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FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • HolidayBennyH HolidayBenny

    Fliege morgen früh aus der Türkei nach Hause. Vom DRSF habe ich jetzt eine Kostenübernahme Bestätigung bekommen, damit wir nichts bezahlen müssen. Von unserer Gästebetreung habe ich jetzt erfahren das die Kostenübernahme nur klarstellen würde das ich mein Geld wieder bekomme und ich in Vorkasse gehen müsste, aber das sei noch nicht abschließend geklärt...
    Wer hat bis jetzt so ein Problem? Kann man hier sagen man hat keine Geldkarte dabei im die Rechnung, nach Hause geschickt bekommt. Dort würde ich die Angelegenheit an einen Anwalt übergeben.

    CKolumbusC Offline
    CKolumbusC Offline
    CKolumbus
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1401

    @holidaybenny sagte:

    Fliege morgen früh aus der Türkei nach Hause. Vom DRSF habe ich jetzt eine Kostenübernahme Bestätigung bekommen, damit wir nichts bezahlen müssen. Von unserer Gästebetreung habe ich jetzt erfahren das die Kostenübernahme nur klarstellen würde das ich mein Geld wieder bekomme und ich in Vorkasse gehen müsste, aber das sei noch nicht abschließend geklärt...
    Wer hat bis jetzt so ein Problem? Kann man hier sagen man hat keine Geldkarte dabei im die Rechnung, nach Hause geschickt bekommt. Dort würde ich die Angelegenheit an einen Anwalt übergeben.

    Zunächst ruhig bleiben, keine Panik, keine unschönen Diskussionen, usw.. Dem Hotel ist offensichtlich noch nicht klar, wie es mit der Info vom DRSF umgehen soll. Das ist auch für die dortigen Verantwortlichen völliges Neuland. Die holen sich jetzt Infos, z.B. beim türkischen Tourismusverband oder -minsterium. Und diese haben ganz klar die Position, dass Gäste nicht dazu gezwungen werden dürfen zu bezahlen.

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    • dhgklcvD dhgklcv

      Ich hatte soeben Kontakt mit unserer Fluggesellschaft (Emirates) sowie mit unserem Hotel in Dubai. Es sind weder Flugtickets für uns hinterlegt (da kein Zahlungseingang) noch gibt es eine aktive Hotelbuchung.

      Die Dame von Emirates hat mir soeben mitgeteilt, dass sie die interne Verpflichtung haben alle unbestätigten Flüge (Sprich alle nicht abgerufen und bezahlten Flugtickets zu canceln).

      Ich glaube kaum, dass der Urlaub irgendwie zustande kommen wird. Wie denn auch? Ohne Flug und ohne Hotel? Wir wären am 30.06. geflogen. Klar, sind das noch drei Wochen. Jedoch hätten wir jetzt noch die Möglichkeit neu zu buchen. Ich finde es mehr als Unfair, das FTI nicht direkt den betroffenen Urlaubern (bei denen bereits sowohl Flug als auch Hotel storniert wurde) eine Info gibt bzw. eine schriftliche Absage versendet. Sehr ärgerlich...
      Auch bemüht sich leider Holidaycheck als "online-Reisebüro" nicht, ihren Kunden zu helfen.... Sehr enttäuschend und vor allem ärgerlich. Ist ja nicht so als würde ein Urlaub nur 150€ kosten.........

      ayokA Offline
      ayokA Offline
      ayok
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1402

      Unser Flug nach Dubai geht nächsten Freitag und ich habe gestern bei Emirates angerufen und nachgefragt und die haben mir den Flug bestätigt. Vom Hotel habe ich leider noch keine Rückmeldung, das wäre hilton the Walk. Aber natürlich ist da jetzt trotzdem kein Verlass drauf, dass wir 100 % fliegen dürfen. Wir müssen halt noch abwarten. Ich hoffe nur, dass es klappt.

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      • peterpan56P peterpan56

        Kann jemand sagen, ob FTI Restzahlungen noch einzieht? Habe Kreditkarte als Zahlungsmittel gewählt und laut Kreditkartenfirma bringt eine Sperre der Karte nichts, weil FTI den Betrag dann über die Bank direkt vom Verrechnungskonto einziehen lassen kann. Sie haben eine Zahlungsgarantie. Auch kann ich zwar über die Bank zurückfordern (Chargeback) aber gebucht wird erst einmal und dann ist es wegen der Insolvenz definitiv weg. Wir wollen die Reise am 11.07 nämlich auf keinen Fall mehr antreten. ÜBER FEEDBACK, OB RESTZAHLUNGEN EINGEZOGEN WURDEN ODER NICHT WÜRDE ICH MICH FREUEN.

        freaky00F Offline
        freaky00F Offline
        freaky00
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1403

        @peterpan56 sagte:

        Kann jemand sagen, ob FTI Restzahlungen noch einzieht? Habe Kreditkarte als Zahlungsmittel gewählt und laut Kreditkartenfirma bringt eine Sperre der Karte nichts, weil FTI den Betrag dann über die Bank direkt vom Verrechnungskonto einziehen lassen kann. Sie haben eine Zahlungsgarantie. Auch kann ich zwar über die Bank zurückfordern (Chargeback) aber gebucht wird erst einmal und dann ist es wegen der Insolvenz definitiv weg. Wir wollen die Reise am 11.07 nämlich auf keinen Fall mehr antreten. ÜBER FEEDBACK, OB RESTZAHLUNGEN EINGEZOGEN WURDEN ODER NICHT WÜRDE ICH MICH FREUEN.

        Nein, ich habe mit BCS telefoniert, die dürfen die Daten vom Verrechnungskonto nicht einfach weitergeben.

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        • stefanrosenwaldS Offline
          stefanrosenwaldS Offline
          stefanrosenwald
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1404

          @ayok wir auch nä Donnerstag nach dubai..
          Sollte was ich nicht hoffe der Infostand nä Woche der gleiche wie jetzt sein werden wir zjm Flughafen fahren und fliegen. Dem Hotel die übernajme PDF vorlegen und zur Not selber vorstrecken.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Günter/HolidayCheckG Offline
            Günter/HolidayCheckG Offline
            Günter/HolidayCheck
            Admin Experte Fuerteventura
            schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
            #1405

            Aber genau so,vs . Entweder kann die Guest Relation nicht richtig lesen oder sie hat den Inhalt nicht verstanden.Dann fordere das Gespräch mit einem der Vorgesetzten
            Was steht denn da drin-- die Erklärung ist für das Hotel gedacht und so sehen die Passagen aus:

            Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
            Sächsische Straße 1 · 10707 Berlin
            Berlin, 04.06.2024

            D e u t s c h e r R e i s e s i c h e r u n g s f o n d s G m b H
            S ä c h s i s c h e S t r a ß e 1 , 1 0 7 0 7 B e r l i n , G e r m a n y
            G e s c h ä f t s f ü h r e r : P r o f . D r . A l i A r n a o u t , D r . S t e f a n M e e s
            R e g i s t e r g e r i c h t : A m t s g e r i c h t B e r l i n - C h a r l o t t e n b u r g , H R B 2 3 0 8 6 1 B
            Insolvenz der FTI Touristik GmbH
            Deckungszusage für Beherbergungsleistungen im Rahmen von Pauschalreisen oder Reisen
            mit verbundenen Reiseleistungen zwischen dem 04.06.2024 bis 30.06.2024
            Sehr geehrte Damen und Herren,
            die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH („DRSF“) ist gemäß § 651r BGB Kundengeldabsicherer für
            die FTI Touristik GmbH. Der DRSF ist durch die Bundesrepublik Deutschland über eine staatliche
            Erlaubnis beauftragt.
            Sofern Sie Gäste beherbergen, die einen Pauschalreise oder eine Reise mit verbundenen
            Reiseleistungen („Pauschalreiseleistungen“) mit der FTI Touristik gebucht haben und sich aktuell in ihrer
            Urlaubsdestination befinden, übernimmt der DRSF die vertraglich mit der FTI Touristik GmbH und Ihrem
            Hotel vereinbarten Vergütungen. Diese umfassen die vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen,
            sofern diese nicht oder nur teilweise durch die FTI Touristik gezahlt wurden, die Reise noch nicht
            beendet ist und die Pauschalreiseleistungen auch vollständig und vertragsgemäß erbracht werden.
            Bitte beachten Sie, dass die Geltendmachung von Ansprüchen aus dieser Kostenübernahmeerklärung
            außerdem unter den folgenden Bedingungen besteht:
            1. Es handelt sich ausschließlich um Reiseleistungen in Bezug auf Reisende, die Pauschalreisen
            oder verbundene Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a oder § 651w BGB über die
            Reiseanbieter gebucht haben.
            2. Es handelt sich um Pauschalreiseleistungen aus diesen Pauschalreisen gemäß vorstehender
            Ziffer 1, welche bis spätestens zum 30.06.2024 vollständig und abgeschlossen zu erbringen
            sind. Pauschalreiseleistungen, die nach diesem Datum zu erbringen sind, werden von dieser
            Vergütungsübernahmeerklärung nicht umfasst.
            3. Reisende vor Ort haben keine Zahlungen für dieselben Beherbergungsleistungen erbracht.
            4. Es werden Nachweise erbracht, die zweifelsfrei belegen, dass die Pauschalreiseleistungen
            tatsächlich erbracht wurden.
            Die für diese Erklärung maßgebliche Sprache ist die Deutsche. Es findet deutsches Recht unter
            Ausschluss des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)
            Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit
            dieser Erklärung ist Berlin.
            Freundliche Grüße
            Dr. Stefan Mees Helke Rheingans
            Geschäftsführer des DRSF Leitung Recht DRSF

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • cani123C Offline
              cani123C Offline
              cani123
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1406

              Unsere Reise am 08.06 wurde gestern endlich abgesagt. Wir haben dann direkt gestern neu gebucht. Sogar zu besseren Konditionen. Haben um nen Tag verlängert, bessere Flugzeiten und haben 100 € weniger gezahlt.

              Die anderen Veranstalter scheinen die Preise aufgrund der Situation also nicht zu erhöhen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Jon98J Jon98

                @peterpan56 sagte:

                EDIT: Wir haben auf Risiko schon eine neue Reise gebucht. Wird jetzt noch der Restbetrag von 3.000€ eingezogen wäre das nicht so schön, auch mit dem Wissen das man es irgendwann wahrscheinlich ganz zurück bekommt.

                Das ist dann leider Eigenverschulden! Ohne eine offizielle oder direkt Storno ist davon mehrfach abgeraten worden. Wir warten auf den Storno. Geduld ist gefragt um finanzielle Schäden abzuwehren

                RosiMDR Offline
                RosiMDR Offline
                RosiMD
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1407

                @jon98 sagte:

                Das ist dann leider Eigenverschulden! Ohne eine offizielle oder direkt Storno ist davon mehrfach abgeraten worden. Wir warten auf den Storno. Geduld ist gefragt um finanzielle Schäden abzuwehren

                Das ist schwierig. Wir wollen am 13.06.24 los. Am 10.06.24 noch etwas Neues und Gleichwertiges zu finden wird schwierig.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • elke3E Offline
                  elke3E Offline
                  elke3
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1408

                  In diesem Artikel geht es Um Urlauber, die auf den Kanaren sind:

                  https://www.fuerteventurazeitung.de/2024/06/sbh-hotels-auf-fuerteventura-sperren-gaeste-nach-fti-pleite-einfach-aus-ihren-zimmern/?utm_content=cmp-true

                  Gran Canaria - ich lebe auf meiner Trauminsel!

                  CKolumbusC 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • CKolumbusC CKolumbus

                    @elhirsch sagte:

                    Hallo zusammen,
                    wir sind momentan auf Zakynthos und haben einen Mietwagen über check24 —> drivefti —> Europcar gebucht. Heute ist Abgabe des Mietwagens und wir gehen davon aus, dass uns Europcar die 8 Tage in Rechnung stellen will, da uns vor 2 Tagen ein Mitarbeiter angerufen hat, mit der Aussage wir sollen so schnell wie möglich mit dem Mietwagen vorbeikommen, da es ein Problem mit unserem Anbieter gibt. Haben wir jedoch nicht gemacht da uns klar war was deren Absicht ist.
                    Was denkt ihr, den geforderten Betrag zahlen oder sich dagegen wehren? Sehe es nicht ein, einen vermutlich noch höheren Betrag zu bezahlen.

                    Du wirst zahlen müssen. Erklärungen für Kostenübernahme (wie bei Hotelzimmern) durch den DRSF gibt es bei Mietwagen leider nicht. Natürlich solltest du versuchen, nur den ursprünglich vereinbarten Betrag zu bezahlen, dass macht eine spätere Rückerstattung mit Sicherheit leichter. Ein ordentlicher Rechnungsbeleg ist dabei auch hilfreich.

                    elhirschE Offline
                    elhirschE Offline
                    elhirsch
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1409

                    Frage ist aber wieso ich bezahlen muss, wenn die Forderungen doch gegen FTI gestellt werden müssen. Klar ist der Aufwand geringer und die Erfolgschance höher, wenn man es direkt bei mir probiert. Unterschrieben habe ich zumindest einen Mietvertrag, auf dem 0€ kosten ausgewiesen wurden.

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • VHIV Offline
                      VHIV Offline
                      VHI
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1410

                      Meine Pauschalreise nach Dubai vom 8. bis 18. Juni wurde abgesagt (E-Mail gestern um 21:00 Uhr erhalten).
                      Auf der Emirates-Website, auf der ich mich angemeldet hatte, wird der Flug als bestätigt angezeigt.
                      Glauben Sie, dass es trotzdem eine Möglichkeit gibt, das Flugzeug zu nehmen und selbst ein Hotel in Dubai zu organisieren?
                      Danke!

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • EllaSchoenE EllaSchoen

                        @freaky00 sagte:

                        Exakt. Dazu muss man die Datenschutzbestimmungen einhalten und man muss dem neuen Vertrag keinesfalls zustimmen. In dem Fall kann man kostenlos stornieren. Ich habe das von meinem Anwalt erfahren. Das wissen wahrscheinlich nur die wenigsten. Der Datenschutz ist hier das wichtigste. Man darf nicht einfach mit deinen Daten bei zig anderen VA Anfragen, ob die deine Reise machen können.

                        sry ich bin raus, könntet Ihr mir hierzu noch mal den Kontext geben? Habe jetzt so viel gelesen, das ich streckenweise keine zuordnung mehr habe.
                        Lieben Dank. 😉

                        freaky00F Offline
                        freaky00F Offline
                        freaky00
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1411

                        @ellaschoen sagte:

                        sry ich bin raus, könntet Ihr mir hierzu noch mal den Kontext geben? Habe jetzt so viel gelesen, das ich streckenweise keine zuordnung mehr habe.
                        Lieben Dank. 😉

                        Wenn dein Urlaub von einem anderen VA durchgeführt werden könnte, musst du dem zustimmen. Erst dann dürfen personenbezogene Daten überhaupt weitergeleitet werden. Du musst allerdings diesem neuen Vertrag nicht zustimmen, weil du z.b. nicht diesen VA willst. Dann bekommst du die vollen Kosten erstattet bzw. musst auch keine Stornokosten tragen. Ich rate jedem, einen Anwalt dazu zu nehmen. Der ****** steckt hier im Detail, man muss ggf. genau überlegen, wie man formuliert.

                        fleppenwegF 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Elsa0815E Offline
                          Elsa0815E Offline
                          Elsa0815
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1412

                          Wir müssen unser Hotel jetzt auch neu buchen. Kann man booking vertrauen? Ich habe nun mittlerweile gar nein Vertrauen mehr 🙈

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • HPC2019H Offline
                            HPC2019H Offline
                            HPC2019
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1413

                            Wir haben soeben ein Anruf von Check24 bekomme , sie gehe nicht davon aus das unsere Reise nach Dubai mit Emirates am 18.6 stattfindet, diese wäre zwar gerade in Prüfung aber rechtsverbindlich dürfte sie nicht kommunizieren das es Storniert würde, zudem sagte die Dame uns das die Fluggesellschaft uns auch nicht mitnehmen dürfte bei einem RV der Insolvent wäre. Sie rat uns eine neue Reise zu buchen allerdings mit anderen Reise Daten +-1 Tag und oder Fluggesellschaft.

                            wir werden das Risiko wohl jetzt auch eingehen neu zu buchen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • MishaKM Offline
                              MishaKM Offline
                              MishaK
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1414

                              Man könnte ja wohl, um die Warterei bzgl. Storno abzukürzen/zu vermeiden, dem Insolvenzverwalter eine Aufforderung nach § 103 II InsO schicken, wenn noch nicht alles gezahlt ist.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • bigwolf86B bigwolf86

                                Ich reise mit meiner Familie heute aus Ägypten ab. Das Hotel besteht bisher auf eine Zahlung und hat schon mit Polizei gedroht. Die Zahlung habe ich bisher nicht geleistet und auf die offiziellen Schreiben des DRSF mit der Zusage der Kostenübernahme verwiesen und diese auch digital vorgelegt. Das Management des Hotels interessiert es aber nicht.

                                Das Hotel hat mir wiederum ein Schreiben auf arabisch vorgelegt, dass von Meeting Point ausgeht. Das heißt es sinngemäß, dass aufgrund der derzeitigen Situation von FTI die Hoteliers das Geld von den Gästen einsammeln sollen.

                                https://ibb.co/yX52hP6

                                PacmOONP Offline
                                PacmOONP Offline
                                PacmOON
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1415

                                @bigwolf86 sagte:

                                Ich reise mit meiner Familie heute aus Ägypten ab. Das Hotel besteht bisher auf eine Zahlung und hat schon mit Polizei gedroht. Die Zahlung habe ich bisher nicht geleistet und auf die offiziellen Schreiben des DRSF mit der Zusage der Kostenübernahme verwiesen und diese auch digital vorgelegt. Das Management des Hotels interessiert es aber nicht.

                                Das Hotel hat mir wiederum ein Schreiben auf arabisch vorgelegt, dass von Meeting Point ausgeht. Das heißt es sinngemäß, dass aufgrund der derzeitigen Situation von FTI die Hoteliers das Geld von den Gästen einsammeln sollen.

                                https://ibb.co/yX52hP6

                                Die Fälle scheinen sich zu häufen wo Hotels und hier offensichtlich sogar ganze Länderverbände weigern das Schriftstück der DRSF anzuerkennen. Das ist meiner Meinung nach der Zeitpunkt wo die Politik in Form der Botschaften und des Auswärtigen Amts auch von Seiten der Reiseveranstalter, Vermittler und auch Betroffen eingeschaltet bzw. kontaktiert werden müssen. Das kann man selbst vor Ort nicht mehr klären, da muss von höherer Ebene nun was erfolgen.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • elke3E elke3

                                  In diesem Artikel geht es Um Urlauber, die auf den Kanaren sind:

                                  https://www.fuerteventurazeitung.de/2024/06/sbh-hotels-auf-fuerteventura-sperren-gaeste-nach-fti-pleite-einfach-aus-ihren-zimmern/?utm_content=cmp-true

                                  CKolumbusC Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1416

                                  @elke3 sagte:

                                  In diesem Artikel geht es Um Urlauber, die auf den Kanaren sind:

                                  https://www.fuerteventurazeitung.de/2024/06/sbh-hotels-auf-fuerteventura-sperren-gaeste-nach-fti-pleite-einfach-aus-ihren-zimmern/?utm_content=cmp-true

                                  Auch intersessant in diesem Presseartikel:
                                  " .... vom Deutschen Reisesicherungsfonds eine allgemeine Deckungszusage für die Kanarischen Inseln in spanischer Sprache zu bekommen, um die Hoteliers zu beruhigen und so weit wie möglich zu verhindern, dass Hotelgäste aus ihren Zimmern ausgesperrt oder am Verlassen des Hotels gehindert werden. Für die Türkei existiere eine solche Deckungszusage bereits."

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Günter/HolidayCheckG Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                    #1417

                                    Für Spanien doch auch:
                                    Insolvencia de FTI Touristik GmbH
                                    Promesa de cobertura para servicios de alojamiento dentro del marco de viajes organizados o
                                    viajes con servicios de viaje asociados entre el 04/06/2024 y el 30/06/2024
                                    Muy señores nuestros,
                                    la sociedad Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH ("DRSF") interviene, conforme al art. 651r del
                                    Código Civil alemán (BGB), como cobertor del dinero de clientes para la sociedad FTI Touristik GmbH.
                                    El fondo DRSF ha sido encargado por la República Federal de Alemania a través de una licencia estatal.
                                    Si usted acoge a huéspedes que reservaron un viaje organizado o bien un viaje con servicios de viaje
                                    asociados ("servicios de viajes organizados") con FTI Touristik, encontrándose actualmente en su
                                    destino de vacaciones, eln fondo DRSF se hará cargo de las remuneraciones acordadas entre FTI
                                    Touristik GmbH y su hotel. Estas remuneraciones incluyen los servicios a prestar conforme al contrato
                                    en tanto que estos no fueron pagados por FTI Touristik o bien solo fueron pagados en parte, si el viaje
                                    aún no ha concluido y si los servicios del viaje organizado fueron prestados completamente y conforme
                                    al contrato.
                                    Rogamos tener en cuenta que la reclamación de derechos asociados a esta declaración de asunción
                                    de gastos está sujeta a las siguientes condiciones:
                                    1. Se trata exclusivamente de servicios de viaje relativos a viajeros que hayan reservado a través
                                    de los proveedores turísticos paquetes de viajes o viajes combinados en el sentido del art. 651a
                                    o 651w BGB.
                                    2. Se trata de servicios de viajes organizados por este tipo de viajes conforme al apartado anterior
                                    1 que deben concluirse a más tardar hasta el 30/06/2024 en forma completa. Los servicios de
                                    viajes organizados que deben prestarse después de dicha fecha, no serán abarcadas por la
                                    presente declaración de asunción de gastos.
                                    3. Los viajeros in situ no efectuaron pagos para los mismos servicios de alojamiento.
                                    4. Se presentan comprobantes que demuestran sin lugar a duda que los servicios de viaje
                                    organizado fueron prestados efectivamente.
                                    El idioma determinante para esta declaración es alemán Se aplica el derecho alemán con exclusión del
                                    derecho privado internacional y del derecho de compra de las Naciones Unidas (CISG). El fuero
                                    exclusivo para cualquier litigio por y en relación a la presente declaración es Berlín.
                                    Atentamente
                                    Dr. Stefan Mees Helke Rheingans
                                    Administrador de DRSF

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #1418

                                      Habe jetzt nochmal einen Anruf von Check24 bekommen, die gehen davon aus, das die Reisen auch für nächste Woche storniert werden und ich mich darauf einstellen soll. Unsere Reise ist für den11.06 geplant.

                                      Auch Nachfrage ob ihr aktuell ein Fall bekannt ist, bei der eine zukünftige Reise durch den DRSF doch noch durchgeführt werden konnte, meinte sie, das bei ihr noch kein einziger Fall vorgekommen ist, bei dem das so war.

                                      Hat da jemand schon andere Erfahrungen gemacht ?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • freaky00F freaky00

                                        @ellaschoen sagte:

                                        sry ich bin raus, könntet Ihr mir hierzu noch mal den Kontext geben? Habe jetzt so viel gelesen, das ich streckenweise keine zuordnung mehr habe.
                                        Lieben Dank. 😉

                                        Wenn dein Urlaub von einem anderen VA durchgeführt werden könnte, musst du dem zustimmen. Erst dann dürfen personenbezogene Daten überhaupt weitergeleitet werden. Du musst allerdings diesem neuen Vertrag nicht zustimmen, weil du z.b. nicht diesen VA willst. Dann bekommst du die vollen Kosten erstattet bzw. musst auch keine Stornokosten tragen. Ich rate jedem, einen Anwalt dazu zu nehmen. Der ****** steckt hier im Detail, man muss ggf. genau überlegen, wie man formuliert.

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                                        fleppenweg
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1419

                                        Anwalt? noch was draufzahlen?

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • diekleine0815D Offline
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                                          diekleine0815
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1420

                                          Also ich habe heute auch nochmal mit check24 telefoniert. Man riet mir weiterhin abzuwarten jedoch jeder Tag den man wartet, steigen die Preise und die Flugplätze werden auch geringer. Also habe ich im Hotel angerufen. Wir hatten das JAZ maraya in marsa alam gebucht. Man teilte uns mit, dass alle Reservierungen über FTI storniert wurden und die Zimmer wieder frei gegeben wurden. Auch die Charter Flüge sind gecancelt. Also unsere Reise am 15.06. wird nicht stattfinden. Auch wenn wir noch kein offizielles Storno habe.

                                          Günter/HolidayCheckG 1 Antwort Letzte Antwort
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