Reiseveranstalter DERTOUR ändert das Hotel
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Hallo zusammen,
wir haben am 29.01.2021 über Ab in den Urlaub eine Pauschalreise in die Türkei (Side) gebucht, Zeitraum 10.07. - 21.07.21.
Der Reiseveranstalter ist DERTOUR/ DER Touristik.Vor 2 Tagen habe ich noch die Reisebestätigung mit allen notwendigen Daten erhalten. Vor einer Stunde ca. erhalte ich nun eine Mail mit neuen Reisedaten und siehe da - das Hotel wurde einfach geändert, ohne Begründung oder Vorinformation! Erst auf der vierten Seite steht nur das neue Hotel. Entsprechend irritiert und nervös sind wir.
Gebucht war:
Paloma Orenda Hotel in Side - Zimmer mit MeerblickGeändert durch DERTOURS:
Paloma Oceana Hotel in Side - LandblickDas von uns gebuchte Hotel ist vom Standard her höher und kostet pro Person ca. 200€ mehr, nun die Frechheit: Laut Reiseverstalter/ neuer Reisebestätigung sollen wir sogar noch 92,00€ drauf zahlen!
Wie würdet ihr nun reagieren? Ich hätte nun folgende Optionen/ Alternativen denke ich:
- DERTOURS kontaktieren: Reiseziel auf das Paloma Pasha Hotel in Izmir (Türkei umbuchen)
- DERTOURS kontaktieren: Das geänderte Reiseziel akzeptieren jedoch mit Schadensersatz? Kann man hier nicht 25% einfordern?
- DERTOURS Reise Stornieren: Ist das kostenlos? Immerhin ändert das Hotel selbst das Hotel ab, aus den AGBs werde ich nicht schlau.
Wir haben auch eine Reiserücktrittsversicherung am 28.01.2021 direkt über Ab in den Urlaub gebucht - es handelt sich um die Berlin Direkt Versicherung.
Wir würden eigentlich gerne die oben genannte Reihenfolge anfragen und stornieren, sollten Option 1 & 2 nicht Möglich sein.
Fallen Stornierungsgebühren an und würde meine Versicherung dafür aufkommen? Ab in den Urlaub steht außen vor und muss nicht involviert werden, richtig? Meine Zahlungen gingen ja direkt an DERTOURS.Habt ihr Tipps?
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Willkommen im Forum, ivea92.
Wenn dein gebuchtes Hotel nicht zur Verfügung steht und dir das vom Veranstalter vorgeschlagene Ersatzhotel nicht zusagt, musst du es nicht akzeptieren, kannst du dem VA ein Hotel deiner Wahl vorschlagen oder ( z. B. falls dein vorgeschlagenes Hotel ebenfalls nicht zur Verfügung steht) kostenfrei stornieren.
Es ist zu erwarten, dass du über den Vermittler mit dem Veranstalter wirst kommunizieren müssen.
Eine Reiserücktrittsversicherung greift in diesem Fall nicht. -
Und zum Veranstalter gibt es schon einen Thread: DER Touristik
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... es geht aber um eine Rechtsfrage und nicht speziell um einen Veranstalter ...
Ich würde nach Alternativen schauen und neu buchen. Die andere Buchung kannst Du kostenfrei stornieren da erhebliche Änderung der Vertragsgrundlage.
Das Problem ist die Zeit. Bis zur Abreise sind es keine 3 Wochen mehr und wenn man eine davon mit vielleicht fruchtlosen Verhandlungen mit Veranstalter oder Vermittler verplempert wird das u.U. knapp mit der Neubuchung.
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... es geht aber um eine Rechtsfrage und nicht speziell um einen Veranstalter ...
Ich würde nach Alternativen schauen und neu buchen. Die andere Buchung kannst Du kostenfrei stornieren da erhebliche Änderung der Vertragsgrundlage.
Das Problem ist die Zeit. Bis zur Abreise sind es keine 3 Wochen mehr und wenn man eine davon mit vielleicht fruchtlosen Verhandlungen mit Veranstalter oder Vermittler verplempert wird das u.U. knapp mit der Neubuchung.
@neckarschwabe sagte:
Das Problem ist die Zeit. Bis zur Abreise sind es keine 3 Wochen mehr und wenn man eine davon mit vielleicht fruchtlosen Verhandlungen mit Veranstalter oder Vermittler verplempert wird das u.U. knapp mit der Neubuchung.
Richtig! Sollte eine Stornierung möglich sein möchten wir einfach eine andere Reise über einen komplett anderen Reiseveranstalter buchen - unabhängig der aktuellen Reise mit dem Veranstalter/ Vermittler. Hätte eben zur Folge dass wir eine Doppellast haben und etwas warten müssten auf die Rückerstattung der ersten Reise.
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@ivea92
Du kannst vom Reisevertrag zurücktreten.
Eine Umbuchung auf einen anderen Zielflughafen dürfte schwierig sein, ferner müsstest du auch feststellen, ob das Pasha überhaupt geöffnet ist.
Schau doch mal im Unterforum Türkische Riviera in den Thread Öffnung der Hotels nach Daten zum Orenda. Ich vermute, es hat zu euren Reisezeitpunkt noch nicht geöffnet.
Einen pauschalen Schadenersatz von 25% kannst du nicht fordern. Minderungen ergeben sich - wenn überhaupt! - aus tatsächlichen und wesentlichen Abweichungen. Da die Hotels ziemlich gleichwertig sind dürfte es sich eher um Unannehmlichkeiten handeln, die dann keinen Anspruch auf eine Minderung bewirken.
Das einfachste wäre tatsächlich direkt zu kündigen und ganz neu zu buchen.Da der Sachverhalt unabhängig vom Veranstalter zu betrachten ist halte ich die Frage hier für richtig.
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@bienekind sagte:
Lt. Paloma-Website öffnet das Orenda am 15.7., das Pasha am 1.7.
Bis gestern stand das Orenda auch auf den 01.07.
Wir tendieren tatsächlich zur Stornierung. Es ist jedoch unglaublich schwierig bei diesen Anbietern durch die Hotline an einen Mitarbeiter zu gelangen.
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Du musst so oder so schriftlich kündigen. Email mit Empfangsbestätigung oder Einwurfeinschreiben.
Dein Anspruch ist unstreitig. -
Vielen Dank für alle Antworten bisher - und das so schnell!
Die Frage ist wie ich nun für die Stornierung vorgehe..
a) Ich kann über mein Portal beim Reiseanbieter Ab-In-Den-Urlaub.de einen Rücktrittsauftrag beantragen
b) DERTOURS separat kontaktieren/ kündigen? Immerhin hat DERTOURS mir die neuen Reisedaten per Mail zugesendetVG
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Der korrekte Weg ist der über den Vermittler.
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Der korrekte Weg ist der über den Vermittler.
@vonschmeling sagte:
Der korrekte Weg ist der über den Vermittler.
Nach 2 Stunden in der Hotline von Ab-in-den-Urlaub habe ich einen Mitarbeiter dran gehabt, der sagte er würde die Stornierung für uns eingeleiten.
Mir ist auch aufgefallen dass uns damals in der Buchung vom 29.01.2021 ein Special zugesichert wurde, bei dem wir bis zum 26.06.2021 zusätzlich kostenfrei Stornieren können.
Nachdem er mich darüber informiert hat dass er das Gespräch nun aufzeichne, fragte er erneut ob ich die Reise stornieren möchte.
Daraufhin sagte der Mitarbeiter, er würde es nun in die Wege leiten und wir würden in ca. einer Woche eine Rückmeldung erhalten. Nachdem ich ihn höflich darum gebeten habe mir per E-Mail eine Bestätigung über den Stornierungsauftrag zu senden, sagte er er würde es direkt nach dem Telefonat machen.1 Minute nachdem wir aufgelegt haben erhalte ich eine Mail in der steht:
_"_vielen Dank für Ihren Anruf.
Bitte schicken Sie uns ihr anliegen schriftlich als Antwort auf diese E-Mail.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an uns wenden.
Viele Grüße"
Ich komme mir veräppelt vor. Zusätzlich sagte der Mitarbeiter ausdrücklich, ich solle NICHT über das Kundenportal den Rücktritt beauftragen sondern er würde es telefonisch machen. Ich bin hier sehr skeptisch!!
Ich habe nun auf die Mail geantwortet mit allen Daten & die Stornierung beauftragt und werde dies erneut schriftlich per Einwurfschreiben tun. ... das nächste mal nur noch über das Reisebüro, unglaublich.
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Eine OTA ist ein Reisebüro, zudem ist der Vorgang vollkommen normal.
Die Email ist die Bestätigung, du musst deinen Rücktritt nochmal schriftlich erklären. Das ist wahrlich nicht "unglaublich" ... -
Eine OTA ist ein Reisebüro, zudem ist der Vorgang vollkommen normal.
Die Email ist die Bestätigung, du musst deinen Rücktritt nochmal schriftlich erklären. Das ist wahrlich nicht "unglaublich" ... -
Nein, es reicht aus beim Reisebüro zu kündigen.
Das ist der Ansprechpartner für alle Belange vor der Reise. -
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Dein Recht auf Rücktritt bestand auch unbeachtlich der besonderen Fristen.
Für die Erstattung des Erlangten sieht das BGB gem. §§651 14 Tage vor, bei renommierten Veranstaltern klappt das inzwischen. -
Dein Recht auf Rücktritt bestand auch unbeachtlich der besonderen Fristen.
Für die Erstattung des Erlangten sieht das BGB gem. §§651 14 Tage vor, bei renommierten Veranstaltern klappt das inzwischen.Und ich habe auch Anspruch darauf 100% meines Geldes zurück zu erhalten? Sorry wenn ich so "dumm" frage.. bei einer Summe von knapp 3.600€ macht man sich durchaus Gedanken um das bezahlte Geld.
Dein Paragraph gibt mir leider keine Erkenntnis, eher zutreffend ist hier denke ich: https://dejure.org/gesetze/BGB/651h.html
"(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten."
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Der Reisepreis ist vollständig zu erstatten, und die richtigen §§ hast du ja auch gefunden ... ("gibt mir leider keine Erkenntnisse" überlese ich jetzt mal geflissentlich
).
Problem gelöst?