Restzahlung Finca
-
Wir haben für den 11.09. eine Finca gebucht (bei Fincallorca), die ich bis zum 07.08. vollständig bezahlen muss. Wir sind alle geimpft und somit würden wir auch bei der Einstufung zum Hochinzidenzgebiet fliegen wollen. Trotzdem bleibt ja noch das Risiko das die Balearen vielleicht vorher noch dicht machen...
Nun frage ich mich also ob ich die Restzahlung nach §321 BGB rauszögern kann? Hat das letztes Jahr vielleicht jemand erfolgreich gemacht oder hat es auch vor zu machen?
Wenn ich einen Gutschein für die Anzahlung bekomme stört mich das nicht, aber ein Gutschein für 5.000€ muss nicht unbedingt sein.
LG -
Wir haben für den 11.09. eine Finca gebucht (bei Fincallorca), die ich bis zum 07.08. vollständig bezahlen muss. Wir sind alle geimpft und somit würden wir auch bei der Einstufung zum Hochinzidenzgebiet fliegen wollen. Trotzdem bleibt ja noch das Risiko das die Balearen vielleicht vorher noch dicht machen...
Nun frage ich mich also ob ich die Restzahlung nach §321 BGB rauszögern kann? Hat das letztes Jahr vielleicht jemand erfolgreich gemacht oder hat es auch vor zu machen?
Wenn ich einen Gutschein für die Anzahlung bekomme stört mich das nicht, aber ein Gutschein für 5.000€ muss nicht unbedingt sein.
LG@sophia23 sagte:
Nun frage ich mich also ob ich die Restzahlung nach §321 BGB rauszögern kann?
Warum? Der Leistungserbringer ist doch in der Lage, die geforderte Leistung zu erbringen . Und nur wenn nicht, hat § 321 BGB Gültigkeit.
Gemäss der AGB dürften bei nicht termingerechtem Zahlungseingang und anschließender Mahnung 75 % des Mietpreises , ab 13.08. sogar 90 % als Stornogebühr fällig werden.
Es gilt also zunächst einfach abzuwarten wie sich die Lage entwickelt - ich gehe ja mal davon aus, dass du nichts aus dem Angebot mit kostenloser Stornierbarkeit gewählt hast? -
Wohl ein Missverständnis: ich habe schon verstanden dass du nicht stornieren willst. Aber wenn die Zahlungen nicht fristgerecht eingehen wird der Vermittler stornieren. Und die Kosten gehen dann eben zu deinen Lasten.