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  6. Strafanzeige gegen Reisebüro und parallel "Bild wir Kämpfen.." und Konsorten Einschalten?

Strafanzeige gegen Reisebüro und parallel "Bild wir Kämpfen.." und Konsorten Einschalten?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
29 Beiträge 9 Kommentatoren 8.4k Aufrufe
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  • Böhser Onkel22B Offline
    Böhser Onkel22B Offline
    Böhser Onkel22
    schrieb am zuletzt editiert von Böhser Onkel22
    #1

    Guten Abend liebe Community,

    es tut mir schon einmal vorweg leid, wenn das Thema hier im falschen Bereich gelandet ist. Ich "kämpfe" bereits seit der Absage meiner Reise 2020 durch den Reiseveranstalter darum mein Geld zurückerstattet zu bekommen. Seitens des Reisebüros wurde ich seit der Absage bisher immer wieder nur vertröstet / hingehalten.
    Im Dezember 2020 hatte ich darauf einen Anwalt eingeschaltet, da auf meine Rückzahlaufforderungen entweder weitere Hinhalteparolen oder teils auch keinerlei Reaktionen durch das Reisebüro erfolgten.
    Doch auch die Schreiben vom Anwalt gingen dem Reisebüro gelinde gesagt am allerwertesten vorbei. Auf die erste Aufforderung kam erst 1 Monat später eine Reaktion. Dabei handelte es sich 1:1 um ein Hinhalteschreiben, welches wir bereits im August 2020 erhielten...
    Auf die zweite Aufforderung erfolgte dann erst gar keine Reaktion mehr...

    Mittlerweile hat meine Anwältin jedoch in Erfahrung bringen können, dass das Reisebüro bereits anfang November 2020 von DER Tour eine Rückerstattung erhalten hatte (jedoch nur knapp 1/3 der gezahlten Summe). Im Dezember wurde uns vom Reisebüro allerdings noch mitgeteilt, "das man gerne noch einmal nachfragt"...zu der Zeit hatten Sie zumindest schon einen Teil der Zahlung von DER Tour erhalten...
    Des Weiteren kam dann heute raus, dass die restliche Summe seitens DER Tour der Agentur nicht belastet wurde. Sprich die Zahlung ist beim Reisebüro verblieben. Unsere Anwälting hat uns daher aufgrund der vorliegenden Fakten empfohlen definitiv Strafanzeige zu stellen und ggf. auch noch Zivilrechtlich gegen das Reisebüro vorzugehen.

    Ich für meinen Teil würde allerdings auch gerne noch versuchen da vielleicht irgendwas mit "Bild hilft" usw. zu reißen (ja mag jetzt vielleicht doof klingen. Aber ich will das Geld ungern ohne Kampf komplett abschreiben). An der Stelle stellt sich mir nun die Frage ob es in diesem Rahmen ggf. Kontraproduktiv sein könnte, wenn ich parallel dazu bereits die Strafanzeige stelle.

    Hat hierzu vielleicht irgendjemand Erfahrung?

    REJBodenheimR Ahotep2A 2 Antworten Letzte Antwort
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    • Ahotep2A Online
      Ahotep2A Online
      Ahotep2
      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
      schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
      #2

      Folge dem Rat det Rechtsanwältin und lasse die Zeitung mit den 4 Buchstaben und andere Konsorten erst mal raus.

      Die Fakten sind beleg- und beweisbar, von daher Anzeige und danach zivilrechtliche Schritte zwecks Erlangung eines vollstreckbaren Titels. Gleichzeitige Beteiligung der Gazetten in laufenden Ermittlungen, sind m.M. kontraproduktiv.
      Dermaßen mit den Tatsachen schwarz auf weiss konfrontiert, wird man (bei Zahungsfähigkeit vorausgesetzt) evtl. noch vor Ablauf eines Verfahrens einsichtig und zahlt.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Böhser Onkel22B Böhser Onkel22

        Guten Abend liebe Community,

        es tut mir schon einmal vorweg leid, wenn das Thema hier im falschen Bereich gelandet ist. Ich "kämpfe" bereits seit der Absage meiner Reise 2020 durch den Reiseveranstalter darum mein Geld zurückerstattet zu bekommen. Seitens des Reisebüros wurde ich seit der Absage bisher immer wieder nur vertröstet / hingehalten.
        Im Dezember 2020 hatte ich darauf einen Anwalt eingeschaltet, da auf meine Rückzahlaufforderungen entweder weitere Hinhalteparolen oder teils auch keinerlei Reaktionen durch das Reisebüro erfolgten.
        Doch auch die Schreiben vom Anwalt gingen dem Reisebüro gelinde gesagt am allerwertesten vorbei. Auf die erste Aufforderung kam erst 1 Monat später eine Reaktion. Dabei handelte es sich 1:1 um ein Hinhalteschreiben, welches wir bereits im August 2020 erhielten...
        Auf die zweite Aufforderung erfolgte dann erst gar keine Reaktion mehr...

        Mittlerweile hat meine Anwältin jedoch in Erfahrung bringen können, dass das Reisebüro bereits anfang November 2020 von DER Tour eine Rückerstattung erhalten hatte (jedoch nur knapp 1/3 der gezahlten Summe). Im Dezember wurde uns vom Reisebüro allerdings noch mitgeteilt, "das man gerne noch einmal nachfragt"...zu der Zeit hatten Sie zumindest schon einen Teil der Zahlung von DER Tour erhalten...
        Des Weiteren kam dann heute raus, dass die restliche Summe seitens DER Tour der Agentur nicht belastet wurde. Sprich die Zahlung ist beim Reisebüro verblieben. Unsere Anwälting hat uns daher aufgrund der vorliegenden Fakten empfohlen definitiv Strafanzeige zu stellen und ggf. auch noch Zivilrechtlich gegen das Reisebüro vorzugehen.

        Ich für meinen Teil würde allerdings auch gerne noch versuchen da vielleicht irgendwas mit "Bild hilft" usw. zu reißen (ja mag jetzt vielleicht doof klingen. Aber ich will das Geld ungern ohne Kampf komplett abschreiben). An der Stelle stellt sich mir nun die Frage ob es in diesem Rahmen ggf. Kontraproduktiv sein könnte, wenn ich parallel dazu bereits die Strafanzeige stelle.

        Hat hierzu vielleicht irgendjemand Erfahrung?

        REJBodenheimR Offline
        REJBodenheimR Offline
        REJBodenheim
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @boehser-onkel22 sagte:

        [...] ja mag jetzt vielleicht doof klingen. Aber ich will das Geld ungern ohne Kampf komplett abschreiben [...]

        Du sagst doch, du hast eine Anwältin. Sie hat doch schon eine Empfehlung ausgesprochen. Ist sie denn so schlecht? hast du so wenig Vertrauen in sie?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Ahotep2A Online
          Ahotep2A Online
          Ahotep2
          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Vermutlich ist das nicht die einzige Forderung an das Reisebüro in diesen schwierigen Zeiten. Oftmals wird erst reagiert, wenn die Umschläge der Briefe gelb sind und ein Aktenzeichen darauf vermerkt. Der Rest kommt auf den kann warten Stapel!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • jlechtenboehmerJ Offline
            jlechtenboehmerJ Offline
            jlechtenboehmer
            schrieb am zuletzt editiert von jlechtenboehmer
            #5

            Mich verwundert, dass ein Reiseveranstalter eine Rückzahlung an jemand anderen leistet als an den jeweiligen vorherigen Zahlungserbringer. Ist das allgemein so üblich? Mir wäre soetwas neu.... und wieso zahlt jemand die „restliche Summe“ an das Reisebüro und nicht an den Reiseveranstalter?

            Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Ahotep2A Online
              Ahotep2A Online
              Ahotep2
              Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ist nicht der übliche Weg, aber spielt doch jetzt keine Rolle.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • jlechtenboehmerJ Offline
                jlechtenboehmerJ Offline
                jlechtenboehmer
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                es spielt zumindest dahingehend eine Rolle, dass der Reiseveranstalter eine nicht unerhebliche Mitschuld trägt, wenn er die Rückzahlung an jemand anderen als an den tatsächlichen Zahlungsempfänger tätigt.

                Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • sanne678S Offline
                  sanne678S Offline
                  sanne678
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Guten Abend,

                  so unüblich kann Reisebüro Inkasso nicht sein, das hatte ich vor zwei Jahren auch, eine TUI Reise im Reisebüro gebucht und Anzahlung ,sowie Restbetrag auf das Konto des Reisebüros überwiesen.

                  vielleicht ist es heutzutage nicht mehr üblich.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Ahotep2A Online
                    Ahotep2A Online
                    Ahotep2
                    Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Bei DER Touristik wurden die Argenturverträge 2018 vereinheitlicht. Möglich sind sowohl Direkt- und auch Agenturinkasso, also nicht ungewöhnlich klick

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV 1
                      vonschmelingV 1
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #10

                      Selbstverständlich ist der Zahlungsweg nicht "ungewöhnlich", vermutlich war das Reisebüro zum Inkasso autorisiert und somit auch rechtmäßiger Empfänger der Rückzahlung.
                      M.E. trifft den Veranstalter hier keine Schuld.
                      Dessen unbeachtlich würde ich zu einem zivilrechtlichen Verfahren / einer Beitreibung per Gericht raten.
                      Allein dieses Vorgehen wahrt wenigstens den Hauch einer Chance auf die Wiedererlangung des Betrages, zumal ja mit massenhaften Insolvenzen zu rechnen ist.
                      Eine Strafanzeige erscheint mir im Vergleich als recht stumpfe Waffe, und es müssten schon mehrere Anträge vorliegen bzw. eine nennenswerte Summe im Raum stehen um das erforderliche "öffentliche Interesse" an einer strafrechtlichen Verfolgung zu erfüllen.
                      Der schnellste Weg wäre ein gerichtliches Mahnverfahren, wobei mich erstaunt, dass die Anwältin ein solches nicht umgehend vorgeschlagen und eingeleitet hat.

                      In der Einschätzung der Hilfesuche bei irgendwelchen 3 -4 Buchstaben stimme ich Ahotep absolut zu und betrachte es bestenfalls als sinnlos.

                      Auch das ist übrigens ein Sachverhalt, der thematisch dem Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen ganz angemessen wäre ...

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Ahotep2A Online
                        Ahotep2A Online
                        Ahotep2
                        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Die Zeit bzw. das Geld läuft davon. Mahnverfahren einleiten, das ist wahrlich nicht kompliziert. Alles andere verzögert nur den Erhalt eines Titels bzw. Geldes.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV 1
                          vonschmelingV 1
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                          #12

                          Richtig. Alle erforderlichen Bedingungen sind erfüllt - Verzug, Fristsetzung etc.
                          Die strafrechtliche Verfolgung bleibt einem ja unbenommen, sie heilt aber nicht den pekuniären Verlust.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Böhser Onkel22B Offline
                            Böhser Onkel22B Offline
                            Böhser Onkel22
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ich wollte nur noch mal ein kurzes Feedback zu meinem Fall geben. Wir haben gestern unerwartet von unserer Anwältin eine E-Mail erhalten. Das Reisebüro scheint wohl die Strafanzeige erhalten zu haben, da wir ein Schreiben von deren Anwalt erhalten haben (mit Bezug auf unser erstes Schreiben vom Dezember 2020).

                            Laut deren Anwalt wäre das Reisebüro "nur" Reisevermittler und nicht Leistungsträger, weshalb Sie für unseren der falsche Ansprechpartner wären. Wir könnten unseren Anspruch normal allenfalls gegen den Reiseveranstalter stellen (was anhand der uns vorliegenden Fakten jedoch absoluter Quatsch ist). Des weiteren sollen wir die laufende Strafanzeige zurück nehmen.

                            Im nächsten Absatz schreibt der Anwalt dann allerdings, dass das Reisebüro uns die Streitkosten (inkl. Anwaltskosten) überweisen wird (inkl. Überweisungsbestätigung an die Anwältin im Anhang).
                            Sprich der ganze Aufwand und das dran bleiben was die Rückzahlung anbelangt hat nach Monaten endlich Erfolg gehabt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV 1
                              vonschmelingV 1
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                              #14

                              Danke erst einmal für die Rückmeldung.
                              Ich nehme auch ohne die Erwähnung an, dass nicht nur die Verfahrenskosten sondern auch der geschuldete Betrag der Reisekosten erstattet werden/wird? Ansonsten wäre das ja bestenfalls ein Teilerfolg?

                              Richtig ist zwar der Vortrag, dass das Reisebüro nicht allein durch die Inkassovollmacht für den Reisepreis zum Veranstalter der Reise wird.
                              Da jedoch der Veranstalter den Reisepreis bereits auf dem rechtmäßigen Wege wieder zurückgegeben hat (lt. seinen Angaben?) spielt dieser Sachverhalt für deine Forderung keine Rolle.

                              Sollte die Einsicht / Bereitschaft zur Erstattung allein der Strafanzeige geschuldet sein (so liest sich das in der Tat!) wäre das für mich ein Grund, sie eben gerade nicht zurückzuziehen.
                              Ihr habt es ja durchaus im Guten versucht, irgendwann ist dann auch mal Schicht.
                              Spätestens dank der Erledigung wird die zuständige Staatsanwaltschaft die Causa ohnehin nicht weiter verfolgen - und falls doch bleibt vielleicht noch mehr Eindruck auf künftige Handhaben von Kundeneinreden.

                              Zu beachten ist wiederum der Unterschied zwischen strafrechtlicher und zivilrechtlicher Relevanz.
                              Zivilrechtlich ist mit der Erledigung der Forderung auch der Fall erledigt, strafrechtlich kann die Weigerung der Erstattung an euch - trotz geflossener Rückzahlung durch den Veranstalter! - einen Vorwurf der bewussten Benachteiligung rechtfertigen.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              Böhser Onkel22B 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Böhser Onkel22B Böhser Onkel22

                                Guten Abend liebe Community,

                                es tut mir schon einmal vorweg leid, wenn das Thema hier im falschen Bereich gelandet ist. Ich "kämpfe" bereits seit der Absage meiner Reise 2020 durch den Reiseveranstalter darum mein Geld zurückerstattet zu bekommen. Seitens des Reisebüros wurde ich seit der Absage bisher immer wieder nur vertröstet / hingehalten.
                                Im Dezember 2020 hatte ich darauf einen Anwalt eingeschaltet, da auf meine Rückzahlaufforderungen entweder weitere Hinhalteparolen oder teils auch keinerlei Reaktionen durch das Reisebüro erfolgten.
                                Doch auch die Schreiben vom Anwalt gingen dem Reisebüro gelinde gesagt am allerwertesten vorbei. Auf die erste Aufforderung kam erst 1 Monat später eine Reaktion. Dabei handelte es sich 1:1 um ein Hinhalteschreiben, welches wir bereits im August 2020 erhielten...
                                Auf die zweite Aufforderung erfolgte dann erst gar keine Reaktion mehr...

                                Mittlerweile hat meine Anwältin jedoch in Erfahrung bringen können, dass das Reisebüro bereits anfang November 2020 von DER Tour eine Rückerstattung erhalten hatte (jedoch nur knapp 1/3 der gezahlten Summe). Im Dezember wurde uns vom Reisebüro allerdings noch mitgeteilt, "das man gerne noch einmal nachfragt"...zu der Zeit hatten Sie zumindest schon einen Teil der Zahlung von DER Tour erhalten...
                                Des Weiteren kam dann heute raus, dass die restliche Summe seitens DER Tour der Agentur nicht belastet wurde. Sprich die Zahlung ist beim Reisebüro verblieben. Unsere Anwälting hat uns daher aufgrund der vorliegenden Fakten empfohlen definitiv Strafanzeige zu stellen und ggf. auch noch Zivilrechtlich gegen das Reisebüro vorzugehen.

                                Ich für meinen Teil würde allerdings auch gerne noch versuchen da vielleicht irgendwas mit "Bild hilft" usw. zu reißen (ja mag jetzt vielleicht doof klingen. Aber ich will das Geld ungern ohne Kampf komplett abschreiben). An der Stelle stellt sich mir nun die Frage ob es in diesem Rahmen ggf. Kontraproduktiv sein könnte, wenn ich parallel dazu bereits die Strafanzeige stelle.

                                Hat hierzu vielleicht irgendjemand Erfahrung?

                                Ahotep2A Online
                                Ahotep2A Online
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                                Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #15

                                @boehser-onkel22 sagte:

                                Mittlerweile hat meine Anwältin jedoch in Erfahrung bringen können, dass das Reisebüro bereits anfang November 2020 von DER Tour eine Rückerstattung erhalten hatte (jedoch nur knapp 1/3 der gezahlten Summe). Im Dezember wurde uns vom Reisebüro allerdings noch mitgeteilt, "das man gerne noch einmal nachfragt"...zu der Zeit hatten Sie zumindest schon einen Teil der Zahlung von DER Tour erhalten...
                                Des Weiteren kam dann heute raus, dass die restliche Summe seitens DER Tour der Agentur nicht belastet wurde. Sprich die Zahlung ist beim Reisebüro verblieben. Unsere Anwälting hat uns daher aufgrund der vorliegenden Fakten empfohlen definitiv Strafanzeige zu stellen und ggf. auch noch Zivilrechtlich gegen das Reisebüro vorzugehen.

                                Das Reisebüro hatte doch längst die Zahlung seitens DERTour erhalten, oder? Dann muss es das Geld auch weiterleiten, bzw. ist in diesem Fall der richtige Ansprechpartner. Da schreibt die Gegenseite aber Mumpitz, aber egal....

                                Glückwunsch zum erfolgreichen Ende der Geschichte. Zahle demnächst direkt an den Veranstalter.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  Danke erst einmal für die Rückmeldung.
                                  Ich nehme auch ohne die Erwähnung an, dass nicht nur die Verfahrenskosten sondern auch der geschuldete Betrag der Reisekosten erstattet werden/wird? Ansonsten wäre das ja bestenfalls ein Teilerfolg?

                                  Richtig ist zwar der Vortrag, dass das Reisebüro nicht allein durch die Inkassovollmacht für den Reisepreis zum Veranstalter der Reise wird.
                                  Da jedoch der Veranstalter den Reisepreis bereits auf dem rechtmäßigen Wege wieder zurückgegeben hat (lt. seinen Angaben?) spielt dieser Sachverhalt für deine Forderung keine Rolle.

                                  Sollte die Einsicht / Bereitschaft zur Erstattung allein der Strafanzeige geschuldet sein (so liest sich das in der Tat!) wäre das für mich ein Grund, sie eben gerade nicht zurückzuziehen.
                                  Ihr habt es ja durchaus im Guten versucht, irgendwann ist dann auch mal Schicht.
                                  Spätestens dank der Erledigung wird die zuständige Staatsanwaltschaft die Causa ohnehin nicht weiter verfolgen - und falls doch bleibt vielleicht noch mehr Eindruck auf künftige Handhaben von Kundeneinreden.

                                  Zu beachten ist wiederum der Unterschied zwischen strafrechtlicher und zivilrechtlicher Relevanz.
                                  Zivilrechtlich ist mit der Erledigung der Forderung auch der Fall erledigt, strafrechtlich kann die Weigerung der Erstattung an euch - trotz geflossener Rückzahlung durch den Veranstalter! - einen Vorwurf der bewussten Benachteiligung rechtfertigen.

                                  Böhser Onkel22B Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von Böhser Onkel22
                                  #16

                                  Hallo vonschmeling,

                                  zu einem Verfahren kam es aktuell noch nicht. Wir hatten bisher lediglich Strafanzeige gestellt, da wir im Falle einer Pleite vom Reisebüro bei Zivilrechtlichen Schritten ungern noch mehr Geld in den Sand gesetzt hätten.
                                  Die Polizei hatte mir Anfang der Woche geschrieben, dass der Fall in den nächsten Tagen an die Staatsanwaltschaft übergeben wird.
                                  Die einzigen Kosten die wir bisher hatten waren knapp 400€ (gut angelegt) für unsere Anwältin.
                                  Diese Kosten werden uns allerdings ebenfalls durch das Reisebüro erstattet.

                                  Bez. der Rückzahlung vom Reiseveranstalter an das Reisebüro haben wir die Überweisungen schriftlich vorliegen.
                                  Das Geld ist definitiv geflossen. Wir tendieren in der Tat darauf, dass erst die Strafanzeige das Reisebüro zur Reaktion gezwungen hat. Vorher war dieses ja zu keiner Klärung bereit, da man alle Schreiben schlicht ausgesessen hat.
                                  Unsere Anwältin wird auf das Schreiben am Montag antworten und z. T. auch richtig stellen.
                                  Wie es dann mit der Strafanzeige weiter geht wird sich dann klären. Sprich ob wir diese bestehen lassen oder zurück nehmen.

                                  EDIT:
                                  @ Ahotep
                                  Das hab ich mir für künftige Buchungen auch direkt hinter die Ohren geschrieben. Da hatte ich zuvor um ehrlich zu sein auch nie wirklich darauf geachtet, dass das Geld nicht direkt an den Veranstalter, sondern erstmal beim Reisebüro quasi zwischengeparkt wird, bevor es von diesen an den Veranstalter überwiesen wird.

                                  vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • vonschmelingV 1
                                    vonschmelingV 1
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #17

                                    @Böhser Onkel22
                                    Okay, dann hab ich alles richtig eingeordnet.
                                    Allerdings hilft eine Strafanzeige nicht dabei Forderungen zu sichern, das hatte ich dir ja schon einmal erläutert.
                                    Im Falle einer Pleite wäre dein Forderung so oder so vom Teller gefallen, das hätte auch die strafrechtliche Einrede nicht verhindern können.
                                    Bei einer Strafanzeige entstehen zunächst keine Kosten für den Kläger, das war dir vermutlich nicht bewusst?

                                    Soweit von dir dargestellt scheint tatsächlich die strafrechtliche Drohgebärde erstmals Bewegung in die Sache gebracht zu haben - ich möchte in solchen Fällen immer fast reihern (ganz persönliche Anmerkung zu an sich zivilrechtlich unstreitigen Sachständen!).

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    Böhser Onkel22B 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV vonschmeling

                                      @Böhser Onkel22
                                      Okay, dann hab ich alles richtig eingeordnet.
                                      Allerdings hilft eine Strafanzeige nicht dabei Forderungen zu sichern, das hatte ich dir ja schon einmal erläutert.
                                      Im Falle einer Pleite wäre dein Forderung so oder so vom Teller gefallen, das hätte auch die strafrechtliche Einrede nicht verhindern können.
                                      Bei einer Strafanzeige entstehen zunächst keine Kosten für den Kläger, das war dir vermutlich nicht bewusst?

                                      Soweit von dir dargestellt scheint tatsächlich die strafrechtliche Drohgebärde erstmals Bewegung in die Sache gebracht zu haben - ich möchte in solchen Fällen immer fast reihern (ganz persönliche Anmerkung zu an sich zivilrechtlich unstreitigen Sachständen!).

                                      Böhser Onkel22B Offline
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                                      Böhser Onkel22
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Das mit der Strafanzeige ist mir bewusst. Allerdings hatten wir das Geld ehrlich gesagt eh bereits abgeschrieben, da wir davon ausgingen, dass das Reisebüro bereits Pleite ist.

                                      Schlussendlich find ichs halt extrem schade, dass es erst soweit kommen musste. Wir waren dort Stammkunden und hatten seit mehreren Jahren jährlich mindestens 1 Reisen dort gebucht. Aber dieses Verhalten schlägt dem Fass einfach den Boden aus. Es würde mich ehrlich gesagt wirklich interessieren ob wir die einzigen waren, bei denen die diese Tour gefahren haben.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Andererseits ohne Strafanzeige und Anwalt gäbe es vielleicht noch keinerlei Reaktion.
                                        Sich unsichtbar machen und ist nicht der richtige Weg, trotz Misere noch einigermaßen gut u. glaubwürdig dazustehen.

                                        Böhser Onkel22B 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Ahotep2A Ahotep2

                                          Andererseits ohne Strafanzeige und Anwalt gäbe es vielleicht noch keinerlei Reaktion.
                                          Sich unsichtbar machen und ist nicht der richtige Weg, trotz Misere noch einigermaßen gut u. glaubwürdig dazustehen.

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                                          Böhser Onkel22
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Das ist korrekt. Ohne die Mischung aus Anwalt und Strafanzeige würden wir vermutlich noch heute auf Reaktion warten.

                                          Ich bin eh gespannt, ob das Reisebüro nach Corona noch bestehen wird. Bei DER Tour kam das Verhalten sicherlich auch nicht sonderlich gut an. Wobei ich nicht mal weiß, ob das Reisebüro überhaupt auf deren E-Mails geantwortet hatte.

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