Fluglotsenstreik? Wer haftet?
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Meines Wissens hat man als Kunde keine Chancen, irgendwelche Regressforderungen durchzusetzen, weil ein solcher Streik zur Zeit noch formaljuristisch unter "Höhere Gewalt" fällt.
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Nein, Streik kann höhere Gewalt sein, muss es aber nicht sein!
Denn höhere Gewalt ist ein nicht vorhersehbares Ereignis, dass mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbar ist. Ein Streik ist aber meist absehbar und mit zumutbaren Mitteln (--> die Forderung der Streikenden zu erfüllen oder ihnen entgegen zu kommen...), daher muss sich eine Fluggesellschaft den Streik des eigenen Personals sehr wohl anrechnen lassen und haftet nach der Fluggastverordnung.
Streiken hingegen Flughafenpersonal oder Lotsen - nicht abwendbar durch die Fluggesellschaft - kann ja auch nicht mehr zahlen... - dann ist die Fluggesellschaft außer obligo.
Somit wäre im vorliegenden Fall die befördernde Fluggesellschaft frei von Entschädigungszahlungen.
Gruß
Peter -
"mosaik" wrote:
Nein, Streik kann höhere Gewalt sein, muss es aber nicht sein!Denn höhere Gewalt ist ein nicht vorhersehbares Ereignis, dass mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbar ist. Ein Streik ist aber meist absehbar und mit zumutbaren Mitteln (--> die Forderung der Streikenden zu erfüllen oder ihnen entgegen zu kommen...), daher muss sich eine Fluggesellschaft den Streik des eigenen Personals sehr wohl anrechnen lassen und haftet nach der Fluggastverordnung.
Streiken hingegen Flughafenpersonal oder Lotsen - nicht abwendbar durch die Fluggesellschaft - kann ja auch nicht mehr zahlen... - dann ist die Fluggesellschaft außer obligo.
Somit wäre im vorliegenden Fall die befördernde Fluggesellschaft frei von Entschädigungszahlungen.
Gruß
PeterAlso für mich noch mal im Klartext, Peter: Die befördernde Fluggesellschaft wäre außen vor, könnte nicht belangt werden, weil sie keinen unmittelbaren Einfluß auf das Personal des Flughafens hat.
Aber nach dieser Logik wäre ja dann der Flughafen haftbar zu machen, weil der Flughafen diesen Einfluß sehr wohl hat. Liege ich mit dieser Einschätzung richtig?
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Hat jemand schon Erfahrungen gemacht bei einem Streick? Was erwartet uns? Wir würden am 17.01.07 nach Punta Cana fliegen und am 18.01.07 würde unsere 4-tägige Rundreise beginnen. Falls wir nicht am 17.01.07 fliegen könnte, würde das heissen, dass wir unsere Rundreise knicken könnten und dafür keine Entschädigung erhalten würden?
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"salvamor41" wrote:
Aber nach dieser Logik wäre ja dann der Flughafen haftbar zu machen, weil der Flughafen diesen Einfluß sehr wohl hat. Liege ich mit dieser Einschätzung richtig?diese Logik teile ich: der einen Streik zu verantworten hat, hat auch die Schäden zu tragen. Die Frage in der Praxis: wahrscheinlich aber nur mittels Anwalt und Gericht durchsetzbar...
Gruß
Peter -
Jetzt haben wir ja inzwischen von exodos gelesen, daß die Flughäfen auch nicht haftbar zu machen sind, sondern die Deutsche Flugsicherung, die die Lotsen zur Verfügung stellt.
Deshalb möchte ich Erikas Frage noch einmal aufgreifen, ob die Fluggäste auf ihren Kosten sitzen bleiben, während die Flughäfen sich bei der Flugsicherung schadlos halten.
Mich beschleicht der Verdacht, daß die Fluggäste am Ende mal wieder die Gelackmeierten sein werden.
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Wer weiß, Peter, die Solidarität unter den geschädigten Fluggästen ist zwar nicht sehr ausgeprägt, aber vielleicht schließen sich doch mal welche zusammen und klagen. Die Rechtsschutzversicherung würde in diesem Falle allerdings wegen Aussichtslosigkeit des Falles nicht eintreten.

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Na, dann wollen wir doch alle das Beste hoffen. Jetzt sind sie in der Schlichtungsphase und dürfen 14 Tage nicht streiken. Ich hoffe sie können sich einigen. Ich fliege am 02.02.07 nach New York für 4 Tage und das Geld dafür möchte ich nicht umsonst gezahlt haben!
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Du wirst fliegen können, nur eventuell eben später.....