Teilstorno kostet Aufpreis - Rechtens
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Geplant war ursprünglich eine Kreuzfahrt ab Dubai (08.11.) bis Doha (13.11.).
Entsprechend wurden die Flüge bei Emirates gebucht:
- Hinflug Dubai 06.11. mit Emirates
- Flug Doha - Dubai 13.11. mit Fly Dubai
- Rückflug München 20.11.
TUI Cruises hat jetzt den Fahrplan geändert, weil Katar nach wie vor keine Kreuzfahrtschiffe reinlässt. Daher nun die Kreuzfahrt ab/bis Dubai, was für uns wegen den anschließenden Aufenthaltes in Dubai natürlich viel praktischer ist.
Um den Heimflug nicht zu verlieren, müssen wir nun den Flug Doha - Dubai stornieren.
Dafür, dass wir die Reise nicht antreten können/wollen, will Emirates aber nun einen zusätzlichen Obulus von 2x 712,01 €!
Flugtarife hin oder her, aber wer erfindet den so etwas? Ist so etwas korrekt?
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Die Aussage ist die, dass es formal zu keinen Umbuchungsgebühren kommt. Aber es würde auf Grund dessen zu einer Tarifänderung kommen.
Nur habe ich ja jetzt so ca. 6000,00 Euren bereits bezahlt. Hinzu kommen würden dann weitere 1424 € für Tarifklassenwechsel - in Summe dann knapp 7.500,00 €.
Das würde ich ja so weit verstehen, nur, wenn ich heute nochmals neu buchen würde käme ich - je nach Tarif - bei Business - MUC - DXB - MUC ebenfalls nur auf ca. 6.000,00 €.
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Normalerweise buche ich immer selbst bei der Emirates Online meine Flüge, nur wegen dem aus politischen Gründen etwas komplizierteren Flug von Doha nach Dubai habe ich das Reisebüro buchen lassen
Die haben es jetzt nach einigen Mails zumindest jetzt so hinbekommen, dass das gesamte Ticket aus Kulanz kostenfrei umgeschrieben wird.
Damit wäre das für mich auch so in Ordnung.
Da wir unsere Reisen in den letzten Jahren immer selbst aus diversen Bausteinen zusammensetzen, würde mich trotzdem interessieren, ob im Falle eines Falles, wenn es hart auf hart käme, so etwas gegenüber dem Fluggast durchsetzbar wäre.
Trotzdem vielen Dank fürs Lesen und antworten.
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@Joe_43
Darbende LVU erfinden so etwas, und ja - es kann sogar durchsetzbar sein.
Hintergrund ist der, dass dein gebuchter Tarif an eine komplette Nutzung aller legs gebunden ist, und zwar exakt in der gebuchen Reihenfolge.
Auch wenn du den letzten leg nicht in Anspruch nehmen willst, kann daher der Tarif geändert werden und weniger Flug mehr Geld kosten.
Das war auch bei der LH schon Thema und es gibt dazu einige gerichtliche (sogar höchstricherliche!) Entscheidungen.
Die sind aber für Emirates nicht bindend. Deine Frage, ob so etwas grundsätzlich durchsetzbar ist würde ich (mit Einschränkungen!) bejahen. Insofern ist es gut, dass du nicht auf eine streitige Einigung angewiesen bist ...
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Danke für die weiterführenden Informationen.
Dass bei derartigen, offenbar möglichen Praktiken seitens der EU Verbraucherschutz noch nicht eingeschritten ist, erstaunt schon etwas.
Für den Otto Normalverbraucher, zu denen ich mich ebenfalls zähle, ist das schon schwere Kost.
Unabhängig von der bereits gütlichen Einigung, war ich gestern trotzdem mal beim RA wegen einer Rechtsauskunft diesbezüglich. Verspreche mir da zwar nicht allzu viel davon, aber für das „gute Gewissen“ brauche ich das.

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Gönn dir!

Im Detail betrachtet ist die Kost gar nicht so schwer.
Jeder Vertrag ist beidseitig an bestimmte Konditionen gebunden, so auch der zwischen dir und Emirates (oder jedem beliebigen anderen LFU).
Bei der Gestaltung der Tarife gibt es noch weitgehende Freiheiten. Dabei können eben (nur mal als ganz einfaches Beispiel!) weniger gut nachgefragte Strecken als legs innerhalb einer frequenzträchtigen Route wirtschaftlich eingearbeitet werden, als Einzelprodukt sind sie jedoch weniger gut vermarktbar.
An sich ist das anhand deines Routings doch ziemlich offensichtlich - auch für Joe Normalverbraucher?!
Emirates war nicht der Erfinder der Methode (wobei ich gar nicht genau weiß, wer´s erfunden hat?! Vermutlich war es ein hoffentlich angemessen bezahlter Mathematiker in irgend einem nicht komplett lichtlosen Nerd Refugium im Off der Sonnenbranche?).Wir sind ja aber hier im Forum beherzt unterwegs im Erklärbärenkostüm mit der "Mission Blitzbirne", dabei ist von aka Lieschen Müller über Otto Normalbucher bis hin zu Pauschalfamilie Suhrbier jeder ziemlich gut aufgestellt in Sachen Informationssuche!
Abschließend:
Man darf hofrecht Otto, Lieschen oder wer auch immer sein - genau dafür gibt´s ja dieses Forum!
