Hotelreservierung seitens Veranstalter angeblich storniert
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Guten Tag,
Folgender Sachverhalt:
Pauschalreise vor einem halben Jahr gebucht. Reisebestätigung erhalten und Anzahlung getätigt. Restzahlung wird Ende nächster Woche per Kreditkarte abgebucht.Ich habe diese Woche zum Hotel Kontakt aufgenommen und mir wurde nun zweimal per Email mitgeteilt, dass für uns keine Reservierung vorliegen würde, da diese seitens Reiseveranstalter storniert wurde. Der Reiseveranstalter ist nicht erreichbar, bislang auch keine Antwort und die letzten Rezensionen im Inet lassen nichts Gutes vermuten.
Kann ich die bevorstehende Kreditkartenabbuchung noch verhindern? Ich habe den Reiseveranstalter um Aussetzung der Restzahlung bis zur Klärung gebeten. Reicht das? Wie würdet ihr vorgehen, falls doch abgebucht wird?
Vielen Dank.
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@slimlady
Falls die Reise tatsächlich abgesagt wird dürfte keine Einziehung des Restbetrages erfolgen.
Passiert das doch hast du die Möglichkeit, den Betrag über das KK ausgebende Unternehmen wieder zurückzuholen.
Mich würde allerdings die Formulierung "Buchung wurde storniert" auch Kopfzerbrechen bereiten ...
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Der Reiserveranstalter hat mir leider immer noch nicht geantwortet (telefonische Hotline ist abgeschaltet). Es geht um den Reiseveranstalter For You Travel, von dem ich auch nichts gutes aktuell lese. Ich gehe davon stark aus, dass er den Betrag einziehen wird und mir einige Tage vor Reise einen Storno zu kommen lassen wird. Das wäre für mich Betrug.
Mir sind die Hände gebunden, da ich keine neue Reise buchen kann und seine Antwort ausharren muss.
Welche Rechte habe ich? Besteht die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, da ich den Storno des Hotels vorliegen habe und der Reiserveranstalter auf meine Nachrichten nicht reagiert? -
Das Hotel ist nicht dein Vertragspartner, insofern ist die Auskunft rechtlich gesehen mindestens wertlos.
Du kannst gar nichts machen außer zu warten.
Stand jetzt gibt es beiderseitige vertragliche Verpflichtungen, die zu erfüllen sind - du bist zur Zahlung verpflichtet und der Veranstalter zur Lieferung. Bitte unterlasse also inkriminierende Vorhaltung. -
Das Hotel ist nicht dein Vertragspartner, insofern ist die Auskunft rechtlich gesehen mindestens wertlos.
Du kannst gar nichts machen außer zu warten.
Stand jetzt gibt es beiderseitige vertragliche Verpflichtungen, die zu erfüllen sind - du bist zur Zahlung verpflichtet und der Veranstalter zur Lieferung. Bitte unterlasse also inkriminierende Vorhaltung.@vonschmeling sagte:
Das Hotel ist nicht dein Vertragspartner, insofern ist die Auskunft rechtlich gesehen mindestens wertlos.
und vermutlich zusätzlich ein Verstoß gegen alle möglichen Datenschutzverordnungen .... ?!
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Nein - das nun auch wieder nicht. Der Reisende kann sich durchaus erkundigen, ob dem Hotel eine Reservierung auf seinen Namen vorliegt.
Wenn das Hotel eine Auskunft dazu erteilt ist das rechtens.
Allerdings kann damit keine Zurückbehaltung der vereinbarten Zahlungen wirksam begründet werden.
