Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber
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Etwas zu unternehmen ist meine grundsätzliche Anregung, Kastenwagen

Allerdings möglichst im Bewusstsein der Chancen und Risiken!
Was meiner Ansicht nach immer vergessen wird ist die Tatsache, dass beide Vertragspartner von den Ereignissen gleichermaßen unverschuldet getroffen wurden und es nicht immer nur um die Sicht der Verbraucher gehen kann. -
Zu wieviel % sind die Hotels in der Türkek belegt? Gibt es da eine Grenze?
Am Telefon wurde mir von Ferien Touristik heute mitgeteilt, man müsste auch ein anderes Hotel akzeptieren. -
Zu wieviel % sind die Hotels in der Türkek belegt? Gibt es da eine Grenze?
Am Telefon wurde mir von Ferien Touristik heute mitgeteilt, man müsste auch ein anderes Hotel akzeptieren. -
Ja, es gibt eine Grenze - allerdings in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten. Soweit erkennbar wird in keinem der geöffneten Hotels die Obergrenze der Belegung auch nur berührt ...
Und glasklares Nein! Du musst keineswegs eine alternative Unterkunft tolerieren.
Hierzu findest du Informationen im Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".
Vorab: Selbst wenn die alternative Unterkunft objektiv mindestens gleichwertig ist kannst du sie ablehnen. -
Das ist aber schon krass. Der Mitarbeiter von Ferien Touristik hat mich ohne Nachfrage darüber aufgeklärt. Er meinte es werden Hotels bis Oktober schließen.
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Danke!!!
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Leider, Bademeister2020 sind die Auskünfte teils dreist, sei es im Bezug auf Änderungen der Reisedaten oder des Anspruchs auf das gebuchte Hotel.
Das ist imho auch nicht im Sinne der Vermittler, die ggf. ja zur Minna gemacht werden wenn was hinten hott geht.
Er hat dich also nicht "aufgeklärt" sondern überrumpelt - mit einer Gott sei Dank längst obsoleten Methode (ein Grund, hier im Forum mal beiläufig nachzufragen im Zweifel!).
Kurz und gut:
Du hast Anspruch auf Unterbringung im von dir gebuchten Hotel, andernfalls ist der Vertrag beschädigt und die Leistung gilt als nicht erbracht / erbringbar.Last noch least kannst du dir natürlich einen Palazzo Prozzo als Alternative gönnen, es ist aber eben ganz allein deine Entscheidung!
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Eine Quarantänepflicht ist ein Kündigungsgrund.
Und selbstverständlich ist die Regelung der Rücktrittsangebote für Neubuchungen vollkommen logisch.
Tatsächlich wussten die Veranstalter und deren Leistungsträger im November 2019 nämlich ebenfalls noch nicht, was da auf uns zurollen würde. Daher haben sie - genau wie die Reisewilligen! - Verträge auf der Basis einer störungsfreien Durchführung der Reise mit ihren Leistungsträgern vereinbart.
Bei Neubuchung hingegen kann man die Risiken abfedern, i.e. mit den Beteiligten entsprechende Rücktrittsbedingungen aushandeln - und diese dann an die Kunden weitergeben.Will heißen: Für vor der Krise geschlossene Verträge wurde andere Bedingungen vereinbart, an die die Veranstalter nun ebenfalls gebunden sind.
Vielleicht muss man gar nicht so lange nachdenken um zu verstehen, dass XY Travel nur eine geringe Neigung verspürt, die 700 Tacken für das Zimmer der Suhrbiers im Royal Elephant mal eben "kulant" herzuschenken, nur weil damit die Hoffnung besteht, dass sie nicht irgendwo "Nie wieder XY!" reinpinseln.
Mir scheint, die allgemeine Auffassung von der Tätigkeit eines Veranstalters sei die zu sein, dass sie fröhlich die Kohle von ihren Kunden kassieren für künftige Reisen ohne ihrerseits auch nur die mindesten Verpflichtungen einzugehen.
Das ist ein Irrtum!!!@vonschmeling sagte:
Eine Quarantänepflicht ist ein Kündigungsgrund.
Und selbstverständlich ist die Regelung der Rücktrittsangebote für Neubuchungen vollkommen logisch.
Tatsächlich wussten die Veranstalter und deren Leistungsträger im November 2019 nämlich ebenfalls noch nicht, was da auf uns zurollen würde. Daher haben sie - genau wie die Reisewilligen! - Verträge auf der Basis einer störungsfreien Durchführung der Reise mit ihren Leistungsträgern vereinbart.
Bei Neubuchung hingegen kann man die Risiken abfedern, i.e. mit den Beteiligten entsprechende Rücktrittsbedingungen aushandeln - und diese dann an die Kunden weitergeben.Will heißen: Für vor der Krise geschlossene Verträge wurde andere Bedingungen vereinbart, an die die Veranstalter nun ebenfalls gebunden sind.
@vs, diese Aussage ist von dir vom 07.06.2020. Ist das dann jetzt nicht zutreffend für den User "Bademeister 2020", denn dem droht ja eine anschließende Quarantänepflicht? Nur mal so als Nachfrage.
Gruß Ursula -
Seinerzeit ging es um die Quarantäne bei der Einreise im Urlaubsland - selbstverständlich muss man eine Reise nicht antreten, bei der man womöglich die gesamte Aufenthaltsdauer in Quarantäne verbringen muss (Stichwort außergewöhnliche Umstände § 651 BGB).
Insofern ist es immer ganz ratsam auch den Kontext zu berücksichtigen, aus welchem man die Aussagen "pflückt".
Trifft man am Urlaubsort vorhersehbar auf Verhältnisse, die einen Erholungsurlaub vollkommen unmöglich machen, kann man die Reise kündigen und der Veranstalter verliert seinen Anspruch auf den Reisepreis.Bei einer drohenden Quarantäne bei der Rückkehr fehlt es noch an jeglicher Spruchpraxis oder gesetzlicher Grundlage.
Namhafte Rechtsgelehrte gehen davon aus, dass solche Hindernisse ersatzlos hinzunehmen seien, genau wie z.B. die Abstandsregeln oder die Maskenpflicht, die ja auch nicht gerade besonders urlaubsverschönernd wirken. -
Ahh danke, kapiert
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Das ist leider nicht so einfach. Wir sind 2 Arbeitnehmer und 3 Kinder. Zwei davon sind Schulpflichtig.
5-7 Tage häusliche Quarantäne im.Anschlus sind auch kein Spaß.
Auf jeden Fall gdht es zum RA. Evtl. kann der etwas zurûckholen.@bademeister2020 sagte:
Das ist leider nicht so einfach. Wir sind 2 Arbeitnehmer und 3 Kinder. Zwei davon sind Schulpflichtig.
5-7 Tage häusliche Quarantäne im.Anschlus sind auch kein Spaß.
Auf jeden Fall gdht es zum RA. Evtl. kann der etwas zurûckholen.Wir sind auch von dieser Anschlussquarantäne betroffen. Hoffen nur, daß es mit der Übermittlung des Testergebnisses zu Hause genauso schnell geht, wie in der Türkei
. Können sonst ja auch 14 Tage oder mehr werden (Siehe Bayern)
. Da sehe ich im Moment noch schwarz, da die Zuständigkeiten von den Tests und den Auswertungen immer noch von einem auf den anderen geschoben werden
Im Moment sehe ich uns danach noch Amok laufen. Trotzdem wünsche ich uns ALLEN schöne Urlaubstage
bei unseren Freunden in der Türkei und viel Glück bei dem "nach dem Urlaub-Circus" zu Hause. -
@softwalter1 also in bayern gibts noch keine Anschlussquarantäne wenn man den Negativen Test aus der Türkei mitbringt. Wir fliegen am Samstag
LG
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Aber auch bei Bayern einen Blick auf das Timing haben: der Test darf ja nur max. 48h alt sein.

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Guten Morgen,
hab noch ein Anliegen
wie alle hierich hab gestern erfahren, dass unser Hotel geschlossen hat.
Weil wir ja nicht mehr fliegen wollen (Testpflicht und Anschlussquarantäne) hab ich am Montag eine Stornierungsanfrage gesendet.
darauf habe ich eben eine Antwort bekommen, muss die Stornokosten bezahlen.was würdet ihr machen? Selbst stornieren und die 20% bezahlen oder warten bis HC storniert, bzw. umbucht ( was wir nicht annehmen müssen)
danke und lg
Joana -
Guten Morgen,
hab noch ein Anliegen
wie alle hierich hab gestern erfahren, dass unser Hotel geschlossen hat.
Weil wir ja nicht mehr fliegen wollen (Testpflicht und Anschlussquarantäne) hab ich am Montag eine Stornierungsanfrage gesendet.
darauf habe ich eben eine Antwort bekommen, muss die Stornokosten bezahlen.was würdet ihr machen? Selbst stornieren und die 20% bezahlen oder warten bis HC storniert, bzw. umbucht ( was wir nicht annehmen müssen)
danke und lg
JoanaWenn Dein Hotel, zu Deiner Reisezeit, sicher geschlossen ist, dann brauchst Du nicht stornieren und schon gar nicht die damit verbundene Stornogebühr bezahlen. Selbst wenn Dein RV Dir eine Alternative anbietet, brauchst Du diese nicht annehmen.
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@Joana14
... allerdings wird wohl nicht HC stornieren - das ist vermutlich "nur" dein Reisebüro!Im Übrigen könnten sich die Dinge auch noch ändern, ich habe von einigen Hotels mitbekommen, dass man sich doch noch für eine Öffnung entschieden hat.
Demnach würde ich mich nicht unbedingt auf ein Storno verlassen, lieber mitteilen, was deine Recherchen ergeben haben und nochmal darauf hinweisen, dass eine Alternative nicht gewünscht ist und daher die Kündigung ergehen soll. -
Wenn Dein Hotel, zu Deiner Reisezeit, sicher geschlossen ist, dann brauchst Du nicht stornieren und schon gar nicht die damit verbundene Stornogebühr bezahlen. Selbst wenn Dein RV Dir eine Alternative anbietet, brauchst Du diese nicht annehmen.
@oliverq121171 sagte:
Wenn Dein Hotel, zu Deiner Reisezeit, sicher geschlossen ist, dann brauchst Du nicht stornieren und schon gar nicht die damit verbundene Stornogebühr bezahlen. Selbst wenn Dein RV Dir eine Alternative anbietet, brauchst Du diese nicht annehmen.
Das selbe hab ich auch gedacht aber die Dame am Telefon von tui hat gesagt das ich trotzdem Gebühren haben werde von 1400€. wie mach ich das am besten.. bin total verzweifelt
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@aliaga06
Es ist zwar aus der Ferne schwer zu beurteilen, ob die Aussage so getroffen wurde und weshalb - i.d.R. führt allerdings die Nichtverfügbarkeit eines Hotels zu einer Kündigungsoption.
Ferner ist zu berücksichtigen, ob du nur Hotel oder Flug oder eine Kombination (Pauschlreise) gebucht hast.
So wie von dir wiedergegeben ist die Aussage mindestens unvollständig. -
Das selbe Problem habe ich auch mein Hotel ist geschlossen. Mein Reiseveranstalter XFTI stellt sich bisher tot. Meine Kontaktaufnahme per Telefon und Mail ist bisher gescheitert. Die Woche hat ich es nochmal probiert, habe aber dieses Mal die optimale Information zur Zahlung ausgewählt. Die wollen ja schließlich mein Geld, da erzählt dir Bruce Willis aller 20 Sekunden das der nächste freie Mitarbeiter blablabla. Nach 40 Minuten habe ich aufgegeben. Die wollen einfach nicht mit dir reden.
Ich bin mittlerweile der Meinung es sollte nicht nur das Außenministerium sondern das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz aktiv werden, wie aktuell mit uns Kunden umgegangen wird ist ein Skandal.