben bekommen, welches ich dann auszahlen lassen kann.
Rein rechtlich habe ich gelesen, dass man es innerhalb von 14 Tage nach der Stornierung bekommen muss?
Sollte ich mir einen Rechtsanwalt nehmen? -
Es sind aussergewöhnliche Zeiten und Umstände und leider ist etwas Geduld gefragt auch wenn es rechtlich so sein sollte..
Hab noch etwas Geduld und warte mit dem Rechtsanwalt.. -
@Troloxyz
..... wir haben drei Monate auf unserer Anzahlung gewartet, war aber auch in der „Spitzenzeit „der Pandemie ......hab ein bisschen Geduld, mit Druck erreichst du bei den Reiseveranstalter nichts.
du weißt ja Geduld ist ein Baum mit bitteren Wurzeln aber mit süßen Früchten...

-
V Tours hat bisher immer noch nicht auf unsere Nachricht bzgl. Der fünf Tage Quarantäne nach Rückreise reagiert. Dafür haben wir aber bereits eine Mahnung erhalten...
Keine Information seitens V Tours, dass eine anschließende Quarantäne für meine Eltern anstehen würde. Ich finde es erschreckend...
Ich weiß nicht, was wir machen sollen, wenn unsere Nachrichten weiterhin ignoriert werden. Es handelt sich dabei doch ganz klar um außergewöhnliche Umstände....
-
Meine Eltern vom 7.9 bis 17.9.... Sie würden auch fliegen, wenn die anschließende Quarantäne nicht wäre. Das wird vom Chef eben nicht toleriert....
In der Mahnung ist ein Zahlungsziel bis zum 26.8 genannt. Solange werden wir auf eine Rückmeldung warten.
Mir war gar nicht bewusst, dass V Tours nur dynamische Reisen anbietet. Ich dachte, wir haben bei einem normalen Reiseanbieter gebucht.
-
V Tours hat bisher immer noch nicht auf unsere Nachricht bzgl. Der fünf Tage Quarantäne nach Rückreise reagiert. Dafür haben wir aber bereits eine Mahnung erhalten...
Keine Information seitens V Tours, dass eine anschließende Quarantäne für meine Eltern anstehen würde. Ich finde es erschreckend...
Ich weiß nicht, was wir machen sollen, wenn unsere Nachrichten weiterhin ignoriert werden. Es handelt sich dabei doch ganz klar um außergewöhnliche Umstände....
@lisa4321 sagte:
Keine Information seitens V Tours, dass eine anschließende Quarantäne für meine Eltern anstehen würde. Ich finde es erschreckend...
Ich wiederholte mich gerne noch einmal:
Solche Informationen muss man sich selbst beschaffen, der Veranstalter braucht das nicht zu tun.
Ob sich daraus (Quarantänepflicht nach der Rückkehr) ein Kündigungsgrund ergibt ist noch nicht abschließend bewertet.
Ich halte es allerdings für möglich, möglich ist aber auch, dass man dies erstreiten muss.
