Ausweichflughafen Sturm Rail&Fly-Ticket
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Hallo zusammen,
aufgrund des Sturms auf der Rückreise musste der Pilot in Hannover durchstarten und konnte dann in Nürnberg landen. Der Start war um 11:45 in Lanzarote geplant, real durchgeführt um 14:15. Landung geplant in H um 17:30, real Nürnberg um 19:46TUI verweigerte die Anpassung des Rail&Fly-Tickets vom geplanten Ankunftflughafen Hannover nach Hause auf Nürnberg nach Hause.
Am neuen Landeflughafen Nürnberg erhielten wir keine Nachricht, wie es weiter gehen sollte. Auch der Info-Point des Flughafens hat keine Informationen von der Fluggesellschaft erhalten.
Liegt TUI hier richtig oder war es nicht eine Buchung von Heimat-Bahnhof bis Heimat-Bahnhof?
Danke für Hilfe schonmal vorab!
Ingo -
Herzlich Willkommen hier im Forum!
Ich meine, deine Frage gehört hier eher ins Veranstalterforum TUI. Das findest du hier: TUIAbgesehen davon bin ich auf die Antwort von Experten des Reiserechts hier gespannt. Persönlich finde ich das Verhalten des Veranstalters wenig kundenfreundlich. Passt aber leider in eine Reihe von Erfahrungsberichten in denen die Hannoveraner wenig überzeugend ihren Ruf als Premiumveranstalter verteidigt haben.
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Eigene Erfahrung:
Mir wurde vor einiger Zeit seitens TUI in einer ähnlich gelagerten Situation (Ausweichflughafen wegen außergewöhnlicher Umstände) mitgeteilt, dass ich mit den gegebenen Rail&Fly-Unterlagen fahren solle, die DB wisse Bescheid. Falls da was schief ginge, solle ich mich anschließend melden.
Es ging nichts schief, man wusste Bescheid = Ticket wurde akzeptiert. -
Selbstverständlich hat der Fluggast Anspruch darauf zum Ursprungsflughafen gebracht zu werden. Die Kosten dafür hat der Veranstalter zu tragen.
Einer Bescheinigung bedarf es nicht, es dürfte den Betroffenen sattsam bekannt sein, dass der Flieger in Nürnberg anstatt in Hannover gelandet ist ...
Ein Anspruch gem VO(EG)261/04 besteht hingegen nicht, da außergewöhnliche Umstände vorlagen, die das LFU exkulpieren. -
Die braucht auch keine ...
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Die nehmen auch den Zug und reichen die Auslagen dann ein.
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Nicht unbedingt den Zug ... wenn beispielsweise keine zumutbare Zugverbindung zur Verfügung steht, kann auch ein anderes Verkehrsmittel gewählt werden.
Wichtig zu beachten: Es müssen zuerst "wirtschaftliche" Möglichkeiten zur Heimfahrt geprüft werden. Ansonsten verwirkt man den Anspruch zumindest teilweise. Eine Männergruppe, die keine Lust auf Zug hatte mitten am Tag und bei recht problemlosen Anschlüssen blieb auf den Taxikosten überwiegend sitzen.
Tatsächlich sollte sich vorranging das LFU oder der Reiseveranstalter kümmern. Bisweilen klappt das aber bei solchen ad hoc Entscheidungen einfach nicht und man muss die Orga selbst übernehmen.
Auch Pauschalreisende können das LFU direkt auf Erstattung der Kosten in Anspruch nehmen, ist nicht selten der schnellere Weg zum Ziel. -
In diesen Februar-Sturmtagen dürfte es relativ unmöglich gewesen sein nach 20 Uhr mit der Bahn von Nürnberg nach Hannover oder wo nun immer der Zielbahnhof war zu gelangen - der Bahnverkehr war ja in vielen Regionen weitgehend eingestellt oder zumindest stark eingeschränkt. D.h. für Pauschalreisende hätte sich TUI um ein Hotel in NUR und den Weitertransport am nächsten Tag kümmern müssen. Das wäre sicherlich kein logistisches Problem gewesen, vor den Winterstürmen wurde doch schon Tage vorher gewarnt. Da der TO nicht schrieb wie er denn nun nach Hause kam kann die Frage irgendwelcher Regressansprüche nicht beantwortet werden.
Klar ist: So ein Zug gefahren wäre hätte er den problemlos mit seinem R+F-Ticket ohne weiteres ChiChi nutzen können.
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Aber sicher kann man das Thema Regressansprüche beantworten - und hat man auch schon.
Natürlich gab es kein "logistisches Problem" seitens des Veranstalters, nur ist in der Vorhersage eine Sturmtiefs gewöhnlich keine Liste der Landeverlegung enthalten. Die Erwartung, dass in diesem Fall an allen möglichen Airports eine Struktur zur Versorgung / Weiterbeförderung der Fluggäste vorhanden ist, darf man mit Fug und Recht als illusorisch bezeichnen.
Folglich kümmere sich jener selbst um sein Wohl - von Hotel bis Weiterreise - und nehme auf die Kosten danach den Veranstalter / das LFU in Anspruch.
Die Frage war, ob TUI zu Recht eine "Anpassung des R&F Tickets" verweigere.
Die Anwort ist ja, denn dieser bedurfte es schlichterdings nicht. -
Vielleicht hat man genau das gemacht, und trotzdem zweifelte der t.o. ...
Keine Ahnung, die Angaben sind ohnehin nicht sonderlich ausführlich.
Ich habe einfach angenommen, dass es um die Erstattung der entstandenen Mehrkosten geht und dazu glaub ich ausreichend informiert. -
... dann hast du ja permanent Kragenweite 70, HABERLING ...

(o.t. Ende)

