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Reiseveranstalter DERTOUR ändert das Hotel

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • ivea92I Offline
    ivea92I Offline
    ivea92
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    wir haben am 29.01.2021 über Ab in den Urlaub eine Pauschalreise in die Türkei (Side) gebucht, Zeitraum 10.07. - 21.07.21.
    Der Reiseveranstalter ist DERTOUR/ DER Touristik.

    Vor 2 Tagen habe ich noch die Reisebestätigung mit allen notwendigen Daten erhalten. Vor einer Stunde ca. erhalte ich nun eine Mail mit neuen Reisedaten und siehe da - das Hotel wurde einfach geändert, ohne Begründung oder Vorinformation! Erst auf der vierten Seite steht nur das neue Hotel. Entsprechend irritiert und nervös sind wir.

    Gebucht war:
    Paloma Orenda Hotel in Side - Zimmer mit Meerblick

    Geändert durch DERTOURS:
    Paloma Oceana Hotel in Side - Landblick

    Das von uns gebuchte Hotel ist vom Standard her höher und kostet pro Person ca. 200€ mehr, nun die Frechheit: Laut Reiseverstalter/ neuer Reisebestätigung sollen wir sogar noch 92,00€ drauf zahlen!

    Wie würdet ihr nun reagieren? Ich hätte nun folgende Optionen/ Alternativen denke ich:

    1. DERTOURS kontaktieren: Reiseziel auf das Paloma Pasha Hotel in Izmir (Türkei umbuchen)
    2. DERTOURS kontaktieren: Das geänderte Reiseziel akzeptieren jedoch mit Schadensersatz? Kann man hier nicht 25% einfordern?
    3. DERTOURS Reise Stornieren: Ist das kostenlos? Immerhin ändert das Hotel selbst das Hotel ab, aus den AGBs werde ich nicht schlau.

    Wir haben auch eine Reiserücktrittsversicherung am 28.01.2021 direkt über Ab in den Urlaub gebucht - es handelt sich um die Berlin Direkt Versicherung.

    Wir würden eigentlich gerne die oben genannte Reihenfolge anfragen und stornieren, sollten Option 1 & 2 nicht Möglich sein.
    Fallen Stornierungsgebühren an und würde meine Versicherung dafür aufkommen? Ab in den Urlaub steht außen vor und muss nicht involviert werden, richtig? Meine Zahlungen gingen ja direkt an DERTOURS.

    Habt ihr Tipps?

    Hotel aus diesem Beitrag
    90%
    Paloma Oceana
    Türkische Riviera/Türkei
    Zum Hotel
    Hotel aus diesem Beitrag
    92%
    Paloma Pasha
    Türkische Ägäis/Türkei
    Zum Hotel
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    • KourionK Offline
      KourionK Offline
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von Kourion
      #2

      Willkommen im Forum, ivea92.
      Wenn dein gebuchtes Hotel nicht zur Verfügung steht und dir das vom Veranstalter vorgeschlagene Ersatzhotel nicht zusagt, musst du es nicht akzeptieren, kannst du dem VA ein Hotel deiner Wahl vorschlagen oder ( z. B. falls dein vorgeschlagenes Hotel ebenfalls nicht zur Verfügung steht) kostenfrei stornieren.
      Es ist zu erwarten, dass du über den Vermittler mit dem Veranstalter wirst kommunizieren müssen.
      Eine Reiserücktrittsversicherung greift in diesem Fall nicht.

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Du_darfstD Offline
        Du_darfstD Offline
        Du_darfst
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Und zum Veranstalter gibt es schon einen Thread: DER Touristik

        Wenn du einen Fehler suchst, benutze einen Spiegel und kein Fernglas!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • NeckarSchwabeN Offline
          NeckarSchwabeN Offline
          NeckarSchwabe
          schrieb am zuletzt editiert von NeckarSchwabe
          #4

          ... es geht aber um eine Rechtsfrage und nicht speziell um einen Veranstalter ...

          Ich würde nach Alternativen schauen und neu buchen. Die andere Buchung kannst Du kostenfrei stornieren da erhebliche Änderung der Vertragsgrundlage.

          Das Problem ist die Zeit. Bis zur Abreise sind es keine 3 Wochen mehr und wenn man eine davon mit vielleicht fruchtlosen Verhandlungen mit Veranstalter oder Vermittler verplempert wird das u.U. knapp mit der Neubuchung.

          ivea92I 1 Antwort Letzte Antwort
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          • NeckarSchwabeN NeckarSchwabe

            ... es geht aber um eine Rechtsfrage und nicht speziell um einen Veranstalter ...

            Ich würde nach Alternativen schauen und neu buchen. Die andere Buchung kannst Du kostenfrei stornieren da erhebliche Änderung der Vertragsgrundlage.

            Das Problem ist die Zeit. Bis zur Abreise sind es keine 3 Wochen mehr und wenn man eine davon mit vielleicht fruchtlosen Verhandlungen mit Veranstalter oder Vermittler verplempert wird das u.U. knapp mit der Neubuchung.

            ivea92I Offline
            ivea92I Offline
            ivea92
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @neckarschwabe sagte:

            Das Problem ist die Zeit. Bis zur Abreise sind es keine 3 Wochen mehr und wenn man eine davon mit vielleicht fruchtlosen Verhandlungen mit Veranstalter oder Vermittler verplempert wird das u.U. knapp mit der Neubuchung.

            Richtig! Sollte eine Stornierung möglich sein möchten wir einfach eine andere Reise über einen komplett anderen Reiseveranstalter buchen - unabhängig der aktuellen Reise mit dem Veranstalter/ Vermittler. Hätte eben zur Folge dass wir eine Doppellast haben und etwas warten müssten auf die Rückerstattung der ersten Reise.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #6

              @ivea92
              Du kannst vom Reisevertrag zurücktreten.
              Eine Umbuchung auf einen anderen Zielflughafen dürfte schwierig sein, ferner müsstest du auch feststellen, ob das Pasha überhaupt geöffnet ist.
              Schau doch mal im Unterforum Türkische Riviera in den Thread Öffnung der Hotels nach Daten zum Orenda. Ich vermute, es hat zu euren Reisezeitpunkt noch nicht geöffnet.
              Einen pauschalen Schadenersatz von 25% kannst du nicht fordern. Minderungen ergeben sich - wenn überhaupt! - aus tatsächlichen und wesentlichen Abweichungen. Da die Hotels ziemlich gleichwertig sind dürfte es sich eher um Unannehmlichkeiten handeln, die dann keinen Anspruch auf eine Minderung bewirken.
              Das einfachste wäre tatsächlich direkt zu kündigen und ganz neu zu buchen.

              Da der Sachverhalt unabhängig vom Veranstalter zu betrachten ist halte ich die Frage hier für richtig.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • BienekindB Offline
                BienekindB Offline
                Bienekind
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Lt. Paloma-Website öffnet das Orenda am 15.7., das Pasha am 1.7.

                ivea92I 1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • BienekindB Bienekind

                  Lt. Paloma-Website öffnet das Orenda am 15.7., das Pasha am 1.7.

                  ivea92I Offline
                  ivea92I Offline
                  ivea92
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @bienekind sagte:

                  Lt. Paloma-Website öffnet das Orenda am 15.7., das Pasha am 1.7.

                  Bis gestern stand das Orenda auch auf den 01.07.

                  Wir tendieren tatsächlich zur Stornierung. Es ist jedoch unglaublich schwierig bei diesen Anbietern durch die Hotline an einen Mitarbeiter zu gelangen.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Du musst so oder so schriftlich kündigen. Email mit Empfangsbestätigung oder Einwurfeinschreiben.
                    Dein Anspruch ist unstreitig.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • ivea92I Offline
                      ivea92I Offline
                      ivea92
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Vielen Dank für alle Antworten bisher - und das so schnell!

                      Die Frage ist wie ich nun für die Stornierung vorgehe..

                      a) Ich kann über mein Portal beim Reiseanbieter Ab-In-Den-Urlaub.de einen Rücktrittsauftrag beantragen
                      b) DERTOURS separat kontaktieren/ kündigen? Immerhin hat DERTOURS mir die neuen Reisedaten per Mail zugesendet

                      VG

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Der korrekte Weg ist der über den Vermittler.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        ivea92I 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV vonschmeling

                          Der korrekte Weg ist der über den Vermittler.

                          ivea92I Offline
                          ivea92I Offline
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                          schrieb am zuletzt editiert von ivea92
                          #12

                          @vonschmeling sagte:

                          Der korrekte Weg ist der über den Vermittler.

                          Nach 2 Stunden in der Hotline von Ab-in-den-Urlaub habe ich einen Mitarbeiter dran gehabt, der sagte er würde die Stornierung für uns eingeleiten.

                          Mir ist auch aufgefallen dass uns damals in der Buchung vom 29.01.2021 ein Special zugesichert wurde, bei dem wir bis zum 26.06.2021 zusätzlich kostenfrei Stornieren können.

                          Nachdem er mich darüber informiert hat dass er das Gespräch nun aufzeichne, fragte er erneut ob ich die Reise stornieren möchte.
                          Daraufhin sagte der Mitarbeiter, er würde es nun in die Wege leiten und wir würden in ca. einer Woche eine Rückmeldung erhalten. Nachdem ich ihn höflich darum gebeten habe mir per E-Mail eine Bestätigung über den Stornierungsauftrag zu senden, sagte er er würde es direkt nach dem Telefonat machen.

                          1 Minute nachdem wir aufgelegt haben erhalte ich eine Mail in der steht:

                          _"_vielen Dank für Ihren Anruf.

                          Bitte schicken Sie uns ihr anliegen schriftlich als Antwort auf diese E-Mail.

                          Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub.

                          Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an uns wenden.

                          Viele Grüße"

                          Ich komme mir veräppelt vor. Zusätzlich sagte der Mitarbeiter ausdrücklich, ich solle NICHT über das Kundenportal den Rücktritt beauftragen sondern er würde es telefonisch machen. Ich bin hier sehr skeptisch!!

                          Ich habe nun auf die Mail geantwortet mit allen Daten & die Stornierung beauftragt und werde dies erneut schriftlich per Einwurfschreiben tun. ... das nächste mal nur noch über das Reisebüro, unglaublich.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV Offline
                            vonschmelingV Offline
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Eine OTA ist ein Reisebüro, zudem ist der Vorgang vollkommen normal.
                            Die Email ist die Bestätigung, du musst deinen Rücktritt nochmal schriftlich erklären. Das ist wahrlich nicht "unglaublich" ...

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            ivea92I 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV vonschmeling

                              Eine OTA ist ein Reisebüro, zudem ist der Vorgang vollkommen normal.
                              Die Email ist die Bestätigung, du musst deinen Rücktritt nochmal schriftlich erklären. Das ist wahrlich nicht "unglaublich" ...

                              ivea92I Offline
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                              ivea92
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Danke für Deine Antwort.

                              Ich habe nun Unterlagen für eine schriftliche Kündigung per Einwurfschreiben angefertigt und verschicke diese später an Ab-in-den-Urlaub.

                              Muss ich bei DERTOURS noch separat kontaktieren/ die Reise kündigen, nein oder?

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
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                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
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                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #15

                                Nein, es reicht aus beim Reisebüro zu kündigen.
                                Das ist der Ansprechpartner für alle Belange vor der Reise.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • ivea92I Offline
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                                  ivea92
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Perfekt, ist alles in der Frist raus jetzt. Ab in den Urlaub hat mir per Mail auch bestätigt, dass sie die kostenlose Stornierung bei DERTOURS beauftragt haben. Hoffentlich kriegen wir zeitnah unser Geld zurück.

                                  Hat da jemand Erfahrungen mit?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Dein Recht auf Rücktritt bestand auch unbeachtlich der besonderen Fristen.
                                    Für die Erstattung des Erlangten sieht das BGB gem. §§651 14 Tage vor, bei renommierten Veranstaltern klappt das inzwischen.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    ivea92I 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV vonschmeling

                                      Dein Recht auf Rücktritt bestand auch unbeachtlich der besonderen Fristen.
                                      Für die Erstattung des Erlangten sieht das BGB gem. §§651 14 Tage vor, bei renommierten Veranstaltern klappt das inzwischen.

                                      ivea92I Offline
                                      ivea92I Offline
                                      ivea92
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Und ich habe auch Anspruch darauf 100% meines Geldes zurück zu erhalten? Sorry wenn ich so "dumm" frage.. bei einer Summe von knapp 3.600€ macht man sich durchaus Gedanken um das bezahlte Geld.

                                      Dein Paragraph gibt mir leider keine Erkenntnis, eher zutreffend ist hier denke ich: https://dejure.org/gesetze/BGB/651h.html

                                      "(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten."

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                                        #19

                                        Der Reisepreis ist vollständig zu erstatten, und die richtigen §§ hast du ja auch gefunden ... ("gibt mir leider keine Erkenntnisse" überlese ich jetzt mal geflissentlich 😏).
                                        Problem gelöst?

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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