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Haftung aufgebrochene Koffer

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Airlines
6 Beiträge 4 Kommentatoren 3.2k Aufrufe
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  • kimaugustK Offline
    kimaugustK Offline
    kimaugust
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Fluggesellschaften haften  grundsätzlich unbeschränkt für verloren gegangenes Gepäck aus einem aufgebrochenen Koffer. Das entschied das Oberlandesgericht Köln (AZ: 22 U 145/04). In dem Fall war ein Koffer während der Beförderung durch die Airline gewaltsam geöffnet und ein Teil des Gepäcks gestohlen worden. Der Wert der Sachen betrug 4000.- Euro. Die Fluggesellschaft wollte unter  Berufung auf ihre Haftungsbeschränkung (Gewicht des Koffers) nur 930 Euro zahlen.
    Das aber sahen die Richter anders. Die Fluggesellschaft musste den Schaden vollerstatten, die Airline konnte nicht nachweisen, daß ihre Angestellten den Gepäckverlust nicht vorsätzlich oder leichtfertig herbeigeführt haben.
    gruss jürgen

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    • astiaeA Offline
      astiaeA Offline
      astiae
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ... das ist aber ganz schön gemein, denn das Personal der Fluggesellschaften (oder deren Erfüllungsgehilfen in form von Handlings-Agenten) kann ja nix dafür... das Check-In Personal nimmt das Gepäck ja lediglich entgegen und schickt es in die Sortierhalle, wo das Ladepersonal das Gepäck in Empfang nimmt und auf die entsprechenden Gepäckwagen verteilt. Das Ladepersonal ist aber bei der jeweiligen Flughafengesellschaft angestellt und nicht bei der Airline... eigentlich hätte man die Flughafengesellschaft verklagen müssen !?!
      Gruß Astrid

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      • kimaugustK Offline
        kimaugustK Offline
        kimaugust
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        hallo, astrid, das mag so sein. aber verbraucherfreundlich ist das Urteil und deshalb habe ich darauf aufmerksam gemacht.
        gruss jürgen

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        • wukovitsW Offline
          wukovitsW Offline
          wukovits
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Kimaugust
          Mir wurden beim Rückflug von Monastir die 2 kleinen Vorhängeschlößer mit welchen ich die Reißverschlüße meines Gepäcks gegen selbsttätige Öffnung sichere bei einem Sicherheitscheck geknackt.
          Am Fughafen in Schwechat wurde ein Protokoll geschrieben, und es wurde mir gesagt ich müsse mich an ein ganz bestimmtes Leder- und taschengeschäft im 3.Bezirk wenden welches der partner von Tunis Air sei.
          Ich bin schon gespannt ob ich die 2 Schlößer ersetzt bekomme.
            
                                                                        Gruß
                                                                        Karl

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          • Sina1S Offline
            Sina1S Offline
            Sina1
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Interessantes Urteil, danke für den Hinweis. Ich kann mir allerdings gut vorstellen, daß der Reisende lückenlos NACHWEISEN muß, was in seinem Koffer war und welchen Wert die Dinge hatten. Und da wird es dann schon kniffelig.

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            • kimaugustK Offline
              kimaugustK Offline
              kimaugust
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo, Karl, ich grüße Dich und drücke Dir die Daumen. Nach meinen Erfahrungen werden solche Schäden doch schon unkompliziert reguliert.
              Daß einem bestimmte Geschäfte vorgeschrieben werden, ist mir nicht unbekannt, macht ja nichts.
              freundlichen grüße jürgen

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