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Veranstalter: Erreichbarkeit während Pauschalreise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • HC-Mitglied2693196H Offline
    HC-Mitglied2693196H Offline
    HC-Mitglied2693196
    schrieb am zuletzt editiert von HC-Mitglied2693196
    #1

    Hallo zusammen,

    gibt es eine (rechtliche) Grundlage, oder entsprechende Rahmenbedingungen, die die Erreichbarkeit des Reiseveranstalters während des Urlaubs regeln? Bzw. ein Minimum vorschreiben (Hotline, lokale Reiseleitung, etc.)?
    Z.B. im Rahmen der Fürsorgepflicht, der ein (Pauschalreise-)Veranstalter unterliegt?

    Im Web habe ich zu diesem Thema nichts gefunden, was mich weiter gebracht hätte.

    Danke im Voraus!

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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo, mir ist keine gesetzliche Regelung bekannt die die Erreichbarkeit des Reiseveranstalter im Urlaub regelt.😟

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • KourionK Online
        KourionK Online
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von Kourion
        #3

        @American Dad
        Wenn dir keine lokale Reiseleitung / eine Hotline... vertraglich zugesichert worden ist... ?
        Oder steht bei dir Entsprechendes in den Pauschalreiseverträgen ?
        Gibt übrigens einen längeren Thread zu dem Thema : Wo sind die EReiseleiter hin ?

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • HC-Mitglied2693196H Offline
          HC-Mitglied2693196H Offline
          HC-Mitglied2693196
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Danke für die schnellen Antworten!

          @Kourion

          Vertraglich zugesichert wurde keine Reiseleitung. Dazu steht auch nichts in den AGBs. Habe ich bislang auch bei keinem anderen Anbieter explizit gesehen (soll aber nichts heißen).

          Es ging mir auch weniger um eine Reiseleitung (wie z.B. in dem von dir genannten Thread diskutiert), sondern um die Erreichbarkeit vor Ort bei Problemen.
          Bislang wurde bei meinen Buchungen immer zumindest eine Incoming Agentur mit Kontaktdaten genannt, wenn der Veranstalter selbst nicht vor Ort vertreten war - auch bei X-Produktionen.

          Dieses Mal gab es vom Veranstalter: Reservierungs-Nr. für die Airline, einen Transportgutschein für ein Transfer-Unternehmen und den Hotel-Gutschein über einen weiteren Anbieter.

          Dazu lediglich der Hinweis, dass man bei Problemen während der Reise den Veranstalter in Deutschland kontaktieren solle: zentrale Rufnummer von 08.00 - 18.00 Uhr. Und als "Bonus" einen "digitalen Reiseleiter" über WhatsApp (wahrscheinlich ein Robo-Chat).

          Diese Vor-Ort-Betreuung kam mir bei einer Pauschalreise etwas "hemdsärmelig" vor, daher meine Frage, ob es einen rechtlichen Rahmen gibt.

          Für mich war der Sinn einer Pauschalreise immer, dass sich um alles gekümmert wird und im Notfall Unterstützung vor Ort gewährleistet ist. Sonst könnte ich mir ja auch selbst was zusammen basteln.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
            #5

            Die gesetzliche Grundlage bildet das BGB mit den §§ 651, in welchen die Formalität der Beschwerde / Frist zur Abhilfe etc. festgeschrieben ist.
            Welcher Methode sich der RV bedient um diese gesetzlich verankerten Verpflichtungen zu erfüllen bleibt ihm mehr oder weniger überlassen.

            Einer der wesentlichen Vorteile einer Pauschalreise sind eben diese weitreichenden gesetzlich verankerten Rechte des Reisenden im BGB.
            Dazu gehört natürlich weit mehr als die hier angesprochene örtliche task force, weshalb das Argument "kann ich auch selbst was zusammen basteln" komplett ins Leere geht.
            Man erinnere sich einfach mal an die diversen Insolvenzen der letzten Jahre, bei welchen die "Bastler" leer ausgingen während die Pauschalreisenden überwiegend weich fielen.

            Konkrete (rechtsverbbindliche) Vorschriften für die Methode der Betreuung gibt es nicht.
            Dessen unbeachtlich regelt weder der deutsche Gesprächspartner deine Angelegenheiten vor Ort, noch der digitale Reiseleiter.
            Das übernimmt auf Geheiss des Veranstalters eine irgendwie geartete örtliche Vertretung (in den allermeisten Fällen eine Incoming Agentur), z.B. wenn es um die Mängelfeststellung geht und ggf. um Abhilfe.
            Möglich, dass in Zukunft per facetime o.ä. Beschwerde direkt beim Veranstalter geführt werden kann - üblich ist das jedoch noch nicht.
            Vorerst würde ich mir das so vorstellen, dass du dein Anliegen in der Zentrale vorträgst, die dann einen Kümmerer einschaltet, sofern ein persönliches Eintreten erforderlich ist.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            HC-Mitglied2693196H 1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV vonschmeling

              Die gesetzliche Grundlage bildet das BGB mit den §§ 651, in welchen die Formalität der Beschwerde / Frist zur Abhilfe etc. festgeschrieben ist.
              Welcher Methode sich der RV bedient um diese gesetzlich verankerten Verpflichtungen zu erfüllen bleibt ihm mehr oder weniger überlassen.

              Einer der wesentlichen Vorteile einer Pauschalreise sind eben diese weitreichenden gesetzlich verankerten Rechte des Reisenden im BGB.
              Dazu gehört natürlich weit mehr als die hier angesprochene örtliche task force, weshalb das Argument "kann ich auch selbst was zusammen basteln" komplett ins Leere geht.
              Man erinnere sich einfach mal an die diversen Insolvenzen der letzten Jahre, bei welchen die "Bastler" leer ausgingen während die Pauschalreisenden überwiegend weich fielen.

              Konkrete (rechtsverbbindliche) Vorschriften für die Methode der Betreuung gibt es nicht.
              Dessen unbeachtlich regelt weder der deutsche Gesprächspartner deine Angelegenheiten vor Ort, noch der digitale Reiseleiter.
              Das übernimmt auf Geheiss des Veranstalters eine irgendwie geartete örtliche Vertretung (in den allermeisten Fällen eine Incoming Agentur), z.B. wenn es um die Mängelfeststellung geht und ggf. um Abhilfe.
              Möglich, dass in Zukunft per facetime o.ä. Beschwerde direkt beim Veranstalter geführt werden kann - üblich ist das jedoch noch nicht.
              Vorerst würde ich mir das so vorstellen, dass du dein Anliegen in der Zentrale vorträgst, die dann einen Kümmerer einschaltet, sofern ein persönliches Eintreten erforderlich ist.

              HC-Mitglied2693196H Offline
              HC-Mitglied2693196H Offline
              HC-Mitglied2693196
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Danke für deine Einschätzung, @vonschmeling !

              @vonschmeling sagte:

              Dessen unbeachtlich regelt weder der deutsche Gesprächspartner deine Angelegenheiten vor Ort, noch der digitale Reiseleiter.

              Ich habe heute den Veranstalter kontaktiert, weil es mich interessiert hat.

              Tatsächlich hat der Veranstalter keine Vertretung vor Ort (auch nicht indirekt über ein Incoming, etc.). Für eine hochfrequentierte griechische Insel eigentlich unvorstellbar, aber vielleicht ein Weg, weiter Kosten zu sparen?

              Im Notfall ist die deutsche Nummer zu kontaktieren - zwischen 08.00 und 18.00 Uhr. Der deutsche Ansprechpartner übernimmt dann angeblich die Klärung von DE aus. Weniger spaßig ist das sicherlich bei größeren Zeitverschiebungen.

              Ich schau mir das jetzt mal an und werde berichten, falls ich auf diesen "Service" zurückgreifen muss (was ich natürlich nicht hoffe).

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                #7

                Ich bestreite die Darlegung, es stehe kein Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung - wer auch immer dir diese Auskunft erteilt hat!

                Ferner betrachte das Detail aus vorbenannten Gründen als wenig brisant.
                Begründung:
                Neben der deutschen Nummer für den analogen fernmündlichen Kontakt zu vorbestimmten Zeiten stehen dir etliche weitere tools zur digitalen Kontaktaufnahme 24/7 zur Verfügung - aus diesen Gründen halte ich deinen Einwurf für reichlich unfundiert.
                Selbstverständlich wünsche ich dir vorrangig keinen Anlass für einen Bedarf, vertraue jedoch darauf mit meiner Darlegung der rechtlichen Verankerungen eventueller Ansprüche im Falle eines Falles etwaige Bedenken sämtlich objektiv entkräftet zu haben - auch oder vor allem für alle stillen Mitleser.
                Etliche dürften sich wie ich fragen worin denn eigentlich dein Problem liegt?

                Der Vertragspartner Veranstalter wird alle gebotenen Maßnahmen ergreifen um seine rechtlich verankerten Verpflichtungen tadellos zu erfüllen.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Günter/HolidayCheckG Online
                  Günter/HolidayCheckG Online
                  Günter/HolidayCheck
                  Admin Experte Fuerteventura
                  schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                  #8

                  Ich frage mich die ganze Zeit ebenfalls-- wo ist denn jetzt das Problem?
                  Ganz am Anfang , nach der Ankunft:
                  Wer macht denn die Transfers und kümmert sich sich um die Taktung und die Orga der einzelnen Busse für die jeweiligen Hotels ?
                  Ganz klar eine Incomingagentur vor Ort ---und sicher nicht irgendein örtlicher Busunternehmer.
                  Also haben wir natürlich mindestens einen Beauftragten des VA -- den einer Incoming -vor Ort.
                  Manchmal verwirrt dieses Veranstalter-Hotline-Gerede aber auch, zugegegeben. Vermutlich sind die auf solche Fragen eben nicht vorbereitet.
                  Und dann kommt sowas raus.
                  Die ganz andere Frage ist-- wer braucht denn heute noch einen Reiseleiter, der nur noch in ganz seltenen Fällen zum Einsatz kommt?
                  Kaum einer- das wissen doch auch die VA.
                  Pauschalreisen müssen günstig und konkurrenzfähig sein, sein und da hat man -schon von den Kosten her --nicht die Möglichkeit für alle Eventualitäten einfach einen Ansprechpartner in jedem Hotel vorzuhalten.
                  Selbst auf den Malediven--- hat eine einzige RL der TUI( das ist sogar noch eine echte TUI MA) die Verantwortung für 25 verschiedene weit verstreute Resorts.Das Resort nenne ich nicht, aber ich habe lange mit ihr gesprochen-- es funktioniert.
                  Alternativen:
                  Die allermeisten Hotels haben doch heute eine extrem gut funktionierende eigene Guest Relation, die sich im Zweifel gerne einschaltet und hilft. Die Hotline des VA in D gibt es -und man muss sicher nicht raten, wen der Mensch dort im Zweifel bei echten Problemen einschaltet:
                  Die Incoming, die auch die vor Ort Transfers organisiert.
                  Man kann es aber auch wirklich überdehnen mit dem möglichen Problemfall.
                  So langsam wird das hier leider zum Kaugummithread , sorry.😏
                  Und zudem --das hatte Kourion schon oben "schüchtern" und frühzeitig angemerkt-- wir haben bereits einen Thread-- nämlich den hier: Wo sind die Reiseleiter hin" Nichts anderes ist im Grunde genommen das Thema hier.Ich mache diesen hier dann auch kurzfristig zu. Wir wollen schon alle Infos gebündelt zusammen haben. Beenden wir das dann bitte, Dankeschön.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Günter/HolidayCheckG Online
                    Günter/HolidayCheckG Online
                    Günter/HolidayCheck
                    Admin Experte Fuerteventura
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ok noch ein wenig abgewartet---wir schliessen den Thread jetzt aber auch ab. Es ist wirklich alles gesagt.
                    Gerne nochmal die Verlinkung zum bereits vorhandenen Thread mit vielen Infos zu Thema ".... Reiseleitung.." klick"

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