Schadenersatz bei mangelhafter Gepäckabfertigung ?
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Hallo,
folgendes Szenario… Flughafen DUS ,Flieger landet mit 45 min Verspätung als einer der Letzten um ca. 23:30 Uhr.
Flughafengebäude aufgrund der späten Zeit komplett leer gefegt. Dann der Schreck an der Gepäckausgabe .
Passagiere von mind. 5 Maschinen warten noch auf ihr Gepäck und es herrscht ein heilloses Chaos.
Wie auch der Presse zu entnehmen, bekommt man am DUS Airport momentan weder die Sicherheitskontrollen noch die Gepäckabfertigung geregelt .
Soweit so gut .
Nach über 2,5 Std warten an der Gepäckausgabe bekommen endlich die letzten Passagiere ihr Gepäck .
Jetzt zur eigentlichen Frage .
Wenn den Flugreisenden durch fehlendes Personal an der Gepäckabfertigung und damit verbundenen unnatürlich langen Wartezeiten ein finanzieller Schaden entsteht ,ist dieser dann zu kompensieren?
Beispiele dafür wären :angefangen von erhöhter Parkgebühren der Abholer, entstandenen höheren Parkkosten des eigenen PKW über Taxi oder sogar Hotelkosten, weil Nachts keine Zugverbindungen mehr verfügbar sind usw.
Könnte man den entstandenen Schaden geltend machen ?
Wenn ja , bei wem?
Oder ist das persönliches Pech?
Wie würdet ihr die rechtliche Situation einschätzen ?Gruß
MrStorm -
Das Gepäckhandling fällt in die Verantwortung des Flughafenbetreibers (50% Stadt Düsseldorf/ 50% Airportpartners).
Meines Wissen gibt es noch keinerlei Spruchpraxis zu diesem Sachverhalt - aber vielleicht muss nur einer den Anfang machen?
Andererseits kann man ja auch gemütlich heimfahren und sich die Koffer zustellen lassen. Dazu immerhin ist das LFU verpflichtet, auch wenn es die Verzögerung gar nicht verschuldet. Die Frage ist: Würde eine Verlustmeldung überhaupt entgegengenommen, wenn man genau weiß, dass noch das Gepäck von zig Maschinen irgendwo auf dem Gelände rumgammelt?
Fazit: Versuch macht kluch! -
Das Gepäckhandling fällt in die Verantwortung des Flughafenbetreibers (50% Stadt Düsseldorf/ 50% Airportpartners).
Meines Wissen gibt es noch keinerlei Spruchpraxis zu diesem Sachverhalt - aber vielleicht muss nur einer den Anfang machen?
Andererseits kann man ja auch gemütlich heimfahren und sich die Koffer zustellen lassen. Dazu immerhin ist das LFU verpflichtet, auch wenn es die Verzögerung gar nicht verschuldet. Die Frage ist: Würde eine Verlustmeldung überhaupt entgegengenommen, wenn man genau weiß, dass noch das Gepäck von zig Maschinen irgendwo auf dem Gelände rumgammelt?
Fazit: Versuch macht kluch!@ vs
vielen Dank für deine Einschätzung.
So in etwa habe ich mir das auch gedacht .
Da es sich in meinem persönlichen Fall nur um ein paar Euro für erhöhte Parkkosten handelt , macht es wenig Sinn da jetzt das große Rad zu drehen .
Aber ich werde mal eine freundliche Email schreiben und um eine Erstattung bitten .
Wie du schon sagst, Versuch macht kluch
Da ich vermute , dass es in naher Zukunft vermehrt zu solchen Fällen kommen wird , ist deine Einschätzung aber vielleicht auch noch für andere User von Interesse .
Wie ich von einigen aufgebrachten Mittreisenden gehört habe , ist die Verärgerung und der Wille der Beschwerdeführung durchaus vorhanden .
Seitens der Presse bekommt der Flughafen auch ordentlich Gegenwind momentan.
Könnte durchaus noch mal ein spannendes Thema werden .Gruß
MrStorm -
Bei einem ähnlich gelagernten Fall zeigte sich das Parkhaus meines geringsten Mißtrauens kulant und erstatte mir den aufgrund der Verspätung bei der Ausfahrt zu zahlenden Betrag problemlos.
Einfach mal nett den Fall darstellen kann auch helfen. -
@MrStorm
Na, aufgebracht zu sein - auch unmittelbar nach den Urlaub! - ist ja bekanntlich eine der teutonischen Kernkompetenzen!
Aber schon klar - vermutlich bin ich (fatalistischer Stoiker auf Reisen) mit meiner Einstellung eher ein Exot?
Dass da in DUS schon seit einiger Zeit schön regelmäßig das Chaos regiert und wenig Gegeninitiative erkennbar ist kann man kaum bestreiten. Also warum nicht mal konzertiert Beschwerde führen um spürbar zu machen, wie sehr es den heiß ersehnten Fluggästen aufstößt. -
@MrStorm
Na, aufgebracht zu sein - auch unmittelbar nach den Urlaub! - ist ja bekanntlich eine der teutonischen Kernkompetenzen!
Aber schon klar - vermutlich bin ich (fatalistischer Stoiker auf Reisen) mit meiner Einstellung eher ein Exot?
Dass da in DUS schon seit einiger Zeit schön regelmäßig das Chaos regiert und wenig Gegeninitiative erkennbar ist kann man kaum bestreiten. Also warum nicht mal konzertiert Beschwerde führen um spürbar zu machen, wie sehr es den heiß ersehnten Fluggästen aufstößt.@vs
Es war ein Paradebeispiel für die teutonische Art mit solch einer Situation umzugehen
Und da braucht man noch nicht mal eines der Stereotypen zu bemühen, welche uns gerne nachgesagt werden .
Es gab in dem gesamten Bereich der Gepäckabfertigung genau einen Mitarbeiter des Flughafens , der noch Dienst hatte.
Dieser hatte eigentlich nur eine Aufgabe , eine Tür gegen unbefugtes Öffnen zu bewachen .
Sein größtes Problem an diesem Abend war, dass er dienstlich eine gelbe Weste tragen musste .
Was sich dieser Mann an dem Tag anhören musste und wie er damit umgegangen ist, würde dich als fatalistischer Stoiker ehrfurchtsvoll niederknien lassen.
Für mich der Held des Tages !!!Aber nun genug Anekdoten.
Ich werde mal eine Mail schreiben und um eine Stellungnahme zu den Ereignissen bitten .
Mal schauen , ob was dabei rumkommt.Gruß
MrStorm -
Ein Airport, zwei Geschichten. Gestern Ankunft meiner Tochter ca. 17.15 Uhr aus Hurghada mit einer Stunde Verspätung, nach 15 Minuten dreht sich schon Gepäckband 18 mit komplettem Gepäck aus dem Flug und ratz fatz raus.
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Ja logo - Statistik ist ein A´loch ... sachich seit ewich!

Nur wenn es einen denn ordentlich beutelt darf man halt auch den Weg der Beschwerde gehen. -
Hallo,
nochmal ein Feedback zur Sache .
Ich habe dem Customer Service des DUS Airport eine Mail geschrieben und auch schnell eine Antwort erhalten .
Laut deren Aussage ist die Gepäckabfertigung in Obhut des jeweiligen LVU bzw. dem dafür beauftragten Dienstleister.
Damit wäre dann in meinem Fall die Condor der richtige Ansprechpartner für etwaige Schadenersatzansprüche.
Ist vielleicht auch für andere User Interessant, die ein ähnliches Problem haben und auf diesen Thread stoßen . -
Wäre es, wenn es denn zuträfe ...
Der von dir geschilderte Fall betrifft allein das groundhandling und fällt damit in den Zuständigkeitsbereich des Airportbetreibers.
Jede Wette ist denen so eine Beschwerde noch nie untergekommen! -
Hmm der Airportbetreiber behauptet genau das Gegenteil .
Zitat aus der E-Mail :“Leider ist es für uns jedoch sehr schwierig, Einfluss auf die Servicequalität bei der Gepäckausgabe zu nehmen. Dies liegt daran, dass das aufgegebene Gepäck grundsätzlich in der Obhut der Airlines liegt. Diese haben externe Dienstleistungsunternehmen mit den damit verbundenen Tätigkeiten betraut. Dazu zählt neben der raschen Ausgabe des Gepäcks auch die angemessene Information über Verzögerungen und etwaige Wartezeiten. Wir als Flughafenbetreiber stellen lediglich die dafür erforderliche Infrastruktur.
Da wir nicht Auftraggeber dieser Firmen sind, können wir die dortigen Abläufe und die Personalplanung leider nicht direkt steuern. Daher empfehlen wir Passagieren, sich in diesem Punkt auch direkt an die Airline zu wenden, mit der der Beförderungsvertrag geschlossen wurde. Etwaige Schadensersatzansprüche bitten wir ebenfalls dort zu platzieren.“@vs
Kann man deine Aussage zur Zuständigkeit irgendwo nachlesen , damit ich eine Argumentationsgrundlage habe ?
Ich werde aber mein Abliegen jetzt erstmal bei Condor vortragen .
Mal sehen was die so erzählen . -
Zuständigkeit Airport DUS Gepäckabfertigung Groundhandling DUS Gepäckabfertigung
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Interessante Frage, Ich hätte spontan auch gesagt - das Groundhandling, also der Flughafen, ist verantwortlich. Dem entgegen steht aber, dass die Airline grundsätzlich von der Aufgabe des Gepäcks bis zur Wiederaushändigung die Verantwortung für das aufgegebene Gut hat. Natürlich beinhalten die Flughafengebühren die Auslagerung gewisser Services, wie das Be- und Entladen. Und der Flughafen wiederum hat dafür Subunternehmer eingestellt welche das eigentliche Doing übernehmen - die Flugzeugcrew entlädt ihren Flieger ja nicht selber.
D.h. für mich als Laien aber erstmal - die Airline ist grundsätzlich verantwortlich und somit der erste Ansprechpartner. Sie könnte aber ggfs. den Flughafenbetreiber und dieser wiederum den Dienstleister wegen mangelnder Vertragserfüllung in Regress nehmen.
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Interessante Frage, Ich hätte spontan auch gesagt - das Groundhandling, also der Flughafen, ist verantwortlich. Dem entgegen steht aber, dass die Airline grundsätzlich von der Aufgabe des Gepäcks bis zur Wiederaushändigung die Verantwortung für das aufgegebene Gut hat. Natürlich beinhalten die Flughafengebühren die Auslagerung gewisser Services, wie das Be- und Entladen. Und der Flughafen wiederum hat dafür Subunternehmer eingestellt welche das eigentliche Doing übernehmen - die Flugzeugcrew entlädt ihren Flieger ja nicht selber.
D.h. für mich als Laien aber erstmal - die Airline ist grundsätzlich verantwortlich und somit der erste Ansprechpartner. Sie könnte aber ggfs. den Flughafenbetreiber und dieser wiederum den Dienstleister wegen mangelnder Vertragserfüllung in Regress nehmen.
@Ahotep
Vielen Dank für den nützlichen Link !!
ich vermute es ist so wie vs schon gesagt hat , dass eine derartige Beschwerde nicht so häufig vorkommt.
Oder jeder versucht dem Anderen den schwarzen Peter zuzuschieben.
Wie auch immer …
Ich konfrontiere den DUS Airport mal mit dem Link und werde dann nochmal berichten !
Scheint aber tatsächlich alles doch komplizierter zu sein als Gedacht . -
In knapp 3 Wochen beginnen in NRW die Sommerferien. Diese und ähnliche Fragen werden dann sicherlich öfter auftauchen.
Ich denke da auch an die ewig langen Sicherheitskontrollen, weil das Personal fehlt. -
In knapp 3 Wochen beginnen in NRW die Sommerferien. Diese und ähnliche Fragen werden dann sicherlich öfter auftauchen.
Ich denke da auch an die ewig langen Sicherheitskontrollen, weil das Personal fehlt.Die Probleme werden mit Sicherheit nicht kleiner mit Beginn der Sommerferien in NRW .
Der Unterschied ist nur, dass für die Sicherheitskontrollen die Bundespolizei bzw. durch sie beauftragte Dienstleister zuständig sind.
Aber grundsätzlich wäre es auch da mal gut zu wissen, wer in einem Fall von verpasstem Flug die Verantwortung übernehmen wird und damit Regresspflichtig wäre.Gibt es da schon Rechtsprechungen ?
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@MrStorm
Die Siko fällt in den Verantwortungsbereich des Bundes. Dieser ist dann auch für Ansprüche im Schadenausgleich zuständig.
Nochmal zum Gepäck:
Die Obhut liegt bei der Airline, das ist schon richtig. Nur handelt es sich hier ja nicht um einen Verlust oder eine Beschädigung, sondern vielmehr um ein reines Problem mit dem Handling auf dem Flughafengelände. Das kann das LFU doch noch viel weniger beeinflussen als der Airportbetreiber! -
@MrStorm
Die Siko fällt in den Verantwortungsbereich des Bundes. Dieser ist dann auch für Ansprüche im Schadenausgleich zuständig.
Nochmal zum Gepäck:
Die Obhut liegt bei der Airline, das ist schon richtig. Nur handelt es sich hier ja nicht um einen Verlust oder eine Beschädigung, sondern vielmehr um ein reines Problem mit dem Handling auf dem Flughafengelände. Das kann das LFU doch noch viel weniger beeinflussen als der Airportbetreiber!Ich habe den Customer Service nochmal mit dem Link und dem Hinweis der dort beschriebenen Leistungen konfrontiert.
Ich würde mich tatsächlich auch wundern , wenn die Gepäckabfertigung in der Verantwortung der Airline liegen würde .
Ich warte mal ab, ob da noch eine Reaktion auf meinen Einwand kommt und berichte weiter.@vs
Danke für die Erläuterung zur Zuständigkeit der Siko ! -
Also für Gepäck ist immer die Airline zuständig. Bei Verspätung, Verlust, Beschädigung von Gepäck muss die Airline sich drum kümmern & haften (Montrealer Übereinkommen als Grundlage -das Übereinkommen kann übrigens theoretisch auch für Verspätungen unter 3 Std. herangezogen werden, wenn man dadurch einen Schaden erlitten hat ( z.B. seinen Zug verpasst (trotz "ausreichend" Puffer etc.). Ich habe mal als Student bei Fraport (Gepäckabfertigung) gearbeitet und bei einem der wechselnden Jobs war ich bei Lufthansa und durfte die Koffer nach Adressen durchsuchen;-) Teils wirklich sehr unschön gewesen inklusive großer Überraschungen;).
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Also für Gepäck ist immer die Airline zuständig. Bei Verspätung, Verlust, Beschädigung von Gepäck muss die Airline sich drum kümmern & haften (Montrealer Übereinkommen als Grundlage -das Übereinkommen kann übrigens theoretisch auch für Verspätungen unter 3 Std. herangezogen werden, wenn man dadurch einen Schaden erlitten hat ( z.B. seinen Zug verpasst (trotz "ausreichend" Puffer etc.). Ich habe mal als Student bei Fraport (Gepäckabfertigung) gearbeitet und bei einem der wechselnden Jobs war ich bei Lufthansa und durfte die Koffer nach Adressen durchsuchen;-) Teils wirklich sehr unschön gewesen inklusive großer Überraschungen;).
Das die Airline grundsätzlich für das Gepäck verantwortlich ist , stelle ich ja auch gar nicht in Abrede .
Bei Beschädigung, Verlust oder verspäteter Auslieferung ( im Sinne das Gepäck nicht mitgenommen wurde und später nachgeliefert wird ) würde ich auch den LVU in der Verantwortung sehen .Aber in meinem Fall war das Gepäck ja nicht verschollen , es wurde nur nicht zeitnah ausgegeben.
Das ist dann wohl eher ein Versäumnis, was ich dem zuständigen Dienstleister zu schreiben würde .
Aber ich bin selbst gespannt , ob sich jetzt noch jemand verantwortlich fühlt .tbc
