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Fluglotsenstreik? Wer haftet?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • bofit06B Offline
    bofit06B Offline
    bofit06
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Weiß jemand, wie es ist, wenn die Fluglotsen streiken und man seinen Urlaubsflug verpaßt? Hat man irgendein Anrecht auf Erstattung?

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    • salvamor41S Offline
      salvamor41S Offline
      salvamor41
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Meines Wissens hat man als Kunde keine Chancen, irgendwelche Regressforderungen durchzusetzen, weil ein solcher Streik zur Zeit noch formaljuristisch unter "Höhere Gewalt" fällt.

      ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Nein, Streik kann höhere Gewalt sein, muss es aber nicht sein!

        Denn höhere Gewalt ist ein nicht vorhersehbares Ereignis, dass mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbar ist. Ein Streik ist aber meist absehbar und mit zumutbaren Mitteln (--> die Forderung der Streikenden zu erfüllen oder ihnen entgegen zu kommen...), daher muss sich eine Fluggesellschaft den Streik des eigenen Personals sehr wohl anrechnen lassen und haftet nach der Fluggastverordnung.

        Streiken hingegen Flughafenpersonal oder Lotsen - nicht abwendbar durch die Fluggesellschaft - kann ja auch nicht mehr zahlen... - dann ist die Fluggesellschaft außer obligo.

        Somit wäre im vorliegenden Fall die befördernde Fluggesellschaft frei von Entschädigungszahlungen.

        Gruß
        Peter

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • salvamor41S Offline
          salvamor41S Offline
          salvamor41
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          "mosaik" wrote:
          Nein, Streik kann höhere Gewalt sein, muss es aber nicht sein!

          Denn höhere Gewalt ist ein nicht vorhersehbares Ereignis, dass mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbar ist. Ein Streik ist aber meist absehbar und mit zumutbaren Mitteln (--> die Forderung der Streikenden zu erfüllen oder ihnen entgegen zu kommen...), daher muss sich eine Fluggesellschaft den Streik des eigenen Personals sehr wohl anrechnen lassen und haftet nach der Fluggastverordnung.

          Streiken hingegen Flughafenpersonal oder Lotsen - nicht abwendbar durch die Fluggesellschaft - kann ja auch nicht mehr zahlen... - dann ist die Fluggesellschaft außer obligo.

          Somit wäre im vorliegenden Fall die befördernde Fluggesellschaft frei von Entschädigungszahlungen.

          Gruß
          Peter

          Also für mich noch mal im Klartext, Peter: Die befördernde Fluggesellschaft wäre außen vor, könnte nicht belangt werden, weil sie keinen unmittelbaren Einfluß auf das Personal des Flughafens hat.

          Aber nach dieser Logik wäre ja dann der Flughafen haftbar zu machen, weil der Flughafen diesen Einfluß sehr wohl hat. Liege ich mit dieser Einschätzung richtig?

          ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • exodosE Offline
            exodosE Offline
            exodos
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Die einzelnen Flughäfen haben ebenfals keinen Einfluss, sondern nur die Deutsche Flugsicherung, welche dem Flughafen mehr oder weniger zur Verfügung gestellt wird.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Erika1E Offline
              Erika1E Offline
              Erika1
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Die Flughäfen und -gesellschaften haben angekündigt, daß sie für den Fall eines Streiks Schadenersatz von der DFS fordern wollen.

              Was dann? Werden diese dann ggf. entschädigt, während alle anderen auf ihren Kosten sitzenbleiben?

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • happy30H Offline
                happy30H Offline
                happy30
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hat jemand schon Erfahrungen gemacht bei einem Streick? Was erwartet uns? Wir würden am 17.01.07 nach Punta Cana fliegen und am 18.01.07 würde unsere 4-tägige Rundreise beginnen. Falls wir nicht am 17.01.07 fliegen könnte, würde das heissen, dass wir unsere Rundreise knicken könnten und dafür keine Entschädigung erhalten würden?

                happy30

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • exodosE Offline
                  exodosE Offline
                  exodos
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Im schlimmsten Fall, so wie ich es verstanden habe - ja . :?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • mosaikM Offline
                    mosaikM Offline
                    mosaik
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    "salvamor41" wrote:
                    Aber nach dieser Logik wäre ja dann der Flughafen haftbar zu machen, weil der Flughafen diesen Einfluß sehr wohl hat. Liege ich mit dieser Einschätzung richtig?

                    diese Logik teile ich: der einen Streik zu verantworten hat, hat auch die Schäden zu tragen. Die Frage in der Praxis: wahrscheinlich aber nur mittels Anwalt und Gericht durchsetzbar...

                    Gruß
                    Peter

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • salvamor41S Offline
                      salvamor41S Offline
                      salvamor41
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Jetzt haben wir ja inzwischen von exodos gelesen, daß die Flughäfen auch nicht haftbar zu machen sind, sondern die Deutsche Flugsicherung, die die Lotsen zur Verfügung stellt.

                      Deshalb möchte ich Erikas Frage noch einmal aufgreifen, ob die Fluggäste auf ihren Kosten sitzen bleiben, während die Flughäfen sich bei der Flugsicherung schadlos halten.

                      Mich beschleicht der Verdacht, daß die Fluggäste am Ende mal wieder die Gelackmeierten sein werden.

                      ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mosaikM Offline
                        mosaikM Offline
                        mosaik
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        lass dich von deinem Gefühl beschleichen - so ist es ja in der bisherigen Praxis immer schon gewesen. Wer klagt schon die Republik?

                        Gruß
                        Peter

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • salvamor41S Offline
                          salvamor41S Offline
                          salvamor41
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Wer weiß, Peter, die Solidarität unter den geschädigten Fluggästen ist zwar nicht sehr ausgeprägt, aber vielleicht schließen sich doch mal welche zusammen und klagen. Die Rechtsschutzversicherung würde in diesem Falle allerdings wegen Aussichtslosigkeit des Falles nicht eintreten. 😉

                          ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • LadyLuckL Offline
                            LadyLuckL Offline
                            LadyLuck
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Na, dann wollen wir doch alle das Beste hoffen. Jetzt sind sie in der Schlichtungsphase und dürfen 14 Tage nicht streiken. Ich hoffe sie können sich einigen. Ich fliege am 02.02.07 nach New York für 4 Tage und das Geld dafür möchte ich nicht umsonst gezahlt haben!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Thorben-HendrikT Offline
                              Thorben-HendrikT Offline
                              Thorben-Hendrik
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Du wirst fliegen können, nur eventuell eben später.....

                              [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                              [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

                              1 Antwort Letzte Antwort
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