FTI ist insolvent: Wie gehts weiter, was ist zu tun ?
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Fliege morgen früh aus der Türkei nach Hause. Vom DRSF habe ich jetzt eine Kostenübernahme Bestätigung bekommen, damit wir nichts bezahlen müssen. Von unserer Gästebetreung habe ich jetzt erfahren das die Kostenübernahme nur klarstellen würde das ich mein Geld wieder bekomme und ich in Vorkasse gehen müsste, aber das sei noch nicht abschließend geklärt...
Wer hat bis jetzt so ein Problem? Kann man hier sagen man hat keine Geldkarte dabei im die Rechnung, nach Hause geschickt bekommt. Dort würde ich die Angelegenheit an einen Anwalt übergeben.@holidaybenny sagte:
Fliege morgen früh aus der Türkei nach Hause. Vom DRSF habe ich jetzt eine Kostenübernahme Bestätigung bekommen, damit wir nichts bezahlen müssen. Von unserer Gästebetreung habe ich jetzt erfahren das die Kostenübernahme nur klarstellen würde das ich mein Geld wieder bekomme und ich in Vorkasse gehen müsste, aber das sei noch nicht abschließend geklärt...
Wer hat bis jetzt so ein Problem? Kann man hier sagen man hat keine Geldkarte dabei im die Rechnung, nach Hause geschickt bekommt. Dort würde ich die Angelegenheit an einen Anwalt übergeben.Zunächst ruhig bleiben, keine Panik, keine unschönen Diskussionen, usw.. Dem Hotel ist offensichtlich noch nicht klar, wie es mit der Info vom DRSF umgehen soll. Das ist auch für die dortigen Verantwortlichen völliges Neuland. Die holen sich jetzt Infos, z.B. beim türkischen Tourismusverband oder -minsterium. Und diese haben ganz klar die Position, dass Gäste nicht dazu gezwungen werden dürfen zu bezahlen.
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Ich hatte soeben Kontakt mit unserer Fluggesellschaft (Emirates) sowie mit unserem Hotel in Dubai. Es sind weder Flugtickets für uns hinterlegt (da kein Zahlungseingang) noch gibt es eine aktive Hotelbuchung.
Die Dame von Emirates hat mir soeben mitgeteilt, dass sie die interne Verpflichtung haben alle unbestätigten Flüge (Sprich alle nicht abgerufen und bezahlten Flugtickets zu canceln).
Ich glaube kaum, dass der Urlaub irgendwie zustande kommen wird. Wie denn auch? Ohne Flug und ohne Hotel? Wir wären am 30.06. geflogen. Klar, sind das noch drei Wochen. Jedoch hätten wir jetzt noch die Möglichkeit neu zu buchen. Ich finde es mehr als Unfair, das FTI nicht direkt den betroffenen Urlaubern (bei denen bereits sowohl Flug als auch Hotel storniert wurde) eine Info gibt bzw. eine schriftliche Absage versendet. Sehr ärgerlich...
Auch bemüht sich leider Holidaycheck als "online-Reisebüro" nicht, ihren Kunden zu helfen.... Sehr enttäuschend und vor allem ärgerlich. Ist ja nicht so als würde ein Urlaub nur 150€ kosten.........Unser Flug nach Dubai geht nächsten Freitag und ich habe gestern bei Emirates angerufen und nachgefragt und die haben mir den Flug bestätigt. Vom Hotel habe ich leider noch keine Rückmeldung, das wäre hilton the Walk. Aber natürlich ist da jetzt trotzdem kein Verlass drauf, dass wir 100 % fliegen dürfen. Wir müssen halt noch abwarten. Ich hoffe nur, dass es klappt.
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Kann jemand sagen, ob FTI Restzahlungen noch einzieht? Habe Kreditkarte als Zahlungsmittel gewählt und laut Kreditkartenfirma bringt eine Sperre der Karte nichts, weil FTI den Betrag dann über die Bank direkt vom Verrechnungskonto einziehen lassen kann. Sie haben eine Zahlungsgarantie. Auch kann ich zwar über die Bank zurückfordern (Chargeback) aber gebucht wird erst einmal und dann ist es wegen der Insolvenz definitiv weg. Wir wollen die Reise am 11.07 nämlich auf keinen Fall mehr antreten. ÜBER FEEDBACK, OB RESTZAHLUNGEN EINGEZOGEN WURDEN ODER NICHT WÜRDE ICH MICH FREUEN.
@peterpan56 sagte:
Kann jemand sagen, ob FTI Restzahlungen noch einzieht? Habe Kreditkarte als Zahlungsmittel gewählt und laut Kreditkartenfirma bringt eine Sperre der Karte nichts, weil FTI den Betrag dann über die Bank direkt vom Verrechnungskonto einziehen lassen kann. Sie haben eine Zahlungsgarantie. Auch kann ich zwar über die Bank zurückfordern (Chargeback) aber gebucht wird erst einmal und dann ist es wegen der Insolvenz definitiv weg. Wir wollen die Reise am 11.07 nämlich auf keinen Fall mehr antreten. ÜBER FEEDBACK, OB RESTZAHLUNGEN EINGEZOGEN WURDEN ODER NICHT WÜRDE ICH MICH FREUEN.
Nein, ich habe mit BCS telefoniert, die dürfen die Daten vom Verrechnungskonto nicht einfach weitergeben.
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@ayok wir auch nä Donnerstag nach dubai..
Sollte was ich nicht hoffe der Infostand nä Woche der gleiche wie jetzt sein werden wir zjm Flughafen fahren und fliegen. Dem Hotel die übernajme PDF vorlegen und zur Not selber vorstrecken. -

Aber genau so,vs . Entweder kann die Guest Relation nicht richtig lesen oder sie hat den Inhalt nicht verstanden.Dann fordere das Gespräch mit einem der Vorgesetzten
Was steht denn da drin-- die Erklärung ist für das Hotel gedacht und so sehen die Passagen aus:Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Sächsische Straße 1 · 10707 Berlin
Berlin, 04.06.2024D e u t s c h e r R e i s e s i c h e r u n g s f o n d s G m b H
S ä c h s i s c h e S t r a ß e 1 , 1 0 7 0 7 B e r l i n , G e r m a n y
G e s c h ä f t s f ü h r e r : P r o f . D r . A l i A r n a o u t , D r . S t e f a n M e e s
R e g i s t e r g e r i c h t : A m t s g e r i c h t B e r l i n - C h a r l o t t e n b u r g , H R B 2 3 0 8 6 1 B
Insolvenz der FTI Touristik GmbH
Deckungszusage für Beherbergungsleistungen im Rahmen von Pauschalreisen oder Reisen
mit verbundenen Reiseleistungen zwischen dem 04.06.2024 bis 30.06.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH („DRSF“) ist gemäß § 651r BGB Kundengeldabsicherer für
die FTI Touristik GmbH. Der DRSF ist durch die Bundesrepublik Deutschland über eine staatliche
Erlaubnis beauftragt.
Sofern Sie Gäste beherbergen, die einen Pauschalreise oder eine Reise mit verbundenen
Reiseleistungen („Pauschalreiseleistungen“) mit der FTI Touristik gebucht haben und sich aktuell in ihrer
Urlaubsdestination befinden, übernimmt der DRSF die vertraglich mit der FTI Touristik GmbH und Ihrem
Hotel vereinbarten Vergütungen. Diese umfassen die vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen,
sofern diese nicht oder nur teilweise durch die FTI Touristik gezahlt wurden, die Reise noch nicht
beendet ist und die Pauschalreiseleistungen auch vollständig und vertragsgemäß erbracht werden.
Bitte beachten Sie, dass die Geltendmachung von Ansprüchen aus dieser Kostenübernahmeerklärung
außerdem unter den folgenden Bedingungen besteht:
1. Es handelt sich ausschließlich um Reiseleistungen in Bezug auf Reisende, die Pauschalreisen
oder verbundene Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a oder § 651w BGB über die
Reiseanbieter gebucht haben.
2. Es handelt sich um Pauschalreiseleistungen aus diesen Pauschalreisen gemäß vorstehender
Ziffer 1, welche bis spätestens zum 30.06.2024 vollständig und abgeschlossen zu erbringen
sind. Pauschalreiseleistungen, die nach diesem Datum zu erbringen sind, werden von dieser
Vergütungsübernahmeerklärung nicht umfasst.
3. Reisende vor Ort haben keine Zahlungen für dieselben Beherbergungsleistungen erbracht.
4. Es werden Nachweise erbracht, die zweifelsfrei belegen, dass die Pauschalreiseleistungen
tatsächlich erbracht wurden.
Die für diese Erklärung maßgebliche Sprache ist die Deutsche. Es findet deutsches Recht unter
Ausschluss des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)
Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit
dieser Erklärung ist Berlin.
Freundliche Grüße
Dr. Stefan Mees Helke Rheingans
Geschäftsführer des DRSF Leitung Recht DRSF -
Unsere Reise am 08.06 wurde gestern endlich abgesagt. Wir haben dann direkt gestern neu gebucht. Sogar zu besseren Konditionen. Haben um nen Tag verlängert, bessere Flugzeiten und haben 100 € weniger gezahlt.
Die anderen Veranstalter scheinen die Preise aufgrund der Situation also nicht zu erhöhen.
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@peterpan56 sagte:
EDIT: Wir haben auf Risiko schon eine neue Reise gebucht. Wird jetzt noch der Restbetrag von 3.000€ eingezogen wäre das nicht so schön, auch mit dem Wissen das man es irgendwann wahrscheinlich ganz zurück bekommt.
Das ist dann leider Eigenverschulden! Ohne eine offizielle oder direkt Storno ist davon mehrfach abgeraten worden. Wir warten auf den Storno. Geduld ist gefragt um finanzielle Schäden abzuwehren
@jon98 sagte:
Das ist dann leider Eigenverschulden! Ohne eine offizielle oder direkt Storno ist davon mehrfach abgeraten worden. Wir warten auf den Storno. Geduld ist gefragt um finanzielle Schäden abzuwehren
Das ist schwierig. Wir wollen am 13.06.24 los. Am 10.06.24 noch etwas Neues und Gleichwertiges zu finden wird schwierig.
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@elhirsch sagte:
Hallo zusammen,
wir sind momentan auf Zakynthos und haben einen Mietwagen über check24 —> drivefti —> Europcar gebucht. Heute ist Abgabe des Mietwagens und wir gehen davon aus, dass uns Europcar die 8 Tage in Rechnung stellen will, da uns vor 2 Tagen ein Mitarbeiter angerufen hat, mit der Aussage wir sollen so schnell wie möglich mit dem Mietwagen vorbeikommen, da es ein Problem mit unserem Anbieter gibt. Haben wir jedoch nicht gemacht da uns klar war was deren Absicht ist.
Was denkt ihr, den geforderten Betrag zahlen oder sich dagegen wehren? Sehe es nicht ein, einen vermutlich noch höheren Betrag zu bezahlen.Du wirst zahlen müssen. Erklärungen für Kostenübernahme (wie bei Hotelzimmern) durch den DRSF gibt es bei Mietwagen leider nicht. Natürlich solltest du versuchen, nur den ursprünglich vereinbarten Betrag zu bezahlen, dass macht eine spätere Rückerstattung mit Sicherheit leichter. Ein ordentlicher Rechnungsbeleg ist dabei auch hilfreich.
Frage ist aber wieso ich bezahlen muss, wenn die Forderungen doch gegen FTI gestellt werden müssen. Klar ist der Aufwand geringer und die Erfolgschance höher, wenn man es direkt bei mir probiert. Unterschrieben habe ich zumindest einen Mietvertrag, auf dem 0€ kosten ausgewiesen wurden.
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Meine Pauschalreise nach Dubai vom 8. bis 18. Juni wurde abgesagt (E-Mail gestern um 21:00 Uhr erhalten).
Auf der Emirates-Website, auf der ich mich angemeldet hatte, wird der Flug als bestätigt angezeigt.
Glauben Sie, dass es trotzdem eine Möglichkeit gibt, das Flugzeug zu nehmen und selbst ein Hotel in Dubai zu organisieren?
Danke! -
@freaky00 sagte:
Exakt. Dazu muss man die Datenschutzbestimmungen einhalten und man muss dem neuen Vertrag keinesfalls zustimmen. In dem Fall kann man kostenlos stornieren. Ich habe das von meinem Anwalt erfahren. Das wissen wahrscheinlich nur die wenigsten. Der Datenschutz ist hier das wichtigste. Man darf nicht einfach mit deinen Daten bei zig anderen VA Anfragen, ob die deine Reise machen können.
sry ich bin raus, könntet Ihr mir hierzu noch mal den Kontext geben? Habe jetzt so viel gelesen, das ich streckenweise keine zuordnung mehr habe.
Lieben Dank.
@ellaschoen sagte:
sry ich bin raus, könntet Ihr mir hierzu noch mal den Kontext geben? Habe jetzt so viel gelesen, das ich streckenweise keine zuordnung mehr habe.
Lieben Dank.
Wenn dein Urlaub von einem anderen VA durchgeführt werden könnte, musst du dem zustimmen. Erst dann dürfen personenbezogene Daten überhaupt weitergeleitet werden. Du musst allerdings diesem neuen Vertrag nicht zustimmen, weil du z.b. nicht diesen VA willst. Dann bekommst du die vollen Kosten erstattet bzw. musst auch keine Stornokosten tragen. Ich rate jedem, einen Anwalt dazu zu nehmen. Der ****** steckt hier im Detail, man muss ggf. genau überlegen, wie man formuliert.
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Wir haben soeben ein Anruf von Check24 bekomme , sie gehe nicht davon aus das unsere Reise nach Dubai mit Emirates am 18.6 stattfindet, diese wäre zwar gerade in Prüfung aber rechtsverbindlich dürfte sie nicht kommunizieren das es Storniert würde, zudem sagte die Dame uns das die Fluggesellschaft uns auch nicht mitnehmen dürfte bei einem RV der Insolvent wäre. Sie rat uns eine neue Reise zu buchen allerdings mit anderen Reise Daten +-1 Tag und oder Fluggesellschaft.
wir werden das Risiko wohl jetzt auch eingehen neu zu buchen.
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Ich reise mit meiner Familie heute aus Ägypten ab. Das Hotel besteht bisher auf eine Zahlung und hat schon mit Polizei gedroht. Die Zahlung habe ich bisher nicht geleistet und auf die offiziellen Schreiben des DRSF mit der Zusage der Kostenübernahme verwiesen und diese auch digital vorgelegt. Das Management des Hotels interessiert es aber nicht.
Das Hotel hat mir wiederum ein Schreiben auf arabisch vorgelegt, dass von Meeting Point ausgeht. Das heißt es sinngemäß, dass aufgrund der derzeitigen Situation von FTI die Hoteliers das Geld von den Gästen einsammeln sollen.
@bigwolf86 sagte:
Ich reise mit meiner Familie heute aus Ägypten ab. Das Hotel besteht bisher auf eine Zahlung und hat schon mit Polizei gedroht. Die Zahlung habe ich bisher nicht geleistet und auf die offiziellen Schreiben des DRSF mit der Zusage der Kostenübernahme verwiesen und diese auch digital vorgelegt. Das Management des Hotels interessiert es aber nicht.
Das Hotel hat mir wiederum ein Schreiben auf arabisch vorgelegt, dass von Meeting Point ausgeht. Das heißt es sinngemäß, dass aufgrund der derzeitigen Situation von FTI die Hoteliers das Geld von den Gästen einsammeln sollen.
Die Fälle scheinen sich zu häufen wo Hotels und hier offensichtlich sogar ganze Länderverbände weigern das Schriftstück der DRSF anzuerkennen. Das ist meiner Meinung nach der Zeitpunkt wo die Politik in Form der Botschaften und des Auswärtigen Amts auch von Seiten der Reiseveranstalter, Vermittler und auch Betroffen eingeschaltet bzw. kontaktiert werden müssen. Das kann man selbst vor Ort nicht mehr klären, da muss von höherer Ebene nun was erfolgen.
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In diesem Artikel geht es Um Urlauber, die auf den Kanaren sind:
@elke3 sagte:
In diesem Artikel geht es Um Urlauber, die auf den Kanaren sind:
Auch intersessant in diesem Presseartikel:
" .... vom Deutschen Reisesicherungsfonds eine allgemeine Deckungszusage für die Kanarischen Inseln in spanischer Sprache zu bekommen, um die Hoteliers zu beruhigen und so weit wie möglich zu verhindern, dass Hotelgäste aus ihren Zimmern ausgesperrt oder am Verlassen des Hotels gehindert werden. Für die Türkei existiere eine solche Deckungszusage bereits." -
Für Spanien doch auch:
Insolvencia de FTI Touristik GmbH
Promesa de cobertura para servicios de alojamiento dentro del marco de viajes organizados o
viajes con servicios de viaje asociados entre el 04/06/2024 y el 30/06/2024
Muy señores nuestros,
la sociedad Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH ("DRSF") interviene, conforme al art. 651r del
Código Civil alemán (BGB), como cobertor del dinero de clientes para la sociedad FTI Touristik GmbH.
El fondo DRSF ha sido encargado por la República Federal de Alemania a través de una licencia estatal.
Si usted acoge a huéspedes que reservaron un viaje organizado o bien un viaje con servicios de viaje
asociados ("servicios de viajes organizados") con FTI Touristik, encontrándose actualmente en su
destino de vacaciones, eln fondo DRSF se hará cargo de las remuneraciones acordadas entre FTI
Touristik GmbH y su hotel. Estas remuneraciones incluyen los servicios a prestar conforme al contrato
en tanto que estos no fueron pagados por FTI Touristik o bien solo fueron pagados en parte, si el viaje
aún no ha concluido y si los servicios del viaje organizado fueron prestados completamente y conforme
al contrato.
Rogamos tener en cuenta que la reclamación de derechos asociados a esta declaración de asunción
de gastos está sujeta a las siguientes condiciones:
1. Se trata exclusivamente de servicios de viaje relativos a viajeros que hayan reservado a través
de los proveedores turísticos paquetes de viajes o viajes combinados en el sentido del art. 651a
o 651w BGB.
2. Se trata de servicios de viajes organizados por este tipo de viajes conforme al apartado anterior
1 que deben concluirse a más tardar hasta el 30/06/2024 en forma completa. Los servicios de
viajes organizados que deben prestarse después de dicha fecha, no serán abarcadas por la
presente declaración de asunción de gastos.
3. Los viajeros in situ no efectuaron pagos para los mismos servicios de alojamiento.
4. Se presentan comprobantes que demuestran sin lugar a duda que los servicios de viaje
organizado fueron prestados efectivamente.
El idioma determinante para esta declaración es alemán Se aplica el derecho alemán con exclusión del
derecho privado internacional y del derecho de compra de las Naciones Unidas (CISG). El fuero
exclusivo para cualquier litigio por y en relación a la presente declaración es Berlín.
Atentamente
Dr. Stefan Mees Helke Rheingans
Administrador de DRSF -
Habe jetzt nochmal einen Anruf von Check24 bekommen, die gehen davon aus, das die Reisen auch für nächste Woche storniert werden und ich mich darauf einstellen soll. Unsere Reise ist für den11.06 geplant.
Auch Nachfrage ob ihr aktuell ein Fall bekannt ist, bei der eine zukünftige Reise durch den DRSF doch noch durchgeführt werden konnte, meinte sie, das bei ihr noch kein einziger Fall vorgekommen ist, bei dem das so war.
Hat da jemand schon andere Erfahrungen gemacht ?
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@ellaschoen sagte:
sry ich bin raus, könntet Ihr mir hierzu noch mal den Kontext geben? Habe jetzt so viel gelesen, das ich streckenweise keine zuordnung mehr habe.
Lieben Dank.
Wenn dein Urlaub von einem anderen VA durchgeführt werden könnte, musst du dem zustimmen. Erst dann dürfen personenbezogene Daten überhaupt weitergeleitet werden. Du musst allerdings diesem neuen Vertrag nicht zustimmen, weil du z.b. nicht diesen VA willst. Dann bekommst du die vollen Kosten erstattet bzw. musst auch keine Stornokosten tragen. Ich rate jedem, einen Anwalt dazu zu nehmen. Der ****** steckt hier im Detail, man muss ggf. genau überlegen, wie man formuliert.
Anwalt? noch was draufzahlen?
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Also ich habe heute auch nochmal mit check24 telefoniert. Man riet mir weiterhin abzuwarten jedoch jeder Tag den man wartet, steigen die Preise und die Flugplätze werden auch geringer. Also habe ich im Hotel angerufen. Wir hatten das JAZ maraya in marsa alam gebucht. Man teilte uns mit, dass alle Reservierungen über FTI storniert wurden und die Zimmer wieder frei gegeben wurden. Auch die Charter Flüge sind gecancelt. Also unsere Reise am 15.06. wird nicht stattfinden. Auch wenn wir noch kein offizielles Storno habe.
