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Haftung bei nicht fliegenden Wasserflugzeugen aufgrund des Wetters?

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  • CudaliciousC Offline
    CudaliciousC Offline
    Cudalicious
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo Zusammen 😀

    ich habe jetzt schon in einigen Bewertungen zu Malediven Resorts die Problematik mit Wasserflugzeugen und schlechtem Wetter gelesen. Sprich, dass diese nicht fliegen und es dadurch sein kann, dass man bei der Anreise entweder auf Male festsitzt oder insbesondere auch bei der Abreise extra Nächte und eine Umbuchung des Rückflugs fällig werden, wenn die Wasserflugzeuge nicht fliegen.

    Weiß einer wie es da mit der Haftung aussieht? Muss bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter für sowas aufkommen, oder sind das Extra Kosten die dann auf mich zurückfallen (Stichwort: Höhere Gewalt?)

    Hat hier schon jemand Erfahrungen gemacht, oder weiß wie sowas gehandhabt wird? Wir sind nämlich auch am Überlegen noch generell eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen. Manche decken auch solche Elementarereignisse ab, sind aber entsprechend teuer.

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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Die Reiserücktrittversicherung kannst du gleich vergessen, wie willst du zurücktreten du bist doch schon im Urlaub. Auch bei solcher Konstellation haben Pauschalreisen ihre Vorteile, da muss sich nämlich der RV was einfallen lassen.

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      CudaliciousC 1 Antwort Letzte Antwort
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      • REJBodenheimR Offline
        REJBodenheimR Offline
        REJBodenheim
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Es gibt keine Handhabe für eine Haftung. Wenn dein Veranstalter nicht total unvorbereitet ist, hat er einen Passus/eine Info, dass so etwas bei Reiseziel Malediven passieren kann und höhere Gewalt ist. Er wird sich jedoch darum kümmern, dass du versorgt/untergebracht wirst.
        Wie bereits von andere gesagt: eine Reiserücktrittsversicherung hilft dir hier nicht. Sie verliert ihre Wirksamkeit sobald du in D deine Reise beginnst.
        Ob du auf dem Hinweg in Malé wg. Wetter steckenbleibst, kannst du in D nicht herausfinden. Und für den Rückweg hast du auch keinen Einfluß. Es kann sogar sein, dass du gar nicht bis nach Malè wenn der Transfer dorthin wg. schlechtem Wetter nicht möglich ist, also wenn weder Seaplane noch Speedboot einsetzbar sind.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Domino27D Offline
          Domino27D Offline
          Domino27
          schrieb am zuletzt editiert von Domino27
          #4

          Ein Pauschalreise braucht es hierfür nicht zwingend. Auch eine Hotelbuchung über einen deutschen Veranstalter hat normalerweise den Transfer obligatorisch inkludiert. Üblicherweise kümmert sich aber nicht der Repräsentant des Veranstalters um den Transfer, sondern wird dies von den Inseln koordiniert. Eine Verspätung wegen schlechtem Wetter ist schwer nachweisbar, hat man doch als Tourist in der Regel selten Zugriff auf die Wetterdaten eines speziellen Atolls.
          Wir hatten die Erfahrung Ende 2019 beim Rückflug. Man hat sich auf der Insel bei der Verspätung des Wasserfliegers auf das schlechte Wetter berufen. Vermutlich wurde aber bei der Planung ein Fehler begangen, denn kurz vor unserer Abholzeit ging bereits ein Flieger Richtung Male.
          Aber wie gesagt, der Nachweis des Fehlers ist schwierig bis nahezu unmöglich. Wir hatten noch das Glück unseren Rückflug zu erwischen, aber nur weil der Check-in Agent der Airline noch da war und uns aufgrund der Buchungsklasse und Status noch eingecheckt hat, obwohl die Abflugzeit bereits überschritten war.
          Kein schönes Erlebnis und für uns mit ein Grund für den anstehenden Aufenthalt eine Insel mit Bootstranfer zu buchen.

          Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HABERLINGH HABERLING

            Die Reiserücktrittversicherung kannst du gleich vergessen, wie willst du zurücktreten du bist doch schon im Urlaub. Auch bei solcher Konstellation haben Pauschalreisen ihre Vorteile, da muss sich nämlich der RV was einfallen lassen.

            CudaliciousC Offline
            CudaliciousC Offline
            Cudalicious
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @haberling sagte:

            Die Reiserücktrittversicherung kannst du gleich vergessen, wie willst du zurücktreten du bist doch schon im Urlaub. Auch bei solcher Konstellation haben Pauschalreisen ihre Vorteile, da muss sich nämlich der RV was einfallen lassen.

            Ich habe mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Es geht um eine Reiserücktrittsversicherung mit zusätzlichem Reiseabbruch Baustein. In diesem sind bei einigen Versicherungen auch Verlängerungen! des Aufenthalts durch Elementarereignisse abgedeckt.

            Und hier kommen wir wieder zur Pauschalreise (Die wir gebucht haben) - Ist der Reiseveranstalter für sowas voll haftbar? Das war meine ursprüngliche Frage 😀 Sprich kommt der RV vollumfänglich für die Kosten einer etwaigen Flugumbuchung und Verlängerung vor Ort auf, falls wir aufgrund von Regen/Sturm nicht von der Insel kommen? Und hier konnte ich eben nichts brauchbares finden. Auch die AGB des RV geben da nichts her.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • REJBodenheimR Offline
              REJBodenheimR Offline
              REJBodenheim
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @haberling sagte:

              [...] Auch bei solcher Konstellation haben Pauschalreisen ihre Vorteile, da muss sich nämlich der RV was einfallen lassen.

              @rejbodenheim sagte:

              [...] Er [der Reiseveranstalter] wird sich jedoch darum kümmern, dass du versorgt/untergebracht wirst.

              Was man auch als "ja" auf deine Frage werten kann.
              Du hast beim RV ein Paket gebucht, das auch enthält, dass er dich von A nach B bringt und wieder von B nach A. Wenn auf dem Weg etwas dazwischenkommt, muss er sich darum kümmern und die Kosten dafür übernehmen.
              Alternativ kannst du auch mal >>> hier <<< schauen / posten / verlinken

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • KvertK Offline
                KvertK Offline
                Kvert
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich habe auch dazu eine Frage (Buchung nur Resort über vtours):

                bei mir war es so das bei der Hinreise das aufpreispflichtige Wasserflugzeug aufgrund von Unwetter nicht starten konnte, anstatt dessen wurden wir mit dem im Resortpreis inklusiven Inlandsflug/Speedboat transportiert.
                bei der Rückreise konnte das Wasserflugzeug fliegen

                Ich habe nun von vtours die Hälfte des Wasserflugzeug zurückgefordert, dies sollte ja kein Problem darstellen oder was meint ihr?

                1 Antwort Letzte Antwort
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