Haftung aufgebrochene Koffer
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Fluggesellschaften haften grundsätzlich unbeschränkt für verloren gegangenes Gepäck aus einem aufgebrochenen Koffer. Das entschied das Oberlandesgericht Köln (AZ: 22 U 145/04). In dem Fall war ein Koffer während der Beförderung durch die Airline gewaltsam geöffnet und ein Teil des Gepäcks gestohlen worden. Der Wert der Sachen betrug 4000.- Euro. Die Fluggesellschaft wollte unter Berufung auf ihre Haftungsbeschränkung (Gewicht des Koffers) nur 930 Euro zahlen.
Das aber sahen die Richter anders. Die Fluggesellschaft musste den Schaden vollerstatten, die Airline konnte nicht nachweisen, daß ihre Angestellten den Gepäckverlust nicht vorsätzlich oder leichtfertig herbeigeführt haben.
gruss jürgen -
... das ist aber ganz schön gemein, denn das Personal der Fluggesellschaften (oder deren Erfüllungsgehilfen in form von Handlings-Agenten) kann ja nix dafür... das Check-In Personal nimmt das Gepäck ja lediglich entgegen und schickt es in die Sortierhalle, wo das Ladepersonal das Gepäck in Empfang nimmt und auf die entsprechenden Gepäckwagen verteilt. Das Ladepersonal ist aber bei der jeweiligen Flughafengesellschaft angestellt und nicht bei der Airline... eigentlich hätte man die Flughafengesellschaft verklagen müssen !?!
Gruß Astrid -
Hallo Kimaugust
Mir wurden beim Rückflug von Monastir die 2 kleinen Vorhängeschlößer mit welchen ich die Reißverschlüße meines Gepäcks gegen selbsttätige Öffnung sichere bei einem Sicherheitscheck geknackt.
Am Fughafen in Schwechat wurde ein Protokoll geschrieben, und es wurde mir gesagt ich müsse mich an ein ganz bestimmtes Leder- und taschengeschäft im 3.Bezirk wenden welches der partner von Tunis Air sei.
Ich bin schon gespannt ob ich die 2 Schlößer ersetzt bekomme.
Gruß
Karl -
Hallo, Karl, ich grüße Dich und drücke Dir die Daumen. Nach meinen Erfahrungen werden solche Schäden doch schon unkompliziert reguliert.
Daß einem bestimmte Geschäfte vorgeschrieben werden, ist mir nicht unbekannt, macht ja nichts.
freundlichen grüße jürgen