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Hotelreservierung seitens Veranstalter angeblich storniert

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • slimladyS Offline
    slimladyS Offline
    slimlady
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Guten Tag,

    Folgender Sachverhalt:
    Pauschalreise vor einem halben Jahr gebucht. Reisebestätigung erhalten und Anzahlung getätigt. Restzahlung wird Ende nächster Woche per Kreditkarte abgebucht.

    Ich habe diese Woche zum Hotel Kontakt aufgenommen und mir wurde nun zweimal per Email mitgeteilt, dass für uns keine Reservierung vorliegen würde, da diese seitens Reiseveranstalter storniert wurde. Der Reiseveranstalter ist nicht erreichbar, bislang auch keine Antwort und die letzten Rezensionen im Inet lassen nichts Gutes vermuten.

    Kann ich die bevorstehende Kreditkartenabbuchung noch verhindern? Ich habe den Reiseveranstalter um Aussetzung der Restzahlung bis zur Klärung gebeten. Reicht das? Wie würdet ihr vorgehen, falls doch abgebucht wird?

    Vielen Dank.

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    • HABERLINGH Offline
      HABERLINGH Offline
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
      #2

      Hallo, das muss noch nichts heißen, es kann sein das die Fluggesellschaft den Flug storniert hat und es keine alternativen gibt. Da du mit KK bezahlt hast, bist du relativ sicher durch das Chargeback-Verfahren.😊

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @slimlady
        Falls die Reise tatsächlich abgesagt wird dürfte keine Einziehung des Restbetrages erfolgen.
        Passiert das doch hast du die Möglichkeit, den Betrag über das KK ausgebende Unternehmen wieder zurückzuholen.
        Mich würde allerdings die Formulierung "Buchung wurde storniert" auch Kopfzerbrechen bereiten ...😕

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • slimladyS Offline
          slimladyS Offline
          slimlady
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Der Reiserveranstalter hat mir leider immer noch nicht geantwortet (telefonische Hotline ist abgeschaltet). Es geht um den Reiseveranstalter For You Travel, von dem ich auch nichts gutes aktuell lese. Ich gehe davon stark aus, dass er den Betrag einziehen wird und mir einige Tage vor Reise einen Storno zu kommen lassen wird. Das wäre für mich Betrug.
          Mir sind die Hände gebunden, da ich keine neue Reise buchen kann und seine Antwort ausharren muss.
          Welche Rechte habe ich? Besteht die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, da ich den Storno des Hotels vorliegen habe und der Reiserveranstalter auf meine Nachrichten nicht reagiert?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Das Hotel ist nicht dein Vertragspartner, insofern ist die Auskunft rechtlich gesehen mindestens wertlos.
            Du kannst gar nichts machen außer zu warten.
            Stand jetzt gibt es beiderseitige vertragliche Verpflichtungen, die zu erfüllen sind - du bist zur Zahlung verpflichtet und der Veranstalter zur Lieferung. Bitte unterlasse also inkriminierende Vorhaltung.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV vonschmeling

              Das Hotel ist nicht dein Vertragspartner, insofern ist die Auskunft rechtlich gesehen mindestens wertlos.
              Du kannst gar nichts machen außer zu warten.
              Stand jetzt gibt es beiderseitige vertragliche Verpflichtungen, die zu erfüllen sind - du bist zur Zahlung verpflichtet und der Veranstalter zur Lieferung. Bitte unterlasse also inkriminierende Vorhaltung.

              jlechtenboehmerJ Offline
              jlechtenboehmerJ Offline
              jlechtenboehmer
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @vonschmeling sagte:

              Das Hotel ist nicht dein Vertragspartner, insofern ist die Auskunft rechtlich gesehen mindestens wertlos.

              und vermutlich zusätzlich ein Verstoß gegen alle möglichen Datenschutzverordnungen .... ?!

              Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Nein - das nun auch wieder nicht. Der Reisende kann sich durchaus erkundigen, ob dem Hotel eine Reservierung auf seinen Namen vorliegt.
                Wenn das Hotel eine Auskunft dazu erteilt ist das rechtens.
                Allerdings kann damit keine Zurückbehaltung der vereinbarten Zahlungen wirksam begründet werden.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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