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Schadenersatz bei mangelhafter Gepäckabfertigung ?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • SSC-747S SSC-747

    Also für Gepäck ist immer die Airline zuständig. Bei Verspätung, Verlust, Beschädigung von Gepäck muss die Airline sich drum kümmern & haften (Montrealer Übereinkommen als Grundlage -das Übereinkommen kann übrigens theoretisch auch für Verspätungen unter 3 Std. herangezogen werden, wenn man dadurch einen Schaden erlitten hat ( z.B. seinen Zug verpasst (trotz "ausreichend" Puffer etc.). Ich habe mal als Student bei Fraport (Gepäckabfertigung) gearbeitet und bei einem der wechselnden Jobs war ich bei Lufthansa und durfte die Koffer nach Adressen durchsuchen;-) Teils wirklich sehr unschön gewesen inklusive großer Überraschungen;).

    vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    @ssc-747 sagte:

    Also für Gepäck ist immer die Airline zuständig.

    Sorry, aber das ist mir zu kategorisch.
    Es ist zwar richtig, dass das LFU für Verluste und Beschädigung eintreten muss, auch wenn es diese nicht selbst verschuldet hat.
    Der hier geschilderte Sachverhalt liegt jedoch entscheidend anders und hat der Airport Betreiber darauf sehr wohl Einfluss. Wer denn sonst?
    Vielleicht könnte man konstatieren, dass die Beschwerde dennoch beim LFU zu führen wäre, das dann wiederum den Dienstleister am Flughafen auf Schadenersatz in Anpruch nimmt. Nur ganz so lapidar wie MrStorm mitgeteilt ist es m.E. nicht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • MrStormM MrStorm

      @ssc-747

      Das die Airline grundsätzlich für das Gepäck verantwortlich ist , stelle ich ja auch gar nicht in Abrede .
      Bei Beschädigung, Verlust oder verspäteter Auslieferung ( im Sinne das Gepäck nicht mitgenommen wurde und später nachgeliefert wird ) würde ich auch den LVU in der Verantwortung sehen .

      Aber in meinem Fall war das Gepäck ja nicht verschollen , es wurde nur nicht zeitnah ausgegeben.
      Das ist dann wohl eher ein Versäumnis, was ich dem zuständigen Dienstleister zu schreiben würde .
      Aber ich bin selbst gespannt , ob sich jetzt noch jemand verantwortlich fühlt .

      tbc 😉

      SSC-747S Offline
      SSC-747S Offline
      SSC-747
      schrieb am zuletzt editiert von SSC-747
      #22

      @ MrStorm: Wie gesagt, wenn dir ein unmittelbarer Schaden entstanden ist (was du ja geschrieben hast), den du natürlich belegen musst, dann regelt das das Montrealer Übereinkommen -das läuft dann über die Airline. Z.B. 1 - 2 Std. warten ohne Schaden dürfte allerdings schwierig werden.
      Wenn du den Koffer abgibst bis zur Ausgabe, dann ist er in Obhut der Airline - die kann sich das Geld dann ggf. bei FRAPORT oder welchem Betreiber auch immer erstatten lassen, wenn dieser Mist gebaut hat....

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Herrgott, es geht doch nicht um die Wartezeit an sich sondern um die damit verbundenen und offenbar belegbaren Kosten.
        Vielleicht sollten möglichst zahlreich Beschwerden bei der Airline vorgetragen werden damit die auf die Wurzel des Übels einwirkt?

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • Ahotep2A Offline
          Ahotep2A Offline
          Ahotep2
          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          Airport DUS droht Kofferkollaps

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • MrStormM Offline
            MrStormM Offline
            MrStorm
            schrieb am zuletzt editiert von MrStorm
            #25

            Danke vs du hast mein Anliegen verstanden!!
            Es geht mir hauptsächlich nicht um die Erstattung der paar lausiger Kröten. sondern darum ,dass sich die unhaltbaren Zustände endlich ändern .
            Und mit meiner Beschwerde hoffe ich, dazu meinen kleinen Teil beitragen zu können .

            @ahotep
            Danke für den interessanten Link !

            SSC-747S 1 Antwort Letzte Antwort
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            • MrStormM MrStorm

              Danke vs du hast mein Anliegen verstanden!!
              Es geht mir hauptsächlich nicht um die Erstattung der paar lausiger Kröten. sondern darum ,dass sich die unhaltbaren Zustände endlich ändern .
              Und mit meiner Beschwerde hoffe ich, dazu meinen kleinen Teil beitragen zu können .

              @ahotep
              Danke für den interessanten Link !

              SSC-747S Offline
              SSC-747S Offline
              SSC-747
              schrieb am zuletzt editiert von SSC-747
              #26

              @ MrStorm: habe nur deine erste Frage beantwortet wo es allg. um Schäden etc. ging. Das wurde beantwortet. Vielleicht war es etwas missverständlich formuliert -aber ja dir ist kein Schaden entstanden aber du hast ja auch gefragt wenn,.....denn...
              Das geringste Problem dürfte aktuell wohl noch die Gepäckausgabe sein. Da gibt es z Zt. noch andere wichtigere Baustellen auch wenn´s natürlich sehr nervt. Es fehlt an allen Ecken und Kanten an Personal. Schlimmer noch ist die Siko - durch diese Mängel verlieren die Airlines Unsummen an Geld wegen Folgeverspätungen. Leider dürfte das was aktuell passiert nur der kleine Vorgeschmack sein -Stichwort Sommerferien. 2,3 Gewitter obendrauf und die Katastrophe ist perfekt! Dann darf der eine oder andere viele Std oder sogar Tage später abfliegen oder Tage auf seinen Koffer warten und nicht "nur" 2 Std.....
              Kurzum: Der Sommer wird übel und bis neues Personal eingestellt wird, dürfte es noch ein paar Monate dauern -leider:-(

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